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Beglaubigung Ausweis etc.?
#1 Beglaubigung Ausweis etc.?
Ich muss sagen, ich blick da jetzt nicht mehr durch, weil sich ständig was ändert und die Homepage der kubanischen Botschaft ist auch total verwirrend. Kann mir evtl. jemand helfen bei folgendem Anliegen:
Es soll eine kubanische Person eingeladen werden. Man muss ein Antragsformular auf der Homepage der Botschaft ausdrucken und ausfüllen, dann mit Geld hinschicken. Muß man auch eine Kopie des Ausweises des Einladenden schicken und muß diese tatsächlich von einem Landgericht beglaubigt werden? Falls ja, dann ist das ja pervers, das wird ja immer schlimmer...! Die Einladung soll in Kuba zugestellt werden. Wäre toll, wenn jemand helfen könnte.
Zitat von krambamboli
Man muss ein Antragsformular auf der Homepage der Botschaft ausdrucken und ausfüllen
allein das ist schon falsch. ich glaube du solltest dir die Informationen des Konsulates noch einmal zu Gemüte führen.
Im übrigen wollen sie bei der Einladung einfach nur irgendeinen Ausweis sehen damit sie wissen auf welchen Namen sie die Quittung ausstellen sollen.
#3 RE: Beglaubigung Ausweis etc.?
Zitat von LuzZitat von krambamboli
Man muss ein Antragsformular auf der Homepage der Botschaft ausdrucken und ausfüllen
allein das ist schon falsch. ich glaube du solltest dir die Informationen des Konsulates noch einmal zu Gemüte führen.
Im übrigen wollen sie bei der Einladung einfach nur irgendeinen Ausweis sehen damit sie wissen auf welchen Namen sie die Quittung ausstellen sollen.
Aber wieso schreibst Du denn in Rätseln. Ich verstehe das nicht,kannst Du nicht sagen, was falsch sein soll?
#4 RE: Beglaubigung Ausweis etc.?
Hi krambomboli, stimmt, auf der Homepage ist es sehr verwirrend. Dabei ist es tatsächlich gar nicht so kompliziert und aufwendig.
Es geht folgendermaßen:
Einfach die Formulare in deutscher und spanischer Sprache selbst ausgefüllen (Übersetzer nicht nötig), damit zum entsprechend berechtigten Notar, dort dann vor dessen Augen unterschreiben. Dieser Notar beeidigt dann deine Unterschrift auf beiden Formularen. Dann kannst du erstmal wieder gehen.
Der Notar heftet dann beide Formulare zusammen und leitet sie zum Landgericht weiter. Dort erfolgt dann noch die Apostille, d.h. Beeidigung der Unterschrift des Notars, und zurück geht es an den Notar. Dort kannst du die Formulare etwa 1 Woche später wieder entgegen nehmen. Kosten: zwischen 20 und 50 € alles komplett.
Dann ab nach Bonn, Verrechnungsscheck von 225 € dazu + Passkopie (von deinem Pass) + an dich adressierter, frankierter Umschlag, nach wenigen Tagen bekommst du die Eingangsbestätigung.
#5 RE: Beglaubigung Ausweis etc.?
Zitat von la pirata
Hi krambomboli, stimmt, auf der Homepage ist es sehr verwirrend. Dabei ist es tatsächlich gar nicht so kompliziert und aufwendig.
Es geht folgendermaßen:
Einfach die Formulare in deutscher und spanischer Sprache selbst ausgefüllen (Übersetzer nicht nötig), damit zum entsprechend berechtigten Notar, dort dann vor dessen Augen unterschreiben. Dieser Notar beeidigt dann deine Unterschrift auf beiden Formularen. Dann kannst du erstmal wieder gehen.
Der Notar heftet dann beide Formulare zusammen und leitet sie zum Landgericht weiter. Dort erfolgt dann noch die Apostille, d.h. Beeidigung der Unterschrift des Notars, und zurück geht es an den Notar. Dort kannst du die Formulare etwa 1 Woche später wieder entgegen nehmen. Kosten: zwischen 20 und 50 € alles komplett.
Dann ab nach Bonn, Verrechnungsscheck von 225 € dazu + Passkopie (von deinem Pass) + an dich adressierter, frankierter Umschlag, nach wenigen Tagen bekommst du die Eingangsbestätigung.
Zunächst einmal vielen liebe Dank für Deine Hife. Aber denen, den Kubaner und der Botschaft, ist wirklich nicht mehr zu helfen. Spinnen die denn, oder was? Bei einem Bekannten von mir, der 2007 jemand eingeladen hat, mußte man da überhaupt nix beglaubigen lassen. Einfach Formuar ausfüllen, Geld schicken und fertig. Warum machen die den so eine Ka..e.....?????!!!!!!!!!! Als würde nicht alles schon genügend Geld kosten, nun auch noch 50,- Euro für eine unnötige notarielle Beglaubigung berappen. Was soll denn das? Wenn man eine Verplichtungserklärung bei der dt. Auländerbehörde macht, dann ist man doch legimiert genug, oder? Also bei denen müßte echt mal reformiert werden, ich würde das gerne machen, dann würde mit einer Dampfwalze kommen und erst einmal alles platt machen, das wäre wirklich nötig!!! Also ist das jetzt Fakt, ich muß tatsächlich zum Notar? Oder kann das auch eine Bank machen? Denn die kennen mich ja und machen eine Legitimierung kostenlos.
Zitat von krambamboli
Bei einem Bekannten von mir, der 2007 jemand eingeladen hat, mußte man da überhaupt nix beglaubigen lassen. Einfach Formuar ausfüllen, Geld schicken und fertig.
Man hat eben mittlerweile die Vorgaben geändert.
In Antwort auf:
Als würde nicht alles schon genügend Geld kosten, nun auch noch 50,- Euro für eine unnötige notarielle Beglaubigung berappen. Was soll denn das?
Das interessiert dort natürlich niemanden, außerdem ist das mit der CdI ja sowieso erst der Anfang. Übrigens, ich habe den Spaß mal für 21.90 € hinbekommen.
In Antwort auf:
Wenn man eine Verplichtungserklärung bei der dt. Auländerbehörde macht, dann ist man doch legimiert genug, oder?
Das hat ja mit der CdI nichts zu tun! Die Verpflichtungserklärung musst du für die deutsche Botschaft machen.
In Antwort auf:
Oder kann das auch eine Bank machen? Denn die kennen mich ja und machen eine Legitimierung kostenlos.
Also wenn du schon hierbei die Segel streichen willst, lass es besser ganz! Da kommen noch ganz andere bürokratische Hindernisse auf dich zu!
Zitat von krambamboli
[ Was soll denn das? Wenn man eine Verplichtungserklärung bei der dt. Auländerbehörde macht, dann ist man doch legimiert genug, oder?
wenn man schon eine eidesstattliche Erklärung beim kubanischen Konsulat abgibt was soll denn das noch mit der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde? So ein Schwachsinn.
Zitat von krambamboli
Also ist das jetzt Fakt, ich muß tatsächlich zum Notar?
ja musst Du. Ist aber keine große Angelegenheit. Termin vereinbaren und nach 10 Minuten ist alles erledigt. Der Notar schickt es zum Landgericht und die dann zu Dir nach Hause. Kosten im Mai diesen Jahres: 11 € Notar, 10 € Landgericht.
Nimm die Formulare, die Dir la pirata angehängt hat. Klappt bestens.
Ich hab das ganze gerade hinter mit. Wenn du dich nicht an den Ablauf hältst kannste das alles vergessen. Notar und auch Beglaubigung beim Landgericht ist Plicht. Außerdem wenn du jetzt schon auf jeden den Euro gucken musst wird das auch ein Problem. Da ist noch einiges zu bezahlen.
Zitat von LuzZitat von krambamboli
[ Was soll denn das? Wenn man eine Verplichtungserklärung bei der dt. Auländerbehörde macht, dann ist man doch legimiert genug, oder?
wenn man schon eine eidesstattliche Erklärung beim kubanischen Konsulat abgibt was soll denn das noch mit der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde? So ein Schwachsinn.
Die Verpflichtungserklaerung (deutsch) hat mit der Eidesstattlichen Erklaerung nichts zu tun, diese gibt es solange auch noch nicht.
Die Kubanischen Behoerden moechten sich auch etwas absichern, sind sie doch im Bedarfsfall fuer ihre Staatsbuerger
zur konsularischen Hilfe verpflichtet und diese geht bis zu einem Rueckflugticket!!!
Zitat von LuzZitat von krambamboli
[ Was soll denn das? Wenn man eine Verplichtungserklärung bei der dt. Auländerbehörde macht, dann ist man doch legimiert genug, oder?
wenn man schon eine eidesstattliche Erklärung beim kubanischen Konsulat abgibt was soll denn das noch mit der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde? So ein Schwachsinn.
Noch singen wir nicht die Internationale in diesem Land und das ist gut so
Zitat von locoyumaZitat von LuzZitat von krambamboli
[ Was soll denn das? Wenn man eine Verplichtungserklärung bei der dt. Auländerbehörde macht, dann ist man doch legimiert genug, oder?
wenn man schon eine eidesstattliche Erklärung beim kubanischen Konsulat abgibt was soll denn das noch mit der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde? So ein Schwachsinn.
Noch singen wir nicht die Internationale in diesem Land und das ist gut so
Wenn du dich da mal nicht täuscht
https://www.youtube.com/watch?v=3z6VB6-B86s&feature=related
Zitat von LuzZitat von locoyumaZitat von LuzZitat von krambamboli
[ Was soll denn das? Wenn man eine Verplichtungserklärung bei der dt. Auländerbehörde macht, dann ist man doch legimiert genug, oder?
wenn man schon eine eidesstattliche Erklärung beim kubanischen Konsulat abgibt was soll denn das noch mit der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde? So ein Schwachsinn.
Noch singen wir nicht die Internationale in diesem Land und das ist gut so
Wenn du dich da mal nicht täuscht
https://www.youtube.com/watch?v=3z6VB6-B86s&feature=related
der hat auch nur eine gehirnwindung mehr als ein huhn, was soll's
#14 RE: Beglaubigung Ausweis etc.?
Zitat von la pirata
Hi krambomboli, stimmt, auf der Homepage ist es sehr verwirrend. Dabei ist es tatsächlich gar nicht so kompliziert und aufwendig.
Es geht folgendermaßen:
Einfach die Formulare in deutscher und spanischer Sprache selbst ausgefüllen (Übersetzer nicht nötig), damit zum entsprechend berechtigten Notar, dort dann vor dessen Augen unterschreiben. Dieser Notar beeidigt dann deine Unterschrift auf beiden Formularen. Dann kannst du erstmal wieder gehen.
Der Notar heftet dann beide Formulare zusammen und leitet sie zum Landgericht weiter. Dort erfolgt dann noch die Apostille, d.h. Beeidigung der Unterschrift des Notars, und zurück geht es an den Notar. Dort kannst du die Formulare etwa 1 Woche später wieder entgegen nehmen. Kosten: zwischen 20 und 50 € alles komplett.
Dann ab nach Bonn, Verrechnungsscheck von 225 € dazu + Passkopie (von deinem Pass) + an dich adressierter, frankierter Umschlag, nach wenigen Tagen bekommst du die Eingangsbestätigung.
Danke für die Info. Aber was sind das jetzt für 2 Formulare? Ich habe 2 Formulare von der Botschaft auf deutsch und spanisch. Aber bei den hier eingestellten Formularen ist z. B. als Aufenthalt 11 Monate vorgegeben etc.. Wer hat die Formulare erstellt und kann man da einfach andere Formulare nehmen? Was ist der Vorteil? Und muß man das Formular in spanisch und in deutsch schicke oder reicht ein Formular in deutsch oder spanisch?
Du musst beide Formulare ausfüllen und vom Notar/Landgericht geglaubigten lassen. Die 11 Monate kannst du so stehen lassen, oder auch einen anderen Zeitraum angeben. Du kannst auch die Formulare nehmen die auf der Hompage der Kubanischen Botschaft zu finden sind. Das ganze ist wirklich unkompliziert und geht recht schnell.
#16 RE: Beglaubigung Ausweis etc.?
Es geht nicht um die Formulare selbst, sondern um die geforderten Angaben darin. Und die sind in beiden Formularen gleich.
Die Formulare, die ich oben eingestellt habe, entsprechen inhaltlich denjenigen des Konsulats, sind aber in eine Word-Datei umgearbeitet - von mir, aber andere haben es auch schon gemacht und hier eingestellt, die konnte ich nur nicht wiederfinden.
So haben sie den Vorteil, dass du sie am PC ausfüllen kannst. Das kann z.B. bei einer krakeligen Handschrift von Vorteil sein.
Aber natürlich kannst du auch die Formulare des Konsulats ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Die 11 Monate sind die höchstmögliche Zeit, kannst du natürlich auch abändern - genauso wie du das Ausstellungsdatum (im Formular Februar 2009) anpassen solltest.
Zitat von la pirata
Aber natürlich kannst du auch die Formulare des Konsulats ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Die 11 Monate sind die höchstmögliche Zeit, kannst du natürlich auch abändern - genauso wie du das Ausstellungsdatum (im Formular Februar 2009) anpassen solltest.
solltest du nicht, zumindest nicht wenn du den Antrag in Berlin abgeben willst. Dort verlangen sie seit der neue Konsul da ist eine selbsverfasste eidesstattliche Erklärung (Unterschriftenbeglaubigung wird auch akzeptiert. Vorteil: ist billiger).Wenn du einfach nur das ausgefüllte Antragsformular legalisieren lässt und es dorthin schickst kriegst du es zwei Tage später mit entsprechenden Änderungsvermerk zurückgeschickt
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