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Fragen zu Einladungsvisum
Hallo,
da ich in anderen Foren noch keine Schreibrechte habe, stelle ich nun hier mal ein paar Fragen zum Einladungsvisum:
1) Meine Freundin wohnt, bzw. studiert in Havanna (duales System) ihre Adresse im Carnet ist aber in Trinidad, wo sie sonst arbeitet, dort wohnt sie aber nicht mehr, sondern (wenn sie nicht studiert) in La Sierpe bei Sancti Spiritu bei Ihren Eltern. Welche Adresse muss ich nun in der Verpflichtungserklärung und in dem Einladungsschreiben eintragen??? Dort wo sie postalisch am einfachsten erreichbar ist oder wo sie offiziell angemeldet ist??
2) Muss die Verpflichtungserklärung auch ins Spanische übersetzt werden?
3) Reicht bei dem Einladungsschreiben die Vorlage aus dem Forum und dessen beglaubigte Unterschrift etc. oder muss ein Übersetzer noch rüber schauen?
So long, gracias
Carsten
schau mal hier, da postet alle 3 tage solche greenhorn fragen wie du!
https://www.kubaforen.de/f11793256-Visa-F...Thema-Visa.html
wollen wir ne privatwette machen? wird abgelehnt das visa! hälste dagegen?
Zitat von Tiendacubana
schau mal hier, da postet alle 3 tage solche greenhorn fragen wie du!
https://www.kubaforen.de/f11793256-Visa-F...Thema-Visa.html
wollen wir ne privatwette machen? wird abgelehnt das visa! hälste dagegen?
Tienda. Sei doch nicht immer so negativ. Die Hoffnung stirbt doch bekanntlich zu letzt.
Zitat von TrieliZitat von Tiendacubana
schau mal hier, da postet alle 3 tage solche greenhorn fragen wie du!
https://www.kubaforen.de/f11793256-Visa-F...Thema-Visa.html
wollen wir ne privatwette machen? wird abgelehnt das visa! hälste dagegen?
Tienda. Sei doch nicht immer so negativ. Die Hoffnung stirbt doch bekanntlich zu letzt.
die realität. erst stänkerst mit dem hoppelhasen und jetzt gegen mich?
#5 RE: Fragen zu Einladungsvisum
Danke für die Info!
Geplant ist, dass sie zum 27.8. bis 26.9. kommt. Versicherung, Flugreservierung hab ich.
Muss ich jetzt schon das Einladungsschreiben etc. nach Bonn schicken oder erst abwarten, ob die Botschaft das Visum akzeptiert?? Und was passiert mit der Gültigkeit der Einladungserklärung, wenn die Botschaft den Antrag zunächst mal ablehnt?? Sie hat übrigens eine Tochter und bringt die Geburtsurkunde und Freistellung Ihrer Arbeit und Unibescheinigung zum ersten Termin bei der Botschaft mit. Eventuell auch ein Führungszeugnis. Muss sie noch was wichtiges mitnehmen, was überzeugend wirkt, dass sie auf jeden Fall wieder zurückkehrt?? Das scheint (so wie ich die Forumsberichte hier quergelesen habe) wohl die Hürde überhaupt zu sein. Welche wichtigen wären da noch?
Ich hab jetzt in der Einladungserklärung beide Adresse (also die postalische und die gemeldete) eingetragen. In der Verpflichtungserklärung nur die gemeldete.
Danke für Eure Tipps
Carsten
P.S: Ich würd auch gern in anderen Sektion schreiben (Briefmitnahme etc.) aber es geht noch nicht...
#7 RE: Fragen zu Einladungsvisum
Die Einladung über das kub. Konsulat braucht sie erst, wenn sie wirklich die Zusage für das Visum hat. Also besser erst dann abschicken - allerdings musst du etwas Zeit einkalkulieren, bis sie die Einladung dann in Händen hat. Sie wird ihr per Post zugestellt, Dauer hängt davon ab, wo sie wohnt (Stadt, Campo ...), denke mal 10-30 Tage. Die Einladung ist ein Jahr gültig.
Die Dokumente bzgl. Tochter und Uni sind sehr wichtig! Die muss sie zum Botschaftstermin unbedingt mitbringen!
Ob ein Führungszeugnis was bringt, weiß ich nicht, kann aber sicher auch nicht schaden.
Gibt es vielleicht noch einen "Beweis" für eure jahrelange Bekanntschaft? z.B. Brief oder e-mail - mit belanglosem Inhalt und möglichst ohne gravierende Orthografiefehler .
Bei der Angabe der Adressen in den Dokumenten hast du wohl alles richtig gemacht. Hauptsache es ist klar, wohin die Einladung zugestellt werden soll.
Verliere deinen Optimismus nicht - es ist nicht vorhersehbar, ob es mit dem Visum klappt - ich würde sogar sagen, dass die Chancen nicht groß sind.
Wegen deiner Freischaltung, da scheinen die Admins nicht ganz auf Zack zu sein ! Müsste aber bald klappen.
Danke für Deine Tipps,
natürlich nur eine Flugreservierung...
wegen der Zeit (sie soll schon Mitte August) kommen, wäre es da nicht besser die Einladung doch schon zu verschicken, damit es keinen Zeitengpass gibt??
wo sind denn die vorlagen oder beispieltexte für die remonstration und vollmacht zu finden (finde über die suchfunktion nicht die betreffenden Threads) , die wollte ich gleich mitschicken, damit sie schneller reagieren kann.
Sollte die Remonstration in deutscher Sprache verfasst sein oder in Spanisch?
Beweise wäre schon die Emails, oder Fotos, kennen uns seit November 2007... Werd mal schauen, was man da so mitschicken kann... Zur Not werde ich Zeugenaussagen beschaffen ;-)
Gruß
Carsten
Ich kann dir auch nicht sagen, ob du die Einladung schon abschicken solltest - evtl. sind eben 225 weitere € verloren.
Es kommt ja auch darauf an, wann sie ihren Termin bei der Botschaft hat, wenn der bald ist, kannst du vielleicht abwarten, denn sie erfährt dann innerhalb von 2-3 Tagen die Entscheidung.
Wegen der Vollmacht: Auf die Formulierung achten, dass sie selbst auch noch eine Auskunft bekommt (falls erwünscht), sonst geht nämlich möglicherweise alles nur noch über dich, und das z.T. über den Briefweg (über das auswärtige Amt), kann auch etwa 2-3 Wochen dauern!
Remonstration kann in spanisch oder auch in deutsch verfasst werden, beides geht.
Hier mal ein Thread zum Thema, vielleicht hilft der weiter
https://www.kubaforen.de/t512055f11793256-Remonstration.html
Einer deutschen Behörde darf man wohl in Deutsch schreiben, oder?
#11 RE: Fragen zu Einladungsvisum
Zitat von CarstenW
Danke für Deine Tipps,
natürlich nur eine Flugreservierung...
wegen der Zeit (sie soll schon Mitte August) kommen, wäre es da nicht besser die Einladung doch schon zu verschicken, damit es keinen Zeitengpass gibt??
wo sind denn die vorlagen oder beispieltexte für die remonstration und vollmacht zu finden (finde über die suchfunktion nicht die betreffenden Threads) , die wollte ich gleich mitschicken, damit sie schneller reagieren kann.
Sollte die Remonstration in deutscher Sprache verfasst sein oder in Spanisch?
Beweise wäre schon die Emails, oder Fotos, kennen uns seit November 2007... Werd mal schauen, was man da so mitschicken kann... Zur Not werde ich Zeugenaussagen beschaffen ;-)
Gruß
Carsten
Warum legst du eigentlich nicht gleich eine Remonstration ein? Dann sparst du dir denn ganzesn Kram davor.
#13 RE: Fragen zu Einladungsvisum
"Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich wurde von dem Antragsteller(in) bevollmächtigt die Korrespondenz zu führen und den Widerspruch einzulegen . Die Korrespondenz kann jedoch auch mit der Antragstellerin geführt werden.
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung des Visa-Antrages
( AZ: RK/......................... ) vom .............................. ein und begründe wie folgt :
Eine möglicherweise die Ablehnung begründete fehlende Rückkehrwilligkeit liegt nicht vor , denn Frau xxx hat glaubwürdig dokumentiert, dass mehrere Gründe für eine Rückkehr nach Kuba sprechen:
(<Gründe hier eintragen>)
Ich bitte darum , das mir umgehend - per E-Mail an ... - eine schriftliche Begründung der Visumablehnung übermittelt wird. In dieser schriftlichen Begründung sind alle Verwaltungsvorschriften und Anweisungen der übergeordneten Behörde , die ihre Ablehnungsgründe zum Gegenstand haben, sowie einen Vorschlag zur Heilung der von Ihnen vorgebrachten Ablehnungsgründe, die nach meiner Auffassung nicht vorhanden sind bzw. versehentlich unterstellt wurden, ohne dabei die Sachlage ausreichen zu würdigen aufzuführen .
Ich verweise hier auch auf die Anweisung des Auswärtigen Amtes zu der erleichterten Visumspraxis.
Weitere dienstrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten .
Mit freundlichen Grüßen"
Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Bevollmächtigten"
Meine Fragen:
1) Sollte man generell schreiben, dass man in einer Beziehung ist, wirkt sich das nicht eher negativ aus, von wegen Rückkehrbereitschaft?
2) Ich hab bei den Gründe unterteilt in familäre Situation (alleinerziehende Mutter) berufliche Integration in kuba (UNEAC Mitglied, ISA Studentin, Existenzgrundlage in Kuba) und noch Beziehung zum Bevollmächtigten (lange Bekanntschaft, gegenseitige Kennenlernen der Familien, etc.) unterschieden. Gibt es noch weitere Punkte, die nötig wären? Eigentum hat sie nicht.
3) Ist es sinnvoll, möglichst detailliert alles zu begründen, oder ist weniger mehr?
4) Wie sieht das mit der Bevollmächtigung aus? Reicht schon dieses Schreiben mit beiden Unterschriften? Und wie formuliert man es am besten, dass weiterhin beide Informationen über den Verlauf des Antrages erhalten können?
Muchas gracias
Carsten
#14 RE: Fragen zu Einladungsvisum
Zu deinem Beispiel aus dem Netz: Auf jeden Fall muss noch an der Formulierung gefeilt werden, manches ist nicht wirklich verständlich, auch Fehler sollten korrigiert werden:
In Antwort auf:
Ich bitte darum , dass mir umgehend - per E-Mail an ... - eine schriftliche Begründung der Visumablehnung übermittelt wird. In dieser schriftlichen Begründung sind alle Verwaltungsvorschriften und Anweisungen der übergeordneten Behörde , die ihre Ablehnungsgründe zum Gegenstand haben, sowie einen Vorschlag zur Heilung ??? der von Ihnen vorgebrachten Ablehnungsgründe, die nach meiner Auffassung nicht vorhanden sind bzw. versehentlich unterstellt wurden, ohne dabei die Sachlage ausreichend zu würdigen, aufzuführen.
Das ist erstens ziemlich umständlich formuliert, außerdem bekommt man eine Begründung zur Ablehnung sowieso erst nach der Remonstration. Eine Begründung zur Ablehnung des Visumantrags braucht nicht gegeben zu werden, die entsprechenden §§, die dies regeln, werden angegeben.
Zu deinen Fragen 1 und 3: keine Ahnung!
zu 2: Auslandsaufenthalt z.B. in Schengenland? wird wohl eher nicht vorliegen, wäre aber hilfreich.
zu 4: Muss nur die Antragstellerin unterschreiben, sie vergibt ja die Vollmacht!
Eine Formulierung gab es hier mal in irgendeinem Thread, ich weiß aber nicht mehr wo.
Schick Deine Freundin bei der deutschen Botschaft um die Ecke. Dort setzt ein Schreiberling das Remonstrationsschreiben für 10 CUC auf. Wenn es etwas taugen soll, mußt Du aber selber die Argumente hinsichtlich der Rückkehrwilligkeit finden. Auf die Forderung nach "umgehender" Kenntnisgabe der "Verwaltungsvorschriften", "Anweisungen der übergeordneten Behörden" wird die Auslandsvertretung zurecht nicht eingehen.
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