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Benachrichtigung des Eingeladenen
28.05.2009 18:03
#1 Benachrichtigung des Eingeladenen
Ich als "Dummie" bzw. "Neuling" in Sachen Einladung hätte da mal eine Frage: Die Einladung habe ich bereits zur kubanischen Botschaft geschickt (vor vier Wochen). Dann müsste doch eigentlich als nächster Schritt der Eingeladene benachrichtigt werden über die Einladung. Ist das richtig?
(Ja ja ich weiß, jetzt kommt bestimmt ein Link zu einem anderen Thread oder der Hinweis dass das schon tausend Mal diskutiert wurde. Aber ich hab nix gefunden.)
wenn ich mich recht erinnere, bekommt der cubi die nachricht
von seiner immiin seinem heimatort. meine einladung ist aber schon 11 jahre her...
falko
Zitat von iris
Der Eingeladene bekommt die Einladung über die Post zugestellt, hat in meinem Fall ca. 3 Wochen gedauert
magst recht haben, ist schon zu lange her... alzheimer ist eine scheiss krankheit
falko
Zitat von falko1602
wenn ich mich recht erinnere, bekommt der cubi die nachricht
von seiner immiin seinem heimatort. meine einladung ist aber schon 11 jahre her...
falko
von der Consultoria Juridica der Provinz
kann aber auch direkt in Havanna bei der CJI abgeholt werden (15 CUC)
28.05.2009 23:05
#6 RE: Benachrichtigung des Eingeladenen
28.05.2009 23:16 (zuletzt bearbeitet: 28.05.2009 23:16)
#7 RE: Benachrichtigung des Eingeladenen
Na klar kann man das! Kann schon sein, dass sie dort noch liegt und abgeholt werden kann.
In Santiago z.B. wird sie dann schon mal irgendwo in einer Art Büro in der Calle Heredia "zwischengelagert" und kann dort direkt abgeholt werden.
In der CJI gibt es eine Liste der Einladungen, die schon eingegangen sind. Einfach mal nachfragen!
In Santiago z.B. wird sie dann schon mal irgendwo in einer Art Büro in der Calle Heredia "zwischengelagert" und kann dort direkt abgeholt werden.
In der CJI gibt es eine Liste der Einladungen, die schon eingegangen sind. Einfach mal nachfragen!
28.05.2009 23:19
#8 RE: Benachrichtigung des Eingeladenen
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