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Entrevista
wie läuft das ganze eigentlich ab? der freund von mir hat am selben tag wie seine frau den termin. sie in havanna, er in frankfurt bei der ABH. sendet die botschaft die antworten per fax oder mit diplomatischer post (dauert wohl 2 bis 3 wochen) an die ABH?
übersetzt die botschaft die antworten vorher ins deutsche? dauert das wochen???
wenn ABH antworten hat, gibt es dann neuen termin mit ehemann, oder entscheidet sie dann schnell, ob dem visum zugestimmt wird?
so, ich kann mir nun die frage selbst beantworten, da sich von euch wieder keiner auskennt.
nun gibt es ein anderes problem. die kubanische dame hat die deutschprüfung erfolgreich vor der botschaft in havanna abgelegt. der ABH wurden aber "geringe" deutschkenntnisse bestätigt. die ABH meinte, die kubanerin könne sich vor ort ja cd's und anderes material von der botschaft holen, um sich auf die prüfung "A1" vorzubereiten. denn dieses niveau müsse ein ausländer nachweisen, wenn er in dieses sch....land einreisen möchte. also, die ABH erteilt nur visum, wenn botschaft lefel A1 bestätigt. was kann man hier tun? kann man klagen, §§ aufzählen. goethe-institut gibt es ja auch nicht auf kuba. wer weiß rat?
bitte diesmal etwas zahlreicher
Ganz einfach, die Dame sollte ihren hoffentlich huebschen Hintern in Bewegung setzen, und statt stundenlang telenovelas
gucken , telefonieren und ueber die schlechte Welt lamentieren ihre Deutschkenntnisse aufbessern. Alles eine Frage des
Wollens, und man braucht kein Goethe Institut dazu.
Und wenn sie es denn geschafft hat bekommt sie auch das begehrte Visum um in dieses wie Du sagst Sch.....land einzureisen
Hast es kapiert oder zu einfach
spatzi, pass mal auf, die dame hat "erfolgreich" die deutschprüfung abgelegt. das ding ist, dass die botschaft anscheinend keinen bock hat, dieses der ABH zu bestätigen, damit die dame nicht ausreisen kann. kapiert?
nun zurück zu meinem anliegen. nix telenovelas. was kann man in diesem fall tun? das kann ja nicht rechtens sein.
Zitat von nelli
spatzi, pass mal auf, die dame hat "erfolgreich" die deutschprüfung abgelegt. das ding ist, dass die botschaft anscheinend keinen bock hat, dieses der ABH zu bestätigen, damit die dame nicht ausreisen kann. kapiert?
nun zurück zu meinem anliegen. nix telenovelas. was kann man in diesem fall tun? das kann ja nicht rechtens sein.
Warum sollte die Botschaft zwei Aussagen treffen..? erst bestanden und dann nicht ??
Zitat von nelli
spatzi, pass mal auf, die dame hat "erfolgreich" die deutschprüfung abgelegt. das ding ist, dass die botschaft anscheinend keinen bock hat, dieses der ABH zu bestätigen, damit die dame nicht ausreisen kann. kapiert?
nun zurück zu meinem anliegen. nix telenovelas. was kann man in diesem fall tun? das kann ja nicht rechtens sein.
SPATZI = español! das ist ja mal wieder ein pauckenschlag!
In Antwort auf:
Warum sollte die Botschaft zwei Aussagen treffen..? erst bestanden und dann nicht ??
das verstehe ich ja eben nicht. die haben halt nicht die wörter A1, sondern geringe d-kenntnisse oder so ähnlich verwandt. entweder wissentlich oder unwissentlich.
die deutschprüfung wurde bestanden, das steht fest. und danach wurden die papiere von der botschaft an die abh gesandt
Zitat von TiendacubanaZitat von nelli
spatzi, pass mal auf, die dame hat "erfolgreich" die deutschprüfung abgelegt. das ding ist, dass die botschaft anscheinend keinen bock hat, dieses der ABH zu bestätigen, damit die dame nicht ausreisen kann. kapiert?
nun zurück zu meinem anliegen. nix telenovelas. was kann man in diesem fall tun? das kann ja nicht rechtens sein.
SPATZI = español! das ist ja mal wieder ein pauckenschlag!
Bin auch tief beeindruckt passt so richtig zu meiner NACH-IKE-UND-GUSTAV Stimmung
Also Knuddelchen Nelli wenn die dame bestanden haette , welchen Grund sollte die Botschaft denn haben dies nicht entsprechend
an die Ab weiterzugeben???
Woher weisst Du ueberhaupt dass sie bestanden hat??? Hat Dir das die Botschaft mitgeteilt oder die dame???
Zitat von nelli
dass der test bestanden weiss ich, weil ich dabei war. und ohne das bestehen werden auch die papiere nicht weitergeschickt. und die botschaft sagte der dame, dass sie die ABH über das erfolgreiche bestehen unterrichten würde. nur war die wortwahl selten dämlich.
Seit wann darf man denn mit zur Prüfung rein?! Ist neu, oder?
Ich wage zu bezweifeln, dass die Botschaft zu ihr sagt sie hätte bestanden und der AB nur "geringe Deutschkenntnisse" bescheinigt.
Wie hat sie sich denn auf die Prüfung vorbereitet? Hat sie sich denn vorbereitet? Wie vorher schon jemand gesagt hat, ein GI braucht man da ganz sicher nicht! Ich kenne mittlerweile 3 Kubis die den Test bestanden haben ... ohne GI!
ich war nicht während der prüfung mit in cabina uno, aber ich habe die person begleitet und gewartet. und ihr wurde gesagt, dass sie erfolgreich bestanden hat. außerdem hätten sie sonst nicht den antrag entgegengenommen. und die frau von der ABH hat gesagt, dass die botschaft bestätigen muss, dass A1 bestanden wurde. wie kann das sein? muss sie nun einen 2. test machen?
Das heisst, du hast eigentlich keine Ahnung was sie ihr gesagt haben
Die Papiere nehmen sie normalerweise nicht an, da hast du wohl recht ...
Setzt dich in Kontakt mit der Botschaft (Email oder FAX), erklär Ihnen sachlich was für ein Problem du hast und die werden dir antworten.
die botschaft hat der person gesagt, dass sie erfolgreich bestanden hat. die person kam dann auch freudestrahlend wieder heraus. zwei andere prüflinge weinten, weil sie nicht bestanden hatten.
die botschaft hat bereits ein mail über diesen vorgang erhalten. mal sehen, was sie antworten werden.
ach, und die ABH hat dann noch gesagt, dass der deutsche ehepartner ab sofort keine auskünfte mehr erhält, nur noch antragsteller von der botschaft. was sind denn das für neuheiten? und ob die fragen von beiden gleich beantwortet wurden, würden sie auch nicht sagen.
also muss jetzt für das niveau A1 gearbeitet und eine 2. prüfung vor der botschaft abgelegt werden????
Zitat von nelli
die botschaft hat der person gesagt, dass sie erfolgreich bestanden hat. die person kam dann auch freudestrahlend wieder heraus. zwei andere prüflinge weinten, weil sie nicht bestanden hatten.
die botschaft hat bereits ein mail über diesen vorgang erhalten. mal sehen, was sie antworten werden.
ach, und die ABH hat dann noch gesagt, dass der deutsche ehepartner ab sofort keine auskünfte mehr erhält, nur noch antragsteller von der botschaft. was sind denn das für neuheiten? und ob die fragen von beiden gleich beantwortet wurden, würden sie auch nicht sagen.
also muss jetzt für das niveau A1 gearbeitet und eine 2. prüfung vor der botschaft abgelegt werden????
Die Botschaft soll begründen warum zwei Prüflinge weinen???????
Vielleicht war der eine oder ander HC in meinem leben doch zuviel....
abber irgenwie kann ich dieser Problematik nicht so recht folgen
Zitat von nelli
die botschaft hat der person gesagt, dass sie erfolgreich bestanden hat. die person kam dann auch freudestrahlend wieder heraus. zwei andere prüflinge weinten, weil sie nicht bestanden hatten.
die botschaft hat bereits ein mail über diesen vorgang erhalten. mal sehen, was sie antworten werden.
ach, und die ABH hat dann noch gesagt, dass der deutsche ehepartner ab sofort keine auskünfte mehr erhält, nur noch antragsteller von der botschaft. was sind denn das für neuheiten? und ob die fragen von beiden gleich beantwortet wurden, würden sie auch nicht sagen.
also muss jetzt für das niveau A1 gearbeitet und eine 2. prüfung vor der botschaft abgelegt werden????
Zitat von nelli
dass der test bestanden weiss ich, weil ich dabei war. und ohne das bestehen werden auch die papiere nicht weitergeschickt. und die botschaft sagte der dame, dass sie die ABH über das erfolgreiche bestehen unterrichten würde. nur war die wortwahl selten dämlich.
Ich will ja mal nicht spitzfindig sein, aber wenn ich das richtig verstehe, sind das 2 grundverschiedene Aussagen.
warte mal ab was die botschaft sagt!
In Antwort auf:
die ABH hat dann noch gesagt, dass der deutsche ehepartner ab sofort keine auskünfte mehr erhält, nur noch antragsteller von der botschaft. was sind denn das für neuheiten?
Das muß nicht zwangsläufig was Besonderes sein. Wer ist Antragsteller ? Nur gegenüber dem Antragsteller sind sie Auskunfts pflichtig !
die botschaft soll nicht prüfen, warum zwei prüflinge weinen. die mail bezog sich auf die wortwahl "einfache deutschkenntnisse". warum sie bei bestandener deutschprüfung so einen schmarrn an die ABH schreiben.
also muss eine zweite deutschprüfung auf A1-level gemacht werden oder nicht?
die botschaft hat "einfache" deutschkenntnisse bescheinigt. und auf der homepage der botschaft steht sogar, dass dieses für die erteilung des visums ausreichend ist. also wird jetzt mal ein anwalt eingeschaltet, da hier ein fall von willkür vorliegt. die botschaft hat sich also nicht falsch verhalten wie es aussieht, sondern die ABH.
Zitat von nelli
also wird jetzt mal ein anwalt eingeschaltet, da hier ein fall von willkür vorliegt. die botschaft hat sich also nicht falsch verhalten wie es aussieht, sondern die ABH.
Meines Erachtens würde es ausreichen, wenn die Botschaft der ABH verklickern würde auf welcher Grundlage sie die Prüfung der Deutschkenntnisse durchführte und als ausreichend erkannte. Dazu müsste die Botschaft aber informiert und aufgefordert werden. Man braucht ja nicht gleich weitergeben, dass die ABH sie als Hampelmänner darstellen will.
nein, ich kann nicht zaubern. die deutschprüfung ist die eine sache. da war ich in havanna.
die ABH hat da wohl eine nicht zutreffende aussage gemacht. einfache deutschkenntnisse würden für das visum nicht ausreichen. das trifft nicht zu, liest man die homepage der deutschen botschaft.
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