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Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
07.06.2008 12:39 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 12:41)
don olafio
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gelöscht
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#76 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
don olafio
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gelöscht
)
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Zitat von pitty
Ähm, von welchem Rechtsbereich schreibst Du? USA, BRD, generell oder, oder...
Das gilt erst einmal grundsätzlich. Selbst Guillaume ist nicht etwa deshalb verurteilt worden, weil er möglicherweise über die Kassenlage seines SPD-Ortsvereins berichtet hatte.
Don Olafio
07.06.2008 12:56
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Gast
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#77 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
(
Gast
)
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Zitat von don olafioZitat von pitty
Ähm, von welchem Rechtsbereich schreibst Du? USA, BRD, generell oder, oder...
Das gilt erst einmal grundsätzlich.
Nicht Dein Ernst oder
Falls doch greifen wir uns mal die BRD-Rechtslage raus § 99 I StGB:
" Wer ...für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit ...ausübt, die auf die Mitteilung ... von Tatsachen ...oder Erkenntnissen gerichtet ist...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."
Nun, es geht um die Mitteilung von Tatsachen innerhalb einer geheimdienstlichen Tätigkeit. Von staatlich geschützten Informationen steht, da erst mal nichts, was natürlich zur Frage führt, was Dich veranlasst etwas anderes hier zu behaupten
Pitty
07.06.2008 13:05 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 13:07)
don olafio
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gelöscht
)
#78 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
don olafio
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gelöscht
)
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Wenn Zitate, dann schon im Sinnzusammenhang:
"(...)für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt..."
Darauf kommt es an (und nicht etwa: "Gegen die SPD" oder "gegen den Taubenzüchterverein 'Frohe Zukunft'").
Don Olafio
"(...)für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt..."
Darauf kommt es an (und nicht etwa: "Gegen die SPD" oder "gegen den Taubenzüchterverein 'Frohe Zukunft'").
Don Olafio
07.06.2008 13:05
#79 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
Zitat von pitty
" Wer ...für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit [...] ausübt, die auf die Mitteilung ... von Tatsachen ...oder Erkenntnissen gerichtet ist...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."
Und was steht bei den roten Auslassungspunkten?
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001...71BJNG003902307
07.06.2008 13:17 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 13:18)
(
Gast
)
#80 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
(
Gast
)
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Zitat von don olafio
Wenn Zitate, dann schon im Sinnzusammenhang:
"(...)für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt..."
Darauf kommt es an
Und, was veranlasst Dich zu glauben, dass politische Organisationen nicht der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen sind
Pitty
07.06.2008 13:24 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 13:26)
don olafio
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gelöscht
)
#81 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
07.06.2008 13:32
#82 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
In Antwort auf:
§ 93 Begriff des Staatsgeheimnisses
(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
(2) Tatsachen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstoßen, sind keine Staatsgeheimnisse.
07.06.2008 13:44 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 13:49)
(
Gast
)
#83 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
(
Gast
)
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Zitat von don olafio
Mein Jott, es geht um den Staat Bundesrepublik Deutschland, und nicht um irgendwelche Organisationen...
Schön das Du einsiehst, dass es nicht um irgendwelche Organisationen, wie z.B. den von Dir vielbemühten Taubenzüchterverein geht, sondern
um politische Organisationen. Und dann schicke ich noch ein "na, na..." hinterher, denn
erstens steht einem Forumssenator doch mehr Contenance an, statt sich auf den lieben Jott zu berufen,
zweitens hast Du nicht auf die Frage geantwortet, die da war: Was veranlasst Dich zu glauben, dass politische Organisationen nicht der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen sind
und
drittens sind politische Organasationen insbesondere Parteien Teil der Bundesrepublik Deutschland .
Naja, Du ahnst es schon, was jetzt kommt, nämlich was veranlasst Dich zu glauben, dass der Staat Bundesrepublik Deutschland gemeint ist, obwohl sinnigerweise das Wort Staat nicht in dem Spionage-§ des StGB steht
Mal unterstellt Deine Behauptungen träfen zu, was verstehst Du unter Staat Bundesrepublik Deutschland
Pitty
07.06.2008 13:48
(
Gast
)
#84 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
07.06.2008 13:58
santiaguero aleman
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gelöscht
)
#85 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
07.06.2008 14:03
#86 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
07.06.2008 14:08
#87 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
Zitat von pitty
Staatsgeheimnisse sind in § 99 StGB gerade nicht gemeint. Deshalb spielt der von Dir zitierte § 99 StGB keine Rolle.
Ich kann also gem. § 99 StGB belangt werden, wenn ich im Auftrag eines Geheimdienstes einer fremden Macht aus einer deutschen Zeitung zitiere?
07.06.2008 14:10 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:11)
santiaguero aleman
(
gelöscht
)
#88 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
07.06.2008 14:12 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:17)
(
Gast
)
#89 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
(
Gast
)
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Zitat von ElHombreBlancoZitat von pitty
Staatsgeheimnisse sind in § 99 StGB gerade nicht gemeint. Deshalb spielt der von Dir zitierte § 99 StGB keine Rolle.
Ich kann also gem. § 99 StGB belangt werden, wenn ich im Auftrag eines Geheimdienstes einer fremden Macht aus einer deutschen Zeitung zitiere?
Nun, wenn Du zitieren aus deutschen Zeitungen mit geheimdienstlichen Tätigkeiten gleichsetzt, ist schon klar, dass Du auf solche Gedanken kommst. Aber wir wissen beide, dass diese Gleichsetzung unzulässig im Sinne dieses § 99 StGB ist.
Pitty
07.06.2008 14:18 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:19)
don olafio
(
gelöscht
)
#90 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
don olafio
(
gelöscht
)
Details
@pitty:
Letzter Versuch:
Wenn jemand Parteiinterna ausspäht, obwohl die Es-Peh-Deh diese gern für sich behalten möchte, so macht er sich nicht strafbar, da es nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland, sondern nur gegen die Partei selbst gerichtet sein kann. Wenn hingegen jemand Dinge aus dem Staatsapparat (Ministerien, Bundeswehr, Polizei etc.), die unter den Geheimschutz stehen, zum erspitzelt und weitergibt, dann schon. Zwar sind politische Organisationen Teile in der Bundesrepublik Deutschland - aber sie sind keine "staatlichen Organe". Die Geheimnisse des Staates sollen geschützt werden, nicht die der politischen Interessenvertretungen (Parteien etc.)
Auch dies ist ein Missverständnis: Es ging hier nicht um den "Lieben Gott", sondern um meinen eben so alten wie lieben Freund Jott W. Deh!
Don Olafio
Letzter Versuch:
Wenn jemand Parteiinterna ausspäht, obwohl die Es-Peh-Deh diese gern für sich behalten möchte, so macht er sich nicht strafbar, da es nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland, sondern nur gegen die Partei selbst gerichtet sein kann. Wenn hingegen jemand Dinge aus dem Staatsapparat (Ministerien, Bundeswehr, Polizei etc.), die unter den Geheimschutz stehen, zum erspitzelt und weitergibt, dann schon. Zwar sind politische Organisationen Teile in der Bundesrepublik Deutschland - aber sie sind keine "staatlichen Organe". Die Geheimnisse des Staates sollen geschützt werden, nicht die der politischen Interessenvertretungen (Parteien etc.)
In Antwort auf:
(...)steht einem Forumssenator doch mehr Contenance an, statt sich auf den lieben Jott zu berufen(...)
Auch dies ist ein Missverständnis: Es ging hier nicht um den "Lieben Gott", sondern um meinen eben so alten wie lieben Freund Jott W. Deh!
Don Olafio
07.06.2008 14:28
#91 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
Zitat von santiaguero aleman
@dirk_71:
Hast ja recht!!
Kuba unterwanderte die Führungsspitze der USA und stand kurz vor der Machtübernahme im Weißen Haus. Deshalb fielen vor Schreck die Twin Towers ein. Kam bloß noch keiner drauf.
Und dadurch wird das kubanische Regime auch komplett legitimiert und auch deren Einsatz von Spionen...
Wenn man mal ein wenig an der eigenen schöngefärbten Brille vorbeischaut und sich auch mal ohne Vorbehalt informiert, dann erkennt man schnell, dass nicht alles so einfach ist.
07.06.2008 14:30
#92 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
Zitat von don olafio
[Zitat von SockeAlso ich als EU-Bürger habe nun gar kein Interesse an militärischen Interventionen der EU in irgendwelchen anderen Staaten. Und - wenn man diesbezüglichen Umfragen glauben darf - befinde ich mich mit dieser Einstellung innerhalb einer komfortablen Mehrheit.
Aber wie wohl jedes Land dieser Welt, handeln auch die USA erstmal in ihrem Interesse. Als Bürger der USA würde ich das begrüßen, als Bürger Europas sehe ich das natürlich ganz anders :-)
Don Olafio
Nun, es gibt auch andere Wege seine Interessen zu vertreten.
07.06.2008 14:35 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:36)
don olafio
(
gelöscht
)
#93 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
don olafio
(
gelöscht
)
Details
Ich weiß ja nicht, was den
Ich weiß aber, dass kein Staat der Welt bekannt ist, der auf einen derartigen Rinsatz verzichten würde.
Ebenso ist bekannt, dass der größte Spionageapparat der Welt seinen Sitz nördlich von Kube hat.
Soviel zu den Themen
Don Olafio
In Antwort auf:legitimiert oder delegitimiert.
Einsatz von Spionen
Ich weiß aber, dass kein Staat der Welt bekannt ist, der auf einen derartigen Rinsatz verzichten würde.
Ebenso ist bekannt, dass der größte Spionageapparat der Welt seinen Sitz nördlich von Kube hat.
Soviel zu den Themen
In Antwort auf:und
schöngefärbte Brille
In Antwort auf:sein.
ohne Vorbehalt informiert
Don Olafio
07.06.2008 14:38 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:39)
#94 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
07.06.2008 14:43
don olafio
(
gelöscht
)
#95 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
07.06.2008 14:45
#96 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
Zitat von don olafio
Ah ja...
Mit anderen Worten: Die Problematik "Miami 5" hat mit den USA nichts zu tun...
(Man lernt nie aus...)
Don Olafio
Wiedermal missinterpretierst Du etwas, manchmal stelle ich mir die Frage ob Du das mit Absicht machst.
Naja wundern würde mich das nicht...
07.06.2008 14:57
(
Gast
)
#97 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
(
Gast
)
Details
Zitat von don olafio
@pitty:
Letzter Versuch:
Wobei? Du schreibst etwas und ich versuche herauszufinden, ob es dafür mehr Gründe gibt als Deine Meinung zu diesem Thema...
Zitat von don olafio
...da es nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland, sondern nur gegen die Partei selbst gerichtet sein kann.
Diese Prämisse ist nicht zutreffend, denn die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. --> Art. 21 GG http://www.bundesrecht.juris.de/gg/art_21.html D.h. sie wirken bei der politischen Willensbildung der Bundesrepublik Deutschland mit. Insoweit ist der zitierte Satz nicht nachvollziehbar.
Zitat von don olafio
Wenn hingegen jemand Dinge aus dem Staatsapparat (Ministerien, Bundeswehr, Polizei etc.), die unter den Geheimschutz stehen, zum erspitzelt und weitergibt, dann schon. Zwar sind politische Organisationen Teile in der Bundesrepublik Deutschland - aber sie sind keine "staatlichen Organe". Die Geheimnisse des Staates sollen geschützt werden,...
Da war EHB vorhin auch schon. Deshalb nochmal die Geheimnisse des Staates oder besser die Staatsgeheimnisse sind ja gerade durch die §§ 94 StGB bis 98 StGB geschützt ->http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html.
§ 99 spricht aber explizit nicht von Staatsgeheimnissen, sondern Tatsachen etc. Daraus folgt § 99 schütz nicht primär die Staatsgeheimnisse. Deshalb greift Deine Erklärung hier nicht.
Zitat von don olafioZitat von pitty
(...)steht einem Forumssenator doch mehr Contenance an, statt sich auf den lieben Jott zu berufen(...)
Auch dies ist ein Missverständnis: Es ging hier nicht um den "Lieben Gott", sondern um meinen eben so alten wie lieben Freund Jott W. Deh!
Auch ...
Mal abgesehen von dieser Nachfrage nach dem "Auch", verstehen wir uns bestens, denn auch ich meinte Deinen eben so alten wie lieben Freund Jott W. Deh.
Pitty
07.06.2008 15:11
#98 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
Zitat von pitty
§ 99 spricht aber explizit nicht von Staatsgeheimnissen, sondern Tatsachen etc. Daraus folgt § 99 schütz nicht primär die Staatsgeheimnisse
Was dann?
Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten werden,
Es geht im ganzen Abschnitt §§ 93-101 um Staatsgeheimnisse.
07.06.2008 15:31
(
Gast
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#99 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
(
Gast
)
Details
Zitat von ElHombreBlanco
Es geht im ganzen Abschnitt §§ 93-101 um Staatsgeheimnisse.
Gerade weil der Gesetzgeber in den §§ 93 bis 98 StGB explizit den Begriff "Staatsgeheimnisse" verwendet und eben nicht
in § 99 StGB wird deutlich, dass in § 99 StGB primär eben nicht auf "Staatsgeheimnisse" abzielt.
Zitat von ElHombreBlancoSteht ja deutlich da und hatte ich oben schon zitiert, aber hier nochmal:
Was dann?
Zitat von pitty
" Wer ... eine geheimdienstliche Tätigkeit ...ausübt, die auf die Mitteilung ... von Tatsachen ...oder Erkenntnissen gerichtet ist...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."
Nun, es geht um die Mitteilung von Tatsachen innerhalb einer geheimdienstlichen Tätigkeit. Von staatlich geschützten Informationen steht, da erst mal nichts, was natürlich zur Frage führt, was Dich veranlasst etwas anderes hier zu behaupten
Pitty
07.06.2008 15:36
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Gast
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#100 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
(
Gast
)
Details
Zitat von ElHombreBlanco
Es geht im ganzen Abschnitt §§ 93-101 um Staatsgeheimnisse.
Das stimmt nicht, den die letzten 5 §§ (§§99 bis 101a) betreffen die Staatsgeheimnisse nicht...(Was nicht heisst, dass es nicht auch Ausnahmen bei den Staatsgeheimnissen geben kann, die unter diese §§ fallen).
Pitty
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