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Scheidung - mit evtl. Abschiebung
Wir sind seit Herbst letzten Jahres verheiratet.
Ich bin sehr stark am überlegen, ob ich sie wieder nach Kuba schicke.
Ich habe ja schon geschrieben, dass ich immer mehr ihr wahres Gesicht erkenne - ständige Forderungen und Lügen.
Sie spricht immer von mi (alo ihrem) Problem ohne zu erkennen, dass es sich um unser Problem hanedelt.
Ihr Aufenthaltstitel geht nur bis Oktober 2008. Sie hat aber Bekannte im Bundesgebiet. In dem Aufenthaltstitel steht drin, dass dieser sofort erlischt, wenn ein Partner die Trennung erklärt. Ich habe schon bei der AB angerufen. Dieser Vorgang kann bis zu 2 Monaten dauern.
Ich habe aber Angst, dass sie sich innerhalb dieser 2 Monate im Bundesgebiet absetzt und dann untertaucht. Wie sieht es eigentlich mit der Rechtslage aus. Dass ich das Rückflugticket bezahlen muss ist mir klar. Wenn sie sich aber absetzt und nach ihr gefahndet wird, muss ich dann an Deutschalnd auch die Kosten für die Suchaktion bezahlen? Wenn sie mehr als 11 Monate untertaucht hat sie ja dann den Status Emmigrante. Ist denn danach Deutschalnd verpflichtet sie aufzunehmen - obwohl nach ihr gefahndet wird.
Wenn ja, könnte sie ja dann sogar Unterhaltsansprüche an mich stellen? Cubabunny
#3 RE: Scheidung - mit evtl. Abschiebung
Zitat von el prietoZitat von castro
Eer könnte sich auch eine ähnliche aussuchen und diese statt der alten mit zurück bringen!
Oft passiert dies in solchen Fällen früher oder später sowieso
mit dem pass und der aufenthaltsgenehmigung der alten verheirateten? das gefällt mir!
Zitat von castro
macht doch zusammen einen schönen urlaub in kuba, ihr braucht dringend eine ortsveränderung!
vielleicht normalisiert sich die beziehung, oder sie will evtl. gar nicht mehr nach deutschland zurück!
nee, macht doch mal urlaub in spanien! da ist der absprung viel leichter!
#8 RE: Scheidung - mit evtl. Abschiebung
Zitat von castroZitat von el prietoZitat von castro
Eer könnte sich auch eine ähnliche aussuchen und diese statt der alten mit zurück bringen!
Oft passiert dies in solchen Fällen früher oder später sowieso
mit dem pass und der aufenthaltsgenehmigung der alten verheirateten? das gefällt mir!
Nee, neue Frau, neuer Pass, neue Aufenthaltsgenehmigung
#10 RE: Scheidung - mit evtl. Abschiebung
Zitat von cubabunny
Dass ich das Rückflugticket bezahlen muss ist mir klar.
Mal ´ne blöde Frage : WIESO DAS DENN
Außerdem steht in den Aufenthaltstiteln lediglich drin, daß die Aufenthaltsgenehmigung widerrufen werden kann, wenn man sich von dem das Visa möglich machenden Ehepartner trennt.
Aber das hat dich garnicht zu interessieren - wenn du bis dahin geschieden bist gehts dich ohnehin nix mehr an und wenn du nicht geschieden bist wird auch ihr Aufenthaltstitel verlängert.
Wir sind seit Herbst letzten Jahres verheiratet.
Ich bin sehr stark am überlegen, ob ich sie wieder nach Kuba schicke.
Ich habe ja schon geschrieben, dass ich immer mehr ihr wahres Gesicht erkenne - ständige Forderungen und Lügen.
Sie spricht immer von mi (alo ihrem) Problem ohne zu erkennen, dass es sich um unser Problem hanedelt.
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-------------------------------OHNE WORTE--------------------------------
Was sagt Sie denn dazu das Du sie wieder Kuba "schicken" willst?
#17 RE: Scheidung - mit evtl. Abschiebung
#18 RE: Scheidung - mit evtl. Abschiebung
Zitat von cubabunny
Wenn sie sich aber absetzt und nach ihr gefahndet wird
Cubabunny
ja, um gottes willen, woher nimmst du denn die hoffnung, dass der deutsche staat nach ihr fahndet, wenn sie sich von dir absetzt?
zweitens: in deutschland gibt es das sogenannte trennungsjahr. und in dem musst du natuerlich unterhalt zahlen, aber hallo.
das trennungsjahr soll doch dazu dienen zu pruefen, ob man sich wieder versoehnt. alsdo KANN sie da garnicht abgeschoben werden (selbst wann man nach fahnden wuerde)
junge, junge, komm mal schnell von deinem hohen ross runter..(meine ich jetzt nicht boes; aber du scheinst im moment noch zu traeumen)
Zitat von cubabunny
Wir sind seit Herbst letzten Jahres verheiratet.
Ich bin sehr stark am überlegen, ob ich sie wieder nach Kuba schicke.
Ich habe ja schon geschrieben, dass ich immer mehr ihr wahres Gesicht erkenne - ständige Forderungen und Lügen.
Sie spricht immer von mi (alo ihrem) Problem ohne zu erkennen, dass es sich um unser Problem hanedelt.
Ihr Aufenthaltstitel geht nur bis Oktober 2008. Sie hat aber Bekannte im Bundesgebiet. In dem Aufenthaltstitel steht drin, dass dieser sofort erlischt, wenn ein Partner die Trennung erklärt. Ich habe schon bei der AB angerufen. Dieser Vorgang kann bis zu 2 Monaten dauern.
Ich habe aber Angst, dass sie sich innerhalb dieser 2 Monate im Bundesgebiet absetzt und dann untertaucht. Wie sieht es eigentlich mit der Rechtslage aus. Dass ich das Rückflugticket bezahlen muss ist mir klar. Wenn sie sich aber absetzt und nach ihr gefahndet wird, muss ich dann an Deutschalnd auch die Kosten für die Suchaktion bezahlen? Wenn sie mehr als 11 Monate untertaucht hat sie ja dann den Status Emmigrante. Ist denn danach Deutschalnd verpflichtet sie aufzunehmen - obwohl nach ihr gefahndet wird.
Wenn ja, könnte sie ja dann sogar Unterhaltsansprüche an mich stellen? Cubabunny
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Binde sie doch mit einem Strick auf der nächsten Raststätte fest.
Zitat von Karo
-------------------------------OHNE WORTE--------------------------------
Was sagt Sie denn dazu das Du sie wieder Kuba "schicken" willst?
...ist doch besser sie weiss es noch gar nicht !
...die beste Einstellung für ein Leben miteinander, Vertrauen,Respekt,Liebe......
Zitat von DoctoraZitat von Karo
-------------------------------OHNE WORTE--------------------------------
Was sagt Sie denn dazu das Du sie wieder Kuba "schicken" willst?
...ist doch besser sie weiss es noch gar nicht !
...die beste Einstellung für ein Leben miteinander, Vertrauen,Respekt,Liebe......
Cubanas liiiiiiiiiiiiiiiiieben Überraschungen
Zitat von willibaldZitat von cubabunny
Wenn sie sich aber absetzt und nach ihr gefahndet wird
Cubabunny
ja, um gottes willen, woher nimmst du denn die hoffnung, dass der deutsche staat nach ihr fahndet, wenn sie sich von dir absetzt?
zweitens: in deutschland gibt es das sogenannte trennungsjahr. und in dem musst du natuerlich unterhalt zahlen, aber hallo.
das trennungsjahr soll doch dazu dienen zu pruefen, ob man sich wieder versoehnt. alsdo KANN sie da garnicht abgeschoben werden (selbst wann man nach fahnden wuerde)
junge, junge, komm mal schnell von deinem hohen ross runter..(meine ich jetzt nicht boes; aber du scheinst im moment noch zu traeumen)
genauso ist es willibald! und selbst wenn sie geschieden sind, wird sie nicht sofort aus dem saal abgeführt zum abschieben. sie sucht sich einen anderen partner und heiratet und fertig ist der aufenthalt!
und sei dir sicher, dass sie sich einen guten anwalt sucht, gerade bei drohender abschiebung! und es gibt frauengruppen, die aktiv helfen!
wenn eine partnerschaft nicht funktioniert, dann soll amn das vernüftig klären. es geht doch wohl darum, wenn cubanische sie nicht macht was der deutsche er will, dann wird druck ausgeübt. scheidung und abschiebung! seid ihr männer oder memmen!
was passiert wenn eine deutsche frau nicht macht was ihr wollt? abschieben?
Zitat von Tiendacubana
wenn eine partnerschaft nicht funktioniert, dann soll amn das vernüftig klären. es geht doch wohl darum, wenn cubanische sie nicht macht was der deutsche er will, dann wird druck ausgeübt. scheidung und abschiebung! seid ihr männer oder memmen!
was passiert wenn eine deutsche frau nicht macht was ihr wollt? abschieben?
das ist dochmal ein wort am SONNTAG
#25 RE: Scheidung - mit evtl. Abschiebung
In Antwort auf:
was passiert wenn eine deutsche frau nicht macht was ihr wollt? abschieben?
man könnte sie an reiche araber verkaufen, wenn sie blond ist!
noch besser, man setzt sie in sein altes auto (mercedes diesel) und verkauft dieses mit aufpreis nach ägypten!
das leben kann so schön sein!
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