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Frage
25.02.2008 16:18
#1 Frage
user_k
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gelöscht
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Zitat von Maquitalatina
Habe in Kuba geheiratet und hab keine Einladung gemacht! Bin jetzt wieder in Deutschland. Muss ich, wenn ich verheiratet bin eine Einladung machen? Wie lange dauert es bis mein Mann einreisen kann? Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet!
Ich würde dir empfehlen zu warten. Es kann sein , dass nues gesetzt heraus kommt.
user
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gelöscht
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Zitat von Maquitalatina
Habe in Kuba geheiratet und hab keine Einladung gemacht! Bin jetzt wieder in Deutschland. Muss ich, wenn ich verheiratet bin eine Einladung machen? Wie lange dauert es bis mein Mann einreisen kann? Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet!
nein brauchst du nicht. er muss mit der übersetzten heiratsurkunde in die deutsche botschaft. und bei den kubanischen behörden das pre beantragen!
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Gast
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Zitat von Maquitalatina
Muss ich, wenn ich verheiratet bin eine Einladung machen? Wie lange dauert es bis mein Mann einreisen kann?
Eine Einladung in der bisherigen Form ist nicht erforderlich. Dein Mann kann hier einreisen, wenn er die Aus- und Einreisegenehmigung hat, wobei er für das Einreisevisum Deutschkenntnisse nachweisen muss.
Schau hier wegen der Ausreisegenehmigung (Einladung) und hier wegen der Einreisegenehmigung.
Es wäre ja mal nicht schlecht, die einzelnen Schritte wie
Papiere für Hochzeit
Hochzeit
Papiere für Einreise nach Deutschland
inkl. solchen Fragen: Kosten? Wo gibt es die Formulare? Was muss wo beglaubigt werden? etc
in Form eines Kochrezeptes zusammenzutragen. Die Infos stehen zwar teilweise in einzelnen Beiträgen, aber übersichtlich ist das natürlich nicht.
Das ganze sollte dann als ein wichtiger Beitrag ins Info-Brett gestellt werden.
Kommentare?
Zitat von Maquitalatina
Habe in Kuba geheiratet und hab keine Einladung gemacht! Bin jetzt wieder in Deutschland. Muss ich, wenn ich verheiratet bin eine Einladung machen? Wie lange dauert es bis mein Mann einreisen kann? Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet!
________________________________________________________________________________________
Hallo Maquitalatina,
Du hast in Deiner Frage zwei unterschiedliche Themen angesprochen. Bis Du Deinen Mann hier hast mußt er:
1. Ausreisen dürfen. Dazu brauchst Du entweder die PRE, wie schon tienda geschrieben, die er selbst in Kuba beantragen kann, aber zum Teil gar nicht oder aber sehr spät erteilt wird. Oder die PVE, aber dazu mußt Du über die kubanische Botschaft eine Einladung aussprechen. Da Ihr verheiratet seit genügt die vereinfachte Form, also ohne notarielle Urkunde. Das geht relativ schnell, ca. 3 Wochen, Du mußt aber dann noch die Beantragung der Ausreiseerlaubnis in der Inmigracion in Kuba mit ca. drei Wochen dazu zählen.
2. Einreisen dürfen. Dazu muß er auf der deutschen Botschaft in Havanna eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Aber Achtung, hier wird der im Forum schon heiß diskutierte Deutschtest verlangt. Die Zeiten hier mußt Du mit etwa 2,5 Monaten ab Besuch der Botschaft rechnen.
Hier hast Du aber auch noch die Möglichkeit, ihn mit einem Besuchsvisum für drei Monate nach Deutschland zu holen. Das geht, wenn alle Papiere fertig sind in 3 Arbeitstagen. Eine Prüfung der Rückkehrbereitschaft dürfte hier wegfalles.
Viele Grüße und viel Erfolg
Wolfgang
Am besten über die Suchfunktion etwas weitersuchen.
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Gast
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Zitat von pedacito
Es wäre ja mal nicht schlecht, die einzelnen Schritte wie
Papiere für Hochzeit
Hochzeit
Papiere für Einreise nach Deutschland
inkl. solchen Fragen: Kosten? Wo gibt es die Formulare? Was muss wo beglaubigt werden? etc
in Form eines Kochrezeptes zusammenzutragen. Die Infos stehen zwar teilweise in einzelnen Beiträgen, aber übersichtlich ist das natürlich nicht.
Das ganze sollte dann als ein wichtiger Beitrag ins Info-Brett gestellt werden.
Kommentare?
Das Procedere ändert sich laufend. Alle bisherigen Zusammenstellungen sind veraltet.
Sollte die neueste Aussage eines Forumsmitglieds stimmen, würde beispielsweise die seit 01.05.07 verlangten aufwendigen Gänge zum Notar, Übersetzer und Landgericht wesentlich vereinfacht werden können. Ein anderes Beispiel sind die seit September 2007 verlangten Deutschkenntnisse bei Ehegatten- und Familiennachzug.
Zudem haben die neuen Internetseiten der deutschen Botschaft in Havanna, aber auch der kubanischen Konsulate einen bisher noch nicht gekannten Informationsgehalt. Sie sind eindeutig und zudem offiziell. Eine bessere Darstellung als auf diesen Seiten ist nicht möglich. Wozu also dies noch einmal separat darstellen? Meines Erachtens genügt in den meisten Fällen ein Link. Zusätzliche erläuternde Ergänzung bezogen auf den Einzelfall wird es immer geben.
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Gast
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Zitat von bergmann
Hier hast Du aber auch noch die Möglichkeit, ihn mit einem Besuchsvisum für drei Monate nach Deutschland zu holen. Das geht, wenn alle Papiere fertig sind in 3 Arbeitstagen. Eine Prüfung der Rückkehrbereitschaft dürfte hier wegfalles.
Keineswegs! Wenn sie erfahren, dass er verheiratet ist und seine Ehefrau in DE besuchen will, wird ihm möglicherweise sogar mit Recht unterstellt, dass er nicht nach 3 Monaten zurückkehren will. Sie müssen das Besuchsvisum ablehnen.
Zudem ist es hiesige Behörden nicht möglich den Aufenthalt über die Vorgaben des Besuchsvisum hinaus zu verlängern.
Zitat von Esperanto2
Keineswegs! Wenn sie erfahren, dass er verheiratet ist und seine Ehefrau in DE besuchen will, wird ihm möglicherweise sogar mit Recht unterstellt, dass er nicht nach 3 Monaten zurückkehren will. Sie müssen das Besuchsvisum ablehnen.
Hmm, auf der von dir zitierten Seite der deutsch. Botschaft Havanna steht doch, dass es sogar nur Visa für 90 Tage zur Familienzusammenführung gibt und diese dann von der AB verlängert werden?
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Gast
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Zitat von pedacito
Hmm, auf der von dir zitierten Seite der deutsch. Botschaft Havanna steht doch, dass es sogar nur Visa für 90 Tage zur Familienzusammenführung gibt und diese dann von der AB verlängert werden?
Es handelt sich dabei um ein nationales „provisorisches“ Visum, damit der beantragte und bereits genehmigte Aufenthaltstitel zum Zwecke des Sprachstudiums, Ehegattennachzuges, Familienzusammenführung etc. durch die Ausländerbehörde im Pass eingetragen werden kann. Dafür wird generös eine Frist von 90 Tagen eingeräumt.
In Antwort auf:
Habe in Kuba geheiratet und hab keine Einladung gemacht! Bin jetzt wieder in Deutschland. Muss ich, wenn ich verheiratet bin eine Einladung machen? Wie lange dauert es bis mein Mann einreisen kann? Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet!
Weißt du wenigstens mit Bestimmtheit, dass du verheiratet bist?
Zitat von Esperanto2Zitat von bergmann
Hier hast Du aber auch noch die Möglichkeit, ihn mit einem Besuchsvisum für drei Monate nach Deutschland zu holen. Das geht, wenn alle Papiere fertig sind in 3 Arbeitstagen. Eine Prüfung der Rückkehrbereitschaft dürfte hier wegfalles.
Keineswegs! Wenn sie erfahren, dass er verheiratet ist und seine Ehefrau in DE besuchen will, wird ihm möglicherweise sogar mit Recht unterstellt, dass er nicht nach 3 Monaten zurückkehren will. Sie müssen das Besuchsvisum ablehnen.
Zudem ist es hiesige Behörden nicht möglich den Aufenthalt über die Vorgaben des Besuchsvisum hinaus zu verlängern.
Hey Leute, sie sind verheiratet. Geh mal zur Ausländerbehörde. Die helfen dir dort weiter. (Familienzusammenführung)
28.02.2008 22:03
#14 RE: Frage
suizo
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gelöscht
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Gast
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Zitat von Esperanto2Zitat von suizo
Bei uns war das soZitat von Maquitalatina
das machen sie nicht mehr!
Seit 01.05.07 ist das so. Weiss jeder, der zuvor mitgelesen hat.
Zitat von suizo
Muss man hier mitlesen, damit man schreiben darf.... ???
Zumindest den Thread sollte man schon von Anfang an lesen. Da steht bereits, dass sich etwas geändert hat und sogar wann sich dies geändert hat. Wenn sich etwas ändert bedeutet dies, dass etwas war was jetzt nicht mehr ist. Oder etwa nicht?
suizo
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gelöscht
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Und jetzt einfacher gesagt.... ????
Ok, habs verstanden
Aber ich dachte, dass wenn du verheiratet bist, automatisch die PVE machst. Ausserdem meinte ich, dass wenn es um die Einladung, sprich Familiennachzug aus Cuba geht, du nicht zum Notar rennen musst, da du ja in einem Buffet internacional vor einem Notar/Anwalt/Richter heiratest. Auch die Rumrennerei mit der Botschaft ist für die Schweiz anders. Da brauchst du keine Übersetzung der Urkunde, sondern gibst diese einfach ab mit dem Visum zur Familienzusammenführung und den jeweiligen Dokumenten. Ya! (Stempel auf allen Dokumenten von Minrex sind jedoch immer noch obligatorisch.)Auch der Sprachtest gibt es nicht.
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Gast
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Zitat von suizo
Auch der Sprachtest gibt es nicht.
Ihr habt ja auch nicht soviel Muslime, die auf ihr islamisches Recht der Zwangsheirat nicht verzichten wollen. Und weil in unserem Land gleiches Recht für alle gilt, müssen auch wir uns Massnahmen gegen diesen Usus islamischen Lebens gefallen lassen.
Zitat von Esperanto2Zitat von suizo
Auch der Sprachtest gibt es nicht.
Ihr habt ja auch nicht soviel Muslime, die auf ihr islamisches Recht der Zwangsheirat nicht verzichten wollen. Und weil in unserem Land gleiches Recht für alle gilt, müssen auch wir uns Massnahmen gegen diesen Usus islamischen Lebens gefallen lassen.
...im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung haben wir weit weit mehr !
(
Gast
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Zitat von suizo
Ich denke, dass dies ein Thema ist, dass wir lieber nicht anschneiden sollten.
Ja was denn nun? Gibt es in Euren Bergen noch jemanden der jodelt und das Alphorn bläst? Oder hat auch dort der Muzahin die Sache voll im Griff und überlässt Euch nur noch die Kuhglocken?
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