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Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
#1 Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
Ich bitte um Mithilfe bei der Lösung eines Sonderfalls:
Ein entferntes kubanisches Familienmitglied hat zusätzlich zur kubanischen Staatbürgerschaft die spanische Staatsbürgerschaft erhalten (über die spanische Botschaft in Havana) ohne jemals im Ausland gewesen zu sein. Er hat also aktuell sowohl einen gültigen spanischen als auch einen gültigen kubanischen Reisepaß, beide ohne zusätzliche Visa, PVE, PRE etc. Jetzt soll er uns in Deutschland besuchen kommen (erste Reise nach Europa/Ausland). Rein kommt er an jeder Schengen-Grenze mit seinem spanischen Paß, aber was braucht er für die kubanische Seite bei der Ausreise? Ich denke PVE, da er besuchsweise weniger als 11 Monate kommen will. Aber braucht er eine Einladung? Das kubanische Einladungsprozedere drückt sich ja um den Fall doppelter Staatsbürgerschaft, den es eigentlich nicht geben soll/darf. Hat jemand eine Idee oder vielleicht Erfahrung mit einem solchen Sonderfall?
Lösungsdiskussion auch gerne über PM
Lieben Gruß
Piropo
#2 RE: Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
das Familienmitglied benötigt eine Einladung aus dem Gastgeberland (hier Deutschland) um die Ausreisegenehmigung (PVE) zu bekommen. Es wird jedoch aufgrund des spanischen Passes kein Visum für die Schengen-Länder benötigt. Bei der Ausreise müssen beide Pässe vorgelegt werden.
Saludos
Chris
#3 RE: Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
Das dies nicht nur bei Familienmitgliedern gilt, entnehme ich der Tatsache, dass auch meine Freundin ohne Einladung ausreisen konnte.
Viel Glück.
#4 RE: Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
Danke Seiku,
es wäre schön, wenn bei kubanischen Personen mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes keine Einladung mehr erforderlich ist. Bei dir scheint allerdings eine direkte Verwandschaftsgrad (1.Grad) vorgelegen zu haben und diese Personen können in der Tat bei gemeinsamer Reise direkt mitgenommen werden. Bei mir ist das Verwandtschaftsverhältnis über X Ecken und deshalb nicht relevant. Wäre einfach nur froh, wenn sich die Einladung via Eidesstattlicher Erklärung vermeiden liese. Mit den Kosten für PVE hab ich mich schon abgefunden.
Lieben Gruß
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