Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?

21.02.2008 22:04
avatar  Piropo
#1 Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
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sehr erfahrenes Mitglied

Ich bitte um Mithilfe bei der Lösung eines Sonderfalls:

Ein entferntes kubanisches Familienmitglied hat zusätzlich zur kubanischen Staatbürgerschaft die spanische Staatsbürgerschaft erhalten (über die spanische Botschaft in Havana) ohne jemals im Ausland gewesen zu sein. Er hat also aktuell sowohl einen gültigen spanischen als auch einen gültigen kubanischen Reisepaß, beide ohne zusätzliche Visa, PVE, PRE etc. Jetzt soll er uns in Deutschland besuchen kommen (erste Reise nach Europa/Ausland). Rein kommt er an jeder Schengen-Grenze mit seinem spanischen Paß, aber was braucht er für die kubanische Seite bei der Ausreise? Ich denke PVE, da er besuchsweise weniger als 11 Monate kommen will. Aber braucht er eine Einladung? Das kubanische Einladungsprozedere drückt sich ja um den Fall doppelter Staatsbürgerschaft, den es eigentlich nicht geben soll/darf. Hat jemand eine Idee oder vielleicht Erfahrung mit einem solchen Sonderfall?

Lösungsdiskussion auch gerne über PM

Lieben Gruß

Piropo


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21.02.2008 22:40 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 22:41)
avatar  Chris
#2 RE: Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
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Rey/Reina del Foro
@Piropo

das Familienmitglied benötigt eine Einladung aus dem Gastgeberland (hier Deutschland) um die Ausreisegenehmigung (PVE) zu bekommen. Es wird jedoch aufgrund des spanischen Passes kein Visum für die Schengen-Länder benötigt. Bei der Ausreise müssen beide Pässe vorgelegt werden.

Saludos
Chris

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21.02.2008 22:45 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 22:49)
avatar  seiku
#3 RE: Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
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sehr erfahrenes Mitglied
Ich denke er braucht nur die PVE bezahlen und kann ausreisen. Bei der letzten Ausreise meines Sohnes und meiner Freundin hat zumindest die Immigration keine Einladung haben wollen. Diese hat zum Ausdruck gebracht, dass bei Personen welche einen Aufenthaltstitel (meine Freundin) oder bei Personen mit der Staatsbürgerschaft des Zielreiselandes keine Einladung mehr erforderlich ist.
Das dies nicht nur bei Familienmitgliedern gilt, entnehme ich der Tatsache, dass auch meine Freundin ohne Einladung ausreisen konnte.



Viel Glück.

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21.02.2008 22:51
avatar  Piropo
#4 RE: Ganz selten: Ausreise (besuchsweise) für kuban. Staatsbürger mit spanischer Staatsbürgerschaft - Wie geht das?
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sehr erfahrenes Mitglied

Danke Seiku,

es wäre schön, wenn bei kubanischen Personen mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes keine Einladung mehr erforderlich ist. Bei dir scheint allerdings eine direkte Verwandschaftsgrad (1.Grad) vorgelegen zu haben und diese Personen können in der Tat bei gemeinsamer Reise direkt mitgenommen werden. Bei mir ist das Verwandtschaftsverhältnis über X Ecken und deshalb nicht relevant. Wäre einfach nur froh, wenn sich die Einladung via Eidesstattlicher Erklärung vermeiden liese. Mit den Kosten für PVE hab ich mich schon abgefunden.

Lieben Gruß


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