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Schneegestöber bei der Visavergabe
Die Geschichte des totsicher geglaubten Besuchs Visum.
Ich, männlich 48 J. ; Sie, 35 J. ,Hausfrau, eigenes Haus, 14 jährige Tochter, eigenes Bankkonto mit 6 stelligem Peso Guthaben.
Einer großen Vorbereitung des Interviews bedurfte es nicht, rein nach dem Motto, „ehrlich währt am Längsten“ und „ wir haben nichts zu verbergen“ : Wir kennen uns seit 6 Jahren, du hast ein dickes Bankkonto, ein eigenes Haus, deine Tochter, die du nicht zurücklassen würdest, und betreibst deinen eigenen Frisör"salon"; also was soll uns schon passieren.
Wenn wir also kein Visum bekommen, wer dann?
Vorgelegt wurde :
Hauspapiere, Kontobücher, Kinderausweis, Passkopie von mir, aus der hervorgeht, das ich seit 2003 A 2 Visum bekomme.
Anschreiben von ihr, in dem sie begründet, dass sie nach 6 Jahren Bekanntschaft nun auch gern meine Familie, Umfeld und Deutschland kennen lernen möchte.
Anschreiben von mir, indem ich bestätige, die Einzuladende seit 6 Jahren zu kennen, das ich seit 2003 ca. 10 Wochen pro Jahr mit A 2 Visum bei ihr wohne und es nun an der Zeit finde, ihr mein Umfeld und Europa zu zeigen.
Das Interview war recht kurz, sie wurde nach ihren Lebensumständen befragt, wie lange wir uns kennen und wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreitet. Letztere Frage beantwortete sie, " mein Freund unterstützt mich " .
Das Visum wurde abgelehnt.
Wir haben Remonstration eingelegt, schriftlich nochmal alle Fakten dargelegt und um ein weiteres Interview gebeten.
Ein erneutes Interview wurde abgelehnt, alle Unterlagen seien schriftlich einzureichen.
Die Remonstration wurde abgelehnt.
Begründung:
Die Antragstellerin sei Hausfrau und damit finanziell abhängig von Dritten, es fehle eine gesicherte (berufliche) Existenz auf Cuba.
Die Antragstellerin beantrage ein Visum für 3 Monate, daher sei davon auszugehen, das ihre minderjährige Tochter keiner intensiven Betreuung durch die Mutter bedarf.
Die Antragstellerin könne keine Rückkehr aus früheren Auslandsreisen nachweisen.
Die Antragstellerin behaupte, den Einladenden seit längerer Zeit zu kennen, könne dies aber nicht nachweisen.
Eine Rückkehrwilligkeit ist daher nicht hinreichend belegt.
Allerdings wurde die Möglichkeit einer weiteren Remonstration eingeräumt.
Hier habe ich dann, vielleicht etwas hyperaktiv, einen Flug gebucht, sämtliche alte Reiseunterlagen zusammengesucht und bin nach Havanna geflogen.
Obwohl das Konsulat darauf bestand, das nur Unterlagen einzureichen wären, bin ich todesmutig ohne Termin beim Konsulat erschienen.
Problemlos wurde ich eingelassen und schon nach 5 Min. empfangen.
Vielmehr zeigte man sich im Konsulat erstaunt bzw. sogar verärgert, das ich allein erschienen sei.
Ich erklärte nun wortreich, da ja die Fakten hinreichend bekannt seien, den gut florierenden Frisörsalon und andere negrocios von deren Einkünften die Einzuladende problemlos ihren Unterhalt bestreiten könne, dieses aber aufgrund der Illegalität nicht erwähnt habe und zudem schwierig zu beweisen sei. Das wir uns bisher nicht haben nötigen lassen zu heiraten und ich auch nur ungern bereit wäre jetzt zu heiraten um einen Besuch in D. zu ermöglichen. Neben meinen Reise Unterlagen übergab ich dies auch nochmal in einem 3 seitigen Schreiben. Meiner Bewertung nach ein riesiges „Schneegestöber“ ohne neue Fakten.
Das Visum wurde bewilligt, mit der Auflage, sich nach Rückkehr wieder bei der Botschaft zurück zu melden.
Bemerkung am Rande: Zu Anfang wurde aufgrund einer nicht ausreichenden Vollmacht nur mit der Einzuladenden korrespondiert, allerdings in Deutsch. Als die akzeptierte Vollmacht vorlag, wurde spanisch kommuniziert, mit der Begründung, das die Antragstellerin spanisch sprechend sei.
Aus dem ganzen Vorgang kann ich nur die Lehre ziehen und an jeden weitergeben :
Wenn du zum dtsch. Konsulat gehst um ein Visum zu beantragen,
sei dir deiner Sache nie sicher und
„Schneegestöber“ zählt mindestens soviel wie Fakten
#3 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
(
Gast
)
#4 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Auch von mir Glückwünsche.
Der Erfolg war ja nur möglich, weil Du Dich mit der Ablehnung nicht abgefunden hast.
Vielleicht war es nicht nur Schneegestöber, was im Nachhinein vorgetragen wurde, denn zuvor heißt es, dass die Verwurzelung die durch den Frisörsalon hätte begründet werden können, aus verständlichen Gründen bei der Antragsstellung bzw. bei der Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit zunächst nicht erwähnt wurde.
Zitat von castroIn Antwort auf:
Die Antragstellerin könne keine Rückkehr aus früheren Auslandsreisen nachweisen.
der war gut, haben die jetzt kabarettisten in der dt. botschaft angestellt?
So ähnlich wollte ich im 1. Augenblick auch reagieren
Was letztendlich zur Bewilligung geführt hat bleibt ein Geheimnis.
Ich würde das nächste Mal auch mit zum Interview gehen, auch wenn nur der Eingeladene in die Kabine darf.
Statt dem Frisörsalon hätte ich auch was von einer Hühnerfarm erzählen können, zu beweisen wäre nichts gewesen. Das alleinige aufzählen von Fakten hat es jedenfalls nicht gebracht. Und das intensive Nachhaken meinerseits kann doch auch nicht als Verwurzelung und Rückkehrwilligkeit des Antragstellers gewertet werden
(
Gast
)
#6 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Entscheidend war ja wohl das Nachsetzen. Ein Schleuser oder jemand der etwas zu verbergen hatte, hätte sich damit abgefunden. Egal wie -, auf jeden Fall waren sie von der Rückkehrwilligkeit überzeugter nach dem Beharren auf eine Remonstration. Irgendeine Begründung haben sie dann akzeptiert.
Und der Vertrauenschutz nach einer erfolgten Rückkehr ist ein Fakt, den zu berücksichtigen ihnen auferlegt ist. Dies wirst Du bei der nächsten Einladung Deiner Freundin feststellen, denn dann genügt der Antrag allein.
#9 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
#10 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
In Antwort auf:
Ich, männlich 48 J. ; Sie, 35 J. ,Hausfrau, eigenes Haus, 14 jährige Tochter, eigenes Bankkonto mit 6 stelligem Peso Guthaben.
(...)
Wenn wir also kein Visum bekommen, wer dann?
Z.B.
Er, über 70-jähriger Rentner, der gerade seine 5. Cubana (19 J, arbeitslos, ohne Ausbildung, ohne visumsrelevante familiäre Bindungen) zum Beischlafaufenthalt (6 Monate) nach D. importieren konnte, und das, obwohl von den vier Vorgängerinnen zwei vorzeitig nach Spanien bzw.zurück nach Cuba flohen.
Nr. 5 wäre (nach eigener Aussage) auch schon längst über alle Berge, wenn sie nicht:
a) zu doof dazu wäre
b) nach jedem Besteigungsversuch ihres Methusalems ein neues Goldringchen/-kettchen geschenkt bekäme.
Die Visavergabekriterien werden wohl ein ewiges Rätsel bleiben...
Zitat von Moskito
Die Visavergabekriterien werden wohl ein ewiges Rätsel bleiben...
Sind es aber nicht.
Es gibt nur ein Kriterium, nämlich das der Aufrichtigkeit des Antrages. Im Falle der Beantragung eines Besuchvisums ist das zu prüfende Kriterium die Rückkehrwilligkeit. Sobald der Antragsteller dies nicht nachweisen kann bzw. die geringste Zweifel aufkommen, dass der Antrag für ein Besuchsvisum für etwas anderes als diesen Zweck genutzt werden könnte, so wird es abgelehnt. So einfach ist dies.
Die Schwierigkeit bei kurzfristigen Besuchen besteht darin, dass viele Antragssteller nur ungenügend ihr Anliegen vortragen und die Visastelle nicht von der Rückkehrwilligkeit überzeugen können.
#12 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
In Antwort auf:
ist das zu prüfende Kriterium die Rückkehrwilligkeit
Genau das ist es. Offensichtlich reicht der Nachweis von Eigentum und Vermögen nicht aus, um eine Verwurzelung im Heimatland darzustellen. Hilfreich erscheint hier noch die kranke Mutter, der tote Hund oder die Schweinezucht.
Und natürlich tut sich hier der/die cubaner/in in der Darstellung vor offiziellen Stellen viel leichter, der/die gewohnt ist, tägliche Kooperationsabkommen mit den Motorradpolizisten zu verhandeln.
Ich beneide die Jungs und Mädels im Konsulat bestimmt nicht um ihre Aufgabe, aber zumindest darauf sollten sie doch geschult sein.
In Antwort auf:
. Im Falle der Beantragung eines Besuchvisums ist das zu prüfende Kriterium die Rückkehrwilligkeit. Sobald der Antragsteller dies nicht nachweisen kann bzw. die geringste Zweifel aufkommen, dass der Antrag für ein Besuchsvisum für etwas anderes als diesen Zweck genutzt werden könnte, so wird es abgelehnt. So einfach ist dies.
Ja theoretisch trifft das sicherlich zu, aber die Praxis zeigt doch, und aus diesem Grund habe ich das reale Beispiel des 70-jährigen Rentners beschrieben, dass oft ganz andere Kriterien eine Rolle bei der Visumsvergabe eine Rolle spielen, wie z.B. 'persönlicher Eindruck des Antragstellers', Lust und Laune des Sachbearbeiters (ich hätte jetzt auch schreiben können Bio-/Menstruationszyklus des/der Sachbearbeiters/in...), Überarbeitung, Inkompetenz, politische Stimmung in Berlin, dienstliche Anweisungen usw usw.
Zitat von Moskito
die Praxis zeigt doch, .. dass oft ganz andere Kriterien eine Rolle bei der Visumsvergabe eine Rolle spielen, wie z.B. 'persönlicher Eindruck des Antragstellers', ... Lust und Laune des Sachbearbeiters, Überarbeitung, Inkompetenz, politische Stimmung in Berlin, dienstliche Anweisungen usw.
Derartiges mag in einem totalitäten Land wie Kuba zutreffen. Nicht jedoch in unserem Land.
Zwar entscheidet die Botschaft in alleiniger Zuständigkeit über die Vergabe der kurzfristigen Visa nach dem Schengener Abkommen. Vorkommnisse wie hier zitiert, können sie sich trotzdem nicht erlauben. Ich denke dabei nicht an eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht, die allein schon wegen des Zeitfaktors keinen Sinn ergibt, sondern an die Möglichkeit der Beschwerde, die zusätzlich zu dem Verlangen nach einer Remonstration durch die Visastelle selbst, jedem offen steht. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.
Sollte sich also die Visastelle über sämtliche Fakten, die eindeutig die Rückkehrwilligkeit belegen, hinwegsetzen und auf keine begründete Argumentation eingehen, dann wird eine Beschwerde bei der vorgesetzten Stelle auch erfolgreich sein.
#17 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
#18 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von George1
und das wären bitte welche
Beispielsweise Punkt 4 der auf ihrer Internetseite veröffentlichten Hinweise.
Eine allgemein gültige Aussage ist aber nicht möglich, weil es hier um Individuen geht und jeder Fall einzeln geprüft wird. Im Falle einer Anstellung erkundigen sie sich sogar bei der Arbeitsstelle. Es gibt aber sicher noch andere Hinweise, aus der man eine Rückkehrwilligkeit entnehmen könnte. Nicht jeder muss einen Arbeitsvertrag in Kuba vorweisen. Allerdings ist der Antragssteller in Bringschuld und wenn er nichts vorzuweisen hat, dann muss er sich halt mit einer Ablehnung seines Antrages abfinden. Da können sie dem Antragsteller auch durch Nachfragen nicht helfen.
Zitat von Esperanto2
Nicht jeder muss einen Arbeitsvertrag in Kuba vorweisen.
Rückkehrwilligkeit wegen :
- ´nem Arbeitsvertrag mit 15 € Monatsverdienst
- ´nem Haus was einem nur ohne Grundstück und auf dem Papier gehört
- eine kranke Mutter - der man von Dtl. aus weit besser finaziell helfen kann als in Cuba
Nenn´mir bitte nur einen Grund ( außer dem Klima oder einem zurückgelassenen Kleinkind ) der die Rückkehr in ein Land in dem der Jahresverdienst geringer ist als der deutsche Sozialhilfesatz zweifelsfrei begründen kann.
(
Gast
)
#21 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von George1
Nenn´mir bitte nur einen Grund ( außer dem Klima oder einem zurückgelassenen Kleinkind ) der die Rückkehr in ein Land in dem der Jahresverdienst geringer ist als der deutsche Sozialhilfesatz zweifelsfrei begründen kann.
Daraus wäre zu schließen, dass die Visastelle in Havanna sehr großzügig bei der Vergabe der Besuchsvisa wäre.
Einen Grund, den sie aber in Havanna immer respektierten, ist der Vertrauensschutz, der sich nach erfolgter Rückkehr ergibt. Beim 2. Besuch wird dem Antragsteller die Rückkehrwilligkeit schlicht unterstellt.
#22 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von Esperanto2
Einen Grund, den sie aber in Havanna immer respektierten, ist der Vertrauensschutz, der sich nach erfolgter Rückkehr ergibt. Beim 2. Besuch wird dem Antragsteller die Rückkehrwilligkeit schlicht unterstellt.
Und was sagt uns das? Klopft eure Bekanntschaft am besten schon bevor es zu größeren Gefühlsausbrüchen kommt erstmal dahingehend ab, ob sie schon mal im Ausland war und daß sie auf keinen Fall einen reisebehindernden Beruf wie z.B. Mediziner hat. Dann klappts auch mit der Einladung.
Zitat von Esperanto2
Einen Grund, den sie aber in Havanna immer respektierten, ist der Vertrauensschutz, der sich nach erfolgter Rückkehr ergibt. Beim 2. Besuch wird dem Antragsteller die Rückkehrwilligkeit schlicht unterstellt.
Irre ich mich oder setzt die Rückkehr vom ersten Besuch nicht erstmal voraus das dieser genehmigt wird.
#25 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von George1Zitat von Esperanto2
Einen Grund, den sie aber in Havanna immer respektierten, ist der Vertrauensschutz, der sich nach erfolgter Rückkehr ergibt. Beim 2. Besuch wird dem Antragsteller die Rückkehrwilligkeit schlicht unterstellt.
Irre ich mich oder setzt die Rückkehr vom ersten Besuch nicht erstmal voraus das dieser genehmigt wird.
Im Prinzip schon. Nur waren vor paar Jahren die Regeln noch wesentlich lockerer.
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