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Schneegestöber bei der Visavergabe
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Gast
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#26 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von George1
Irre ich mich oder setzt die Rückkehr vom ersten Besuch nicht erstmal voraus das dieser genehmigt wird.
Es ist ja nicht der einzige Grund, aber einer der verlässlich ist. Daraus kann man erkennen, dass das Visaverfahren nicht pure Willkür bzw. Schneegestöber ist.
Und solange sie nicht in die Hirne hineinschauen können, liegen sie auch falsch, sowohl bei Ablehnung als auch bei der Bewilligung. Der publizierte Fall aus Bayern, bei der auch die deutsche Botschaft in Havanna beteiligt ist, zeigt den schmalen Grad auf den sie sich bewegen.
Selbstverständlich beeinflussen auch persönlichen Empfindungen und Einschätzungen deren Entscheidung, wobei ich sogar annehme, dass nicht derjenige der den Antrag entgegennimmt und die üblichen Fragen stellt, dann auch über den Antrag entscheidet.
Es geht aber darum, zu erkennen, dass der zentrale Punkt des Verfahrens die Beurteilung der Rückkehrwilligkeit ist. Dies ist nicht nur nachvollziehbar, sondern durch die gemeinsamen Richtlinien an die betroffenen europäischen Konsulate vorgegeben. Mit der fehlenden Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit wird die Ablehnung begründet und dem gilt es vorzubeugen, wenn der Antrag für ein kurzfristiges Visum für Besuchszwecke gestellt wird und Erfolg haben soll.
Zitat von el loco alemán
Im Prinzip schon. Nur waren vor paar Jahren die Regeln noch wesentlich lockerer.
Die Regeln waren vor Jahren nicht lockerer. Ich kann mich erinnern, als vor Jahren hier jemand seine E-Mail Korrespondenz veröffentlichte, in welchen er bei der Visastelle anfragte, ob dort überhaupt noch Besuchsvisa beiwilligt werden und hierzu auch im Forum Befragungen durchgeführt und Statistiken erstellt wurden.
Wer aber die Diskussion über Jahre hier verfolgt, konnte feststellen, dass die Remonstration in jüngster Zeit vermehrt zum Erfolg führte. FlicFlac ist da kein Einzelfall.
#27 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
In Antwort auf:
Im Prinzip schon. Nur waren vor paar Jahren die Regeln noch wesentlich lockerer.
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Die Regeln waren vor Jahren nicht lockerer. Ich kann mich erinnern, als vor Jahren hier jemand seine E-Mail Korrespondenz veröffentlichte, in welchen er bei der Visastelle anfragte, ob dort überhaupt noch Besuchsvisa beiwilligt werden und hierzu auch im Forum Befragungen durchgeführt und Statistiken erstellt wurden.
Vielleicht war die Formulierung "vor ein paar Jahren" etwas ungenau. Was du beschreibst und meine persönlichen Erfahrungen liegen dann wohl auch nochmal paar Jahre auseinander.
Ich kann dazu nur folgendes zu Protokoll geben:
Einladung Frühjahr 2000 (kannte sie also noch nicht mal ein Jahr)
Sie 18 Jahre, ich mehr als doppelt so viel
Sie weder Beruf, noch Haus, noch Kind noch sonstwas.
Ohne Komplikation alles innerhalb kürzester Zeit durchgezogen, dazu nur 2 mal auf der Botschaft gewesen. Schengenvisum abgeholt, zusammen losgeflogen.
Zitat von el loco alemán
Vielleicht war die Formulierung "vor ein paar Jahren" etwas ungenau. Was du beschreibst und meine persönlichen Erfahrungen liegen dann wohl auch nochmal paar Jahre auseinander.
Die Bewilligungskriterien werden laufend verfeinert. Um beispielsweise den zuvor genannten Fall aus Bayern künftig auszuschließen, soll europaweit eine Einladerkartei angelegt werden. Die Visavorgaben der EU, die die Prüfung der Rückkehrwilligkeit auferlegt, gab es aber aus meiner persönlichen Erfahrung bereits 2002.
Das Schengener Abkommen wurde 1985 geschlossen und es ist anzunehmen, dass die Rückkehrwilligkeit schon damals zum Wesen eines kurzfristigen Aufenthaltes gehörte.
@Esperanto2
In Antwort auf:
Beispielsweise Punkt 4 der auf ihrer Internetseite veröffentlichten Hinweise.
Eine Arbeitsstelle nachzuweisen ist nun wirklich super einfach in Cuba, und aus einer Arbeitsstelle eine Verwurzelung im Heimatland zu schließen, ist, wenn nicht weltfremd, dann zumindest Cubafremd. Die Arbeitsstelle ohne zusätzliche negrocios ist doch eher ein Grund, das Land aus wirtschaftlichen Gründen zu verlassen. Und die 5 % der Arbeitnehmer, die sich in der Arbeit verwirklichen gehen dann auch noch nach Venezuela weils da mehr Kohle gibt.
In Antwort auf:
Einen Grund, den sie aber in Havanna immer respektierten, ist der Vertrauensschutz, der sich nach erfolgter Rückkehr ergibt. Beim 2. Besuch wird dem Antragsteller die Rückkehrwilligkeit schlicht unterstellt.
Das hoffe ich zwar für uns, kann es aber auch nicht ganz nachvollziehen. Beim 1.Besuch kann man sich ein Bild machen und Netzwerke knüpfen, danach alles in Cuba regeln und beim 2. Besuch war es das dann
Interessant wäre es, ob überhaupt in letzter Zeit ein Visum sofort bewilligt wurde. Also bei mir verdichtet sich wirklich der Eindruck, dass es Praxis ist, erstmal abzulehnen und wer dann am lautesten schreit, kriegt das Visum.
Noch wehre ich mich ja gegen diesen Eindruck, denn das wäre wirklich ein Armutszeugnis für die Vertreter unseres Staates
Zitat von flicflac
Interessant wäre es, ob überhaupt in letzter Zeit ein Visum sofort bewilligt wurde. Also bei mir verdichtet sich wirklich der Eindruck, dass es Praxis ist, erstmal abzulehnen und wer dann am lautesten schreit, kriegt das Visum.
Noch wehre ich mich ja gegen diesen Eindruck, denn das wäre wirklich ein Armutszeugnis für die Vertreter unseres Staates
was meinst du genau für fälle? deutscher hat novia eingeladen oder überhaupt?
das armutszeugnis kannst du ausstellen. leider müssen erst immer persönliche erfahrungen gesammelt werden, um mißstände der vertreter unseres staates zu entdecken! man glaubt sonst, alles in ist in ordnung!
alles gute!
(
Gast
)
#31 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von flicflac
Also bei mir verdichtet sich wirklich der Eindruck, dass es Praxis ist, erstmal abzulehnen und wer dann am lautesten schreit, kriegt das Visum.
Zumindest in den Fällen aus Bayern, kann dies nicht so gelaufen sein. Oder meinst Du der Kubaner oder seine Frau machen als Einlader in der Botschaft in Havanna immer wieder Rabatz und die knicken dort ein?
"Die deutschen Botschaft in Havanna informierte im Februar des Jahres die KPI Erding, wonach ein in Flughafennähe wohnendes Ehepaar im Alter von 45 und 48 Jahren als häufiger Einlader von kubanischen Staatsangehörigen auffallen würde. Die Ermittlungsgruppe stellte fest, dass bislang mindestens 100 solche Einladungen erfolgten und es bis auf wenige Ausnahmen zur VISA-Erteilung kam."
Zitat von Esperanto2Zitat von flicflac
Also bei mir verdichtet sich wirklich der Eindruck, dass es Praxis ist, erstmal abzulehnen und wer dann am lautesten schreit, kriegt das Visum.
Zumindest in den Fällen aus Bayern, kann dies nicht so gelaufen sein. Oder meinst Du der Kubaner oder seine Frau machen als Einlader in der Botschaft in Havanna immer wieder Rabatz und die knicken dort ein?
"Die deutschen Botschaft in Havanna informierte im Februar des Jahres die KPI Erding, wonach ein in Flughafennähe wohnendes Ehepaar im Alter von 45 und 48 Jahren als häufiger Einlader von kubanischen Staatsangehörigen auffallen würde. Die Ermittlungsgruppe stellte fest, dass bislang mindestens 100 solche Einladungen erfolgten und es bis auf wenige Ausnahmen zur VISA-Erteilung kam."
Ja und weil die es auf die leise Tour erreicht haben, müssen wir jetzt den Lauten machen? Ist doch pervers, will mir nicht in den Kopf und kann doch auch nicht im Interesse des Konsulats sein
(
Gast
)
#33 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von flicflac
Ja und weil die es auf die leise Tour erreicht haben, müssen wir jetzt den Lauten machen? Ist doch pervers, will mir nicht in den Kopf und kann doch auch nicht im Interesse des Konsulats sein
Laut oder leise? In der Begründung der Ablehnung steht davon nichts. Wenn anschließend doch noch zugestimmt wurde, dann doch nur, weil einer der vier angeführten Gründe,
1. Hausfrau, finanziell abhängig von Dritten, keine gesicherte Existenz in Kuba
2. Beantragung eines 3 Monatsvisum und daher anzunehmen, dass die intensive Betreuung der minderjährigen Tochter als nicht erforderlich anzusehen ist
3. Kein Nachweis der Rückkehr von früheren Auslandsreisen
4. Kein Nachweis der längeren Bekanntschaft mit dem Einlader
die gegen die Rückkehrwilligkeit sprachen, widerlegt wurde. Selbst wenn es nur der nachträglich geführte Beweis war, dass die Bekanntschaft zwischen Einlader und der Antragstellerin seit längerem bestand. Dies allein würde schon dagegen sprechen, dass hier professionelle Schleuser am Werke sind. Es hat also wirklich nichts mit Akustik zu tun. Schließlich ist die Botschaft ja kein Opernhaus oder eine Kirche. In einer Kirche wechseln sich andächtige Stille mit lautem Gesang ab. Auch der Kniefall ist angesagt, um in Demut dem Leben mit all seinen Elementen fehlender Ratio zu begegnen.
Nicht immer sind die Entscheidungen der Visastelle hinsichtlich der Gewährung oder Ablehnung der Einreise nach Deutschland zu verstehen. Insbesondere nicht bei jenen, die wirklich nur an einen Gegenbesuch dachten. Eine gewisse Hilflosigkeit und Glauben an übernatürliche Kräfte macht sich breit. Einige meinen, am Besten ich tu so, als kenne ich die eingeladene Person nicht. Die könnten ja dort auf die Idee kommen, wir mögen uns und wollen den Besuch nur als Vorwand für eine Heirat nutzen. Andere glauben, das muss schon das nahende Alter sein. Der andere wäre sicher schon viel zu alt oder zu jung. Irgendjemand muss doch auch darüber eine amtliche Aufsicht führen und die Genehmigung dazu erteilen, so eine wichtige Sache könne man nicht dem Einzelnen überlassen. Andere heiraten gleich und erkennen, dass sie mit der neu eingeführte Prüfung der Sprachkenntnisse immer noch vom Goodwill der Visastellen abhängig sind.
Die Beobachtungen und Empfindungen sind da sehr unterschiedlich. Hier war schon zu lesen, dass jemand mindestens 90 % der Antragsteller, die er vor der Visastellen warten sah, ablehnen würde. Verschieden sind die Geschmäcker. Bei der unendlichen Vielfalt der Kubaner, die so in einem anderen Land wohl nicht noch einmal anzutreffen ist, ist dies sogar verständlich. Andere wiederum sind überzeugt, die weibliche Intuition der Botschaftsangestellten wird dies alles schon richten.
Aber Schnee in Havanna? Das ist neu.
#35 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von Esperanto2Zitat von flicflac
Ja und weil die es auf die leise Tour erreicht haben, müssen wir jetzt den Lauten machen? Ist doch pervers, will mir nicht in den Kopf und kann doch auch nicht im Interesse des Konsulats sein
Laut oder leise? In der Begründung der Ablehnung steht davon nichts. Wenn anschließend doch noch zugestimmt wurde, dann doch nur, weil einer der vier angeführten Gründe,
1. Hausfrau, finanziell abhängig von Dritten, keine gesicherte Existenz in Kuba
2. Beantragung eines 3 Monatsvisum und daher anzunehmen, dass die intensive Betreuung der minderjährigen Tochter als nicht erforderlich anzusehen ist
3. Kein Nachweis der Rückkehr von früheren Auslandsreisen
4. Kein Nachweis der längeren Bekanntschaft mit dem Einlader
Es ist schon nichtmehr lustig mit welchen fadenscheinigen Begründungen Visa abgelehnt werden.
Bei uns wurde vor 2Jahren auch abgelehnt obwohl:
1. ein Job als Buchhalterin nachgewiesen wurde.
2. ein eigenes Haus vorhanden war.
3. eine Rückkehr nach einem Deutschlandbesuch stattgefunden hat.
4. ein Nachweis der längeren Bekanntschaft erfolgte.
Begründung nach Remonstration:
Die Antragstellerin und der Einladende kennen sich schon länger, es ist deshalb von einer beabsichtigten Eheschließung in D auszugehen. Wir legen der Antragstellerin nahe, ein Heiratsvisum zu beantragen.
Nachweislich (lt. Verpflichtungserklärung) war ich aber zu diesem Zeitpunkt noch in D verheiratet.
Nachdem ich das AA und ein Anwalt eingeschaltet hatte, wurde der 2. Remonstration stattgegeben und das Visa erteilt.
Salu2
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Gast
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#37 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von el loco alemán
Nur waren vor paar Jahren die Regeln noch wesentlich lockerer.
Nein, vorher war sie anders. Die Regeln waren weniger auf das Wesentliche, nämlich die Prüfung der Rückkehrwilligkeit und damit die Vermeidung der illegalen Zuwanderung ausgerichtet.
Früher wurde die Vorlage des Rückflugtickets verlangt und man glaubte damit die Rückreise sicherstellen zu können. Dies war aber kein Hindernis für Schleuser, zumal das nicht genutzte Ticket u.U. sogar umgeschrieben oder gar zurückerstattet werden konnte.
Früher wurde auch stets darauf hingewiesen, dass die Visastelle keine Begründung der Ablehnung angeben muss. Der entscheidende Hinweis auf die fehlende Rückkehrwilligkeit und auf welchen Annahmen dies beruhte, erhielt man erst nach erfolgter Remonstration, womit das Verfahren abgeschlossen war. Neue Argumente, die gegen diese Annahme sprachen, konnten nicht mehr vorgetragen werden. Man hatte sich damit abzufinden.
Zitat von locoyuma
Nachdem ich das AA und ein Anwalt eingeschaltet hatte, wurde der 2. Remonstration stattgegeben und das Visa erteilt.
Wie bei FlicFlac nachzulesen ist, wurde ihm jetzt die Möglichkeit des Widerspruchs auf die erfolgte Remonstration und deren Ablehnungsgründe eingeräumt. Eine wesentliche Verbesserung, denn nun ist es möglich die Gründe der Ablehnung und damit die Unterstellung illegaler Absichten zu widerlegen. Die Situation hat sich also keineswegs verschlechtert, sondern verändert.
Es ist anzunehmen, dass die Beschwerden, wie jetzt bei locoyuma nachzulesen, die Veränderungen bewirkt haben. So einfach die standardisierten Gründe der Ablehnung nach erfolgter Remonstration anzugeben und den Vorgang zu schließen, geht nicht mehr. Sie müssen mit Widerspruch rechnen und es liegt in ihrer eignen Interessen, wenn sie auf selbst auf sachliche vorgetragene Begründungen des Widerspruchs eingehen.
@Esperanto2
also nochmal, ich möchte bestimmt nicht mit den Mädels und Jungs tauschen, die da im Konsulat die Rückkehrwilligkeit prüfen sollen, also den Leuten in den Kopf schauen sollen.
Die haben WeißGott einen schweren Job
Ich verstehe auch, bedingt, das sie sich nicht in die Karten schauen lassen wollen. ( Ein bißchen mehr Dienstleistungsgedanke wie er schon in unseren Finanzämtern eingezogen ist, fände ich wünschenswert )
Aber bei diesen beiden Beispielen, Ablehnung des Visums weil
- keine Rückkehr von Auslandsreisen nachgewiesen werden kann / eine längere Bekanntschaft mit dem Einlader nicht nachgewiesen werden kann
und
- die Antragstellerin und der Einladende sich schon länger kennen und deshalb von einer beabsichtigten Eheschließung in D auszugehen ist
liegt doch der Schluß nahe, daß es sich um Willkür handelt.
Zumal, beide Fälle wurden letztlich doch positiv entschieden, ohne Fakten nachzureichen.
(
Gast
)
#39 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von flicflac
liegt doch der Schluß nahe, daß es sich um Willkür handelt.
Ja, es ist widersprüchlich, wenn einerseits die Ablehnung in Deinem Fall damit begründet wurde, dass eine Rückkehr von früheren Reisen nicht nachgewiesen werde konnte. Anderseits im Fall Locoyuma eine Ablehnung erfolgte, obwohl dies offenbar der Fall war.
Als denkender Mensch kann man sich nur deshalb zufriedengeben, weil in beiden Fällen der Widerspruch zu den unterschiedlichsten Begründungen zum Erfolg führte. Die Leitlinie wird wohl sein, seine Aufrichtigkeit hinsichtlich des Antragsgrundes zu belegen. Dies ist im Falle des Besuchsvisums die Rückkehrwilligkeit, die sie zu prüfen haben und der Antragsteller belegen bzw. überzeugend erläutern sollte.
Dass im Falle Locoyuma die Antragstellerin eines Besuchsvisums abwiesen und ihr vorschlugen wurde, sie solle doch ein Heiratsvisum beantragen, ist allerdings „ein Ding“. Vielleicht hat Locoyuma bei der Begründung des Antrages übertrieben und sein innigstes Verhältnis mit der Antragstellerin, ja sogar irgendwelche Heiratsabsichten und -vorbereitungen vorgetragen, sodass man durchaus auf den Gedanken hätte kommen können, dass hier mehr als ein zeitlich begrenzter Besuch stattfinden sollte. Ist doch klar, dass dann von einem Missbrauch eines zeitlich begrenzten Besuchsvisums auszugehen ist.
Zitat von Esperanto2Zitat von flicflac
liegt doch der Schluß nahe, daß es sich um Willkür handelt.
Ja, es ist widersprüchlich, wenn einerseits die Ablehnung in Deinem Fall damit begründet wurde, dass eine Rückkehr von früheren Reisen nicht nachgewiesen werde konnte. Anderseits im Fall Locoyuma eine Ablehnung erfolgte, obwohl dies offenbar der Fall war.
Als denkender Mensch kann man sich nur deshalb zufriedengeben, weil in beiden Fällen der Widerspruch zu den unterschiedlichsten Begründungen zum Erfolg führte. Die Leitlinie wird wohl sein, seine Aufrichtigkeit hinsichtlich des Antragsgrundes zu belegen. Dies ist im Falle des Besuchsvisums die Rückkehrwilligkeit, die sie zu prüfen haben und der Antragsteller belegen bzw. überzeugend erläutern sollte.
Dass im Falle Locoyuma die Antragstellerin eines Besuchsvisums abwiesen und ihr vorschlugen wurde, sie solle doch ein Heiratsvisum beantragen, ist allerdings „ein Ding“. Vielleicht hat Locoyuma bei der Begründung des Antrages übertrieben und sein innigstes Verhältnis mit der Antragstellerin, ja sogar irgendwelche Heiratsabsichten und -vorbereitungen vorgetragen, sodass man durchaus auf den Gedanken hätte kommen können, dass hier mehr als ein zeitlich begrenzter Besuch stattfinden sollte. Ist doch klar, dass dann von einem Missbrauch eines zeitlich begrenzten Besuchsvisums auszugehen ist.
Absoluter Blödsinn, wie auch schon ausgeführt, war mein damaliger Familenstand(verheiratet), aus meiner Verpflichtungserklärung ersichtlich. Im Übrigen hat die Antragstellerin zurückhaltend und sachlich bei der Begründung Vorgetragen. Selbst wenn der Eindruck entstanden sein sollte, so sind doch die Fakten maßgeblich.
Salu2
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Gast
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#41 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von locoyuma
Selbst wenn der Eindruck entstanden sein sollte, so sind doch die Fakten maßgeblich.
So schnell habe sie halt nicht erfassen können, dass nach den vorangegangenen Einladungen der verliebten Neuen, die Alte immer noch da war. Dazu bedurfte es wirklich 2 Remonstrationen -also erneute Einsichtnahme der Papiere- und sicher auch noch Erläuterungen, um dies dann herauszufinden. Die Verpflichtungserklärung gab dafür aber nichts her.
In Antwort auf:
liegt doch der Schluß nahe, daß es sich um Willkür handelt.
Dass bei behördlichen Vorgängen immer eine Portion Willkür und/oder einfach Fehlentscheidung mit im Spiel ist, sollte doch jedem halbwegs realistisch denkenden Menschen bewusst sein, dies ist auch in der Botschaft in Havana nicht anders. Streiten könnte man sich allenfalls darüber, wie HOCH der Anteil an Willkür an den Entscheidungen ist.
Zitat von Esperanto2Zitat von locoyuma
Selbst wenn der Eindruck entstanden sein sollte, so sind doch die Fakten maßgeblich.
So schnell habe sie halt nicht erfassen können, dass nach den vorangegangenen Einladungen der verliebten Neuen, die Alte immer noch da war. Dazu bedurfte es wirklich 2 Remonstrationen -also erneute Einsichtnahme der Papiere- und sicher auch noch Erläuterungen, um dies dann herauszufinden. Die Verpflichtungserklärung gab dafür aber nichts her.
warum? steht eindeutig drin, Familienstand "verheiratet".
Salu2
Zitat von locoyumaZitat von Esperanto2Zitat von locoyuma
Selbst wenn der Eindruck entstanden sein sollte, so sind doch die Fakten maßgeblich.
So schnell habe sie halt nicht erfassen können, dass nach den vorangegangenen Einladungen der verliebten Neuen, die Alte immer noch da war. Dazu bedurfte es wirklich 2 Remonstrationen -also erneute Einsichtnahme der Papiere- und sicher auch noch Erläuterungen, um dies dann herauszufinden. Die Verpflichtungserklärung gab dafür aber nichts her.
warum? steht eindeutig drin, Familienstand "verheiratet".
Salu2
also noch immer verheiratet!
Zitat von TiendacubanaZitat von locoyumaZitat von Esperanto2Zitat von locoyuma
Selbst wenn der Eindruck entstanden sein sollte, so sind doch die Fakten maßgeblich.
So schnell habe sie halt nicht erfassen können, dass nach den vorangegangenen Einladungen der verliebten Neuen, die Alte immer noch da war. Dazu bedurfte es wirklich 2 Remonstrationen -also erneute Einsichtnahme der Papiere- und sicher auch noch Erläuterungen, um dies dann herauszufinden. Die Verpflichtungserklärung gab dafür aber nichts her.
warum? steht eindeutig drin, Familienstand "verheiratet".
Salu2
also noch immer verheiratet!
Verpflichtungserklärung von 2007, aber sonst leider ja, sind jetz fast 5 jahre kampf.
Salu2
#46 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
ich kann das mit dem Botschaftspersonal nicht mehr hören, einerseits jammern se rum das es keine Kinder geboren werden in Deutschland, andererseits verhindern sie die Einwanderung gebärfreudiger Frauen! Die brauchen doch nur noch die ausländischen Männer draussen lassen und alle Probleme in D lösen sich in wohlgefallen auf :D
#47 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von San_German
ich kann das mit dem Botschaftspersonal nicht mehr hören, einerseits jammern se rum das es keine Kinder geboren werden in Deutschland, andererseits verhindern sie die Einwanderung gebärfreudiger Frauen!
San German, es gibt auch "gebärfreudige" deutsche Frauen, d.h. es ist nicht undenkbar mit deutschen Frauen Nachkommen zu produzieren.
und noch eins ....
San German, wie lassen sich gebärfreudige von nicht gebärfreudigen Einwanderinnen unterscheiden? Schliesslich sollten die Beamten von der Botschaft doch einige Anhaltspunkte für die "Selektion" haben.
In Antwort auf:
Die brauchen doch nur noch die ausländischen Männer draussen lassen und alle Probleme in D lösen sich in wohlgefallen auf
Das ist der andere Teil der Lösung. Schliesslich müssen auch die deutschen Frauen dazu gebracht werden, gebärfreudig zu werden ...
(
Gast
)
#48 RE: Schneegestöber bei der Visavergabe
Zitat von locoyuma
Absoluter Blödsinn, wie auch schon ausgeführt, war mein damaliger Familenstand(verheiratet), aus meiner Verpflichtungserklärung ersichtlich.
Zitat von locoyuma
steht eindeutig drin, Familienstand "verheiratet".
Locoyuma Du irrst. Es steht nicht in der Verpflichtungserklärung. Zur Erinnerung: Klick
Zitat von Esperanto2
steht eindeutig drin, Familienstand "verheiratet".
Locoyuma Du irrst. Es steht nicht in der Verpflichtungserklärung. Zur Erinnerung: Klick
In der deutschen ja, in dem in Kuba ausgestellten Dokument nein. Habe leider gerade kein Original zu Hand. Wenn ich mich recht erinnere, wurde ich aber nach dem Familienstand gefragt ...
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