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Zum Abschied noch eine Vergewaltigung
22.08.2007 13:42 (zuletzt bearbeitet: 22.08.2007 13:43)
#1 Zum Abschied noch eine Vergewaltigung
Von Thomas Hasler Zürich. – Seit drei Jahren waren die heute 36-jährige Schweizerin und der 29-jährige Kubaner irgendwie ein Paar. Es gab eine Zeit, da wünschte sie sich, er würde sich von seiner Ehefrau scheiden lassen, die er Ende 2004, eineinhalb Jahre nach seiner Einreise in die Schweiz, geheiratet hatte. Und es gab eine Zeit, da wünschte sie sich sogar Kinder von ihm. Doch nun, im November 2006, nach zwei Fehlgeburten, dachte sie nur an eines: Sie wollte den grossen, schlacksigen Mann verlassen. Ob die Ohrfeige, die er ihr kurz zuvor in den Kubaferien gegeben hatte, mit ein Grund war, ist unklar. Jedenfalls war für sie die Beziehung zu Ende.
Ihrem Sohn zuliebe willigte sie eines Samstags trotzdem ein, mit dem Kind und dem 29-Jährigen ins Kino zu gehen. Dort waren ihr seine ständigen Annäherungen und Küsse zwar unangenehm, sie wusste der vielen Leute und ihres Sohnes wegen aber nicht, wie sie darauf reagieren, wie sie sie abwehren sollte. Und so war sie wohl oder übel auch damit einverstanden, dass er anschliessend zu ihr zum Abendessen kam und keinerlei Anstalten machte, die Wohnung wieder zu verlassen.
Kaum hatte sie ihren Sohn ins Bett gebracht und das Thema Trennung angeschnitten, flippte der 29-Jährige aus. Erneut gab er ihr eine Ohrfeige und schlug ihr mit voller Wucht einen Skistock auf den Rücken. Die Beziehung, schrie er, sei noch lange nicht fertig. Sie sei erst fertig, wenn er es sagen würde. Sie gehöre ihm. Und das sei erst der Anfang.
Die Frau realisierte, dass sie den Mann nicht weiter ärgern durfte, dass es jetzt nur noch darum gehen konnte, irgendwie heil aus der Situation herauszukommen und die explosive Stimmung zu überstehen. Deshalb schlug sie vor, schlafen zu gehen. Wenig später setzte sie seinem Verlangen nach Sex kaum Widerstand entgegen. Und auch den Geschlechtsverkehr am frühen Morgen liess sie geschehen. Doch dann ging sie zur Polizei.
Der Kubaner bestritt gestern Dienstag vor Gericht die Vergewaltigungen. Die Frau habe genug Möglichkeiten gehabt, um Hilfe zu holen. Es wäre ihr zuzumuten gewesen, sich zu wehren. Sie habe ihn im Glauben gelassen, alles sei in Ordnung. Sie habe aktiv mitgemacht. Wie hätte er da merken sollen, dass sie eigentlich gar nicht wollte? Mit andern Worten: Er habe sich in einem Sachverhaltsirrtum befunden.
Tatsächlich sprach ihn das Gericht von der Vergewaltigung am frühen Morgen frei. Die Frau habe zwar nur aktiv mitgemacht, damit es möglichst schnell vorbei sei. Doch das habe der Mann nicht erkennen können. Doch damit war es mit der Freundlichkeit des Gerichts vorbei. Es erteilte dem 29-Jährigen eine Lehrstunde: Jemanden in die Wohnung mitnehmen bedeute so wenig ein Einverständnis zum Sex, wie die Bemerkung «Lass uns schlafen gehen» eine Aufforderung zum Sex sei.
Tatsächlich hätte die Frau am Abend zuvor Hilfe holen können. Aber, so das Gericht, «es kommt immer wieder vor, dass sich ein Opfer nicht optimal wehrt». Die 36-Jährige habe in einer «panikartigen Lähmung» nicht mehr gewusst, wie sie aus der Situation herauskomme. Sie habe sich im Sinne des Gesetzes in einer ausweglosen Situation befunden. Der Täter habe damit rechnen müssen, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wollte. Er habe das aber in Kauf genommen. Das Gericht: «Er ging einfach davon aus: Diese Frau gehört noch mir.» 30 Monate teilbedingt
Von den dreissig Monaten Freiheitsstrafe muss der Kubaner fünfzehn absitzen. Der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Seiner Ex-Freundin muss er eine Genugtuung von 10 000 Franken bezahlen. Zudem wurde ihm für drei Jahre ein absolutes Kontaktverbot auferlegt.
Quelle: Tages-Anzeiger
Ihrem Sohn zuliebe willigte sie eines Samstags trotzdem ein, mit dem Kind und dem 29-Jährigen ins Kino zu gehen. Dort waren ihr seine ständigen Annäherungen und Küsse zwar unangenehm, sie wusste der vielen Leute und ihres Sohnes wegen aber nicht, wie sie darauf reagieren, wie sie sie abwehren sollte. Und so war sie wohl oder übel auch damit einverstanden, dass er anschliessend zu ihr zum Abendessen kam und keinerlei Anstalten machte, die Wohnung wieder zu verlassen.
Kaum hatte sie ihren Sohn ins Bett gebracht und das Thema Trennung angeschnitten, flippte der 29-Jährige aus. Erneut gab er ihr eine Ohrfeige und schlug ihr mit voller Wucht einen Skistock auf den Rücken. Die Beziehung, schrie er, sei noch lange nicht fertig. Sie sei erst fertig, wenn er es sagen würde. Sie gehöre ihm. Und das sei erst der Anfang.
Die Frau realisierte, dass sie den Mann nicht weiter ärgern durfte, dass es jetzt nur noch darum gehen konnte, irgendwie heil aus der Situation herauszukommen und die explosive Stimmung zu überstehen. Deshalb schlug sie vor, schlafen zu gehen. Wenig später setzte sie seinem Verlangen nach Sex kaum Widerstand entgegen. Und auch den Geschlechtsverkehr am frühen Morgen liess sie geschehen. Doch dann ging sie zur Polizei.
Der Kubaner bestritt gestern Dienstag vor Gericht die Vergewaltigungen. Die Frau habe genug Möglichkeiten gehabt, um Hilfe zu holen. Es wäre ihr zuzumuten gewesen, sich zu wehren. Sie habe ihn im Glauben gelassen, alles sei in Ordnung. Sie habe aktiv mitgemacht. Wie hätte er da merken sollen, dass sie eigentlich gar nicht wollte? Mit andern Worten: Er habe sich in einem Sachverhaltsirrtum befunden.
Tatsächlich sprach ihn das Gericht von der Vergewaltigung am frühen Morgen frei. Die Frau habe zwar nur aktiv mitgemacht, damit es möglichst schnell vorbei sei. Doch das habe der Mann nicht erkennen können. Doch damit war es mit der Freundlichkeit des Gerichts vorbei. Es erteilte dem 29-Jährigen eine Lehrstunde: Jemanden in die Wohnung mitnehmen bedeute so wenig ein Einverständnis zum Sex, wie die Bemerkung «Lass uns schlafen gehen» eine Aufforderung zum Sex sei.
Tatsächlich hätte die Frau am Abend zuvor Hilfe holen können. Aber, so das Gericht, «es kommt immer wieder vor, dass sich ein Opfer nicht optimal wehrt». Die 36-Jährige habe in einer «panikartigen Lähmung» nicht mehr gewusst, wie sie aus der Situation herauskomme. Sie habe sich im Sinne des Gesetzes in einer ausweglosen Situation befunden. Der Täter habe damit rechnen müssen, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wollte. Er habe das aber in Kauf genommen. Das Gericht: «Er ging einfach davon aus: Diese Frau gehört noch mir.» 30 Monate teilbedingt
Von den dreissig Monaten Freiheitsstrafe muss der Kubaner fünfzehn absitzen. Der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Seiner Ex-Freundin muss er eine Genugtuung von 10 000 Franken bezahlen. Zudem wurde ihm für drei Jahre ein absolutes Kontaktverbot auferlegt.
Quelle: Tages-Anzeiger
22.08.2007 13:57
#2 RE: Zum Abschied noch eine Vergewaltigung
22.08.2007 18:04 (zuletzt bearbeitet: 22.08.2007 18:05)
#4 RE: Zum Abschied noch eine Vergewaltigung
22.08.2007 21:22
#9 RE: Zum Abschied noch eine Vergewaltigung
Zitat von maximolider312
Dann lies mal den Artikel genau durch
siehe im ersten Abschnitt und dann am Schluss
Seiner Ex-Freundin muss er eine Genugtuung von 10 000 Franken bezahlen.
Originaltext im TagesAnzeiger mit schon nicht grad leichtschlüssigen Formulierungen.
Aber für die Frau dürfte es so oder so kein Unterschied sein.
übrigens: Die Schweiz ist halt schon ein gastfreundliches Land, auch solche Gäste wird man einfach nicht mehr los.
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