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Freiheit für »Cuban Five«
Freiheit für »Cuban Five«Freiheit für »Cuban Five«
Neues Berufungsverfahren im Fall der fünf Kubaner am Montag in Atlanta. Anwalt Weinglass: Internationaler Druck wichtig. Weltweites Interesse
Von Harald Neuber
Laute Forderungen: Demonstration gegen Urteile im vergangenen Se
Laute Forderungen: Demonstration gegen Urteile im vergangenen September in Washington
Foto: AP
Zum dritten Mal wird in einem der bekanntesten politischen Verfahren der USA am kommenden Montag in Atlanta verhandelt werden. Rund neun Jahre nach ihrer Festnahme im September 1998 soll das örtliche Berufungsgericht über das Schicksal von fünf kubanischen Staatsbürgern entscheiden. Gerardo Hernández, Ramón Labañino, René González, Antonio Guerrero und Fernando González wurden im Juni 2001 nach einem siebenmonatigen Verfahren in Miami im US-Bundesstaat Florida zu Freiheitsstrafen zwischen 15 Jahren und lebenslanger Haft wegen Spionage verurteilt. Tatsächlich hatten sie terroristische Organisationen in den USA beobachtet, um die Informationen nach Havanna weiterzuleiten.
Der bisherige Verfahrensverlauf hat vor allem eines gezeigt – daß es sich um ein politischen Fall handelt, der von den Verantwortlichen in den USA nach politischen Kriterien behandelt wird. Darauf weist alleine das Tauziehen hin. Im August 2005 hatten die beiden vorsitzenden Richter an der 11. Kammer des Berufungsgerichtes von Atlanta die Urteile aus dem Juni 2001 auf Antrag der Verteidigung hin annulliert und eine Verlegung des Verfahrens angeordnet. Miami, so hieß es in der 93seitigen Begründung, sei kein neutraler Ort für einen Strafprozeß gegen kubanische Staatsbürger, weil diese Stadt als Hochburg der Castro-feindlichen Exilkubaner bekannt ist. Die Richter Stanley Birch und Phyllis Kravich wurden damit auch der Kritik eines UN-Gremiums gerecht. Die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gegen Willkürliche Inhaftierungen hatte das Urteil zuvor scharf kritisiert. Es stünde im Widerspruch zur Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte aus dem Jahr 1966, urteilte das Gremium, um Washington zur Intervention aufzufordern. Doch die fiel anders als erwartet aus: Ein Jahr später wurde die Annullierung der Urteile von einem zwölfköpfigen Richtergremium desselben Berufungsgerichts widerrufen. Die kubanische Regierung machte für diese Entscheidung den politischen Druck der Regierung verantwortlich.
Wenn es am Montag zu der inzwischen dritten Berufungsverhandlung kommt, werden die Anwälte der Kubaner daher neue Argumente darlegen müssen, um das Verfahren wieder aufzurollen. Das internationale Interesse dabei ist groß. Das »Nationale Komitee zur Befreiung der Cuban Five«, das die Solidaritätskampagne in den USA organisiert, erwartet nach eigenen Angaben Beobachter aus Chile, Brasilien, Italien, Deutschland, Ecuador, Großbritannien, Kanada, Belgien. Aus Deutschland wird die Verhandlung unter anderem von dem Bremer Rechtsanwalt Eberhard Schultz sowie dem Völkerrechtler und Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke, Norman Paech, verfolgt.
Bei ihrer Initiative wollen die Anwälte nun weitere Kritikpunkte und Verfahrensfehler anführen. So wird einem der Männer, Gerardo Hernández, vorgeworfen, mit seiner Tätigkeit an einem regionalen Flughafen zum Abschuß zweier Kleinflugzeuge einer extremistischen exilkubanischen Organisation beigetragen zu haben, die im Februar 1996 trotz wiederholter Warnungen in den kubanischen Luftraum eingedrungen waren. Für einen direkten Zusammenhang zwischen Hernández’ Mission und dem Abschuß wurden jedoch keine Beweise vorgebracht. Und: »In diesem Fall wurde zum ersten Mal eine Person dafür verantwortlich gemacht, daß ein souveräner Staat seinen Luftraum verteidigt hat«, sagte Verteidiger Leonard Weinglass in einem Interview.
Nicht nur dies ist ein Indiz für den politischen Charakter des gesamten bisherigen Verfahrens. Kritisiert werden soll am Montag auch das Fehlverhalten des Staatsanwalts John Kastrenakes in der Hauptverhandlung 2001. In seinem Schlußplädoyer hatte Kastrenakes den Angeklagten mehrfach vorgeworfen, »die USA zerstören« zu wollen. »Dieser Vorwurf wurde durch nichts gedeckt«, meint Weinglass. Er weise vielmehr auf die politische Motivation des Anklägers hin.
Und schließlich soll in der Berufung die Höhe der verhängten Strafen thematisiert werden. Kubas Parlamentspräsident Ricardo Alarcón wies noch während eines regionalen Gipfeltreffens vor wenigen Tagen darauf hin, daß in einem weiteren bekannten Spionagefall gerade einmal eine Haftstrafe von zehn Jahren verhängt wurde. Leandro Aragoncillo wurde 2005 wegen Spionage im Weißen Haus verurteilt. Bei dem von den Philippinen stammenden US-Bürger wurden 733 als geheim eingestufte Dokumente sichergestellt. Bei den fünf Kubanern konnte hingegen kein einziges Geheimdokument gefunden werden. Trotzdem wurden drei von ihnen wegen »Konspiration zur Ausübung von Spionage« verurteilt. Auch das ein Novum in der Rechtsgeschichte der USA.
Trotz der Rückschläge der vergangenen Jahre sieht Anwalt Weinglass dem Berufungstermin am Montag optimistisch entgegen. Allein die Tatsche, daß zum dritten Mal eine Wiederverhandlung durchgesetzt werden konnte, sei ein Erfolg, sagte er im Gespräch mit Gloria La Riva vom US-amerikanischen Solidaritätskomitee: »Wir führen das auch auf die Aufmerksamkeit im Land und auf internationaler Ebene zurück«. In den vergangenen Wochen hatten BBC, CNN und internationale Nachrichtenagenturen über die »Cuban Five« berichtet.
Und wenn die Verteidigung sich erneut nicht durchsetzen kann? »Dann werden wir den obersten Gerichtshof anrufen«, so Weinglass. Dort könnten – anders als in Atlanta – auch wieder die Verfahrensfehler und die Frage des Verhandlungsortes thematisiert werden.
Quelle: http://www.jungewelt.de/2007/08-18/055.php
#3 RE: Freiheit für »Cuban Five«
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