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BGH entscheidet heute: Geld zurück bei Flugverspätung?
#1 BGH entscheidet heute: Geld zurück bei Flugverspätung?
Verspätungen in Frankfurt
Die meisten Verspätungen auf deutschen Flughäfen gibt es nach Informationen der "Wirtschaftswoche" in Frankfurt am Main. Fast jede vierte Maschine, die von dort aus ein Ziel in Europa ansteuere, hebe später als geplant ab, berichtete das Magazin unter Berufung auf eine Statistik der Association of European Airlines (AEA). Der Start der betroffenen Maschinen verzögere sich im Schnitt um 37 Minuten. Damit liege der größte deutsche Flughafen nur knapp hinter dem europäischen Spitzenreiter London Heathrow, wo sich 30 Prozent der Abflüge verspäten.
Kapazitätsgrenze
Der Frankfurter Flughafen-Betreiber Fraport verweist darauf, dass viele Maschinen in Frankfurt zu spät landeten. Zudem stoße der Airport an seine Kapazitätsgrenzen. Auch europaweit ist die Zahl der verspäteten Flüge in den letzten Jahren dem Bericht zufolge gestiegen. AEA-Generalsekretär Ulrich Schulte-Strathaus erwarte, dass sie auch in Zukunft europaweit weiter zunehmen werde.
http://www.n-tv.de/827744.html
#2 RE: BGH entscheidet: Geld zurück bei Flugverspätung
Zitat von dirk_71 + NTV
BGH entscheidet: Geld zurück bei Flugverspätung
Noch hat der BGH dies ja gar nicht entschieden! Also lieber erst mal abwarten, ob und und welcher Höhe es Geld zurück gibt, bevor man solche Überschriften auf BLÖD-Niveau übernimmt.
Zitat von dirk_71
Der Bundesgerichtshof prüft heute, unter welchen Voraussetzungen Fluggäste für erhebliche Verspätungen von Flügen einen Ausgleich verlangen können.
Da geht´s ja schon wieder los . Wie bitte deffiniert sich ERHEBLICH
#5 RE: BGH entscheidet: Geld zurück bei Flugverspätung
(
Gast
)
#6 RE: BGH entscheidet heute: Geld zurück bei Flugverspätung?
In Antwort auf:
Ein Mann hatte geklagt, nachdem sein Rückflug von Toronto nach Frankfurt 25 Stunden Verspätung hatte. Wie in einer EU- Verordnung vorgesehen, hatte er dafür von der Airline einen Ausgleich von 600 Euro verlangt.
Das Problem ist nur, dass diese Verordnung bei Annullierte Flüge gilt. Sie(BGH) müssen nur noch bestätigen, ob diese Verspätung, sprich Flug am darauf folgenden Tag, als Annullierung zu werten ist, damit der Reisende auch seinen Anspruch hat oder?
greenhorn
(
gelöscht
)
#7 RE: BGH entscheidet heute: Geld zurück bei Flugverspätung?
#9 EU soll Passagierrechte bei verspäteten Flügen prüfen
BUNDESGERICHTSHOF
EU soll Passagierrechte bei verspäteten Flügen prüfen
Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über die Frage, ab welcher Zeitspanne eine Verspätung als Flugausfall gilt. Dann nämlich ist Schadenersatz fällig. Noch herrscht jedoch Unklarheit über die Begriffe - jetzt soll der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Karlsruhe - Über die Frage, ab wann Passagiere bei einer Flugverspätung eine Entschädigung verlangen können, wird wohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Dies ergab sich heute aus einer Verhandlung gegen die Chartergesellschaft Condor vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der X. Senat deutete an, dass er die Frage, ab wann eine Flugverspätung als Flugausfall zu werten ist, nicht entscheiden könne. Da die entsprechende EU-Verordnung die Begriffe Flugverspätung und Flugannullierung nicht präzise definiert habe, müsse die Frage womöglich dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden. Das BGH-Urteil wird am heutigen Nachmittag erwartet.
[...]
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,494889,00.html
Zitat von Dirk 71
So habe die Überschrift angepasst... besser so?
Die Überschrift passt noch immer nicht. Der Flugpreis wird nämlich bei Nichtbeförderung (bzw. Annullierung) nicht zurückerstattet. Es handelt sich vielmehr um eine Ausgleichszahlung, die in unseren Fällen, also Kuba - DE nach der Verordnung (EU) 261/2004 auf 600.- EUR festgelegt ist, da die Entfernung mehr als 3500 km beträgt.
Im Falle meiner Klage auf Ausgleichzahlung gegen Condor beim Amtsgericht Rüsselsheim, erhoffe ich mir dort eine Entscheidung und keine Weiterreichung an den europäischen Gerichtshof über den BGH.
#13 RE: BGH entscheidet: Geld zurück bei Flugverspätung
Zitat von Dasu
Und wenn de Pech hast, warten die erstmal, bis das Urteil vom Europäischen Gerichtshof kommt.
In Esperantos Fall geht's ja um (selbst (mit)verschuldete - er wollte ja nicht hören ) Nichtbeförderung, weil ja seine Freundin am CheckIn-Schalter in Kuba wegen fehlenden Rückflugtickets und nur Besuchervisum abgewiesen wurde. Und daran soll jetzt Condor Schuld sein.
Zitat von ElHombreBlanco
In Esperantos Fall geht's ja um (selbst (mit)verschuldete - er wollte ja nicht hören ) Nichtbeförderung, weil ja seine Freundin am CheckIn-Schalter wegen fehlenden Rückflugtickets und nur Besuchervisum abgewiesen wurde. Und daran soll jetzt Condor Schuld sein.
Stimmt. Die Beiden (Esperanto2 und seine Freundin) haben alle Schwierigkeiten auf sich genommen um zu klären, ob die Beschaffung von Flugtickets für aus Kuba ausreisende Kubaner deren alleinige Sache ist oder irgendjemand glaubt etwas vorschreiben zu müssen.
Und was Condor betrifft, so können sie nicht unschuldig sein, wenn sie ohne Vorbehalte ein Ticket verkaufen und dann nicht einlösen.
#15 RE: BGH entscheidet: Geld zurück bei Flugverspätung
Zitat von Esperanto2
Und was Condor betrifft, so können sie nicht unschuldig sein, wenn sie ohne Vorbehalte ein Ticket verkaufen und dann nicht einlösen.
Natürlich, denn es gehört ja nicht zu den Obligenheiten des Ticketverkäufers, das Vorliegen der Reisevoraussetzungen zu prüfen.
Wenn Blödmarkt einem Blinden einen Fernseher verkauft, weil dieser unbedingt einen haben will, haftet der Händler dann auch dafür, dass der Blinde nichts sehen kann?
Außerdem (Gedächtniszitat):
Zitat von Esperanto im Exilatenfrustforum
Wenn die es mir nicht so verkauft hätten, hätte ich es woanders gekauft.
In Antwort auf:
Wenn Blödmarkt einem Blinden einen Fernseher verkauft, weil dieser unbedingt einen haben will, haftet der Händler dann auch dafür, dass der Blinde nichts sehen kann?
in den usa bestimmt, da hätte der blinde noch millionen einklagen können!
Zitat von ElHombreBlanco
Wenn Blödmarkt einem Blinden einen Fernseher verkauft, weil dieser unbedingt einen haben will, haftet der Händler dann auch dafür, dass der Blinde nichts sehen kann?
Vielleicht kann der Blinde noch etwas hören?
Ausserdem passt der Vergleich nicht. Passender wäre: Der Blinde hat einen Fernseher an der Kasse bezahlt und als er ihn dann haben will, sagen sie ihm: Ätsch! Und Du meinst, er soll sich damit abfinden, dass er wieder mal Pech gehabt hat?
Zitat von Esperanto2
Und was Condor betrifft, so können sie nicht unschuldig sein, wenn sie ohne Vorbehalte ein Ticket verkaufen und dann nicht einlösen.
Du hast doch bei Flugbuchung unterschrieben die AGB´s zu akzeptieren und da stehen die Vorbehalte doch drin :
"10. Verwaltungsformalitäten
10.1. Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird; das gleiche gilt für unsere diesbezüglichen Regelungen und Anweisungen.
10.2. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.
10.3. Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind und wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese Bestimmungen nicht befolgen."
Zitat von George1
10.1. Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und f.f...
Stimmt.
Mit der Einreisegenehmigung (Visum) für Deutschland und der Ausreisegenehmigung (PVE) für Kuba sind aber alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Grenzübertrittes für den Flug Cu - DE erfüllt und dokumentiert. Welche Reisedokumente denn noch? Und wenn die Flugline glaubt sich über ihre eigenen Zusagen in Form einer verbindlichen Buchung hinwegsetzen zu können oder eigene Regeln für die Ausreise aus Kuba und die Einreise nach DE je nach Bedarf aufstellen zu können, dann soll das Gericht darüber befinden.
Man kann doch wohl annehmen, dass Condor ein von ihr verkauftes Ticket von ihnen selbst als gültiges Reisedokument angesehen wird. Sollten sie aber nur ein Hin- und Rückflugticket akzeptieren, dann dürfen sie kein Einfachflugticket verkaufen oder dies zumindest mit Vorbehalt.
Zitat von Esperanto2
Mit der Einreisegenehmigung (Visum) für Deutschland und der Ausreisegenehmigung (PVE) für Kuba sind aber alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Grenzübertrittes für den Flug Cu - DE erfüllt und dokumentiert.
Ich werd den tun und mich in schwbende Verfahren einzumischen .
Zu meinen "Einladungszeiten" . War das Problem kein Problem , denn ohne Vorlage von Hin- UND Rückflugticket gab´s garnicht erst das Visum ( das scheint sich ja aber mittlerweile auch geändert zu haben . )
Zitat von George1
War das Problem kein Problem , denn ohne Vorlage von Hin- UND Rückflugticket gab´s garnicht erst das Visum ( das scheint sich ja aber mittlerweile auch geändert zu haben . )
Ja, das ist eindeutig so. Für die Einreisegenehmigung nach Deutschland wird das Rückflugticket nicht mehr benötigt. Die Übernahme der Rückreisekosten wird durch die Verpflichtungserklärung abgedeckt. Auch die kubanischen Behörden verlangen seit Anfang Mai ein von einem deutschen Notar aufgesetztes und vom Landgericht beglaubigtes Dokument, in welchen der Einladende sich verpflichtet für die Rückflugkosten aufzukommen.
Die Visaabteilung ist von der Vorlage des Hin- und Rückflugtickets offenbar deswegen abgekommen, weil die Tickets keinen Hinweis auf die Rückkehrwilligkeit geben und sie auch nicht das Geschäft der Fluggesellschaften betreiben sollten, die mit Umbuchungen zusätzliche Einnahmen erzielen können, die beim Erwerb von OW-Tickets sicherlich weniger häufig erforderlich werden.
Zitat von Esperanto2
Die Visaabteilung ist von der Vorlage des Hin- und Rückflugtickets offenbar deswegen abgekommen, weil die Tickets keinen Hinweis auf die Rückkehrwilligkeit geben.
Scheint wohl so zu sein noch dazu weil sich die Abschaffung der Rückflugticketvorlage und die Abschaffung der Sicherheitshinterlegung ( die bei der Höhe der vor- und nachlaufenden Einladungskosten ebenfalls keine Rückkehrwilligkeit begründet ) zeitlich ungefähr treffen ( glaube mich an 2004 zu erinnern .
#23 RE: BGH entscheidet: Geld zurück bei Flugverspätung
Zitat von Esperanto2
Die Visaabteilung ist von der Vorlage des Hin- und Rückflugtickets offenbar deswegen abgekommen, weil die Tickets keinen Hinweis auf die Rückkehrwilligkeit geben.
Was aber noch lange nicht heißt, dass es die Kubaner nicht trotzdem sehen wollen...
Zitat von ElHombreBlanco
Was aber noch lange nicht heißt, dass es die Kubaner nicht trotzdem sehen wollen...
Wollen teilweise sogar die Deutschen sehen .
Die wollten von mir auch schon mal am Check-In bei Vorlage des amadeus-One-Way-Tickets ein Rück- bzw Weiterflugticket sehen .
Zitat von EHB
Was aber noch lange nicht heißt, dass es die Kubaner nicht trotzdem sehen wollen...
Gewiss. Alles was die kubanische Administration in Kuba veranstaltet ist rechtens und nicht Sache deutscher Gerichte. Was aber Condor in Deutschland verspricht, haben sie auch in Kuba einzuhalten.
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