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Reisevermittlerin blieb ihren Kunden die Ferien schuldig
Lieber gleich zu Habanero!
Quelle: Tages-Anzeiger von heute 28. Juni 2007
Die Inhaberin eines Zürcher Reisebüros, die Hunderte von Kunden um ihr Geld und ihre Ferien prellte, ist mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren davongekommen.
Von Thomas Hasler
Zürich. – Mehr als ein Dutzend Geschädigte sassen am Mittwochmorgen im Gerichtssaal – und murrten. Ein erstes Mal, als sie hörten, die 49-jährige Angeklagte werde wegen eines ärztlichen Zeugnisses nicht vor Gericht erscheinen. Ein zweites Mal, als sie hörten, die Frau, deren im September 2002 geschlossene Firma ihren Namen trug, fordere einen Freispruch.
Auch wenn sich der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli dann jede weitere Unmutsbekundung im Saal verbat – der Frust war nachvollziehbar. Hatten Betroffene doch damals kurz vor den Herbstferien 2002 den niederschmetternden Brief erhalten: «Sie können leider Ihre gebuchte Ferienreise nicht antreten, und der einbezahlte Betrag kann nicht rückerstattet werden. Unser Büro ist ab sofort geschlossen, und telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.» Fünf Jahre später zeigt sich das ganze Ausmass der Misere. Auf 62 Seiten hat die Staatsanwaltschaft jeden einzelnen Fall aufgelistet. «Kundenzahlung: Ja» – «Reiseantritt: Nein». Betroffen waren Hunderte von Kunden und diverse Reiseveranstalter. Deliktsumme laut Anklage: über 600 000 Franken. Staatsanwalt Manfred Welti verlangte wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.
Swissair-Prozess en miniature
Die vor allem als Reisevermittlerin tätige Frau habe weiterhin Reisen verkauft, obwohl sie über «absolut keine finanziellen Reserven verfügte, ein massiver Liquiditätsmangel herrschte und die AG hohe Schulden hatte». Laut dem Fachmagazin «Travel Inside» war die Firma zwischen Januar 2001 und Juni 2002 insgesamt 107-mal betrieben worden. Streitwert: über eine Million Franken.
Der Verteidiger der Frau forderte einen Freispruch oder schlimmstenfalls eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Bei seiner Argumentation fühlte man sich ein wenig zurückversetzt in den Swissair-Prozess. Er bestritt eine Überschuldung der Firma. Sie habe sich zwar wegen der Terroranschläge in New York und dem deshalb eingebrochenen Reisemarkt in einer finanziell schwierigen Situation befunden. Die Angeklagte aber habe nicht damit gerechnet, die Firma aufgeben zu müssen, und «die Hoffnung auf Besserung nie verloren».
Das Gericht verzichtete auf eine mündliche Urteilseröffnung. Gemäss Dispositiv sprach es die Frau in 17 von 116 eingeklagten Fällen frei und verurteilte sie im Übrigen wegen Veruntreuung, nicht wegen Betrugs. Die Frau muss an insgesamt 75 Geschädigte 282 000 Franken zahlen. Zusätzlich wurden ihr Schadenersatzleistungen von gut 18 000 Franken und eine Gerichtsgebühr von 6000 Franken auferlegt.
#2 RE: Reisevermittlerin blieb ihren Kunden die Ferien schuldig
#3 RE: Reisevermittlerin blieb ihren Kunden die Ferien schuldig
greenhorn
(
gelöscht
)
#4 RE: Reisevermittlerin blieb ihren Kunden die Ferien schuldig
#5 RE: Reisevermittlerin blieb ihren Kunden die Ferien schuldig
Zitat von greenhornUnd worum ging es in dem Schweizer Fall? Um Nurflüge? Wohl eher um Arrangements, also hierzulande Sicherungsschein pflichtige Pauschalreisen (solche ab 2 Sachen).
Hast du schonmal einen Sicherungsschein von Schmetterlingreisen bekommen?
NEIN!
Sondern blind vertraut!
(gibts bei nur Flügen nicht! Nur wenn 2 Sachen zusammen gebucht werden)
greenhorn
(
gelöscht
)
#6 RE: Reisevermittlerin blieb ihren Kunden die Ferien schuldig
Was bedeutet STS?
STS steht für SWISS TRAVEL SECURITY; STS ist eine von STAR gegründete selbständige Stiftung. Sie bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG). Gemäss Art. 18 des erwähnten Gesetzes muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler (Reisebüro) ein.
....
Garantieleistungen der STS an die Konsumenten des STS-Mitgliedes
Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements (abschliessende Aufzählung):
• Pauschalreise im Sinne von Art. 18 PRG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/944.3.de.pdf)
• Nicht unter den Begriff der Pauschalreise fallende Einzelleistungen (wie z.B. Flug, Bahn, Schiff, Mietwagen, Hotel u.ä., Ferienwohnungen, Verpflegung usw.)
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