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Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
25.06.2007 21:37 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2007 21:39)
#201 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
@ Cariño
Sicher kann man für sein Kind in Kuba, in Deutschland und sonstwo anders auch ein Sparbuch anlegen. Wenn von dem Geld aber in Abwesenheit des Auffüllers das Kind ernährt werden soll, dann läßt es sich nicht vermeiden, dafür eine weitere zugriffsberechtigte Person zu bestimmen. Daß dabei dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet werden, läßt sich leider nicht vermeiden.
Wie du folgerichtig bemerkt hast, wird es kaum ausbleiben, daß sich das Kind mangels ständiger Kontakte vom leiblichen Vater in gewisser Weise entfremdet.
Richtig schlimm wird es allerdings, wenn die Mutter so eine Entwicklung auch noch vorantreibt. Aber das kann dir letztendlich mit einer deutschen Frau hier genauso passieren.
Was bleibt also übrig, wenn aus welchen Gründen auch immer ein familiäres Zusammenleben nicht (mehr) möglich ist weil z.B. die Beziehung krachen gegangen ist oder der Mann nicht in Kuba und die Frau nicht in Deutschland dauerhaft leben will/kann?
Sicher kann man für sein Kind in Kuba, in Deutschland und sonstwo anders auch ein Sparbuch anlegen. Wenn von dem Geld aber in Abwesenheit des Auffüllers das Kind ernährt werden soll, dann läßt es sich nicht vermeiden, dafür eine weitere zugriffsberechtigte Person zu bestimmen. Daß dabei dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet werden, läßt sich leider nicht vermeiden.
Wie du folgerichtig bemerkt hast, wird es kaum ausbleiben, daß sich das Kind mangels ständiger Kontakte vom leiblichen Vater in gewisser Weise entfremdet.
Richtig schlimm wird es allerdings, wenn die Mutter so eine Entwicklung auch noch vorantreibt. Aber das kann dir letztendlich mit einer deutschen Frau hier genauso passieren.
Was bleibt also übrig, wenn aus welchen Gründen auch immer ein familiäres Zusammenleben nicht (mehr) möglich ist weil z.B. die Beziehung krachen gegangen ist oder der Mann nicht in Kuba und die Frau nicht in Deutschland dauerhaft leben will/kann?
25.06.2007 23:11 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2007 23:32)
el carino
(
gelöscht
)
#203 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
el carino
(
gelöscht
)
Details
In Antwort auf:
Was bleibt also übrig,
vom geld?
In Antwort auf:
...wenn aus welchen Gründen auch immer ein familiäres Zusammenleben nicht (mehr) möglich ist weil z.B. die Beziehung krachen gegangen ist oder der Mann nicht in Kuba und die Frau nicht in Deutschland dauerhaft leben will/kann?
...ahh!
darum sollte man vorher die angelegenheit auf "schwachstellen" abklopfen. sicher kann das alles auch mit einer deutschen frau passieren. da steht aber nicht noch extra der mentalitätsunterschied und zwei verschiedene herkunftsländer zur debatte.
bei einer "ausländerin" sollte man nicht nur das exotische äußere und die erotischen vorzüge im auge haben, sondern sich gefälligst mal klar machen: was-wäre-wenn! das beinhaltet nicht nur das rosig verblümte geträume. sondern natürlich auch negative aspekte mit einzubeziehen. wie z.bsp. das sie eben bei ehe-krach in ihr heimatland zurück geht. die kinder mitnimmt. eventuelle unterhaltszahlungen... sich über diese eventuellen gesetzmäßigkeiten mal schlau machen.
auch wenn es anfangs im liebesrausch sehr schwer ist sich sowas "abwägiges, absurdes" vorzustellen.
doch solche überlegungen sind kein "ihr macht nur alles schlecht gequatsche"!
ein bischen weitsicht hat noch niemandem geschadet. und wenn das risiko zu hoch erscheint, sollte einem das eigene hemd näher sein als die hose des anderen. so ist das nunmal. das hat nichts mit diskriminierung zu tun. man kann miteinander reden, über die gemeinsame zukunft. der angehenden esposita ihre gedankengänge dazu entlocken. so merke ich schon im ansatz (wenigstens einigermaßen!), wie die süße über dies oder jenes denkt und sich eventuelle differenzen anbahnen. das leben besteht mehrheitlich aus problemen, nicht nur romantische kaspereien.
In Antwort auf:
wenn aus welchen Gründen auch immer ein familiäres Zusammenleben nicht (...) möglich
wenn aus welchen gründen ein familiäres zusammenleben nicht möglich ist... ich bitte dich, soll ich darauf wirklich antworten?
wenn der schlüssel von anfang an nicht ins schloß paßt, werde ich die tür mit sicherheit auch nicht vernünftig öffnen können!
- dann laß` ichs halt!
25.06.2007 23:25 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2007 23:26)
#204 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
In Antwort auf:
1. Abwarten
Wie wär's mit Beschwatzen, Gutzureden usw., die Schwangerschaft abzubrechen? Vaterschaftstest?
In Antwort auf:
2. Wenn das Kind wirklich auf die Welt kommt, wird es in Kuba via Geburtsurkunde vom Yuma anerkannt und seinen Namen (und den der Mutter) tragen.
3. In Europa, resp. in der entsprechenden Botschaft in Kuba, wird es vorläufig NICHT anerkannt; Kind hat also nur kubanische Staatsangehörigkeit.
Äh.. da wär ich nicht so sicher. Bist du der Vater (Deutscher, oder?), dann ist das Kind auch deutsch.
Fertig.
Erkennst du die Vaterschaft an, wo auch immer, kann ich mir irgendwie schwer vorstellen, dass du die
Sachlage noch unter Kontrolle hast. Um die deutsche Staatsbürgerschaft des Pupsers in D zu legalisieren,
muss die Mutter doch nur zur deutschen Botschaft latschen, oder etwa nicht?
In Antwort auf:
6. Wenn gewünscht kann das Kind auch später, bis es 22 ist, noch in Europa anerkannt und so europäischer Staatsbürger werden.
Du verwechselst was. Dieses Optionsmodell gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Kind eines Deutschen IST Deutscher.
Na dann, viel Erfolg!
Le Baron
25.06.2007 23:32
#205 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
In Antwort auf:
Kind eines Deutschen IST Deutscher
Na, Le Baron, wir lernen alle immer noch dazu, lies mal hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...nterschStA.html
25.06.2007 23:43 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2007 23:44)
#206 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
Wie wär's mit Beschwatzen, Gutzureden usw., die Schwangerschaft abzubrechen? Abtreibung kommt nicht in Frage
Wenn das Kind wirklich auf die Welt kommt, wird es in Kuba via Geburtsurkunde vom Yuma anerkannt und seinen Namen (und den der Mutter) tragen.
In Europa, resp. in der entsprechenden Botschaft in Kuba, wird es vorläufig NICHT anerkannt; Kind hat also nur kubanische Staatsangehörigkeit.
Äh.. da wär ich nicht so sicher. Bist du der Vater (Deutscher, oder?), dann ist das Kind auch deutsch. Nur wenn es auf der Botschaft anerkannt wird - und das soll es eben nicht.
Erkennst du die Vaterschaft an, wo auch immer, kann ich mir irgendwie schwer vorstellen, dass du die
Sachlage noch unter Kontrolle hast. Um die deutsche Staatsbürgerschaft des Pupsers in D zu legalisieren,
muss die Mutter doch nur zur deutschen Botschaft latschen, oder etwa nicht? Glaube nicht, dass das reicht. Der Yuma muss selber zur Botschaft. Bin hier aber nicht ganz sicher
Wenn gewünscht kann das Kind auch später, bis es 22 ist, noch in Europa anerkannt und so europäischer Staatsbürger werden.
Du verwechselst was. Dieses Optionsmodell gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Nein, diese Regelung gilt für im Ausland geborene Kinder wenn der Vater Schweizer (Deutscher) ist.
In Antwort auf:
Na, Le Baron, wir lernen alle immer noch dazu, lies mal hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...nterschStA.html
Ja, nee, is schon klar. Hier der einschlägige Gesetzestext:
§4 StAG
(1) 1Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher
Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung
oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer
nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die
Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein,
bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Der Punkt ist, ob sich diese nach den deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft
nicht einfach durch Legalisierung der entsprechenden kubanischen Anerkennung oder anderweitig
durch die Mutter erbringen lässt.
IdS
Le Baron
26.06.2007 00:05 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2007 00:07)
#208 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
Zitat von Le Baron
Der Punkt ist, ob sich diese nach den deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft
nicht einfach durch Legalisierung der entsprechenden kubanischen Anerkennung oder anderweitig
durch die Mutter erbringen lässt.
IdS
Le Baron
Ja genau bei diesem Punkt bin ich nicht ganz sicher.
Ich glaube aber nicht, dass von Kuba aus irgend ein Verfahren (Feststellungsverfahren) gegen einen Europäer eingeleitet werden kann, auch nicht über die Botschaft.
Wer weiss es sicher?
In Antwort auf:
Abtreibung kommt nicht in Frage
Darüber hast du keine Kontrolle. Erst recht nicht durch "Abwarten".
In Antwort auf:
Nur wenn es auf der Botschaft anerkannt wird - und das soll es eben nicht.
Hmmm. Die Botschaft legalisiert zunächst mal kubanische Dokumente zum Gebrauch in
Dland / Schweiz. Quasi eine Bestätigung der Echtheit des Dokuments. Das hängt nur vom
Dokument selbst ab und nicht von deiner Einstellung dazu. Ob dann dieses (beglaubigte,
übersetzte blabla..) Dokument NICHT ausreicht, um die Vaterschaft in Dland/Schweiz
festzustellen, das weiss ich nicht. Du anscheinend auch nicht. Ich würde das halt mal
nachprüfen.
Gruss LB
26.06.2007 00:21
#211 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
In Antwort auf:Soweit ich mich erinnern kann, mußte ich damals auf der dt. Botschaft in Havanna für meine Tochter keine Vaterschaft extra belegen, beurkunden oder anerkennen. Die übersetzte und beglaubigte kub. Geburtsurkunde hat vollkommen ausgereicht, um meine Tochter als dt. Staatsbürger registrieren zu lasen. Lediglich die Namensbestimmung ob nach kub. oder dt. Recht mußte von beiden Eltern einvernehmlich festgelegt werden.
Ob dann dieses (beglaubigte,
übersetzte blabla..) Dokument NICHT ausreicht, um die Vaterschaft in Dland/Schweiz
festzustellen, das weiss ich nicht. Du anscheinend auch nicht. Ich würde das halt mal
nachprüfen.
In Antwort auf:
Soweit ich mich erinnern kann, mußte ich damals auf der dt. Botschaft in Havanna für meine Tochter keine Vaterschaft extra belegen, beurkunden oder anerkennen. Die übersetzte und beglaubigte kub. Geburtsurkunde hat vollkommen ausgereicht, um meine Tochter als dt. Staatsbürger registrieren zu lasen. Lediglich die Namensbestimmung ob nach kub. oder dt. Recht mußte von beiden Eltern einvernehmlich festgelegt werden.
Hola ela, du warst nicht mit der Mutter verheiratet, richtig?
Saludos de
Le Baron
26.06.2007 00:33 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2007 00:34)
#213 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
26.06.2007 00:44 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2007 00:46)
#214 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
Zitat von el loco alemán
Soweit ich mich erinnern kann, mußte ich damals auf der dt. Botschaft in Havanna für meine Tochter keine Vaterschaft extra belegen, beurkunden oder anerkennen. D
Aber du warst SELBER auf der Botschaft. Die Frage, die bleibt, ist, ob das auch die kubanische Mutter (allein) könnte.
D.h. die Kubanerin geht mit der Geburtsurkunde zur Deutschen Botschaft, während du z.B. in Deutschland bist - und dann ist das Kind plötzlich Doppelbürger, ohne dein persönliches Erscheinen (und vielleicht - vorläufig - gar ohne dein Wissen).
Geht das wohl?
26.06.2007 00:51 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2007 00:52)
#215 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
ganz so einfach ist das nicht, ohne die gemeinsame Erklärung
zur Namensführung geht gar nichts.
Desweiteren muss auf der Geburtsurkunde stehen "por los padres"
ansonsten kann zwar der Name des Vaters in der Geburtsurkunde stehen,
aber es muss der Botschaft nachgewiesen werden, dass man wirklich
der Vater ist.
26.06.2007 10:18 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2007 10:18)
#217 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
Zitat von Sharky
Desweiteren muss auf der Geburtsurkunde stehen "por los padres"
ansonsten kann zwar der Name des Vaters in der Geburtsurkunde stehen,
aber es muss der Botschaft nachgewiesen werden, dass man wirklich
der Vater ist.
Versteh ich nicht.
Was heisst denn "por los padres"? Für die Eltern?!
Und das steht nicht immer?
Bitte näher erläutern. Danke.
26.06.2007 10:30 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2007 10:31)
#218 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
In Antwort auf:
Bitte näher erläutern. Danke.
kann ich mir nur so vorstellen:kind wird in cuba geboren,vater verweilt derzeit im ausland.
mutter gibt namen des vaters an!
namensgebung erfolgt dann nach cubanischem recht.da vater nichts unterschrieben hat(anerkennung der
vaterschaft)....auch keine offizielle anerkennung der deutsch.staatsbürgerschaft auf der deutsch.botschaft.
wenn vater bei geburt anwesend und er die vaterschaft anerkennt,werden seine personalien inclusive
seiner eltern aufgenommen und er unterschreibt.
damit wäre auch auf botschaft der schriftl. nachweis der vaterschaft belegt.
sollte hier ein gedankenfehler sein,dann berichtigen.
Versteh ich nicht.
====================
das heisst, wenn Du nicht bei der Geburt dabei bist, oder innerhalb
von 2 Wochen beim registro estado civil bei der CdJ erscheinst,
wird das nicht eingetragen und Du musst dann der Botschaft nachweisen,
dass Du wirklich der Vater bist.
PS: ich habe jetzt noch einmal nachgeschaut wie es genau heisst:
Inscription practicada en virtud de: "declaracion de los padres"
26.06.2007 11:13 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2007 11:13)
#220 RE: Vaterschaft anerkennen? Warum überhaupt?
Zitat von stendiIn Antwort auf:
Bitte näher erläutern. Danke.
kann ich mir nur so vorstellen:kind wird in cuba geboren,vater verweilt derzeit im ausland.
mutter gibt namen des vaters an!
namensgebung erfolgt dann nach cubanischem recht.
Und das hiesse dann was?! Nach kubanischem Recht?
Kann die Mutter also irgend jemanden als Vater angeben und die Geburtsurkunde wird dann auch auf dessen Namen ausgestellt?
Auch wenn der Angegebene das nicht bestätigt, weil er z.B. gar nicht vor Ort ist.
In Antwort auf:
das heisst, wenn Du nicht bei der Geburt dabei bist, oder innerhalb
von 2 Wochen beim registro estado civil bei der CdJ erscheinst,
habe mal gehört das eine nachträgliche beantragung und offizielle anerkennung der vaterschaft,
dann sehr zeitaufwendig sein soll.
In Antwort auf:
Kann die Mutter also irgend jemanden als Vater angeben
ist doch hier bei einer nicht verheirateten frau genauso.
In Antwort auf:
Und das hiesse dann was?! Nach kubanischem Recht?
ohne spätere wahlmöglichkeit (ich glaube mit 18 jahren)der entgültigen staatsbürgerschaft.
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