Archiv (veraltert) Ab Mai 2007:Information für die Einladung eines kubanischen Bürgers nach Deutschland

13.06.2007 09:47 (zuletzt bearbeitet: 29.09.2023 12:11)
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#1 Archiv (veraltert) Ab Mai 2007:Information für die Einladung eines kubanischen Bürgers nach Deutschland
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Rey/Reina del Foro

Seit dem 14. Januar 2013 ist keine Einladung mehr nötig, die Infos belasse ich aber erstmal hier

Information für die Einladung eines kubanischen Bürgers nach Deutschland

Ab Mai 2007 können die Einladungsschreiben für kubanische Staatsbürger mit nachgewiesenem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder) direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn ausgestellt werden. Die Einladung im Konsulat kostet 200,00 €. Wenn sie die Einladung per Post schicken, kostet die Einladung 225 €. Dem Antragsschreiben fügen sie dann bitte noch eine von ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse und dem Porto von 0,55 € versehenen Umschlag bei. Kubanische Bürger die eine Einladung aussprechen müssen in dem Konsulat registriert sein in dem sie die Einladung aussprechen.

Kubanische Bürger ohne diese Verwandtschaftsbeziehung ersten oder zweiten Grades zur einladenden Person können unter Einhaltung folgender Voraussetzungen eingeladen werden:
Die Einladung im kubanischen Konsulat kann erst nach Vorlage eines notariellen Dokuments (Eidesstattliche Erklärung) beantragt werden. Die Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung ins Spanische müssen vom Landgericht beglaubigt werden. Die Eidesstattliche Erklärung muss folgende Angaben und Aussagen beinhalten:

- Vom Einladenden: Vor- und Nachname, Familienstand, Nationalität, Identität, Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Beruf und derzeitige Beschäftigung
- Vom Eingeladenen: Vor- und Nachnamen, Familienstand, Personalausweis-Nr., Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Vor- und Nachnamen der Eltern, Nationalität, Beruf und derzeitige Beschäftigung.
- Anlass der Einladung. Dabei muss eindeutig der Verwandschafts- bzw. Freundschaftsgrad geäußert werden
- Dauer der Reise
- Verpflichtung des Einladenden, die finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen. Die einladende Person muss sich zur Übernahme sämtlicher anfallender Unterkunfts-, Verpflegungskosten, Kosten für den Rückflug, Visakosten usw. verpflichten Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt.

Die anschliessend im Konsulat ausgestellte und vom Konsul unterschriebene Einladung wird per e-Mail an die Internationale Anwaltskanzlei (Consultoría Jurídica Internacional – CJI) geschickt. Nach Erhalt der Bestätigung kann der Eingeladenen nun die notwendigen Formalitäten bei den kubanischen Migrationsbehörden erledigen.

Eine Einladung wird jeweils nur für eine Person und eine einzige Reise ins Land des Einladenden ausgestellt. Sie hat eine Gültigkeit von einen Jahr, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des Einladungsdokuments im Konsulat.

Für die Berichtigung von nach der Weiterleitung an die CJI festgestellten Fehlern im Einladungsformular, die von der einladenden Person zu verantworten sind, kommt die zu diesem Zweck festgelegte konsularische Gebührenordnung zur Anwendung.

Das Einladungsschreiben ist ein personenbezogenes Dokument, d.h. dass damit nur eine einzige Person eingeladen werden kann. Der Eingeladene muss volljährig sein. Minderjährigen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung beider leiblicher Elternteile mittels einer eigenen notariellen Erklärung.

Mitarbeiter des Gesundheitswesens der Republik Kuba benötigen die Genehmigung des Gesundheitsministeriums für die Ausreise.

Die Einladung im Konsulat kostet 200,00 €. Die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist obligatorisch. Wenn sie die Einladung per Post schicken, kostet die Einladung 225 €. Dem Antragsschreiben fügen sie dann bitte noch eine von ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse und dem Porto von 0,55 € versehenen Umschlag bei.


Zusätzliche Informationen:

Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Gastgeber in Deutschland sich bei den zuständigen Behörden am jeweiligen Wohnort (Ausländerbehörde) erkundigt, welche Formalitäten bei den deutschen Behörden erforderlich sind, damit der eingeladene kubanische Bürger bei der Deutschen Botschaft in Havanna das Einreisevisum beantragen kann. Dies sind normalerweise eine Verpflichtungserklärung und eine Krankenversicherung (kann beim ADAC abgeschlossen werden). Informieren sie sich bitte unter (http://www.havanna.diplo.de)
Diese Dokumente müssen von Ihnen zum Gast nach Kuba gesandt werden.

Ihr Gast benötigt in Kuba ca. 350 Euro für die Passausstellung, Ausreisekarte, Visa etc. Überweisungen an seine Adresse in Kuba können über das Reisebüro „tropicana touristic“ in Berlin telefonisch veranlasst werden. Rufen Sie dazu bitte an: 030-8537041/42.

Wenn Sie in den ‚alten Bundesländern’ wohnen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kuba, Außenstelle Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn
Tel: 0228-3090 Fax: 0228-309244
e-mail: ofidip-bonn@botschaft-kuba.de


Kubanisches Konsulat
Berlin
http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/EN/Home.aspx

Nos vemos
Dirk

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