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arbeiten in der Schweiz
#1 arbeiten in der Schweiz
#3 RE: arbeiten in der Schweiz
geht nicht so einfach da wir schweizer nicht europaeer sind.... bisher konnten kubaner von meinen deutschen bekannten gar nicht in die schweiz einreisen geschweige denn legal arbeiten mit einem besuchervisa fuer deutschland oder anderen eu-staat. was fuer ein visa liegt denn vor?
In Antwort auf:
geht nicht so einfach da wir schweizer nicht europaeer sind.... bisher konnten kubaner von meinen deutschen bekannten gar nicht in die schweiz einreisen geschweige denn legal arbeiten mit einem besuchervisa fuer deutschland oder anderen eu-staat. was fuer ein visa liegt denn vor?
Falsch!! Mit einem EU-Residente verheiratete Kuban@ können problemlos und ohne Visa in die Schweiz einreisen. Im umgekehrten Fall (Schweizer mit Kuban@ verheiratet) braucht der/die Kuban@ ein Visum. Da wurde von unseren CH-Behörden gut verhnadelt
Ich denke ab 1. Juli 2007 kann die Kubana auch problemlos in der Schweiz arbeiten - falls sie einen Job findet.
Saludos
#8 RE: arbeiten in der Schweiz
In Antwort auf:
Ich denke ab 1. Juli 2007 kann die Kubana auch problemlos in der Schweiz arbeiten - falls sie einen Job findet
Die Freizügikeit betrifft Europäer, das heisst jemand der einen Europäischen Pass hat und zawr aus den EU und Schengener Länder, oder liege ich da falsch
Ich habe beim Amt für Ausländerfragen nachgefragt und muss sagen, die Schweiz ist ein Einreiseparadies für EU-Bürger.
Ab 1. Juli 2007 kann jeder EU-Bürger aus den bisherigen EU-15 mit einem gültigen Arbeitsvertrag in die Schweiz einreisen und erhält eine B-Bewilligung (Auf ein Jahr beschränkt, wird aber problemlos verlängert). Ist der EU-Bürger mit einer nicht EU-Bürgerin verheiratet, muss er vorgängig in der entsprechenden Schweizer Botschaft den Familiennachzug beantragen (auch dieser wird normalerweise gewährt). Der Ehepartner erhält dann auch einen B-Ausweis und kann in der ganzen Schweiz arbeiten. Im Gegensatz zu Ehepartner von EU-Bürgern, muss der Schweizer Ehepartner mit B-Auswei, sich jeden Stellenwechsel innerhalb der Schweiz vom Arbeitsamt bewilligen lassen. Wir Schweizer sind also im eigenen Land gegenüber EU-Bürgern benachteiligt. Der nette Mann vom Amt sagte: Er hoffe schon lange, dass ein Schweizer vor Bundesgericht klagt. Der Fall sei sonnenklar - aber es kostet halt einen haufen Geld, dass oberste Gericht zu bemühen.
Auch EU-Bürger aus den neuen EU-Mitgliederländern kommen leicht an eine Aufenthaltsbewilligung. Sie müssen nur als Selbständigerwerbender gelten.
Das alles ist auf dem Mist von super Politikern und Beamten gewachsen
#16 RE: arbeiten in der Schweiz
greenhorn
(
gelöscht
)
#17 RE: arbeiten in der Schweiz
du meinst: der ausländische Ehepartner eines Schweizers
#
Der echte Schweizer braucht hoffentlich keine Erlaubnis zum Stellungswechsel, kann man aber nie wissen
++++
Auch EU-Bürger aus den neuen EU-Mitgliederländern kommen leicht an eine Aufenthaltsbewilligung. Sie müssen nur als Selbständigerwerbender gelten
Das ist mit den Polen in D. auch so.
Deshalb arbeiten auf den Baustellen lauter polnische Einzelunternehmer
na cohiba,
das ist halt so in der Schweiz, ich bezahlte für meine Mutter und jetzt zahlen meine Söhne für mich. Die jungen berappen die AHV der vorgehenden Generation, die Pensionkasse habe ich aber selber erarbeitet. Bin überzeugt, dass die jungen auch davon provitieren können. So schwarz sehe ich die ganze Sache jetzt nicht. Ist jedoch positiv, wenn ihr euch jetzt wehrt, darum gehe an die Abstimmung. Meine ex novia und ich werden diese Abstimmung für die AHV Revision nicht verpassen.
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