Lebensabend in Kuba...Aufenthaltgenehmigung!

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05.05.2007 10:20
avatar  guzzi ( gelöscht )
#26 RE: Lebensabend in Kuba...Aufenthaltgenehmigung!
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Wer sich scheiden läßt, verliert damit den Grund für sein Aufenthaltsrecht und fliegt raus.


Bin da etwas anderer Meinung, wenigstens so in der Provinz Villa Clara und Habana, das gilt nach meiner Ansicht mit der Residenzia Permanente, es gibt aber noch eine Definitivo, die bekommt man nach einer Verlängerung von 5 Jahren und wenn man über 60 ist. mein Kollege ist schon seit 6 Jahren geschieden und hat seine Res. Definitivo immer noch. Sowie ich, bin seit 2 Jahren in Europa, habe mich abgemeldet in Cuba, aber die Residenzia Definitivo dadurch nicht verloren. Möchte aber da keine Verallgemeinerung bekannt geben.
Nun zum anderen Thema, wenn einer schon 30 x in Cuba war, dann soll er bestens wissen was geht und was nicht. Möchte nicht gleich schreiben was ich von ihm halte. Denke er wird mit Thailand einwenig abwechseln. Keine Heirat, also ganz krass H....s.... und Geizh.... Solche gehören nicht nach Kuba, sondern nach Hamburg auf den Fischmarkt.


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05.05.2007 15:27
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#27 RE: Lebensabend in Kuba...Aufenthaltgenehmigung!
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( Gast )

Ich kenn einen Deutschen, Alkoholiker, der in HAV seit Jahren in Scheinehe verheiratet ist. Er zahlt dafür meiner Info nach inkl. Unterkunft und Serviceleistungen wie Wäsche waschen 270 CUC im Monat. Er hat ein eigenes Apartement im Haus und die jungen Hühner geben sich die Klinke in die Hand. Saufen ist ein weiteres Hobby von ihm. Im Vollrausch hat er schon mehrfach das gesamte Treppenhaus im Mehrparteiengebäude verschissen, weil ihm die Diahrea beim Hochlaufen aus dem Hosenbein "entkam".

Der Immigracion ist der Zustand bestens bekannt, da sich schon mehrfach Kubaner über diesen Zeitgenossen beschwert haben. Machen können sie nichts. Oder soll ich besser sagen, konnten sie bisher nichts. Denn nach neusten Gerüchten hat er unlängst einen tödlichen Autounfall verursacht. Rotzbesoffen lies er offenbar seine "Begleiterin" ans Steuer eines (Miet-?)Fahreuges. Die Chica hatte keinen Führerschein. Am Malecon unten hat das Huhn wohl einen Fussgänger zusammengekarrt, tot. Man sagt, dass er nun des Landes verwiesen wird, da die Behörden die Schnauze voll haben. Aber das sind alles Gerüchte.

Nebst Scheinehe und Arbeitsvisa gibt es meines Visens auc noch "Studienvisa". Ich habe von Rentnern gehört, die z. B. in Holguin ein gutes Auskommen haben und irgendwie 1 oder 2x die Woche Spanisch lernen. Das reicht, um als Student zu gelten.


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24.05.2007 13:18
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#28 RE: Lebensabend in Kuba...Aufenthaltgenehmigung!
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( Gast )

Hallo zusammen,

Wenn die Rentenzahlung aus einer Entgeltumwandlung des Bruttogehaltes resultiert, können Sie Ihre Rente auch beziehen, wenn Sie sich später im Ausland befinden, ohne nachträglich die steuerliche Förderung zu verlieren.

Anders verhält es sich, wenn Sie für Ihre Beiträge die Riester-Förderung in Anspruch genommen haben. In diesem Fall müssten Sie bei Bezug der Rente im Ausland bei Zugrundelegung der derzeitigen Gesetzeslage die erhaltene Förderung zurückzahlen.

Saludos Hombre


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