Verpflichtungserklärung bei Heiratsvisum und wann Mietvertrag vorlegen

17.11.2006 21:21
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#1 Verpflichtungserklärung bei Heiratsvisum und wann Mietvertrag vorlegen
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( Gast )

Muss man für das Heiratsvisum auch eine Verpflichtungserklärung vorlegen. Müssen auch Krankenversicherung etc. bei der deutschen Botschaft vorgelegt werden. Wann muss ich den Mietvertrag bei der Ausländerbehörde vorlegen – wenn ich die Verpflichtungserklärung beantrage oder wenn ich mit der unterschriebenen Beitrittserklärung meiner Frau aus Kuba komme, diese dem Standesamt zur Terminvereinbarung vorlege und diese den Termin dann zur AB weiterleitet. Muss man dann erst den Mietvertrag vorlegen?

Saludos Pepino 1


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17.11.2006 21:23 (zuletzt bearbeitet: 17.11.2006 21:27)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#2 RE: Verpflichtungserklärung bei Heiratsvisum und wann Mietvertrag vorlegen
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greenhorn ( gelöscht )
unterschriebenen Beitrittserklärung ????

hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Deutschen Sozialamt ähem Sozialstaat

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17.11.2006 22:29
avatar  Dee ( gelöscht )
#3 RE: Verpflichtungserklärung bei Heiratsvisum und wann Mietvertrag vorlegen
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Dee ( gelöscht )

Du unterschreibst die Verpflichtungserklärung direkt bei der Ausländerbehörde, deine Zukünftige muss sie nicht bei der Botschaft vorlegen. Die Krankenversicherung und den Mietvertrag legst du der ABH vor, sobald diese die Papiere deiner Verlobten von der Botschaft erhalten haben.

Gruß

D.


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18.11.2006 16:23 (zuletzt bearbeitet: 18.11.2006 16:26)
#4 RE: Verpflichtungserklärung bei Heiratsvisum und wann Mietvertrag vorlegen
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super Mitglied
Krankenversicherung ist bei Heiratsvisum nicht nötig! Verpflichtungserklärung schickt die AB an die Botschaft ...

Ausserdem musst du erst alles beim Standesamt erledigen, und einen Heiratstermin bei der AB einreichen, sonst kannst du den Rest vergessen.
___________________________________________________
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí

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18.11.2006 16:43
avatar  guzzi ( gelöscht )
#5 RE: Verpflichtungserklärung bei Heiratsvisum und wann Mietvertrag vorlegen
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Deutschen Sozialamt ähem Sozialstaat




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18.11.2006 17:18
avatar  Dee ( gelöscht )
#6 RE: Verpflichtungserklärung bei Heiratsvisum und wann Mietvertrag vorlegen
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Dee ( gelöscht )

Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, einige verlangen eine Krankenversicherung, andere nicht. Im Prinzip ist das komplette Procedere wie folgt (Abweichungen sind, wie gesagt, von Stadt zu Stadt möglich):

1. Deine Verlobte reicht den Antrag und die notwendigen Bescheinigungen (über Geburt, Ehefähigkeit, ggfs. Scheidung) bei der Botschaft ein

2. Diese überprüft sie, befragt Deine Verlobte und leitet die Dokumente dann an deine ABH weiter.

3. Die ABH benachrichtig dich und gibt dir Bescheid, was sie von dir benötigt (z. B. Mietvertrag, Verdienstbescheinigung, Krankenversicherung, Gebühr für Verpflichtungserklärung).

4. Du gehst zur ABH, holst dort die Original-Dokumente deiner Verlobten ab und gehst damit und mit der Beitrittserklärung zum Standesamt, um die Ehe anzumelden.

5. Du gehst zurück zur ABH, legst die Ehe-Anmeldung und den ganzen anderen Kram (Mietvertrag, Krankenversicherung etc.) vor, unterschreibst und bezahlst vor Ort eine Verpflichtungserklärung, evtl. wirst du noch interviewt, und wenn der ABH alles ok erscheint, gibt sie ihr OK an die Botschaft.

6. Die Botschaft erteilt Deiner Verlobten das Visum.



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19.11.2006 20:57
#7 RE: Verpflichtungserklärung bei Heiratsvisum und wann Mietvertrag vorlegen
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super Mitglied

oder auch nicht ...
___________________________________________________
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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