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Gefahr bei Heiratsvisum
@ uli, nachdem mir in havanna auf der deutschen botschaft zweimal das besuchsvisum für meine freundin abgelehnt wurde, hab ich mir gedanken gemacht. ich lass mich nicht gern als freier bürger von bürokraten gängeln. also beantragte ich in deutschland für meine freundin das visa zur familienzusammenführung, nahm es mit der vorabgenehmigung mit nach havanna und sie bekam, im reisepass zu sehen, dieses visa. ich glaub, dieser weg ist hier allgemein bekannt? gruß
B 12. Das ist ein Visum zur Eheschliessung hier in Deutschland und der Unterschied zum Visum zur Familienzusammenfuehrung ist der, das Du auf das Visum zur familienzusammenfuehrung einen Rechtsanspruch hast
weil Du ja schon verheiratet bist (Art 6 GG) und auf das Visum zur Eheschliessung nicht kann bei begruendetem
Verdacht auf eine scheinehe abgelehnt werden.
Und wieso eiegtnlich Familienzusmamenfuehrung wenn ihr noch gar nicht verheiratet seid, was fuer eine
familie soll denn da zusammengefuehrt werden????
Deshalb ist es im Zweifelsfall immer besser im Land des auslaendischen Partners zu heiraten.
@ espanol, nochmal, meine freundin unverheirat in havanna mitgenommen für drei monate deutschland. in ihrem pass eingeklebt "visum zur familienzusammenführung". am ende der drei monate war der standesamttermin zur heirat. sschick mir ne pm dann ruf ich dich kostenlos zurück bevor wir hier die andern nerven. gruß
Mein Gott bist Du schwer von Begriff, mag ja sein dass bei Deiner Frau Familienzusammenfuehrung drinsteht,
aber es sind 2 verschiedene Visa.
1. Ihr seid noch nicht verheiratet, dann beantragst Du ein Visum zur Eheschliessung meinetwegen auch Familienzusammenfuehrung, wird genehmigt danach heirat in Deutschland oder auch nicht. Nachteil:
kein rechtsanspruch kann abgelehnt werden auch nach erfolgtem Widerspruch danach bleibt nur noch der
rechtsweg und auch da gibt es faelle wo die Ablehung bestand hatt.
2. Ihr seid schon verheiratet dann beatragt Ihr ein Visum zur Familienzusammenfuehrung weil ihr dann ja uch eine
seid oder kan zwar auch abgelehnt werden, aber es besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch.
Siehst Du da einen Unterschied oder nicht
blacky1, wie du das nennst interessiert doch keinen. im cuba reispass ist das deutsche "visum zur familienzusammenführung" eingeklebt. so stehts auch drauf. in deutschland als dieses unverheiratet beantragt. für den letzten begriffstutzigen: wenn ich ein sonstwas-visa beantrage bekomme ich nicht irgendeines sondern das was bestellt war. basta.
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