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Datums-Salat!!!!!!!!!!!!!!
Nach fleißigem Lesen vieler Threads bin ich ja nun schlauer, aber habe doch zu einer Frage im "Einladungswahnsinnsprojekt" keine Antwort gefunden. Ist vielleicht auch ein wenig kompliziert:
Wann MUSS ich denn nun genau den Termin festlegen, zu dem mich mein Einzuladender besuchen soll??? Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die "Offizielle Einladung", die ich im Januar in Kuba gemacht habe, 1 Jahr gültig. Hier lege ich mich terminlich also noch nicht fest.
Auf der Verpflichtungserklärung muss ich aber nun einen Zeitraum angeben richtig? Die Verpflichtungserklärung ist ja angeblich ein halbes Jahr gültig, kann ich dann also einfach ein halbes Jahr angeben, während dem "irgendwann" die Einladung erfolgen kann? Aber wie ist das dann mit der Krankenversicherung, dem Termin bei der Botschaft in Cuba..... - also eigentlich muss ich wissen, wann komme ich nicht mehr aus und muss einen Termin angeben, zu dem die Reise stattfinden soll???
Tja und wenn man sich denn dann für einen Termin entscheiden muss, ... hmm was macht man, wenn ich jetzt zum Beispiel jemanden für Juli einlade, dann aber im Juli wegen meinem Job selbst im Ausland sein muss... Kann man dann ein beantragtes Visum, Krankenversicherung etc. um 2 oder 3 Monate verschieben?
Vielleicht hat ja irgendeiner von Euch Einladungsexperten einen Rat???
1000 Dank anina
(
Gast
)
#2 RE: Datums-Salat!!!!!!!!!!!!!!
In Antwort auf:
wann komme ich nicht mehr aus und muss einen Termin angeben
Dein Gast muss spätestens im Moment der Ausstellung des Besuchsvisum den genauen Zeitpunkt der deutschen Botschaft angeben müssen. Das Besuchsvisum wird für eine eindeutig determinierte Zeit ausgestellt. Dein Gast wird nach der mündlichen Zusage über die Erteilung des Visums die zwei Verlängerungsmonate (bei Ausschöpfung des max. Besuchsdauer von 3 Monaten) bei der Consultoria Juridica beschaffen und bereits dort die Frage gestellt bekommen, für welche Monate die Verlängerung gelten soll. Die Botschaft orientiert sich bei der Festlegung des Zeitpunktes an den dort gemachten Angaben und verlangt deswegen die Vorlage der Einzahlungsquittung für die Verlängerungsmonate der Ausreisegenehmigung (Prorroga der PVE).
Der Antrag für das Besuchsvisum kann frühestens 3 Monate vorher gestellt werden.
Keine verbindliche Zeiten müssen angeben werden bei:
1. Dem Einladungsschreiben (Gültigkeit 1 Jahr)
2. Der Verplichtungserklärung (Gültigkeit 6 Monate – Dort ist nur anzugeben die „Dauer der Verpflichtung vom Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am ….“)
3. Die Krankenversicherung beginnt mit dem Tag der Einreise. Die Beträge werden danach monatlich abgebucht. Auch bei deren Antragsstellung wird nach der Versicherungszeit gefragt. Änderungen des tatsächlichen Beginns der Versicherung, oder gar deren Nichtinanspruchnahme, wird man der Versicherung vorher bekannt geben müssen. Die sind da sehr flexibel.
Soweit bekannt, war auch die Botschaft in diversen Fällen bereit, im nachhinein die festgeschriebenen Zeiten des bereits erteilten Visums zeitlich noch mal anzupassen. Bei den bei der C.J. bezahlten Verlängerungsmonaten ist Vergleichbares wohl nicht möglich und nur durch zusätzliche Zahlungen für die zusätzlich benötigten Monate zu korrigieren (auch in D noch möglich).
Aber niemand hier im Forum wird Dir bei der Festlegung der Besuchszeit helfen können. Du musst schon selber wissen, wann Du Deinen Besucher einlädst.
Esperanto2
Vielan Dank für die schnelle Antwort und sorry, ich habe wohl meine Frage falsch formuliert: klar, dass mir niemand beim Termin Festlegen helfen kann . Aber Deine Antwort hat mir schon sehr geholfen. Ich bin freiberuflich tätig und weiss immer erst ganz kurzfristig, wo auf der Welt ich meinen nächsten Monat verbringe. Da ist das Planen schwierig. Aber wird schon irgendwie gehen, wenn man die "Verschiebungs-Kulanz" im Notfall hinbekommt....
anina
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