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Einladungsbrief für die Schweiz
Ich möchte gerne einen kubanischen Freund in diesem Sommer für 3 Monate in die Schweiz einladen. Ich habe das ganze Prozedere seit dem Jahr 2001 schon mehrmals für 2 andere kubanische Freunde hinter mich gebracht. Jedesmal eigentlich ohne grössere Probleme. Das letzte Mal war das im Frühjahr 2004. Jetzt lese ich aber hier im Forum ständig etwas von Einladungsbriefen (mehrseitig?!?) für die schweizerische Botschaft. Ist das was Neues? Und wenn ja, was muss denn da drin stehen?
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Gast
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#2 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
Es steht Dir natürlich frei, im Einladungsbrief etwas ausführlicher zu sein. Bsp. indem Du darin etwas über die Hintergründe der Einladung schreibst und wer das ganze warum finanziert, ob die Rückreise garantiert ist etc.
Rechtlich gesehen ist es so, dass die Botschaft das Visiumsgesuch deines Freundes ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Wenn das passiert, habt ihr die Möglichkeit einen Rekurs zumachen. Du hast Chancen dies zu umgehen, wenn Du in Deinem Brief halt ein paar Fakten (aber keine Romane!) erwähnst.
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hpblue - zurich - switzerland
#3 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
#5 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Gast
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#7 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
Zitat von El Cubanito Suizo
Ausser dass alle Visa Anträge nur noch von der CH aus (beim 2. Versuch: beim Rekurs) vom EJPD von Christoph Blocher genehmigt werden.
Cubanito Suizo, Du machst denen ja Angst!
Also bei Rekurs wird der Visumsantrag von der CH-Botschaft in HAV an das Bundesamt für Migration geleitet (das ist eines der etwa 5 Bundesämter die dem Blocher unterstehen). Da das Bundesamt für Migration Dich in der Regel nicht kennt (?!) leitet dieses den Visumsantrag (mit allfälligen vorhandenen weiteren Akten) an die betreffende Migrationsbehörde von Deinem Wohnkanton weiter. Diese werden Dich schriftlich oder persönlich befragen und entsprechend Deiner Antwort eine Empfehlung über Bewilligung oder Ablehnung des Visas nach Bern weitergeben. Bern kann theoretisch anders Entscheiden als die kantonalen Behörden. In der Praxis entsprechen diese jedoch der Empfehlung des kantonalen Amtes für Migration. Du hast also beim Rekurs (im Gegensatz zum ersten Antrag Deines Gastes auf der CH-Botschaft!) den riesen Vorteil, dass Du zur ganzen Angelegenheit Stellung nehmen kannst und Deine persönlichen Verhältnise darlegen kannst. Diese werden berücksichtigt.
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hpblue - zurich - switzerland
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Gast
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#8 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
Zitat von mandraca
Man stelle sich dann erst das Theater vor, wenn ab Januar 2007 in der Schweiz 2 Männer heiraten können, und man einen Heiratsvisumantrag stellt.
Das Problem bei der "Männerheirat" werden die kubanischen Behörden sein. Die Schweiz wird bei einer "Männerheirat" Visa, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung wie bei einer Hetero-Beziehung handhaben und erteilen. Problem in Kuba ist, dass Du eine "Männerheirat" nicht legalisieren kannst. D.h. keine PRE für den Kubaner. Er verliert "Haus und Hof" und kann kaum noch als Touri nach hause zu seiner Verwandschaft!
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hpblue - zurich - switzerland
#9 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
In Antwort auf:
Cubanito Suizo, Du machst denen ja Angst!
Also bei Rekurs wird der Visumsantrag von der CH-Botschaft in HAV an das Bundesamt für Migration geleitet (das ist eines der etwa 5 Bundesämter die dem Blocher unterstehen). Da das Bundesamt für Migration Dich in der Regel nicht kennt (?!) leitet dieses den Visumsantrag (mit allfälligen vorhandenen weiteren Akten) an die betreffende Migrationsbehörde von Deinem Wohnkanton weiter. Diese werden Dich schriftlich oder persönlich befragen und entsprechend Deiner Antwort eine Empfehlung über Bewilligung oder Ablehnung des Visas nach Bern weitergeben. Bern kann theoretisch anders Entscheiden als die kantonalen Behörden. In der Praxis entsprechen diese jedoch der Empfehlung des kantonalen Amtes für Migration. Du hast also beim Rekurs (im Gegensatz zum ersten Antrag Deines Gastes auf der CH-Botschaft!) den riesen Vorteil, dass Du zur ganzen Angelegenheit Stellung nehmen kannst und Deine persönlichen Verhältnise darlegen kannst. Diese werden berücksichtigt.
Genau so ist es. Die Leute von Herrn Gnesa leiten es an den jeweiligen Kanton weiter. Das BA für Migration hat jedoch das letzte Wort.
Saludos
El Cubanito Suizo
Na ja, wirklich erfreuen tut mich das ja trotzdem nicht. Früher wars ja wohl doch etwas unkomplizierter. Ich hoffe mal das unser Cubi sein Visum schon beim ersten Mal erhält, da ich unsere Besucher ja immer rechtzeitig zurückgeschickt habe. Er arbeitet zwar zur Zeit nicht offiziell jedenfalls nichts das man in einem Dokument erwähnen dürfte ( nein nicht im horizontalen Gewerbe )Er war aber vor ein paar Jahren auch schon mal in Frankreich und ist wieder brav nach Hause gereist. Da er jedoch nicht verheiratet ist und erst 31 Jahre alt, wirds wohl doch etwas schwieriger werden. Mal sehen. Uups habs fast vergessen... einen habe ich ja hier behalten , aber das ist heute noch mein Freund und der wohnt und arbeitet ja schon 4 Jahre mit Aufenthalt B hier in der Schweiz.
#11 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
#13 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
Nein, ganz offiziell. Wir haben uns im Jahr 1999 kennen gelernt. 2000 - Frühling 2002 ist er hin und her gereist (und wir hatten nie Probleme mit dem Visum) und dann im Frühling 2002 habe ich dann in der Schweiz den Antrag zum Verbleib beim schweizerischen Lebenspartner beantragt. Habe mir einen Anwalt genommen, die Beziehung dokumentiert (Fotos / Flugtickets / Briefe von Eltern und Freunden) und innert 4 Wochen die Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung erhalten
#15 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
Danke. Lief aber alles irgenwie ganz easy. Wir sind nie irgendwo angeeckt. Gut manchmal hats in Kuba mit den Papieren etwas länger gedauert, aber das kennen wir ja schon, darum haben wir uns immer genügend Zeit für die Organisation genommen. (ca 3 Monate) Darum bin ich ja jetzt etwas preplex, dass eine Einladung nun plötzlich wesentlich komplizierter sein soll als ich es gewohnt bin.
#17 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Gast
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#18 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
#20 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
In Antwort auf:
Wie machen das denn all diese Europäer mit ihren jineteros/ras
Sie bedauern in diesen Fällen, dass das Visum normalerweise nicht erteilt wird (Quote der abgelehnten Visa in der deutschen Botschaft z. Z. bei über 80 Prozent; bei den restlichen 10-20% gibt es z. T. dann noch Probleme bei der Inmi)
Und was so ein richtig erfolgreicher jinetero/a mit den entsprechenden, berufsbedingten Kontakten ist, der kauft sich dann halt für 3.000-4.000 Euro ne Scheinheirat. Leider nach wie vor möglich.
In Antwort auf:
Ich frage mich warum sich dann zur Zeit überhaupt jemand die Mühe macht, den ganzen Papierkrieg zu erledigen, wenn es nacher fast sowieso negativen Bescheid gibt
Als "arbeitsloser Habe- und Istnichts" ist das tatsächlich ein eher aussichtsloses Unterfangen geworden
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