Einladungsbrief für die Schweiz

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17.03.2006 22:47
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#1 Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Ich möchte gerne einen kubanischen Freund in diesem Sommer für 3 Monate in die Schweiz einladen. Ich habe das ganze Prozedere seit dem Jahr 2001 schon mehrmals für 2 andere kubanische Freunde hinter mich gebracht. Jedesmal eigentlich ohne grössere Probleme. Das letzte Mal war das im Frühjahr 2004. Jetzt lese ich aber hier im Forum ständig etwas von Einladungsbriefen (mehrseitig?!?) für die schweizerische Botschaft. Ist das was Neues? Und wenn ja, was muss denn da drin stehen?


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18.03.2006 09:28 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2006 09:58)
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#2 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )
Die schweizer Botschaft will einen Brief (oder auch Fax) von Dir. Du bestätigst darin kurz wer Du bist und wen Du einlädst. Damit hat sich das. Grund ist wohl, dass die nicht einfach jedem der aus dem Land will mit Papieren und Beratungen bedienen wollen.
Es steht Dir natürlich frei, im Einladungsbrief etwas ausführlicher zu sein. Bsp. indem Du darin etwas über die Hintergründe der Einladung schreibst und wer das ganze warum finanziert, ob die Rückreise garantiert ist etc.
Rechtlich gesehen ist es so, dass die Botschaft das Visiumsgesuch deines Freundes ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Wenn das passiert, habt ihr die Möglichkeit einen Rekurs zumachen. Du hast Chancen dies zu umgehen, wenn Du in Deinem Brief halt ein paar Fakten (aber keine Romane!) erwähnst.
_____________________________
hpblue - zurich - switzerland

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18.03.2006 09:56 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2006 09:56)
#3 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Forums-Senator/in
In Antwort auf:
wenn Du in Deinem Brief halt ein paar Fakten (aber keine Romane!)

Schliesslich arbeiten die Leute der Botschaft in Havanna und möchten das Leben geniessen und nicht Romane lesen!


Saludos

El Cubanito Suizo


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18.03.2006 11:06
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#4 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Danke. Ich habe mal ein Schreiben aufgesetzt. Es scheint wirklich restriktiver geworden zu sein. So einen Wisch musste ich bis anhin noch nie einreichen. Ich hoffe mal dass sich sonst nichts geändert hat und das ganze (wie immer) erfolgreich abläuft.


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18.03.2006 11:26
#5 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Forums-Senator/in

Ausser dass alle Visa Anträge nur noch von der CH aus (beim 2. Versuch: beim Rekurs) vom EJPD von Christoph Blocher genehmigt werden. Das haben wir der SVP zu verdanken


Saludos

El Cubanito Suizo


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18.03.2006 12:08
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#6 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Grauenvoller Gedanke!! Man stelle sich dann erst das Theater vor, wenn ab Januar 2007 in der Schweiz 2 Männer heiraten können, und man einen Heiratsvisumantrag stellt. Das wird ja wohl wieder Seiten mit Fragen füllen . Wo ja das im Fidelland unvorstellbar ist!


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18.03.2006 12:17 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2006 12:18)
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#7 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )
Zitat von El Cubanito Suizo
Ausser dass alle Visa Anträge nur noch von der CH aus (beim 2. Versuch: beim Rekurs) vom EJPD von Christoph Blocher genehmigt werden.

Cubanito Suizo, Du machst denen ja Angst!
Also bei Rekurs wird der Visumsantrag von der CH-Botschaft in HAV an das Bundesamt für Migration geleitet (das ist eines der etwa 5 Bundesämter die dem Blocher unterstehen). Da das Bundesamt für Migration Dich in der Regel nicht kennt (?!) leitet dieses den Visumsantrag (mit allfälligen vorhandenen weiteren Akten) an die betreffende Migrationsbehörde von Deinem Wohnkanton weiter. Diese werden Dich schriftlich oder persönlich befragen und entsprechend Deiner Antwort eine Empfehlung über Bewilligung oder Ablehnung des Visas nach Bern weitergeben. Bern kann theoretisch anders Entscheiden als die kantonalen Behörden. In der Praxis entsprechen diese jedoch der Empfehlung des kantonalen Amtes für Migration. Du hast also beim Rekurs (im Gegensatz zum ersten Antrag Deines Gastes auf der CH-Botschaft!) den riesen Vorteil, dass Du zur ganzen Angelegenheit Stellung nehmen kannst und Deine persönlichen Verhältnise darlegen kannst. Diese werden berücksichtigt.
_____________________________
hpblue - zurich - switzerland


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18.03.2006 12:23 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2006 12:23)
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#8 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )
Zitat von mandraca
Man stelle sich dann erst das Theater vor, wenn ab Januar 2007 in der Schweiz 2 Männer heiraten können, und man einen Heiratsvisumantrag stellt.

Das Problem bei der "Männerheirat" werden die kubanischen Behörden sein. Die Schweiz wird bei einer "Männerheirat" Visa, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung wie bei einer Hetero-Beziehung handhaben und erteilen. Problem in Kuba ist, dass Du eine "Männerheirat" nicht legalisieren kannst. D.h. keine PRE für den Kubaner. Er verliert "Haus und Hof" und kann kaum noch als Touri nach hause zu seiner Verwandschaft!
_____________________________
hpblue - zurich - switzerland


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18.03.2006 12:31
#9 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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In Antwort auf:
Cubanito Suizo, Du machst denen ja Angst!
Also bei Rekurs wird der Visumsantrag von der CH-Botschaft in HAV an das Bundesamt für Migration geleitet (das ist eines der etwa 5 Bundesämter die dem Blocher unterstehen). Da das Bundesamt für Migration Dich in der Regel nicht kennt (?!) leitet dieses den Visumsantrag (mit allfälligen vorhandenen weiteren Akten) an die betreffende Migrationsbehörde von Deinem Wohnkanton weiter. Diese werden Dich schriftlich oder persönlich befragen und entsprechend Deiner Antwort eine Empfehlung über Bewilligung oder Ablehnung des Visas nach Bern weitergeben. Bern kann theoretisch anders Entscheiden als die kantonalen Behörden. In der Praxis entsprechen diese jedoch der Empfehlung des kantonalen Amtes für Migration. Du hast also beim Rekurs (im Gegensatz zum ersten Antrag Deines Gastes auf der CH-Botschaft!) den riesen Vorteil, dass Du zur ganzen Angelegenheit Stellung nehmen kannst und Deine persönlichen Verhältnise darlegen kannst. Diese werden berücksichtigt.

Genau so ist es. Die Leute von Herrn Gnesa leiten es an den jeweiligen Kanton weiter. Das BA für Migration hat jedoch das letzte Wort.


Saludos

El Cubanito Suizo


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18.03.2006 13:49
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#10 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Na ja, wirklich erfreuen tut mich das ja trotzdem nicht. Früher wars ja wohl doch etwas unkomplizierter. Ich hoffe mal das unser Cubi sein Visum schon beim ersten Mal erhält, da ich unsere Besucher ja immer rechtzeitig zurückgeschickt habe. Er arbeitet zwar zur Zeit nicht offiziell jedenfalls nichts das man in einem Dokument erwähnen dürfte ( nein nicht im horizontalen Gewerbe )Er war aber vor ein paar Jahren auch schon mal in Frankreich und ist wieder brav nach Hause gereist. Da er jedoch nicht verheiratet ist und erst 31 Jahre alt, wirds wohl doch etwas schwieriger werden. Mal sehen. Uups habs fast vergessen... einen habe ich ja hier behalten , aber das ist heute noch mein Freund und der wohnt und arbeitet ja schon 4 Jahre mit Aufenthalt B hier in der Schweiz.


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18.03.2006 14:03
#11 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
aber das ist heute noch mein Freund und der wohnt und arbeitet ja schon 4 Jahre mit Aufenthalt B hier in der Schweiz.

Durch Heirat ändert sich der Aufenthaltszweck.


Saludos

El Cubanito Suizo


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18.03.2006 14:11
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#12 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

In Antwort auf:
Durch Heirat ändert sich der Aufenthaltszweck.

Das habe ich jetzt nicht ganz gerafft... Wenn ich nächstes Jahr meinen Freund heirate, hat das ja nichts mit der Einladung unseres Freundes zu tun.


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18.03.2006 14:13
#13 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Wie konnte dein Novio so lange in der CH sein ohne Heirat? Hat er vor 4 Jahren Asyl beantragt?


Saludos

El Cubanito Suizo


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18.03.2006 14:21
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#14 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Nein, ganz offiziell. Wir haben uns im Jahr 1999 kennen gelernt. 2000 - Frühling 2002 ist er hin und her gereist (und wir hatten nie Probleme mit dem Visum) und dann im Frühling 2002 habe ich dann in der Schweiz den Antrag zum Verbleib beim schweizerischen Lebenspartner beantragt. Habe mir einen Anwalt genommen, die Beziehung dokumentiert (Fotos / Flugtickets / Briefe von Eltern und Freunden) und innert 4 Wochen die Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung erhalten


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18.03.2006 14:25
#15 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Gratuliere!


Saludos

El Cubanito Suizo


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18.03.2006 14:31
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#16 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Danke. Lief aber alles irgenwie ganz easy. Wir sind nie irgendwo angeeckt. Gut manchmal hats in Kuba mit den Papieren etwas länger gedauert, aber das kennen wir ja schon, darum haben wir uns immer genügend Zeit für die Organisation genommen. (ca 3 Monate) Darum bin ich ja jetzt etwas preplex, dass eine Einladung nun plötzlich wesentlich komplizierter sein soll als ich es gewohnt bin.


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18.03.2006 14:41
#17 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Forums-Senator/in

Seit Blocher am amten ist hat sich einiges geändert...


Saludos

El Cubanito Suizo


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18.03.2006 15:01 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2006 15:59)
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#18 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )
Wir sind uns ja schon einiges vom SVP dominierten Amt für Migration des Kantons Zürich gewohnt! Aber auch hier ist es in den letzten Jahren eigentlich nur besser geworden.

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18.03.2006 16:00
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#19 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Aber in Kuba hat jemand der jung unverheiratet und offiziell arbeitslos ist ja somit kaum noch eine Chance ein Visum für CH od Schengen zu bekommen. Wie machen das denn all diese Europäer mit ihren jineteros/ras. Sind denn diese Vergnügunsreisen vorbei?


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18.03.2006 16:07 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2006 16:14)
#20 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Wie machen das denn all diese Europäer mit ihren jineteros/ras

Sie bedauern in diesen Fällen, dass das Visum normalerweise nicht erteilt wird (Quote der abgelehnten Visa in der deutschen Botschaft z. Z. bei über 80 Prozent; bei den restlichen 10-20% gibt es z. T. dann noch Probleme bei der Inmi)
Und was so ein richtig erfolgreicher jinetero/a mit den entsprechenden, berufsbedingten Kontakten ist, der kauft sich dann halt für 3.000-4.000 Euro ne Scheinheirat. Leider nach wie vor möglich.

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18.03.2006 16:13
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#21 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Nee!!! Über 80%?? Ob das wohl für die Schweiz auch so extrem ist? Ich frage mich warum sich dann zur Zeit überhaupt jemand die Mühe macht, den ganzen Papierkrieg zu erledigen, wenn es nacher fast sowieso negativen Bescheid gibt.


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18.03.2006 16:16
#22 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Ich frage mich warum sich dann zur Zeit überhaupt jemand die Mühe macht, den ganzen Papierkrieg zu erledigen, wenn es nacher fast sowieso negativen Bescheid gibt

Als "arbeitsloser Habe- und Istnichts" ist das tatsächlich ein eher aussichtsloses Unterfangen geworden


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18.03.2006 16:21
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#23 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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( Gast )

Hilft es denn wenigstens wenn man als habe und istnix schon mal ein Schengenvisa hatte und brav nach Hause geflogen ist?


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18.03.2006 16:42
#24 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Hilft es denn wenigstens wenn man als habe und istnix schon mal ein Schengenvisa hatte und brav nach Hause geflogen ist?

Das kann ich Dir leider nicht sagen; negativ ist es aber sicherlich nicht.


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18.03.2006 16:55
avatar  jan
#25 RE: Einladungsbrief für die Schweiz
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jan
Rey/Reina del Foro

Was interessiert die Schwiizer die Dütschen?

Vielleicht hat es ihm in Deutschland nicht gefallen?
und jetzt kommt und bleibt er in der Schweiz?

Alles ist möööglich


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