Diktatoren behindern Surfer

16.11.2005 16:59
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Im Vorfeld des Informationsgipfels in Tunis ist die Zensur im Internet in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. Ausgangspunkt war nicht zuletzt, dass Nichtregierungsorganisationen Tunesien als Gastgeber für einen Weltgipfel zur Informationsgesellschaft in Frage gestellt hatten.

"Angriffe auf die Meinungsfreiheit und das Recht, sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen, haben seit Januar stark zugenommen", kritisierte etwa die Tunisia Monitoring Group (TMG), die sich für Meinungsfreiheit in Tunesien einsetzt.

Besonders machte TMG auf einen Fall aufmerksam: Der Anwalt Mohamed Abbou sei verhaftet worden, weil er in Internetartikeln die Regierung kritisiert habe. "Der Fall scheint direkt mit Bemühungen der tunesischen Regierung in Verbindung zu stehen, Dissidenten im Vorfeld des Gipfels zu unterdrücken", so der TMG-Vorsitzende Steve Buckley. Die Vorwürfe verschiedener Organisationen führten dazu, dass die Uno das Land Mitte Oktober offiziell zu mehr Medienfreiheit aufforderte.

Am Wochenende kochte das Thema erneut hoch: Ein französischer Journalist der Zeitung "Libération" wurde in Tunesien mit dem Messer angegriffen. Er hatte über Internetzensur im Land recherchiert. In Frankreich wurde nach dem Vorfall gefordert, die französische Regierung solle aus Protest dem Gipfel fernbleiben.

Die Organisation "Reporter ohne Grenzen", deren Generalsekretär Robert Menard nach eigenen Angaben von Tunesien die Teilnahme am Gipfel verweigert wird, listet die so genannten Weltmeister der Internetzensur auf: Neben Tunesien werden Vietnam, der Iran, Kuba, Saudi-Arabien, Usbekistan und China genannt. Es gelänge diesen Ländern immer besser, gezielt Inhalte zu blockieren.

Dabei verfolgen die Regierungen verschiedene Strategien. Während es China geschafft hat, ungewünschte Inhalte zu blockieren und gleichzeitig den Internetzugang auszubauen, fehlt anderen Staaten dazu das Geld. Und Singapur beispielsweise versucht im Nachhinein, Inhalte wieder aus dem Netz zu nehmen. Die dortige Polizei darf ohne Durchsuchungsbefehl Computer beschlagnahmen.

http://www.ftd.de/tm/me/30754.html?nv=cd-rss

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