Kann ich auch für einen Freund einladen?

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05.10.2004 07:21
#1 Kann ich auch für einen Freund einladen?
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super Mitglied

Da die Einladung, wenn sie in Kuba erfolgt, sowohl billiger ist, als auch schneller geht, sollte ich im November versuchen, der Chica von meinem Freund einen Einladung zu organisieren. D. h. er gibt mir seinen Pass und eine Vollmacht mit. Den ganzen Rest Verpflichtungserkl. Versicherungen usw. macht er dann selbst. Daher sollte ja auch auf der Einladung schon sein Namen stehen.
Hat hier jemand Erfahrung? Für Infos schon mal Danke.
Wolfgang


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05.10.2004 07:40
avatar  el lobo
#2 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro

Wenn ich mich recht erinnere interessiert sich bei
der Consulteria Juristica wo die Einladung zum
Preis von 140 USD ausgesprochen wird niemand für
den Namen der Einladenden Person. Wichtig ist lediglich
das Abdrücken des Obolus. Für Extra 200 USD konnte seinerzeit
das Verfahren EXpressbeschleunigt werden.Nur mit dem Einladungspapier
kann Pass bei der Inmi beantragt werden. Das Einladungspapier verbleibt
dann ohnehin in der Inmi.
MfG El Lobo


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05.10.2004 07:57 (zuletzt bearbeitet: 05.10.2004 07:58)
avatar  Moskito
#3 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Wenn ich mich recht erinnere interessiert sich bei
der Consulteria Juristica ..... niemand für
den Namen der Einladenden Person.
Da erinnerst du dich falsch. Bei der Consulteria muss die einladende Person ihren Paß vorlegen. Persönliche Daten werden im Einladungsdokument vermerkt. Ob Wolfgang der Novio ist, oder der Freund vom Novio, dürfte denen allerdings egal sein.Ob sie eine Vollmacht akzeptieren, weiß ich nicht, ich denke aber schon.
In Antwort auf:
Für Extra 200 USD konnte seinerzeit
das Verfahren EXpressbeschleunigt werden
Halte ich für rausgeschmissenes Geld, da die Einladung allenfalls 2 Stunden in Anspruch nimmt, und die Erteilung der PVE (um die es hier aber nicht geht) ca. 1 Woche.
In Antwort auf:
Nur mit dem Einladungspapier kann Pass bei der Inmi beantragt werden.
Muss ich nochmal wiedersprechen. Für den Pass braucht Kubaner keine Einladung.

Moskito


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05.10.2004 08:22 (zuletzt bearbeitet: 05.10.2004 08:24)
avatar  el lobo
#4 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro

Hola Mücke !
Es hätte mich ja verdammt gewundert wenn Du was nicht
besser wissen würdest
Selbstverständlich habe ich zur Legitimation meinen Pass vorlegen
müssen. Das wars dann aber auch schon und in der Einladung stand
dann Herr X lädt Frau Y ein. Wobei von Herrn X weder genaue Adresse
noch sonstwas reingeschrieben wurde. Jedenfalls wars so noch vor
einigen Jahren als wir in HOG die Einladung für eine Person machten
und mein dtscher. EX Schwager als Einlader seinen Pass vergessen hatte.
Ersatzweise und das war dem Avocado seine Idee kam meiner zur Anwendung.
MIT DEN 200USD wurde die Ausstellung des Passes forciert welcher dann
innerhalb 48 Stunden abgeholt werden konnte was rausgeschmissenes Geld ist
da geb ich Dir Recht weil damit weder die Beschleunigung der Visen (BRD/CU)
erreicht wird.
Das Cubaner einen Pass ohne trifftigen Grund nur so aus Jux beantragen können
und auch erhalten möchte ich stark bezweifeln. Zumal die Bereitstellung und
Aushändigung eines solchen Dokumentes MOMENTAN ausserordentlich langwierig
zu sein scheint.
MfG El Lobo


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05.10.2004 08:50
avatar  Moskito
#5 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Es hätte mich ja verdammt gewundert wenn Du was nicht
besser wissen würdes
Bin halt ein Besserwessi...

Moskito


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05.10.2004 08:53
avatar  ( Gast )
#6 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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( Gast )

In Antwort auf:
Das Cubaner einen Pass ohne trifftigen Grund nur so aus Jux beantragen können
und auch erhalten möchte ich stark bezweifeln. Zumal die Bereitstellung und
Aushändigung eines solchen Dokumentes MOMENTAN ausserordentlich langwierig
zu sein scheint.
Die Mutter von der Kubana hier hat den Pass ohne irgendwelche Papiere bekommen können.
Es hat aber länger als 3 Wochen gedauert, sonst hätte ich ihr Pass mitgenommen
um hier die Einreise-Visum für Slowenien zu bekommen.
UFFF!
Nach so langer Zeit, kann ich einmal feststellen,
das die Bürokratie hier noch nicht so weit ist wie in D.
(Leider ist nur noch Frage der Zeit, weil die Bürokraten müssen doch die Vorschriften produzieren.)
Die Mutter die ihre Tochter in Spanien besuchen wollte, musste an die 20 Papieren besorgen,
dreimal aus Guantanamo nach Habana reisen und 500$ auf der Bank hinterlegen,
bis sie das Visum für Spanien bekommen hat.

Gruss
José


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05.10.2004 09:00
avatar  Moskito
#7 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Die Mutter von der Kubana hier hat den Pass ohne irgendwelche Papiere bekommen können.
Es hat aber länger als 3 Wochen gedauert,
Um die 3 Wochen ist in Gtmo normal. Ich vermute mal, das geht bei uns in D. auch nicht wesentlich schneller. Oder??

Moskito


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05.10.2004 10:15
#8 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Forums-Senator/in

Zur Beantragung eines Reisepasses benötigen Kubaner nur eines: Dollar. Ist ja auch kein Problem, mit einem Pass allein kann man schließlich nichts anfangen.

In meiner auf der CJ in Santiago gemachten Einladung wurde sogar meine Passnummer vermerkt.


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05.10.2004 11:07
avatar  roncubanito ( gelöscht )
#9 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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roncubanito ( gelöscht )

@ bergmann :

Also ich bin mir da jetzt auch unsicher, ob die Vollmacht so akzeptiert wird.
Wenn du deinem Freund vertraust, mach doch du die Einladung und die Verpflichtungserklärung. Er bezahlt halt alles. Ich denke, wenn alles glatt läuft gibt es da die wenigsten Probleme.


In Antwort auf:
das war dem Avocado seine Idee

Also wirklich-- was die Kubaner alles hinkriegen - man kann sich sogar schon von sprechendem und intelligentem Gemüse vor Gericht vertreten lassen.
Ob es das demnächst auch bei uns gibt ??

Sorry, musste einfach sein !!!
Dirás que soy un soñador pero no soy el único


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05.10.2004 11:13
#10 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Forums-Senator/in

@ roncubanito:

Achtung! Die Einladung für die kubanischen Behörden und die Verpflichtungserklärung für die Deutsche Botschaft in Havanna muss man streng auseinanderhalten!

Die Einladung auf der CJ in Kuba für den Freund zu machen ist kein Problem. Die bekommen die Deutschen Behörden nicht zu Gesicht. Bei der Verpflichtungserklärung sieht das ganz anders aus.


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05.10.2004 11:57
avatar  Moskito
#11 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro


Stimmt.
Die kubanische Einladung benötigt man erst ganz zum Schluss für die Erteilung der PVE, also wenn man das deutsche Visum schon längst in der Tasche (bzw. im Pass) hat.

Moskito


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06.10.2004 02:26 (zuletzt bearbeitet: 06.10.2004 02:30)
#12 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
das war dem Avocado seine Idee

Ist eine durchaus übliche Cubi-schreibweise für abogado, wer wird denn da gleich an aguacate denken?

Das mit der Vollmacht für die invitación unbebingt vorher z.B. durch Anruf abklären, hängt möglicherweise wieder von den Provinzfürsten ab.


¡Viva la Evolución!


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06.10.2004 07:55
avatar  el lobo
#13 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro

@Roncubanito
Ich entschuldige mich hiermit außerordentlich für meine
mangelhafte Rechtsschreibung welche sowohl im Deutschen
aber ganz speziell im Spanischen vorhanden ist. Als
Strafe hab ich mir das 500malige schreiben des Wortes
ABOGADO selbst auferlegt.
Das deutsche ADVOKAT kommt noch dazu -weil, es wäre
mit A(d)vocado auch falsch gewesen.
MfG El Lobo


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06.10.2004 08:10
avatar  el lobo
#14 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro

Lokführer !
In der Tat scheint es was die Einladungsprozedere anbelangt
von Prov. zu Prov. unterschiedlich zu sein. Seinerzeit als
ich die Einladung für meinen EX Schwager machte gab es zB. in Tunas
garkeine Consulteria die war in HOG in der Nähe vom CUPET .
Jedenfalls war am nächsten Tag dieses Einladungsschreiben bei der
Inmi (damals noch im Zentrum v.Tunas)wo dann durch die CJ eine
Art Sprechstunde abgehalten wurde.Der Pass war dann nach weiteren
3Tagen abholbereit. Damals war es sogar möglich bei vorliegender
Verdienstbescheinigung ein Einladungsverpflichtungserklärung auf der
Botschaft in HAV. zu machen. Heute bestimmt undenkbar,oder ?
MfG El Lobo


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06.10.2004 18:39
avatar  roncubanito ( gelöscht )
#15 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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roncubanito ( gelöscht )

@ Quimbombo:

Das ist mir schon klar. Ich habe nur erwähnt, dass er die Einladung ganz über sich laufen lassen kann, um Problemem mit der Vollmacht aus dem Weg zu gehen.

Gruß

Dirás que soy un soñador pero no soy el único


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06.10.2004 23:25
#16 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Forums-Senator/in

@ roncubanito:

Genau, das kann er. Deshalb muss (und sollte) er aber nicht auch die Verpflichtungserklärung abgeben.


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07.10.2004 09:21
#17 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
Ob Wolfgang der Novio ist, oder der Freund vom Novio, dürfte denen allerdings egal sein

Das wird denen wohl tatsächlich egal sein, aber: es wird in der Einladung erwähnt in welche Beziehung der Einladende zur Eingeladenen steht. Also z.B. ich lade meine Novia, langjährigen Freund etc. nach D ein.

Wie das bei einem Bevollmächtigten gehen sollte, wenn es überhaupt geht, kann ich mir nicht so gut vorstellen. Vielleicht: ich lade die Novia meines Freundes "Pedro" hiermit nach D ein? Womit er wohl gegenüber den Cubanern auch als Verantwortlicher gilt.


Elisabeth


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07.10.2004 16:57
#18 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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super Mitglied

Vielen Dank für Euere Antworten. Ich denke ich versuche es einfach einmal. Wie Ihr schreibt, gibt es ja doch eine reale Chance dass es klappt. Wenn nicht, muß mein Freund eben den teureren und längeren Weg über die Kubanische Botschaft in Bonn oder Berlin machen.
Danke nochmals an alle.
Wolfgang


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07.10.2004 18:24
avatar  Moskito
#19 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro


Wolfgang, wenn sie auf der Consultoria die Vollmacht nicht akzeptieren, sag einfach du wärst der Novio von der Kubana. Dann klappts auf jeden Fall.

Moskito


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07.10.2004 19:08
avatar  jan
#20 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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jan
Rey/Reina del Foro

Quod esset demonstrandum
jan


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07.10.2004 22:47
#21 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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super Mitglied

In Antwort auf:
du wärst der Novio

Dann denke ich, bekomme ich ein ganz anderes Problem, denn beim gleichen Termin lade ich auch meine Chica nach Deutschland ein und ein blaues Auge vor der Notarin, wie sieht das blos aus?


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08.10.2004 03:36
#22 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
denn beim gleichen Termin lade ich auch meine Chica nach Deutschland ein

DAS ist natürlich eine ganz neue Sachlage...

Ich würde erstmal die eigene Einladung durchziehen, die Notarbestätigung einstecken und dann die Einladung als Bevollmächtigter versuchen...


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08.10.2004 09:26
avatar  Moskito
#23 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
denn beim gleichen Termin lade ich auch meine Chica nach Deutschland ein
Das wird ja wohl kein Problem sein.

Moskito


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02.12.2004 10:02
avatar  Kisa
#24 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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spitzen Mitglied

Hallo ,

da habe ich auch mal eine Frage: ich habe zwar die
Einladung persönlich in Habana ausgesprochen (ohne
amigos/as), habe jetzt aber hier ein Problem mit der
Verpflichtungserklärung. Da ich Existenzgründungszu-
schuss beziehe darf ich diese Verpflichtungserklärung
nicht abgeben, obwohl ich wirklich genügend Geld mit
der Selbständigkeit verdiene, verstehe einer die
deutsche Bürokratie.
Jetzt ist es so das sich mein Vater bereit erklärt hat
diese abzugeben. Meint ihr das es nachteilig ist wenn
die Einladende Person und die Person die die VP macht
nicht die selbe ist? Wie verhält es sich mit der
Krankenversicherung, sollte die auch besser von
meinem Vater abgeschlossen werden? Soll ich dann
auf dem Visumsantrag die Adresse meines Vaters angeben?
Obwohl, das ist eigentlich klar er macht ja die Verpflichtungs-
erklärung, also sollte auch seine Addresse eingetragen werden,
oder? Bin im Moment total verunsichert. Möchte nicht riskieren
das mein Herzallerliebster das Visum nicht bekommt oder die
Ausreise untersagt wird, aber wer will das schon.

Danke für eure Antworten!
Saludos
Kisa


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02.12.2004 11:58 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2004 11:59)
#25 RE:Kann ich auch für einen Freund einladen?
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
Meint ihr das es nachteilig ist wenn die Einladende Person und die Person die die VP macht nicht die selbe ist?

Nein, denn die Einladung, die für die kubanischen Behörden bestimmt ist (zur Beantragung der PVE), bekommt die deutsche Botschaft nicht zu Gesicht.

In Antwort auf:
Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung, sollte die auch besser von meinem Vater abgeschlossen werden?

Ja, denke schon (hab' ich so gemacht).

In Antwort auf:
Soll ich dann auf dem Visumsantrag die Adresse meines Vaters angeben?

Ja, hab' ich auch so gemacht.

In Antwort auf:
Obwohl, das ist eigentlich klar er macht ja die Verpflichtungserklärung, also sollte auch seine Addresse eingetragen werden, oder?

Genau!


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