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steuerliche absetzung von zahlungen nach cuba
achim
(
Gast
)
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heute habe ich mit meinem steuerbeamten telefoniert. unterstützungszahlungen an familienangehoerige (in diesem fall die meiner frau) koennen als ausergewoenliche belastungen abgesetzt werden. bis zu 4500 dm pro jahr. wie ich nachweisen soll, dass meine schwiegereltern untersuetzungsbeduerftig sind hat er mir nicht sagen koennen. ich denke mal das mir in cuba dies niemand bescheinigen kann. ein soziallistischer staat kuemmert sich ja um seine buerger. auserdem meinte der steuerbeamte es reiche eine quitung vorzulegen, um die zahlung nachzuweisen, auch das kommt mir komisch vor den unterschreiben lassen kann ich ja alles. hat jemand erfahrungen mit dem finanzamt und kann mir vieleicht mitteilen was dieses in diesem fall genau an nachweisen sehen wollte.
danke
achim
Rica
(
Gast
)
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Ich glaube du brauchst von Cuba keine Papiere, in Deinem Fall reicht bestimmt die Eheurkunde, die Quittungen der Einzahlungen. ich brauchte für meine Tochter nur die Geburtsurkunde und die Quittungen, obwohl wir noch einen Studiennachweis von Guantanamo hatten, wollten das Finanzamt hier garnicht sehen, aber jedes Finanzamt arbeitet anders, frage direkt bei dem Finanzamt nach. Das wäre das sicherste.
Bernd
(
Gast
)
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http://www.homepagemodules.de/board/show.php4?board=2001662&subc=N&id=11075&forum=3426
Dieses Thema kommt immer wieder hoch. Was man benötigt kannst du bei den einzelnen Themen entnehmen, sowie die Bedürftigkeitsbescheinigung und die Länderklassifizierung.
Übrigens ist das Steuerrecht Bundesrecht und nicht von FA zu FA unterschiedlich. Ausbildungsfreibeträge gibt es für kubanische Angehörige. Andere a.g. Belastungen werden meistens nicht anerkannt wegen dem zumutbaren Eingenanteil. Dieser ist abhängig vom Einkommen, aber glaub mir ein Durchschnittsverdiener hat hier schon keine Chancen.
Gruß Bernd
Dieses Thema kommt immer wieder hoch. Was man benötigt kannst du bei den einzelnen Themen entnehmen, sowie die Bedürftigkeitsbescheinigung und die Länderklassifizierung.
Übrigens ist das Steuerrecht Bundesrecht und nicht von FA zu FA unterschiedlich. Ausbildungsfreibeträge gibt es für kubanische Angehörige. Andere a.g. Belastungen werden meistens nicht anerkannt wegen dem zumutbaren Eingenanteil. Dieser ist abhängig vom Einkommen, aber glaub mir ein Durchschnittsverdiener hat hier schon keine Chancen.
Gruß Bernd
Frank
(
Gast
)
Details
tach zusammen,
nach langem Hick-Hack hat mir das FA pro Jahr eine einmalige
Pauschale von 1500.-DM anerkannt.Anfänglich wollte man auch eine von der deutschen Botschaft bestätigte Erklärung der kunabischen Behörden, daß meine Familie in Kuba am Hungertuch nagt. Das habe ich erst gar nicht versucht.
Die Sprachschule meiner Frau allerdings konnte ich leider nicht als betriebliche Kosten geltend machen obwohl sie bei mir im Betrieb zu dieser Zeit als Bürokraft angestellt war.
Jedes FA agiert halt anders.
Saludos, Frank
nach langem Hick-Hack hat mir das FA pro Jahr eine einmalige
Pauschale von 1500.-DM anerkannt.Anfänglich wollte man auch eine von der deutschen Botschaft bestätigte Erklärung der kunabischen Behörden, daß meine Familie in Kuba am Hungertuch nagt. Das habe ich erst gar nicht versucht.
Die Sprachschule meiner Frau allerdings konnte ich leider nicht als betriebliche Kosten geltend machen obwohl sie bei mir im Betrieb zu dieser Zeit als Bürokraft angestellt war.
Jedes FA agiert halt anders.
Saludos, Frank
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