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... Erlaubtes ... Verbotenes ...
Wer die Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen in Cuba als himmelschreiendes Unrecht empfindet, dem sei dieser Artikel gegönnt:
Keinen Denkzettel zum Andenken
Text: Ann Schwarz
Nicht jedes Reisemitbringsel ist legal – wer etwa Lebensmittel, Tierprodukte oder Pflanzen mit sich führt, kann je nach Land böse überrascht werden.
Auch bescheidenere Souvenirs als ein Elefantenstosszahn im Koffer können für bleibende Grenzerinnerungen sorgen. Wer seinen Onkel in Australien überraschen will und Äpfel vom Baum des Grossvaters mitbringt, riskiert am Zoll die grosse Enttäuschung. Die Einfuhr von frischem Obst nach Australien ist nämlich strikt verboten. Gleich geht es dem Schweizer, der seinen Freunden in den USA Kirschstängeli mitbringen möchte. Und die teuren kubanischen Zigarren gehen im Dunst der amerikanischen Zollvorschriften auf, wenn sie nicht von einem aus Kuba zurückkehrenden Amerikaner zum Eigengebrauch eingeführt werden. Harmlose Gastgeschenke können so grossen Ärger und folgenreiche Unannehmlichkeiten, ja sogar hohe Bussen verursachen.
Rosen aus Ägypten sind verboten
Trotz internationalen Bestrebungen, die Zollvorschriften zu harmonisieren, hat der Reisende Mühe, sich im Dickicht der Regeln zurechtzufinden. Jedes Land hat seine eigenen, häufig ändernden Ein- und Ausfuhrbestimmungen.
Gewisse Gegenstände dürfen zwar weltweit gar nicht oder nur mit Erlaubnis transportiert werden: Waffen inklusive Messer, Narkotika, pornografische Erzeugnisse, geschützte Tier- und Pflanzenarten, geschützte Kulturgüter oder Medikamente in grösseren Mengen. Das leuchtet ohne weiteres ein.
Aber wer ahnt, dass die Dominikanische Republik die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel verbietet? Wer hätte gedacht, dass es verboten ist, eine Rosenpflanze aus Ägypten in die Schweiz einzuführen? Wer würde davor zurückschrecken, chinesische Schriftstücke nach Indonesien zu bringen? Wer überlegt sich viel dabei, wenn er am Strand ein angeschwemmtes Stück Koralle mitnimmt?
«Es kommt immer wieder vor, dass wir Reisemitbringsel am Zoll beschlagnahmen müssen», sagt Fredy Bucher, Leiter des Zollinspektorats am Zürcher Flughafen. «Oft handelt es sich um Verstösse gegen das Artenschutzabkommen, so etwa bei Gegenständen aus Koralle, Elfenbein, Schlangen- und Krokoleder.» Auch viele Orchideenarten seien geschützt. Das internationale Abkommen betrifft rund 25000 Pflanzen- und 3500 Tierarten.
Die Gründe für Verbote sind mannigfaltig. Es geht um Seuchenprävention, Schutz der Landwirtschaft, Natur- und Tierschutz, Kulturgüterschutz, Schutz der religiösen Empfindungen oder der lokalen Wirtschaft.
Fälschungen können teuer werden
Auch Marken und Design sind als so genanntes geistiges Eigentum rechtlich geschützt. Wer in Thailand eine spottbillige, gefälschte Cartier-Uhr kauft, verletzt Urheberrechte und muss auf Sanktionen gefasst sein.
Fälschungen sind auch aus anderen Gründen problematisch. Die Nachbildung einer antiken Maya-Statue bringt ihren Besitzer womöglich in Schwierigkeiten, wenn die nötigen Aus- und Einfuhrpapiere nicht vorhanden sind. Fehlt der Gegenbeweis, so wertet der Zollbeamte die Statue als echt.
Grundsätzlich also aufgepasst bei Lebensmitteln, Pflanzen und Tieren, Schmuck und Edelsteinen und bei Nachbildungen aller Art.
Wer teuren Ärger vermeiden will, informiert sich vor Reiseantritt über die Grenzen des Erlaubten. Nebst den Zollbehörden geben die Botschaften der betreffenden Länder Auskunft (siehe «Links zum Artikel»). Denn auch der Kauf des Mitbringsels im offiziellen Laden ist keine Garantie für unbeschwerten Grenzübertritt. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Und eine Busse vor oder nach der Ferienreise ist das denkbar schlechteste Souvenir.
Hmm und wie finden die das? Neulich kam bei Frontal21 ein Bericht über die Einfuhr von Waffen. Da hat einer mehrmals Waffen (Minen, Handgranaten etc) im Fluggepäck über Frankfurt eingeführt und wurde nie erwischt.
Auf Nachfrage sagte der Zollleiter dann:
Wir scannen nicht das Gepäck, wenn die Flugzeuge hier ankommen. Das passiert nur beim Abflug und wird den dortigen Behörden überlassen.
Wir machen lediglich Stichproben bei den Gepäckkontrollen. Und wenn da mal keiner steht (in Frankfurt wohl öfter der Fall) ist das ja auch eine Art Kontrolle - O-Ton Zolldirektionsleiter.
LOL, wenn nicht gerade jemand seinen Krokodilhandtasche oder den Stoßzahn in der Hand hält....
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