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Was war noch, wenn sie hier ist
(
Gast
)
#1 Was war noch, wenn sie hier ist
Hallo Leute, in irgendeinem alten Thread ging's schon mal darum, aber ich muß trotzdem fragen. Gab's da noch irgendwelche Pflichen, wenn meine Freundin hier in Deutschland angekommen ist, bei AB melden oder so'n Schnickschnack?
Gruß Andre
Ja, jetzt höre ich sie schon. Pflichten? Na es Ihr 3x täglich und so weiter und so weiter...
Mal die Kirche im Dorf lassen. Wir sind hier in Deutschland und nicht in der Ex-DDR oder Ex-Rußland, wo ich mich als Touri/Besucher immer bei der Polizei melden mußte, "daß ich schon da bin"!
Ich muß mich ja in der Türkei auch nicht bei der örtlichen Gemeinde anmelden, wenn ich dort für dei Monate Urlaub mache und mich bei Bekannten aufhalte! Oder?
Die Sache sieht ggf. anders aus bei Heiratsvisum und mit Sicherheit muß man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn man aufgrund Familienzusammenführung eingereist ist. Und, natürlich auch als deutscher Staatsbürger, wenn man in eine andere Gemeinde umgezogen ist (ummelden).
@Jorge
Frag doch mal beim EinwohnerMeldeamt nach ob sich Ausländer anmelden müssen!
Es gibt hier Spezialisten, die werden mit Gesetzesverweis antworten.
Und in Cuba? Schon mal da gewesen? Als erstes den Pass in der CP abgeben, bzw. Daten notieren lassen.
Ich bin sicher, dass man sich gerade in der Türkei anmelden muss!
Wenn du es nicht machst ist das eine andere Sache.
In den USA und in England gibt es überhaupt keine Meldepflicht und auch keine Personalausweise!
Das gilt nur, glaubeich, wenn man länger in D bleiben möchte. Wir haben dieses persönl. Vorsprechen auf der kub. Botschaft in Bonn 2 Jahre lang unterlassen. Als wir dann den Pass verlängern wollten, mussten wir dafür persönl. nach Bonn fahren. Hätten wir diese Anmeldung bereits vorher gemacht, hätten wir den Pass zur Verlängerung einschicken können.
Anmeldung kostet ca 10 Eurofulitas, man bekommt dann einen Wisch zur Bestätigung.
Wenn ihr googelt findet ihr auch Infos dazu
zB hier
http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/33_3/0/122.shtml
Demnach entfällt dies bei einem Aufenthalt von bis drei Monaten, da als Tourist eingereist und ebenso wieder ausgereist. Visumpflicht bei Kuba ist klar.
Im Zweifelsfall erspart ein Anruf bei der Meldebehörde (nicht Polizei ) lange Diskussionen und Herumraten hier.
Ähnliches steht bei fast allen Ausländerbehörden.
Im übrigen sind Kommunalbehörden (Ordnungsamt zB) auch Polizeibehörden nach dem SOG (Sicherheits-und-Ordnungsgesetz). Und meistens gehören Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt und Ausländeramt zu einem Bereich.
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