US-Staranwalt kämpft für Kubas Agenten

28.04.2004 19:30
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Rey/Reina del Foro

MIAMI
US-Staranwalt kämpft für Kubas Agenten
Hinnerk Berlekamp

BZ/BERLIN, im April. Leonard Weinglass ist in den Gerichtssälen der USA seit drei Jahrzehnten eine Institution. Der New Yorker Anwalt wirkte im Fall der "Pentagon-Papiere" über den Vietnam-Krieg mit, er verteidigte Angela Davis, klagte für Jane Fonda gegen den früheren Präsidenten Richard Nixon wegen Verletzung der Redefreiheit und vertrat den zum Tode verurteilten schwarzen Bürgerrechtler und Journalisten Mumia Abu Jamal in den Wiederaufnahmeverfahren. Nun engagiert sich Weinglass abermals in einem Prozess mit politischer Sprengkraft: Im Berufungsverfahren um die "Miami Five" vertritt er den Kubaner Antonio Guerrero, der 2001 als Spion zu lebenslänglich plus zehn Jahren Haft verurteilt wurde - "in einem in jeder Beziehung unfairen Prozess", wie Weinglass vor wenigen Tagen bei einem Gespräch mit Journalisten in Berlin erklärte.

Der Fall nahm seinen Anfang, als Kubas Behörden 1998 der US-Bundespolizei vier Aktenordner übergaben. Sie enthielten detaillierte Informationen, wie schwer bewaffnete Emigranten-Organisationen von Süd-Florida aus Anschläge auf Kuba vorbereiteten. "Das FBI verhaftete aber nicht die Terroristen, sondern die, von denen die Informationen stammten", sagt Weinglass. Und obwohl die Verteidigung hochrangige Entlastungszeugen präsentierte - unter ihnen zwei US-Generäle und einen Admiral a. D. sowie mit Richard Nuccio sogar einen Präsidentenberater -, wurden alle fünf Angeklagten von den Geschworenen in Miami schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt.

Den Vorwurf, sein Mandant und die anderen vier Kubaner hätten spioniert, weist der Anwalt zurück. Private Gruppen zu infiltrieren sei nach US-amerikanischem Recht keine Spionage, hält er fest, schon gar nicht, wenn damit Terroraktionen vorgebeugt werde. "Spionage ist in den USA exakt definiert als das Beschaffen von Informationen, die dem speziellen Schutz der Regierung unterliegen. Das hat aber nachweislich keiner der ,Miami Five' getan oder auch nur versucht, wie selbst die Regierung einräumte." Die Anklage sei deshalb auf den Trick verfallen, den fünf Kubanern "Absprache für künftige Spionage" zu unterstellen. Aber auch dafür habe sie keinen einzigen Beweis vorgelegt.

Dass die Jury dennoch zu einem einstimmigen Schuldspruch gelangte, ist nach den Worten des Anwalts auf die Wahl des Gerichtsortes zurückzuführen. "In Miami ist es unmöglich, zwölf unparteiische Geschworene zusammenzubekommen. Die Stadt ist der einzige Ort in den USA, an dem ein faires Verfahren gegen die Fünf nicht möglich ist", sagt er. Feindseligkeit gegenüber Kuba sei dort "Teil der politischen Kultur: In Miami kann man keinen Film aus Kuba zeigen und keine kubanische Kunst ausstellen, kubanische Sportler können dort nicht antreten", zitiert Weinglass aus einem Bericht der Menschenrechtsorganisation America's Watch. "650 00 kubanische Emigranten drückten dem Leben in der Stadt völlig ihren Stempel auf."

Um für die Verurteilten ein neues Verfahren zu erlangen, haben Weinglass und seine Kollegen das Berufungsgericht in Atlanta angerufen. Amerikanische Anwaltsvereinigungen und 200 Unterstützergruppen in aller Welt engagieren sich für die "Miami Five", auch Amnesty International hat sich für die Gefangenen eingesetzt. Der Anwalt ist vorsichtig optimistisch: Die drei Richter in Atlanta hätten "sehr sachlich und auf hohem juristischen Niveau" agiert, hebt er hervor. Die Entscheidung soll noch in diesem Frühjahr fallen.


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