Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...

03.03.2004 20:33
avatar  Asere ( gelöscht )
#1 Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...
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Asere ( gelöscht )

In Antwort auf:
4.) Einladung mit Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) im Original mit einer Kopie; Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland (Eine Verpflichtungserklärung, die zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung älter als sechs Monate ist, kann nicht mehr berücksichtigt werden.)

Kann mir mal jemand helfen, den Punkt 4, der einzurechenden Unterlagen für den Visaantrag, ins Deutsche zu übersetzen.

Erstmal entnehme ich, dass man (wahrscheinlich) die Einladung in zweifacher Form ausgehändigt gekommt; ein Original für die Immi und das andere für die deutsche Botschaft. Richtig?

Dann braucht man noch die Verpflichtungserklärung. Von beiden macht man eine Kopie.

Aber was ist, zum Henker, mit "Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland" gemeint. Muss ich meine Unterschrift geglaubigen lassen? Das kann doch nicht deren Ernst sein, oder?

Asere


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03.03.2004 21:18 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2004 21:19)
#2 RE:Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...
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spitzen Mitglied

Ganz einfach:

Auf dem Ausländeramt die Verplichtugserklärung ausfüllen (lassen), 3 Gehaltsabrechnungen mitbringen, damit die die Sicherheit übeprüfen können und die KV nicht vergessen. (zumindest in MUC).

Danach unterschreibst du und kriegst einen Stempel drauf, machst eine Kopie und schickst das Zeug an deine Novia.

Ausstellungsdatum und Einreichungsdatum bei der Botschaft dürfen nicht länger als 6 Monate auseinander liegen.

Sonst NOCHMAAAALLLL

Saludos


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03.03.2004 21:37
avatar  jeff
#3 RE:Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...
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spitzen Mitglied

und den Mietvertrag oder bei Wohneigentum einen anderen Wisch mitbringen. Das Ausländeramt überprüft auch, ob Deine Bude groß genug für einen Gast ist.

¡Danilismo o muerte!


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03.03.2004 21:46 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2004 21:47)
#4 RE:Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...
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spitzen Mitglied

In Antwort auf:
und den Mietvertrag oder bei Wohneigentum einen anderen Wisch mitbringen

Das ist von Stadt zu Stadt verschieden. In MUC nicht nötig. Wurde aber im Forum schon bis zum erbrechen erörtert.

Ist wie in Kuba: Jeder macht was er will.

Saludos


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03.03.2004 22:30
avatar  Andy
#5 RE:Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...
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super Mitglied

In Antwort auf:
machst eine Kopie und schickst das Zeug an deine Novia

Aber nicht nur die Kopie schicken, sondern auch das Original. Und entweder per DHL (teuer) oder jemandem mitgeben. Normale Post "verliert" das wohl gerne mal.

Andy


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03.03.2004 23:52
avatar  Asere ( gelöscht )
#6 RE:Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...
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Asere ( gelöscht )

Danke!

Das mit der Verpflichtungserklärung, Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag usw. habe ich ja alles gewusst. Ich bin halt nur über diesen Passus "beglaubigte Unterschrift" etwas verwirrt . D.h. die Botschaft meint damit die (Unterschrift auf der) Verpflichtungserkärung. Hmm, etwas umständlich formuliert ist das schon ... Verpflichtungserklärung nach §xy wäre doch völlig ausreichend.

Asere


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04.03.2004 23:26
avatar  ( Gast )
#7 RE:Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...
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( Gast )

Beglaubigte Unterschrift? Das wäre mir neu ...

Kann mir auch nur vorstellen, daß die damit die Verpflichtungsklärung meinen. Da Du sowieso einen Ausweis für die Verpflichtungserklärung vorlegen musst, wird das schon passen.

saludos
Matthias

P.S. Für die, die es bereits vergessen haben: http://portal.latinoportal.de/viewtopic.php?t=20 (Das komplette Einladungsverfahren!)
---------------------
Matthias-Stauch.de | Latinoportal.de - Die Community für gesamt Lateinamerika
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12.03.2004 14:49
#8 RE:Visaantrag, einzureichende Unterlagen ...
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
Beglaubigte Unterschrift? Das wäre mir neu ...

Kann mir auch nur vorstellen, daß die damit die Verpflichtungsklärung meinen. Da Du sowieso einen Ausweis für die Verpflichtungserklärung vorlegen musst, wird das schon passen.


Stimmt. Der Mitarbeiter der Ausländerbehörde unterschreibt zwei oder drei Mail auf der Verpflichtungserklärung. Und eine dieser Unterschriften ist die Beglaubigung! Schön zu erkennen unten rechts auf Deinem eigenen Scan: http://people.freenet.de/bean/grafik-ver...erklaerung2.JPG

("Beglaubigungsvermerk")

Beste Grüße,

Quimbombó


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