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Einladung ab welchem Alter möglich?
Blödsinn!
Ab 18 Jahre ohne Einverständniserklärung der Eltern!
errue
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CUBA LINKS
#6 RE:Einladung ab welchem Alter möglich?
Pablo, setz hier nich sowas in die Welt. Meine war damals auch grad 18 und ist mit nach D-land geflogen ohne irgendeine offizielle Genehmigung der Eltern.
Die Frage ist aber vermutlich darauf gerichtet, ob man Minderjährige einladen kann, z.b. die Kinder der Novia, das gemeinsame Kind etc.. Dazu wären vielleicht ein paar Hinweise nützlich.
e-l-a
Meine war 19, verheiratet, beide Eltern müssten unterschreiben damit sie ausreisen dürfte !(stand 1995 )
Je nachdem worume s geht beträgt in Kuba die Volljährigkeit zwischen 16-21 Jahren .
Um auszureisen sind mein wissens nach 21 Jahren !
Zwischen 18-21 geht mit genehmigung der Erziehungsberechtigungen !
Unter 18 jahren, soviel ich weiss, geht die Ausreise nur zum Zweck des Familienzusammenführung !
Wenn es sich irgendwas geändert hat um so besser...
saludos
Noch mehr Blödsinn!
Einfach mal die Einladungsinfos der kubanischen Botschaft durchsehen. Da steht alles drin. s.u. Dafür gibt es Linklisten. :-))
errue
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CUBA LINKS
#10 RE:Einladung ab welchem Alter möglich?
In Antwort auf:
Wo steht es genau €rru€, das eine 18 jährige keine Erlaubniss der Eltern braucht
na,na,gabi.das wäre doch ein neues zu erstellendes thema,das sich auf grund
von fakten sicherlich gemeinsam erarbeiten lässt.
Thema des Thread:Einladung und Ausreise von Cubannischen Staatsbürgern unter 21Jahren.
-----------------Familienzusammenfürung.worauf muß man achten und tun.
das kann dann in einem Forum verankert werden und mit linkverweiss in anderen foren als hinweiss eingesetzt werden.
stendi
Die Gedanken eines Westfalen
http://211688.homepagemodules.de
Auf der Seite der kubanischen Botschaft! Mach du "Klick" auf Konsulat und scrolle nach unten; da steht auch alles zur Einladung minderjähriger Familienangehöriger und das ganze Zeug.
Dafür muss man keine neue Infoseite anlegen. Einfach meine Links benutzen und schon ist man schlauer!
Auszug aus den Infos dort:
In Antwort auf:
Information für die Einladung eines volljährigen kubanischen Bürgers zu einem Privatbesuch nach Deutschland.
Deutsche Staatsangehörige und ausländische Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können jederzeit einen kubanischen Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu einem Besuch nach Deutschland einladen. Dazu ist eine eidesstattliche Erklärung des Gastgebers erforderlich. Die Einladung ist ab Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig und kostet pro eingeladenen Gast 213,00 € Bearbeitungsgebühr, die in bar, mittels Verrechnungsscheck (keine Postbankschecks) oder per Postanweisung zu zahlen ist. Banküberweisungen sind nicht möglich. Ein Formular für den Antrag findet sich im Kopf dieser Seite.
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CUBA LINKS
In Antwort auf:
Einfach meine Links benutzen und schon ist man schlauer!
wäre es denn möglich,das du zu"diesem thema" unter" Rechtsstreitigkeiten, Gesetzeslage und Justiz in Cuba"
hier in diesem forum, mit deinem namen, ein posting mit dem link setzt?
ich würde es an oberster stelle verankern und sperren(als festes info).machbar???
stendi
Die Gedanken eines Westfalen
http://211688.homepagemodules.de
Kannst du machen. Lohnt aber meines Erachtens nicht wirklich, da man das alles an anderer Stelle nachlesen kann. Schreib´ es doch lieber mit in die Einladungsinfo und verweise auf die Seite der kubanischen Botschaft. Da stehen ja noch mehr interessante Infos. Kopiere doch einfach die Überschriften der Einzelinfos (Inhaltsverzeichnis!) und setze den Link. Dann musst du auch nichts rauskopieren :-)) und alle Infos sind so greifbar.
Ich verzichte ja bewusst darauf meine Links zu kommentieren, da man sonst bei der Anzahl in Teufels Küche kommt. Aber du hast mich auf eine Idee gebracht mit deinem Festklemmen von Beiträgen, werde mal über eine für bestimmte Bereiche kommentierte Linkseite nachdenken.
errue
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CUBA LINKS
Typisch Kubaner! Unbelehrbar!
Dann haben sie die Gesetze halt seitdem geändert. Kenne einen Haufen Leute, die unter 21jährige eingeladen und geheiratet haben. Über 18 kein Problem!
errue
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