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Auch das gibts
Ich habe gestern erfahren, das ein Freund seine Novia Freitag nach Frankfurt zum Flughafen gebracht hat. Drei Monate Besuchszeit waren zu Ende gegangen. Nach Abgabe des Gepäcks das ja wie ihr wisst schnell auf dem Fließband verschwindet, und dem üblichen Einchecken großer, herzlicher Abschied und Fahrt meines Freundes Richtung Heimat. Dann das große Entsetzen, die Mutter meines Freeundes rief über Handy an, das die Novia nicht von Condor mit nach Kuba genommen wird. Also kehrt Marsch auf der Autobahn und zurück zum Flughafen. Es stellte sich heraus, dass das Imigrationsbüro in Las Tunas nur einen Stempel für 30 Tage eingedrückt und die dt. Botschaft in Hawanna 90 Tage genehmigt hatte. Condor weigerte sich seine Novia mitzunehmen, da bekannterweise eine 2000 Euro Strafe in Kuba von Condor gezahlt werden muß. Ihr könnt euch vorstellen, wie verzweifelt mein Freund war, hatte er doch den bestätigten Bankabschnitt des eingezahlten Beitrages über 90 Tage der Bank in Las Tunas zu Hause liegen. Die Rückrufe des Gepäcks gestaltete sich auch sehr schwierig, so das mein Freund mit der Novia am Freitag abend um 21.00 Uhr zu Hause war. Der dickste Hammer gestern auf dem Ausländeramt, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nur bis zum 27.09.02 obwohl er noch garnicht weiß ob eine Mitfluggelegenheit für seine Novia besteht. Und das schöne er muß morgen zur Kubanischen Botschaft nach Bonn und den Pass verlängern lassen. Jetzt erklär mir einer wieso die deutsche Botschaft in Havanna 90 Tage stempelt wo die Kubaner 30 Tage genhmigt haben. Jeder könnte jetzt behaupten, warum hat er nicht in den Pass geschaut. Ich glaube in der Freude seine Novia in Deutschland zu wissen war das Zweitrangig. Es ist nur Schade um die zusätzlichen Kosten, die so ein Murks verursacht. Stendi
In Antwort auf:Als ich meine Novia einlud bekamen wir das 90 Tage Visum für die Shengener Staaten von der deutschen Botschaft bevor wir die cubanische PVE (Ausreisegenehmigung) hatten. Die Erteilung des Visums und die Länge der Ausreisegenehmigung sind meines Erachtens zwei getrennte Vorgänge, wobei der Ausreisende selbst verantwortlich ist, schließlich kann man ja auch nur für 30 Tage ausreisen, auch wenn man ein 90- Tage Shengen Visum, hat. M.
Jetzt erklär mir einer wieso die deutsche Botschaft in Havanna 90 Tage stempelt wo die Kubaner 30 Tage genhmigt haben.
In Antwort auf:
bestätigten Bankabschnitt des eingezahlten Beitrages über 90 Tage der Bank in Las Tunas zu Hause liegen
Da liegt vermutlich der Hase im Pfeffer. Ist dein Freund sicher, dass er damit die Verlängerung auf 3 Monate bezahlt hat? Soviel ich weiss kriegt mann/frau dafür "Sellos" und nicht irgendwelche Bankabschnitte.
Ich muss aber zugeben, dass mein Mann immer nur einen Monat in Cuba bezahlt und die Verlängerungen hier auf der cubanischen Botschaft (ist etwas günstiger).
Elisabeth
olaf
(
gelöscht
)
Details
-----------
Jetzt erklär mir einer wieso die deutsche Botschaft in Havanna 90 Tage stempelt wo die Kubaner 30
Tage genhmigt haben.
----------
Das ist doch super, ermöglicht es einem doch, bei der
kubanischen Botschaft in Deutschland weitere 60 Tage
zu beantragen ohne nochmals aufs Ausländeramt für
eine Verlängerung des Schengener Visums rennen zu
müssen (wie wir 99 für die Schwiegereltern mussten).
Grundsätzlich sind immer die Bestimmungen von zwei Staaten
zu erfüllen und man sollte da nichts durcheinanderwürfeln,
denn beide Staaten scheren sich nichts um Kompatibilität und
schauen nur, ob IHRE EIGENEN Bestimmungen erfüllt sind..
Der Einzahlungsbeleg hätte wohl auch nichts geholfen.
Was nicht in den Paß gestempelt ist, gilt nicht.
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
Jetzt erklär mir einer wieso die deutsche Botschaft in Havanna 90 Tage stempelt wo die Kubaner 30
Tage genhmigt haben.
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Das ist doch super, ermöglicht es einem doch, bei der
kubanischen Botschaft in Deutschland weitere 60 Tage
zu beantragen ohne nochmals aufs Ausländeramt für
eine Verlängerung des Schengener Visums rennen zu
müssen (wie wir 99 für die Schwiegereltern mussten).
Grundsätzlich sind immer die Bestimmungen von zwei Staaten
zu erfüllen und man sollte da nichts durcheinanderwürfeln,
denn beide Staaten scheren sich nichts um Kompatibilität und
schauen nur, ob IHRE EIGENEN Bestimmungen erfüllt sind..
Der Einzahlungsbeleg hätte wohl auch nichts geholfen.
Was nicht in den Paß gestempelt ist, gilt nicht.
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
24.09.2002 20:49 (zuletzt bearbeitet: 24.09.2002 20:56)
#9 RE:Auch das gibts
Hola,
also so wie ich das verstehe, gibt es 2 unterschiedliche Dinge:
1.) PVE (ohne Verlängerung 30 Tage gültig)
2.) Visum für Schengenstaaten
Visum sagt, wie lage er in D-Land bleiben darf (bezogen aus Dt. Gesetzte)
PVE sagt, wie lage der Cubaner im Ausland bleiben darf.(bezieht sich auf cub. Recht)
PVE ist auf insgesamt 11 Monate bei der cub. Botschaft verlängerbar.
Das interessiert die dt Behörden aber nicht. Für die ist nur das Visum interresant.
Ist die Chica nicht mitgenommen worden, auf Grund der PVE ? Wenn ja, liegt es daran, daß Sie nicht verlängert hat oder dies nicht eingetragen wurde.
Ich hatte schon öfter hier eine lebhafte Diskussion, bei der immer gesagt wurde, daß man nur die PVE braucht.
Das ist korrekt. Wenn dann die Dt. Botschaft, entgegen ihrer eigenen Website, 90 Tage genehmigt, ist aber trotzdem die PVE nur 30 Tage gültig. siehe Bild 30 Tage gültig; auf 90 Tage verlängerbar
Also mein Tipp:
CB gleich mit 2 Monate Verlängerung in Cuba kaufen. Nach der Visumserteilung die PVE. Die wird dann gleich auf 3 Monate ausgestellt und in den Pass geklebt.
YA!
Saludos
also so wie ich das verstehe, gibt es 2 unterschiedliche Dinge:
1.) PVE (ohne Verlängerung 30 Tage gültig)
2.) Visum für Schengenstaaten
Visum sagt, wie lage er in D-Land bleiben darf (bezogen aus Dt. Gesetzte)
PVE sagt, wie lage der Cubaner im Ausland bleiben darf.(bezieht sich auf cub. Recht)
PVE ist auf insgesamt 11 Monate bei der cub. Botschaft verlängerbar.
Das interessiert die dt Behörden aber nicht. Für die ist nur das Visum interresant.
Ist die Chica nicht mitgenommen worden, auf Grund der PVE ? Wenn ja, liegt es daran, daß Sie nicht verlängert hat oder dies nicht eingetragen wurde.
Ich hatte schon öfter hier eine lebhafte Diskussion, bei der immer gesagt wurde, daß man nur die PVE braucht.
Das ist korrekt. Wenn dann die Dt. Botschaft, entgegen ihrer eigenen Website, 90 Tage genehmigt, ist aber trotzdem die PVE nur 30 Tage gültig. siehe Bild 30 Tage gültig; auf 90 Tage verlängerbar
Also mein Tipp:
CB gleich mit 2 Monate Verlängerung in Cuba kaufen. Nach der Visumserteilung die PVE. Die wird dann gleich auf 3 Monate ausgestellt und in den Pass geklebt.
YA!
Saludos
Osito, die PVE ist immer auf insgesammt 11 Monate verlängerbar. Ich habe hierzu ein aktuelles Schreiben der cub. Botschaft vorliegen. Deine Muster PVE scheint in der Tat nur 30 Tage gültig zu sein (3. 7. 2000 bis 3. 8. 2000) Warum bei "Tipo" in Klammer 90 dias steht, kann ich mir im Moment auch nicht erklären, steht bei meiner auch drin, allerdings hat sie auch eine PVE für 90 Tage. Vielleicht haben die das (bei der Muster PVE) so gemacht, weil das Shengener Visum 90 Tage gültig war. Wenn du den Aufenthalt aber, so wie bei uns, auf 180 Tage verlängerst, dann wird auch die PVE entsprechend verlängert. Gruss M.
Moskito,
ich habe immer gemeint, dass die Fecha de vencimiento, wie oben angegeben, sich bezieht auf das Ausreisedatum aus Cuba. D.h. die betreffende Person durfte im obenerwähnten Fall vom 3.7.00 bis 3.8.00 aus Cuba ausreisen. Die PVE ist dann vom Moment der tatsächlichen Ausreise (z.B. 10.7.00) während 90 Tage gültig. Oder sehe ich das falsch?
Elisabeth
ich habe immer gemeint, dass die Fecha de vencimiento, wie oben angegeben, sich bezieht auf das Ausreisedatum aus Cuba. D.h. die betreffende Person durfte im obenerwähnten Fall vom 3.7.00 bis 3.8.00 aus Cuba ausreisen. Die PVE ist dann vom Moment der tatsächlichen Ausreise (z.B. 10.7.00) während 90 Tage gültig. Oder sehe ich das falsch?
Elisabeth
Elisabeth, bin ja vorsichtig geworden mit Vermutungen, aber ich glaube schon, dass es die Gültigkeitsdauer der PVE ist. Das Ausreisedatum ist ja auch durch das fest gebuchte Flugticket festgelegt, d.h. die Inmigracion hat den ersten Gültigkeitstag der PVE auf den Termin des Fluges gelegt. Und wie gesagt, bei uns steht da ein Zeitraum von 90 Tagen drin...Gruss M.
Moskito,
soviel ich weiss musste mein Mann noch nie eine Reservation geschweige denn Flugticket auf der Emigration in Santiago zeigen. Das letzte Mal im Mai hat er sein Ticket erst 1 Tag vor Abflug bei Air France in Havanna abgeholt. Die Reservation hatte ich hier ca. eine Woche vor Abflug gemacht.
Elisabeth
soviel ich weiss musste mein Mann noch nie eine Reservation geschweige denn Flugticket auf der Emigration in Santiago zeigen. Das letzte Mal im Mai hat er sein Ticket erst 1 Tag vor Abflug bei Air France in Havanna abgeholt. Die Reservation hatte ich hier ca. eine Woche vor Abflug gemacht.
Elisabeth
25.09.2002 13:01
#16 RE:Auch das gibts
@ Elisabeth
e-l-a
In Antwort auf:Nein, das siehst du nicht falsch, denn genau so und nicht anders ist es. und nach den 90 tagen ist es auch noch "prorrogable" verlängerbar.
ich habe immer gemeint, dass die Fecha de vencimiento, wie oben angegeben, sich bezieht auf das Ausreisedatum aus Cuba. D.h. die betreffende Person durfte im obenerwähnten Fall vom 3.7.00 bis 3.8.00 aus Cuba ausreisen. Die PVE ist dann vom Moment der tatsächlichen Ausreise (z.B. 10.7.00) während 90 Tage gültig. Oder sehe ich das falsch?
e-l-a
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