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Verlängerung des Visums in Deutschland
(
Gast
)
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Hallo zusammen,
ich möchte meinen Freund im Oktober einladen. Anfang des Jahres habe ich auch schon eine Einladung gestartet, die aber abgelehnt wurde. Wahrscheinlich lag es daran, dass er 3 Monate in Deutschland bleiben sollte. Dieses Mal wollte ich die Einladung nur für 1 Monat schreiben und das Visum zwei Mal für je 1 Monat verlängern lassen.
Geht das? Wer von euch hat darin schon Erfahrung gemacht?
Lieben Gruß
china_linda
ich möchte meinen Freund im Oktober einladen. Anfang des Jahres habe ich auch schon eine Einladung gestartet, die aber abgelehnt wurde. Wahrscheinlich lag es daran, dass er 3 Monate in Deutschland bleiben sollte. Dieses Mal wollte ich die Einladung nur für 1 Monat schreiben und das Visum zwei Mal für je 1 Monat verlängern lassen.
Geht das? Wer von euch hat darin schon Erfahrung gemacht?
Lieben Gruß
china_linda
01.07.2002 13:22 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2002 13:25)
(
Gast
)
#3 RE:Verlängerung des Visums in Deutschland
(
Gast
)
Details
Hola China
spätestens wenn seinen Visum abgelehnt würde... müsstest du dir gedanken darüber machen warum wohl ? ( hast du nachgefragt ? )
Dieses Ablehnung durch die deutsche Botschaft hat damit nichts zu tun ob er für 2 Wochen oder für 3 monate ausreisen möchte, denn wenn er einmal ausreist kann er ohne weiteres seinen aufenthalt hier in BRD verlängern und sich mindestens 3 Monate aufhalten , es kann von Stadt zu Stadt jedoch unterschiedlich sein !
Wer weisst wofür es überhaupt gut war das er keinen Visum bekommen hat ?
Du hast jedenfalls jede Menge Kohle und warscheinlich nerven gespart !
Ich würde mindestens 1 jahr warten um einen Neue Visaantrag zu stellen und versuche das ganze besser zu begründen !
Frage am besten hier im forum nach, warum manchmal Besuchervisa nicht erteilt werden. Meine Kenntnisse nach:
Die Deutschen beamten wissen das die meisten ihre Landesleute nicht merken, das sie ausgenutz werden, und das die meisten cubis BRD nicht aus Liebe besuchen sondern nur um eine möglich ausreise, sprich nicht immer ist die Rüchkehr bereitschaft zu erkennen.
Ich finde diese Prozedur ziemlich unfair und verurteile es, aber so sind nun mal die bestimmungen.
suerte
spätestens wenn seinen Visum abgelehnt würde... müsstest du dir gedanken darüber machen warum wohl ? ( hast du nachgefragt ? )
Dieses Ablehnung durch die deutsche Botschaft hat damit nichts zu tun ob er für 2 Wochen oder für 3 monate ausreisen möchte, denn wenn er einmal ausreist kann er ohne weiteres seinen aufenthalt hier in BRD verlängern und sich mindestens 3 Monate aufhalten , es kann von Stadt zu Stadt jedoch unterschiedlich sein !
Wer weisst wofür es überhaupt gut war das er keinen Visum bekommen hat ?
Du hast jedenfalls jede Menge Kohle und warscheinlich nerven gespart !
Ich würde mindestens 1 jahr warten um einen Neue Visaantrag zu stellen und versuche das ganze besser zu begründen !
Frage am besten hier im forum nach, warum manchmal Besuchervisa nicht erteilt werden. Meine Kenntnisse nach:
Die Deutschen beamten wissen das die meisten ihre Landesleute nicht merken, das sie ausgenutz werden, und das die meisten cubis BRD nicht aus Liebe besuchen sondern nur um eine möglich ausreise, sprich nicht immer ist die Rüchkehr bereitschaft zu erkennen.
Ich finde diese Prozedur ziemlich unfair und verurteile es, aber so sind nun mal die bestimmungen.
suerte
@china_linda ! Hola China linda!Der Guajiro hatt völlig Recht.In Falle meines
Schwagers war es ähnlich.Das Visa wurde nur nach Hinterlegung einer Kaution erteilt.
Er berichtete das von sehr vielen Antragstellern die VISAS wegen nichterkennen der
RÜCKKEHRBEREITSCHAFT abgelehnt wurden.Mindestens 50% bekamen kein Visa.Scheinbar
wird nach dem Zufallprinzip gearbeitet.Ein System ist nicht erkennbar da auch Leute
betroffen waren die schonmal Besuchweise hier waren. Trotzdem VIEL ERFOLG.
MfG El Lobo.
Schwagers war es ähnlich.Das Visa wurde nur nach Hinterlegung einer Kaution erteilt.
Er berichtete das von sehr vielen Antragstellern die VISAS wegen nichterkennen der
RÜCKKEHRBEREITSCHAFT abgelehnt wurden.Mindestens 50% bekamen kein Visa.Scheinbar
wird nach dem Zufallprinzip gearbeitet.Ein System ist nicht erkennbar da auch Leute
betroffen waren die schonmal Besuchweise hier waren. Trotzdem VIEL ERFOLG.
MfG El Lobo.
01.07.2002 14:26 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2002 14:27)
(
Gast
)
#5 RE:Verlängerung des Visums in Deutschland
(
Gast
)
Details
Beispiel einer Auslaenderbehoerde hier in NL: Die kubanische Dame kam auch nur mit Touristenvisum fuer einen Monat in's Land und wollte dannn verlaengern. In diesem Fall sagte die AB, dass dies nicht deren direke Angehelegenheit ist, da die austellende/genehmigende Behoerde des Visums ja die Botschaft in Havana ist/war. Dort wurden alle Antraege abgegeben und Papiere geprueft. Mein bekannter hat dan per e-mail/telefnisch ein Fax angefordet in Havana, dass einer Verlaengerun nix im Wege steht. Dieses Fax von der Botschaft zur AB war dann ausreichend um ds Visum zwei Monate zu verlaengern (natuerlich vorher beim kubanischen Konsulat die Verlaengerung der PVE auch auf 90 Tage besorgt).
Es koennte ja sein das dieser Verfahrensweg auch woanders funktioniert.....
doei,Alex
(el campanero holandés y el torro alemán)
http://walk.to/myhomepagehttp://1s.to/bvrhttp://members.lycos.nl/casasantiagohttp://1st.to/alexmusic
Es koennte ja sein das dieser Verfahrensweg auch woanders funktioniert.....
doei,Alex
(el campanero holandés y el torro alemán)
http://walk.to/myhomepagehttp://1s.to/bvrhttp://members.lycos.nl/casasantiagohttp://1st.to/alexmusic
(
Gast
)
Details
Chica
ich meinte: nicht ausreichende Rückkher Bereitschaft ist das meiste grund warum die Botschaft keine Visaerteilt, wenn dieses zutrifft ist es egal ob der typ eine Woche nach BRD oder wo auch immer fliegt oder 3 monate.
Wenn jemanden nicht zurück möchte, reicht wenn er einen anderen land betritt und Asyl beantragt, daher schliesse ich aus das der grund der Ablehnung durch einen 1 monatiges EInladung aufgehoben wäre.
Dabei möchte ich sicherlich erwähnen das mit sicheheit in sehr viele Fälle diese Einladungen nur schwindel sind, und viele Beamten begreifen das was viele touris nicht begreifen, nämlich das cubis nicht aus Liebe nach BRD fliegen, erst recht nicht wenn Männer sind.
Wie gesagt, das es unfair ist wissen wir mit ausnahme von Roncunanito alle hier, wir wollen uns nur in der Lage der BEamten versetzen und uns fragen aus welchen grund eine Visa abgelehnt werden, was muss mann machen oder unterstellen damit bessere Chancen auf das erteilung der Visa gibt... mehr kann man nicht machen.
Vielleicht lässt du uns nicht dumm sterben und erzählst du uns mehr über der Lover
wie alt er ist, was er arbeitet, hat er kinder, wo lebt er, was besitz er, wie lange ihr euch kennt, war schon mal im Ausland , ist vorbestraft ...
Gruss
ich meinte: nicht ausreichende Rückkher Bereitschaft ist das meiste grund warum die Botschaft keine Visaerteilt, wenn dieses zutrifft ist es egal ob der typ eine Woche nach BRD oder wo auch immer fliegt oder 3 monate.
Wenn jemanden nicht zurück möchte, reicht wenn er einen anderen land betritt und Asyl beantragt, daher schliesse ich aus das der grund der Ablehnung durch einen 1 monatiges EInladung aufgehoben wäre.
Dabei möchte ich sicherlich erwähnen das mit sicheheit in sehr viele Fälle diese Einladungen nur schwindel sind, und viele Beamten begreifen das was viele touris nicht begreifen, nämlich das cubis nicht aus Liebe nach BRD fliegen, erst recht nicht wenn Männer sind.
Wie gesagt, das es unfair ist wissen wir mit ausnahme von Roncunanito alle hier, wir wollen uns nur in der Lage der BEamten versetzen und uns fragen aus welchen grund eine Visa abgelehnt werden, was muss mann machen oder unterstellen damit bessere Chancen auf das erteilung der Visa gibt... mehr kann man nicht machen.
Vielleicht lässt du uns nicht dumm sterben und erzählst du uns mehr über der Lover
wie alt er ist, was er arbeitet, hat er kinder, wo lebt er, was besitz er, wie lange ihr euch kennt, war schon mal im Ausland , ist vorbestraft ...
Gruss
01.07.2002 19:33 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2002 19:36)
#7 RE:Verlängerung des Visums in Deutschland
In Antwort auf:
Das Visa wurde nur nach Hinterlegung einer Kaution erteilt
Hola,
vielleicht kann mir einer Mal erklären, was das mit der zusätzlichen Bürgschaft von der hier immer geredet wird auf sich hat.
Habe mal eine Textpasage vom KVR in München rauskopiert:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/ala/verpflicht.htm
Ausländerwesen
Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt?
In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Verpflichtung gem. § 84 AuslG gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Damit verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts für alle evtl. der öffentlichen Hand entstehenden, nicht auf einer Beitragszahlung beruhenden Kosten aufzukommen.
Also doch auch Abschiebekosten, Suche usw, oder
Warum also noch einmal eine Bürgschaft ?
Saludos
01.07.2002 19:56 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2002 19:57)
Olaf
(
gelöscht
)
#8 RE:Verlängerung des Visums in Deutschland
Olaf
(
gelöscht
)
Details
-----------
Warum also noch einmal eine Bürgschaft ?
------------
Keine Bürgschaft... eine Kaution!
Bürgt jemand der kein Geld hat, können von ihm
keine Kosten eingetrieben werden (nackte(m/r) Mann/Frau in die Tasche greifen...)
Eine Kaution ist das Hinterlegen von Geld, was im "Bedarfsfall" verwendet wird und dann weg ist.
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
Warum also noch einmal eine Bürgschaft ?
------------
Keine Bürgschaft... eine Kaution!
Bürgt jemand der kein Geld hat, können von ihm
keine Kosten eingetrieben werden (nackte(m/r) Mann/Frau in die Tasche greifen...)
Eine Kaution ist das Hinterlegen von Geld, was im "Bedarfsfall" verwendet wird und dann weg ist.
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
01.07.2002 20:30
#9 RE:Verlängerung des Visums in Deutschland
Hola Olaf,
wie läuft das dann in der Praxis ab. Ziehst du dann das Geld aus dem Geldbeutel in der Dt. Botschaft und sagst da ...
Schriftlich als Kontobürgschaft. Überweisen irgendwohin ?
Was kann ich tun oder vorbereiten, wenn so etwas passiert, wenn ich in Cuba bin.
Saludos
wie läuft das dann in der Praxis ab. Ziehst du dann das Geld aus dem Geldbeutel in der Dt. Botschaft und sagst da ...
Schriftlich als Kontobürgschaft. Überweisen irgendwohin ?
Was kann ich tun oder vorbereiten, wenn so etwas passiert, wenn ich in Cuba bin.
Saludos
Olaf
(
gelöscht
)
Details
-----------
Überweisen irgendwohin ?
-----------
Ich glaub, so isses. Habe keine persönlichen Erfahrungen,
und meine grauen Zellen scheinen durch dieses Forum schon
sehr gelitten zu haben ;-)
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
Überweisen irgendwohin ?
-----------
Ich glaub, so isses. Habe keine persönlichen Erfahrungen,
und meine grauen Zellen scheinen durch dieses Forum schon
sehr gelitten zu haben ;-)
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
(
Gast
)
Details
Hola Osito,
zumindest weiß ich, wie du es machst, solltest du dich noch in Dt. aufhalten. Die Bürgschaft kannst du in dem klassichen Sinne einer Bankbürgschaft festlegen lassen, das Geld bei der Kasse der Ausländerbehörde einzahlen (wenn man bedenkt, dass es einige 1000 Euro sind, ein schlechter Weg) oder einen Teil deines Kontos über diesen Betrag sperren lassen. Alles kostet zusätzliche Gebühren, die bei den Gesamt-Einladungskosten aber eher hinten runter fallen.
Grüße
Anja
zumindest weiß ich, wie du es machst, solltest du dich noch in Dt. aufhalten. Die Bürgschaft kannst du in dem klassichen Sinne einer Bankbürgschaft festlegen lassen, das Geld bei der Kasse der Ausländerbehörde einzahlen (wenn man bedenkt, dass es einige 1000 Euro sind, ein schlechter Weg) oder einen Teil deines Kontos über diesen Betrag sperren lassen. Alles kostet zusätzliche Gebühren, die bei den Gesamt-Einladungskosten aber eher hinten runter fallen.
Grüße
Anja
(
Gast
)
Details
Die Einforderung einer Kaution ist eine harte Maßnahme. Aber es wurde eben auch vorsätzlich viel Schindluder bei den Einladungen betrieben.
Scheineinlader, deren "Gast" um Asyl bat, konnten dann für die anfallenden Verfahrenkosten nicht belangt werden, da es dort nichts zu holen gab.
Gilt auch für Unbedarfte, deren Urlaubsbekannschaften sich doch nicht wegen der Liebe auf die Reise machten ...
Nun werden leider wieder alle in ein Topf geworfen.
Trauig aber verständlich.
Scheineinlader, deren "Gast" um Asyl bat, konnten dann für die anfallenden Verfahrenkosten nicht belangt werden, da es dort nichts zu holen gab.
Gilt auch für Unbedarfte, deren Urlaubsbekannschaften sich doch nicht wegen der Liebe auf die Reise machten ...
Nun werden leider wieder alle in ein Topf geworfen.
Trauig aber verständlich.
Hallo Olaf,
es kommt darauf an, wer bürgt !!! Es gibt die sogenannten selbstschuldnerischen Bankbürgschaften. Da bürgt die Bank in Höhe einer bestimmten Summe. Selbstverständlich macht eine Bank dies nur, wenn der Kunde (für den gebürgt wird) eine gewisse Liquidität nachweisen kann. Die Gebühren betragen bei einer Bürgschaftssumme von 5.000,-- Euro ca. 100 Euro pro Jahr.
Gruß Bernd
es kommt darauf an, wer bürgt !!! Es gibt die sogenannten selbstschuldnerischen Bankbürgschaften. Da bürgt die Bank in Höhe einer bestimmten Summe. Selbstverständlich macht eine Bank dies nur, wenn der Kunde (für den gebürgt wird) eine gewisse Liquidität nachweisen kann. Die Gebühren betragen bei einer Bürgschaftssumme von 5.000,-- Euro ca. 100 Euro pro Jahr.
Gruß Bernd
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