Bitte um Übersetzung einer Vollmacht

15.07.2013 12:38
avatar  El
#1 Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
El
normales Mitglied

Hallo zusammen,

aus verschiedenen Gründen benötige ich eine Vollmacht um meine kubanische
Freundin nach Ihrer Heimreise zu vertreten (z.B. hatte der Flug mit Condor
knapp 2 Tage! Verspätung, Condor interessiert es nicht, Forderung wird
jetzt durch "flightright" vertreten etc....sprich das zieht sich jetzt
erstmal so richtig in die Länge).
Aus diesem Grund habe ich mir eine Vollmacht "gebastelt", ist bewußt sehr
allgemein gehalten und kann ja auch jederzeit wiederufen werden. Zwar könnte
ich ihr sicher auch einfach sagen "Bitte einmal dort unterschreiben", ist
aber nicht in meinem Sinne. Bei meinem "Alemaninglespanol" ist die Gefahr
von Unklarheiten/Missverständnisses bei so etwas fachlichem doch relativ
hoch, entsprechend desto besser je genauer die Übersetzung.

Um das hier geht es:


Zitat
Hiermit erteile ich:

balblabla


dem/der folgenden bevollmächtigten Person:

blablabla


die Vollmacht, meine sämtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Er oder sie ist befugt, für mich in gesetzlicher Weise ohne jede Einschränkung alle rechtlichen Handlungen vorzunehmen. Alle rechtlichen Handlungen, die von mir und mir gegenüber nach dem Gesetz vorgenommen werden können kann der/die Bevollmächtigte in meinem Namen mit denselben Auswirkungen ausführen.

Die Vollmacht umfasst das Recht, insbesondere

- mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozesshandlungen für mich vor-zunehmen
- bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern;
- Zahlungen oder Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen;
- Dingliche Rechte jeglicher Art zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben;


Die vorliegende Vollmacht erlischt erst durch meinen Widerruf.

______________________________________________
PS: Wer Rechtschreibfehler findet der darf Sie behalten.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 12:43
avatar  buro
#2 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Ein richtiger Notar ist doch der bessere Ratgeber.Die Air-Linie hat doch
selbst Rechtsverdreher sie stürzen sich bestimmt auf jeden Fehler.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 12:52
avatar  El
#3 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
El
normales Mitglied

Da kümmer ich mich aber garnicht drum, läuft über flightright - ggf. muss sie oder dann
ggf. ich nur zustimmen ob z.B. Vergleich, vor gericht etc.
Vorteil: Egal ob wir recht bekommen oder nicht, ob vor Gericht oder wo wie auch immer...kosten entstehen uns keine
(und dadurch auch weniger Ärger/Arbeit)
Nachteil: Im Erfolgsfall bekommen die 25% des Geldes...was es mir aber bei den Vorteilen Wert ist

Gibt mittlerweile 3 Gesellschaften die sich darauf speziallsiert haben und eben genau nur das machen (daraus
kann man ggf. auch schon lesen wie zahlungswillig die Fluggesellschaften oftmals sind..oder eben nicht),
alleine bist da doch verloren. Sollte es aber z.B. keinen Vergleich geben und flightright vor Gericht
ziehen muss meine Freundin dafür nochmal Ihr OK geben..oder dann halt ich mit Vollmacht.
Genauso gibt es an Condor vorbei dann ggf. noch paar andere Sachen wo eine Vollmacht viel Geld bzw. Zeitersparniss
bedeuten würde...

______________________________________________
PS: Wer Rechtschreibfehler findet der darf Sie behalten.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 12:52
#4 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Rey/Reina del Foro

Da hast Du Dir was vorgenommen.

Juristisch von Bestand ist so eine Vollmacht nur, wenn - jetzt in Kuba - die Betroffene zu einem Notar geht, dort die Vollmacht (die hier am besten von einem Rechtsanwalt aufgesetzt wird) erstellen lässt, und sie dann hier von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und bestätigt wird.

Und dann musst Du noch hoffen, dass der Notar drüben wirklich das bestätigt, was gefordert wird, auch wenn ihm die ein oder andere Formulierung "strange" vorkommt.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 12:55
avatar  jan
#5 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

Zitat

Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern;





.

15.07.2013 13:18
avatar  El
#6 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
El
normales Mitglied

rechtlich geht es mir nur um Deutschland, da brauch man keinen Anwalt oder Notar für sowas.
Losgelöst davon, da die Vollmacht ja wissentlich im Sinne der Vollmachterteilenden erteilt
wird, ist von der Seite auch kein Störfeuer zu erwarten.

Der Passus:
--------------------------------------------------------
Die Vollmacht umfasst das Recht, insbesondere

- mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozesshandlungen für mich vor-zunehmen
- bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern;
- Zahlungen oder Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen;
- Dingliche Rechte jeglicher Art zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben;
----------------------------------------------------------------------------------------------
stammt so von einem Notar, wobei das mit den Grundstücken wohl überflüssig ist, könnte
also auch raus.

Vielleicht ist es meine Schuld und ich hätte nicht angeben sollen warum, allerdings geht es
mir hier nicht um das sollte ich und warum oder nicht sondern schlicht und einfach nur um eine
Übersetzung.

______________________________________________
PS: Wer Rechtschreibfehler findet der darf Sie behalten.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 13:31
#7 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Rey/Reina del Foro

Wenn Du es nur für D brauchst, dann brauchst Du auch keine
Übersetzung!!!!
Habe gehört, das in D auch deutsch gesprochen wird ( sorry, war gehässig).
Schick das deutsche nach Cuba lass es unterschreiben y ya....
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 13:37
avatar  El
#8 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
El
normales Mitglied



Damit wollte ich mitteilen, das sie gerade hier bei mir in D ist.

Zitat

benötige ich eine Vollmacht um meine kubanische Freundin nach Ihrer Heimreise zu vertreten


...aber nicht solange dass zu erwarten ist dass der Fall vor Abreise geklärt wird.

Hiermit wollte ich mitteilen warum ich das übersetzt haben wollte

Zitat

Zwar könnte ich ihr sicher auch einfach sagen "Bitte einmal dort unterschreiben", ist
aber nicht in meinem Sinne. Bei meinem "Alemaninglespanol" ist die Gefahr
von Unklarheiten/Missverständnisses bei so etwas fachlichem doch relativ
hoch, entsprechend desto besser je genauer die Übersetzung.



noch immer unklar?

______________________________________________
PS: Wer Rechtschreibfehler findet der darf Sie behalten.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 14:12 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2013 14:13)
#9 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von El im Beitrag #6
rechtlich geht es mir nur um Deutschland, da brauch man keinen Anwalt oder Notar für sowas.

Die Beauftragung von "Flightright" kommt aber doch der Beauftragung eines Anwaltes gleich, oder?

Ich verstehe in dem Zusammenhang nicht, warum Du Dich da noch mit der Vollmacht dazwischen schalten willst?

Ist "Flightright" erst einmal beauftragt, machen die doch ohnehin alles bis zum Ende durch, ohne dass man sich noch einmal einschalten muss. Auch Gerichtstermine werden ohne Anwesenheit von Mandanten wahrgenommen.

Wenn also Deine Freundin "Flightright" direkt beauftragt - einfaches Prosa (oder Vordruck von "Flightright") auf Deutsch mit Unterschrift - wäre doch die Kuh vom Eis, oder nicht?

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 14:27 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2013 14:28)
avatar  El
#10 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
El
normales Mitglied

NEIN

Vollmacht für Flightright ist bereits erteilt.
Sollte Condor nicht zahlen muss aber für gerichtliches nochmal zugestimmt werden
(so zumindestens von dort mitgeilt bekommen).

Zitat

Ferner: Genauso gibt es an Condor vorbei dann ggf. noch paar andere Sachen wo eine Vollmacht viel Geld bzw. Zeitersparniss
bedeuten würde...



...und deswegen war ich der scheins widrigen Hoffnung verfallen hier eine Übersetzung zu bekommen.
Glaube ich werde Sie heute Abend dann durch babelfish, wörterbuch und co. qäulen müssen, denke da komme ich schneller zum Ziel...

______________________________________________
PS: Wer Rechtschreibfehler findet der darf Sie behalten.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 14:44
#11 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von El im Beitrag #10
....

...und deswegen war ich der scheins widrigen Hoffnung verfallen hier eine Übersetzung zu bekommen.
Glaube ich werde Sie heute Abend dann durch babelfish, wörterbuch und co. qäulen müssen, denke da komme ich schneller zum Ziel...


Es ist immer wieder erstaunlich, wie dreist manche mit der Zeit anderer
Menschen umgehen!!!Ich bin sicher, wenn es sinnvoll wäre, würde es Dir jemand
innerhalb von ein paar Minuten übersetzen ( wurde hier oft genug bewiesen).
Aber, alles umsonst haben wollen und dann zz ( ziemlich zügig) und beleidigt
sein, wenn andere diesen Wunsch als Schwachsinn ansehen....
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 16:54
#12 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Forums-Senator/in

Also, wenn ich das richtig verstehe, soll hier, für einen rein innerdeutschen Konflikt, eine Vollmacht auf Spanisch erstellt werden, da ein Beteiligter spanisch Muttersprachler ist.
Also
Spanische Vollmacht wird vom amtlich bestellten Übersetzer (Kosten) ins Deutsche übersetzt, welches dann natürlich belaubigt (Kosten) werden muß, um in einem deutschsprachigen Konflikt anerkannt zu werden.

und das mit der spanischen Originalfassung, die Deutsch - Spanisch mit nem Übersetzungsprogramm erstellt wurde.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 17:40
avatar  El
#13 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
El
normales Mitglied

Ne es ging mir nur darum es möglichst genau übersetzt zu haben damit sie in Ihrer Sprache sieht was sie unterschreibt.
Eine spanische Version als offizielles Dokument wirds nicht geben (da weiß ich auch dass ich was "amtliches" brauchen würde..
oder halt ne'n entsprechend berechtigten übersetzer der beim Notar mit anwesend ist...wie z.B. bei sowas wie
einem Ehevertrag)

Eben das meinte ich mit dem folgenden Satz:
-------------------------------------------------------------------------------------
Zwar könnte ich ihr sicher auch einfach sagen "Bitte einmal dort unterschreiben", ist
aber nicht in meinem Sinne. Bei meinem "Alemaninglespanol" ist die Gefahr
von Unklarheiten/Missverständnisses bei so etwas fachlichem doch relativ
hoch, entsprechend desto besser je genauer die Übersetzung.
-----------------------------------------------------------------------------------------

______________________________________________
PS: Wer Rechtschreibfehler findet der darf Sie behalten.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 21:22
avatar  George1
#14 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Rey/Reina del Foro

Sorry EL - so wie ich das verstehe, geht es hier um eine Flugreise, die du für la Novia gebucht hast - also bist du ja wohl Vertragspartner und somit ist diese gananze Vollmachstsgeschichte wohl völliger Unsinn -

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 21:33
#15 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von George1 im Beitrag #14
Sorry EL - so wie ich das verstehe, geht es hier um eine Flugreise, die du für la Novia gebucht hast - also bist du ja wohl Vertragspartner und somit ist diese gananze Vollmachstsgeschichte wohl völliger Unsinn -

Ist ´ne interessante Frage.

Der Gesetz regelt doch Entschädigungen, oder?

Welchen Schaden hat er genommen? Er ist nicht geflogen, er musste nichts erdulden. Wenn er dadurch größere (als ohne Verspätung) Aufwendungen hatte, wäre das leicht mit "Folgeschaden" abzuwehren.

Bin aber kein Jurist - daher Irrtum jederzeit vorbehalten.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 21:41
#16 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Rey/Reina del Foro

Wenn Flightright vor Gericht geht beauftragen die einen Anwalt zb.
Hoppendietzel aus Wiesbaden.
Den muß man schriftlich beauftragen.
Ob der Käufer der Reise oder der tatsächlich Reisende das machen muß oder kann
sollte man vieleicht durch einen Anruf bei Flightright erfragen.


 Antworten

 Beitrag melden
15.07.2013 21:41
avatar  George1
#17 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #15


Der Gesetz regelt doch Entschädigungen, oder?


Ja Entschädigung ist ein schwiedriges Thema - nur als Bsp. - selbst wenn du den Flug aus eigener Schuld verpaßt, steht dir die Rückerstattung der Servicecarge, Kerosinzuschlag, Flughafengebühr und aller weiteren nicht Flugpreisabhängigen Zuschläge zu.
Weiß niemand - soll aber wohl auch so sein.
Was man sicherlich als Bucher nie braucht ist eine Vollmacht des Fluggastes

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
16.07.2013 05:50 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2013 05:53)
avatar  El
#18 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
El
normales Mitglied

Zitat

Was man sicherlich als Bucher nie braucht ist eine Vollmacht des Fluggastes




Das wiederum wäre dann ein Fehler von mir..dachte es geht um den Fluggast,
weil der ja die Verspätung hatte und den Flug genutzt hat...egal wer
den Flug gezahlt hat. Die theoretische Entschädigung liegt ja sogar
über dem eigentlichen Flugpreis.

Anders wiederum bei Nichtantritt, da ich weil gezahlt.

Werd ich bei Flightright hinterfragen und Ergebniss bei Interesse hier posten.

Wobei...Vollmacht ist nicht nur für Condor (wie schon 3mal gepostet), ist
der derzeitige Hauptgrund (so wie z.B. Kontoeröffnung falls Ihr das
Geld zusteht weil sie der geschädigte Passagier ist und anderes).

______________________________________________
PS: Wer Rechtschreibfehler findet der darf Sie behalten.


 Antworten

 Beitrag melden
16.07.2013 09:39 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2013 09:40)
avatar  sodaqua
#19 RE: Bitte um Übersetzung einer Vollmacht
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von El im Beitrag #1


- Dingliche Rechte jeglicher Art zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben;




Frage: Weißt du überhaupt was "dingliche Rechte" sind? Wieso brauchst du das bei dieser Angelegenheit??

Schuster bleib bei deinen Leisten!

"Tu was du willst – aber nicht, weil du musst."

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!