Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?

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20.07.2012 19:21
avatar  jan
#26 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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jan
Rey/Reina del Foro

Zitat von Español im Beitrag #22

Und sei doch mal ehrlich, da laedt eine Frau aus Deutschland einen Cubaner ein, was glaubst Du wohl
wovon die ausgehen


El cubano tiene un grande...corazón.

++++++
Ich musste mal etwas Geld im Auftrag einer Dame für einen Cubano mitnehmen.
Ich sagte meiner Vermieterin: Wenn er kommt, sag ihm er soll warten. Aber ich weiß nicht wie er aussieht.

Sie: Son siempre negros

Er kam übrigens über 1 Std. zu spät.
.

20.07.2012 20:38
#27 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

Oh Jan,

lo siento mucho que piensas que el tuyo es desmasiado pequeno... Lastima
Y que eres blanco, lo siento

Aber, Deine blöden Kommentare kannst Du Dir hier wirklich sparen.

Ich denke, die tun nix zur Sache und nerven nur,
Solltest Du Deine Grundstimmung ändern wollen von zynisch auf lebensbejahend empfehle ich bei genug Leidensdruck ne Pschychotherapie aber, zunächst mal solltest Du Dir wirklich überlegen, ob diese Forum das rechte Ventil für Deine Frustrationen darstellt,

soweit ich hier gelesen habe, nimmt Dich doch niemand mehr ernst in diesem Forum!
Jan, lass es einfach...


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21.07.2012 13:00
avatar  iris
#28 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Top - Forenliebhaber/in

Berenice, natürlich solltet ihr die Wahrheit sagen, aber auf keinen Fall erwähnen, dass ihr vielleicht vorhabt zu heiraten, sprich eure Beziehung in den Mittelpunkt der Begründung für den Antrag stellen, sondern den Zukunfts-Aspekt (auf Kuba!) mit deutschen Sprachkenntnissen betonen, ist glaube ich einfach strategisch erfolgsversprechender.


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21.07.2012 16:32
avatar  Trieli ( gelöscht )
#29 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von Berenice im Beitrag #25

Ich stell mich wohl mal besser auf nen längeren "Behördenkrieg" ein.




Welchen Krieg willst du da führen? Wenn die Botschaft das Visum ablehnt, dann ist der Keks sowieso gegessen. Und momentan sieht es einfach nicht gut aus mit Besuchsvisa. Auch beim Sprachvisum muß er seine Rückkehrwilligkeit nachweisen. Und das ist der Punkt an dem die Meisten halt scheitern.


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21.07.2012 16:35
avatar  Trieli ( gelöscht )
#30 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von Berenice im Beitrag #27

soweit ich hier gelesen habe, nimmt Dich doch niemand mehr ernst in diesem Forum!
Jan, lass es einfach...


Da irrst du dich aber gewaltig.

Jan will immer nur spielen!!!


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21.07.2012 16:36
avatar  Trieli ( gelöscht )
#31 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von iris im Beitrag #28
Berenice, natürlich solltet ihr die Wahrheit sagen, aber auf keinen Fall erwähnen, dass ihr vielleicht vorhabt zu heiraten, sprich eure Beziehung in den Mittelpunkt der Begründung für den Antrag stellen, sondern den Zukunfts-Aspekt (auf Kuba!) mit deutschen Sprachkenntnissen betonen, ist glaube ich einfach strategisch erfolgsversprechender.


Ein Sportlehrer mit Deutschkenntnissen. Wer soll das denn glauben???


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21.07.2012 16:37
avatar  ( gelöscht )
#32 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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( gelöscht )

Zitat von Trieli im Beitrag #30
Zitat von Berenice im Beitrag #27

soweit ich hier gelesen habe, nimmt Dich doch niemand mehr ernst in diesem Forum!
Jan, lass es einfach...


Da irrst du dich aber gewaltig.

Jan will immer nur spielen!!!




So ist es , und er hat offenbar "Novias" in jedem Winkel Cubas die ihm sogar die Turnschuhe auf Vordermann

bringen


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21.07.2012 17:14 (zuletzt bearbeitet: 21.07.2012 17:15)
#33 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

Na, is ja schön, dass Jan immer nur spielen will, soll er machen...
Ein Sportlehrer mit Deutschkenntnissen? Warum denn bitte nicht? Ihr seid irgendwie echt blöde, habt selbst irgendwelche novias mal eingeladen und lacht Euch jetzt schlapp über mich?
Was bitte soll das denn, ich suche hier Hilfe und keine blöden Kommentare

.. und danke Iris, für den einzig aufmuternden und vorallem kontruktiven Kommentar hier,


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21.07.2012 17:33
#34 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Forums-Senator/in

Berenice,

ich wollte dir empfehlen, im Archiv einmal nach Renate Ausschau zu halten, aber leider ist Renate anscheinend gelöscht.

Sie hatte vor vielen Jahren eine aufregende Zeit mit einem Sportlehrer aus Las Tunas. Die Ehe begann mit gefalzten Salamiröschen zum Frühstück und endete mit Beschimpfungen über seine Untreue mit seiner Ex-Frau. Renate wendete sich dann einem spanischen Schneckensammler zu.

Unter "Tupac" (ein Cubaner) findest du aber noch so Einiges über Renate und ihrem Sportlehrer.

Übrigens hatte sich der Sportlehrer eine begrenzte Ausreisesperre in Cuba eingebrockt als herauskam, dass er bei der Inmigración seine berufliche Tätigkeit verschwiegen hatte. Er hätte nämlich für die Ausreise die Zustimmung vom Minister einholen müssen, was er offenbar nicht gemacht hatte.

Wie Ihr begründen wollt, warum dein Sportlehrer Deutsch lernen sollte ist auch mir etwas schleierhaft, denn in dieser Branche kann man sich in Cuba immer noch nicht selbstständig machen. Sonst hätte er z.B. als Begründung "Trainingscamp für deutsche Fussballer" oder so was angeben können.

Elisabeth


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21.07.2012 17:49 (zuletzt bearbeitet: 21.07.2012 17:51)
avatar  Trieli ( gelöscht )
#35 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von Berenice im Beitrag #33
Na, is ja schön, dass Jan immer nur spielen will, soll er machen...
Ein Sportlehrer mit Deutschkenntnissen? Warum denn bitte nicht? Ihr seid irgendwie echt blöde, habt selbst irgendwelche novias mal eingeladen und lacht Euch jetzt schlapp über mich?
Was bitte soll das denn, ich suche hier Hilfe und keine blöden Kommentare

.. und danke Iris, für den einzig aufmuternden und vorallem kontruktiven Kommentar hier,


Ich habe ganz sicher noch nie eine Novia eingeladen. Und ich lache mich auch nicht schlapp über dich. Aber vergiss bitte nicht, daß die Botschaftsmitarbeiter nicht vollkommen verblödet sind. Und ein kubanischer Sportlehrer der Deutsch lernen will.... Das kauft dir im Leben niemand ab.

Davon mal abgesehen, daß in erster Linie die Rückkehrbereitschaft steht und die muß er erst mal nachweisen. Hat er ein Haus, Kinder, etc. Wenn nicht kannst du dir dein Geld eh sparen.


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21.07.2012 18:11
#36 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

Nö. hat ne krebskranke Mutter, die nicht mehr lange zu leben hat und mit der er zusammenwohnt...


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21.07.2012 18:21
avatar  Trieli ( gelöscht )
#37 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Eltern werden als Rückkehrgrund nicht berücksichtigt. Egal ob gesund oder krank.


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21.07.2012 18:27 (zuletzt bearbeitet: 21.07.2012 18:28)
avatar  jan
#38 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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jan
Rey/Reina del Foro

Und der Sohn will Mama 9 Monate allein lassen um die Germanische Kultur kennen zu lernen?

Undankbar.
Unglaubwürdig
.

21.07.2012 20:25
#39 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Forums-Senator/in

Zitat von Berenice im Beitrag #33
Ihr seid irgendwie echt blöde,
Zitat von Berenice im Beitrag #33
und danke Iris, für den einzig aufmuternden und vorallem kontruktiven Kommentar hier,
Wie bitte


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21.07.2012 21:07 (zuletzt bearbeitet: 21.07.2012 21:08)
avatar  ( gelöscht )
#40 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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( gelöscht )

dann sind wir eben bloede ich kann damit leben

Erst klinkt sich Frau Doktor in einen schon bestehenden Thread warscheinlich um das Ganze etwas "uebersichtlicher"
zu gestalten, und dann passen ihr die Antworten nicht mehr und diese sind nicht "aufmunternd" genug und schon wird Frau
Doktor ein bisschen zickig.

ich denke da waren einige sehr konstruktive Antworten dabei, und wenn diese nicht "aufmunternd" genug waren liegt
das wohl am Sachverhalt.

Sportlehrer Deutsche Kultur und Sprache, lebt bei der krebskranken Mutter die nicht mehr lange zu leben hat,
diese "veruntreut" angeblich Geld, Sohn zieht aus und wieder ein und dass ein Cubaner seine krebskranke
Mutter monatelang ihrem Schicksal ueberlassen will um sich deutscher kultur und Sprache zu widmen also neee
das passt hinten und vorne nicht!!!!!!!


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21.07.2012 22:21
#41 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

Danke für alle konstruktiven Antworten hier.

Vermutlich kann dieser Thread geschlosssen werden.


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21.07.2012 22:28
avatar  Trieli ( gelöscht )
#42 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von Berenice im Beitrag #41
Danke für alle konstruktiven Antworten hier.

Vermutlich kann dieser Thread geschlosssen werden.


Meinst du nicht, daß das der Thread-Eröffner entscheiden sollte????


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21.07.2012 23:47
avatar  Dirk
#43 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Hallo Experten,

habe nochmal paar Fragen bzgl. der Einladung auf der kubanischen Botschaft:

1. Gibt es das Einladungsformular irgendwo im Netz oder muss ich da die kuabnische Botschaft anschreiben ?
2. Wie funktioniert das mit der Beglaubigung beim Notar/Gericht ?
3. Mit dem beglaubigten Formular fahre ich dann nach Bonn zum Konsulat und nehme 200 Euro sowie meinen Pass mit. Muss ich dabei noch irgendetwas beachten ?
4. Wird die Einladung an die CJI in der Provinz des/der Empfängers/-in weitergeleitet (bei uns Holguin) oder muss die in La Habana abgeholt werden ?
5. Wann muss die Einladung in Kuba sein (erst für die Beantragung der PVE oder schon vorher für den Termin auf der deutschen Botschaft) ?
6. Wie lange bleibt so eine Einladung gültig, d.h. wieviele Monate vor dem Reisetermin kann man die machen ?

Wäre nett, wenn ihr mir kurz helfen könntet.

Gruß Dirk


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22.07.2012 00:10
avatar  Luz
#44 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Dirk im Beitrag #43
Hallo Experten,

habe nochmal paar Fragen bzgl. der Einladung auf der kubanischen Botschaft:

1. Gibt es das Einladungsformular irgendwo im Netz oder muss ich da die kuabnische Botschaft anschreiben ?
2. Wie funktioniert das mit der Beglaubigung beim Notar/Gericht ?
3. Mit dem beglaubigten Formular fahre ich dann nach Bonn zum Konsulat und nehme 200 Euro sowie meinen Pass mit. Muss ich dabei noch irgendetwas beachten ?
4. Wird die Einladung an die CJI in der Provinz des/der Empfängers/-in weitergeleitet (bei uns Holguin) oder muss die in La Habana abgeholt werden ?
5. Wann muss die Einladung in Kuba sein (erst für die Beantragung der PVE oder schon vorher für den Termin auf der deutschen Botschaft) ?
6. Wie lange bleibt so eine Einladung gültig, d.h. wieviele Monate vor dem Reisetermin kann man die machen ?

Wäre nett, wenn ihr mir kurz helfen könntet.

Gruß Dirk





zu 1- und 2. das beste mit der besten Beschreibung gibt es vom Berliner Konsulat
zu 3. Ich würde es per Post machen. Kostet 225,-- Euro
zu 4. in Havanna kann sie eine Woche später abgeholt werden. Bis die von dort in die Provinzen weitergeleitet wird kann schon mal gut ein bis zwei Monate dauern
zu 5. erst für die Beantragung der PVE. Nach Zustimmung für Visum gleich weitergehen zur CJI und Einladung abholen. Entsprechend eine Woche vorher die Einladung im Konsulat abgeben/hinschicken, aber nur wenn klar ist, dass es das Visum gibt.
zu 6. ein Jahr ab Ausstellung im Konsulat. Mit dem Reisetermin hat die Einladung aber wenig zu tun. Da muss man eher bei der Verpflichtungserklärung aufpassen.


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22.07.2012 01:12 (zuletzt bearbeitet: 22.07.2012 01:14)
avatar  clara
#45 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Forenliebhaber/in

Zu der viel erwähnten Rückkehrbereitschaft vielleicht mal was Aufmunterndes: Dazu konnte mein Freund eigentlich keinerlei "Beweise" beisteuern, außer einer langjährigen Anstellung. Wir haben das (Besuchs)Visum trotzdem bewilligt bekommen, so ganz aussichtslos ist es also nicht, wobei man es einfach vorher nicht abschätzen kann. (Als Begründung haben wir nur unsere Beziehung genannt und den Wunsch, das gegenseitige Umfeld besser kennen zu lernen, nicht nur in Kuba.)


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22.07.2012 11:03
avatar  Dirk
#46 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Zitat von Luz im Beitrag #44



zu 1- und 2. das beste mit der besten Beschreibung gibt es vom Berliner Konsulat



@Luz: Gibt es diese Beschreibung im Netz zum downloaden ?


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22.07.2012 11:06
avatar  Trieli ( gelöscht )
#47 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx

Hier kannst du alles nachlesen. Mußt aber ziemlich weit nach unten scrollen.


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22.07.2012 11:16 (zuletzt bearbeitet: 22.07.2012 11:18)
#48 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Ist denn eigentlich das Procedere ein und dasselbe für ein Besuchervisum (90 Tage) und einen Studienaufenthalt (z.B. 6 oder 9 Monate)?

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_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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22.07.2012 14:04
avatar  Luz
#49 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Trieli im Beitrag #47
http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/EN/ConsularServices.aspx

Hier kannst du alles nachlesen. Mußt aber ziemlich weit nach unten scrollen.


wenn man eine e-mail schreibt kriegt man eine viel bessere Beschreibung. Dann wird dir genau erklärt, wie du eine eidesstattliche Erklärung für 25 Euro incl. allem kriegst


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22.07.2012 14:17
avatar  Trieli ( gelöscht )
#50 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von Flipper20 im Beitrag #48
Ist denn eigentlich das Procedere ein und dasselbe für ein Besuchervisum (90 Tage) und einen Studienaufenthalt (z.B. 6 oder 9 Monate)?

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Grundsätzlich ja. Man muß beim Sprachvisum nur noch einen Sprachkurs nachweisen und begründen warum man Deutsch lernen möchte.


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