Eidesstattliche Erklärung

  • Seite 1 von 2
21.01.2011 12:23
#1 Eidesstattliche Erklärung
avatar
Mitglied

Da ich lange keine Einladung mehr gemacht habe, bitte ich um Auskünfte, wie das genau mit der eidesstattlichen Erklärung für Nicht-Familienangehörige läuft und wie teuer Übersetzung samt notarieller Beglaubigung ungefähr sind.


 Antworten

 Beitrag melden
21.01.2011 12:52
avatar  Luz
#2 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Luz
Forums-Senator/in

Zitat von mariposa1
Da ich lange keine Einladung mehr gemacht habe, bitte ich um Auskünfte, wie das genau mit der eidesstattlichen Erklärung für Nicht-Familienangehörige läuft und wie teuer Übersetzung samt notarieller Beglaubigung ungefähr sind.



schick eine mail an das Konsulat in Berlin, die schicken dir die Vorlagen zu und sagen auch noch wie du das am besten und günstigsten machen kannst


 Antworten

 Beitrag melden
21.01.2011 16:37
#3 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Rey/Reina del Foro

Schau doch einfach hier in die Infosparte.

Da findet sich u.a. folgendes:

Einladungsformulare auf Deutsch und Spanisch


 Antworten

 Beitrag melden
21.01.2011 18:28
#4 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Ich habe beim Notar 32 Euro für die Eide3sstattliche Versicherung bezahlt . 25 Euro für die Übersetzung von einem Vereidigten Dolmetscher . Nicht zu Vergessen die Oberbeglaubigung vom Landgerichts Präsidenten . Den Preis weis ich allerdings nicht mehr genau . War so um die 30 Euro glaube ich .


 Antworten

 Beitrag melden
21.01.2011 18:37
#5 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Rey/Reina del Foro

Beide Beglaubigungen zusammen sollten nicht mehr als ca 22 € kosten.


 Antworten

 Beitrag melden
24.01.2011 22:51
#6 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Mitglied

nee, machen sie eben nicht. sie geben dir nur ein formular, auf dem steht, dass du dieses papier brauchst. fragen können sie leider keine beantworten, da sie ja damit nichts zu tun haben.


 Antworten

 Beitrag melden
24.01.2011 22:52
#7 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Mitglied

Zitat von andrep-2008
Ich habe beim Notar 32 Euro für die Eide3sstattliche Versicherung bezahlt . 25 Euro für die Übersetzung von einem Vereidigten Dolmetscher . Nicht zu Vergessen die Oberbeglaubigung vom Landgerichts Präsidenten . Den Preis weis ich allerdings nicht mehr genau . War so um die 30 Euro glaube ich .




danke, da habe ich wenigstens eine preisliche vorstellung.


 Antworten

 Beitrag melden
24.01.2011 22:54
#8 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Mitglied

Zitat von Luz

Zitat von mariposa1
Da ich lange keine Einladung mehr gemacht habe, bitte ich um Auskünfte, wie das genau mit der eidesstattlichen Erklärung für Nicht-Familienangehörige läuft und wie teuer Übersetzung samt notarieller Beglaubigung ungefähr sind.



schick eine mail an das Konsulat in Berlin, die schicken dir die Vorlagen zu und sagen auch noch wie du das am besten und günstigsten machen kannst




war selbst dort. sie wissen es eben leider nicht.


 Antworten

 Beitrag melden
24.01.2011 22:56
avatar  Luz
#9 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Luz
Forums-Senator/in

Zitat von mariposa1

Zitat von Luz

Zitat von mariposa1
Da ich lange keine Einladung mehr gemacht habe, bitte ich um Auskünfte, wie das genau mit der eidesstattlichen Erklärung für Nicht-Familienangehörige läuft und wie teuer Übersetzung samt notarieller Beglaubigung ungefähr sind.



schick eine mail an das Konsulat in Berlin, die schicken dir die Vorlagen zu und sagen auch noch wie du das am besten und günstigsten machen kannst




war selbst dort. sie wissen es eben leider nicht.




kann nicht sein. Wenn du das nach deren Vorlage machst kostet die Eidesstattliche Erklärung 21,90 Euro incl. allem.


 Antworten

 Beitrag melden
24.01.2011 23:37
#10 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Inclusive Übersetzung vereidigter Dolmetscher und Notar ? Das glaub ich dir nicht ! Legalisierung beim Landgericht oK ca. 22 Euro .


 Antworten

 Beitrag melden
24.01.2011 23:51
#11 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von andrep-2008
Inclusive Übersetzung vereidigter Dolmetscher und Notar ? Das glaub ich dir nicht ! Legalisierung beim Landgericht oK ca. 22 Euro .


Doch, ca. 22 € für die Beglaubigungen ist richtig. Eine vereidigte Übersetzung braucht man nicht. Man füllt das deutschsprachige und das spanischsprachige Formular, wie es z.B. in der Infosparte hier im Forum zu finden ist, aus - dann beglaubigen lassen (Notar + Landgericht) - und fertig. Alles zusammen etwa 22 €.


 Antworten

 Beitrag melden
24.01.2011 23:53
avatar  Luz
#12 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Luz
Forums-Senator/in

Zitat von andrep-2008
Inclusive Übersetzung vereidigter Dolmetscher und Notar ? Das glaub ich dir nicht ! Legalisierung beim Landgericht oK ca. 22 Euro .



Legalisierung beim Landgericht kostet 10 Euro. Unterschriftentenbeglaubigung beim Notar 11,90 Euro. Übersetzung brauchst du nicht, wenn du einen Notar findest der dir auch dein spanisch geschriebenes Dokument mit dem deutschen zusammen versiegelt


 Antworten

 Beitrag melden
24.01.2011 23:59
#13 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Luz
... wenn du einen Notar findest der dir auch dein spanisch geschriebenes Dokument mit dem deutschen zusammen versiegelt


... was so schwer wohl nicht ist, wenn nicht sogar gängige Praxis ..... die eingetragenen Daten sind ja sowieso überwiegend weder spanisch noch deutsch, sondern schlicht Namen, Geburtsdaten, Adresse, also in beiden Sprachen gleich!


 Antworten

 Beitrag melden
30.01.2011 14:51
avatar  sonita
#14 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von la pirata

Zitat von Luz
... wenn du einen Notar findest der dir auch dein spanisch geschriebenes Dokument mit dem deutschen zusammen versiegelt


... was so schwer wohl nicht ist, wenn nicht sogar gängige Praxis ..... die eingetragenen Daten sind ja sowieso überwiegend weder spanisch noch deutsch, sondern schlicht Namen, Geburtsdaten, Adresse, also in beiden Sprachen gleich!





Jedoch schreibt die kub. Botschaft auf ihrem Info- Blatt:
Die Eidesstattliche Erklärung und deren von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigte Übersetzung ins Spanische müssen vonm Landgericht vorbeglaubigt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass dadurch die Idee zur Frage entstand...


 Antworten

 Beitrag melden
30.07.2011 15:23
avatar  leche
#15 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Macht es doch nicht so kompliziert. Für das Einladungsschreiben braucht's keinen Übersetzer. Anbei ein zweisprachiges Einladungs-Dingsbums.

Brav ausfüllen und dann damit ab zu jemanden der Euere Unterschrift beglaubigt und selbst als dazu berechtigt beglaubigt ist (Apostille).

Jetzt zum Konsul zusammen mit der Kohle und CJI bekommt den Auftrag durchgereicht.

Alles andere ist meines Erachtens nach Overkill.

Chao!



P.S.: Ich weiß nicht ob die angehängten Dokumente sichtbar werden, wenn nicht sagt's Bescheid, dann gibt's eine andere Ablage auf die Ihr zugreifen könnt.


 Antworten

 Beitrag melden
18.08.2011 12:14
#16 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
spitzen Mitglied

Genau so läufts! Haben drei erfolgreiche Einladungen ohne Übersetzer hinter uns.


 Antworten

 Beitrag melden
18.08.2011 18:40
#17 Heirat in Cuba
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Am Montag gehts los.3 Monate Cuba pur.Ich werde am 13.09.2011 auf Isla de la Juventud Heiraten.Meine Frage ist,was muss ich mit der Heiratsurkunde tun damit sie von der Rentenversicherungsanstalt anerkannt wird?(evtl.auch beim standesamt melden und Cuba Botschaft?)
Für Hilfreiche Antworten Wäre ich Dankbar.MfG. manolito


 Antworten

 Beitrag melden
23.09.2011 16:31
avatar  much
#18 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Mitglied

Zitat von leche
Macht es doch nicht so kompliziert. Für das Einladungsschreiben braucht's keinen Übersetzer. Anbei ein zweisprachiges Einladungs-Dingsbums.



Wurde dieses zweisprachige Einladungs-Dingsbums schon bei der Botschaft in Berlin und bei der Außenstelle in Bonn erfolgreich erprobt?

Danke für die Info.


 Antworten

 Beitrag melden
24.09.2011 10:36
#19 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
spitzen Mitglied

Ja, 3x (Bonn). Habe ich weiter oben schon gepostet...


 Antworten

 Beitrag melden
24.09.2011 12:34
avatar  much
#20 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
Mitglied

Hallo adelante
Für mich war der Hinweis Bonn wichtig. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob mein Notar dieses zweisprachige Einladungsformular beglaubigen würde. Er hat mir beim letzten Mal signalisiert, er könne nichts in spanischer Sprache beglaubigen, da er dem Spanischen nicht mächtig ist. Vielleicht hat aber ein anderer Notar damit weniger Probleme. So einen werde ich mir dann suchen müssen. Ein Versuch ist es jedenfalls wert. Es würde wirklich ne Menge Kohle sparen.

Danke nochmals für den Tipp.


 Antworten

 Beitrag melden
24.09.2011 12:48 (zuletzt bearbeitet: 24.09.2011 12:48)
avatar  jan
#21 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

Zitat

da er dem Spanischen nicht mächtig ist



Aua,aua. Hauptsache du bist dem Deutschen mächtig
Aber nicht zu mächtig
.

24.09.2011 13:31
#22 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
spitzen Mitglied

Er beglaubigt auch nicht den Inhalt des Dokumentes, sondern deine Unterschrift und Identität anhand vom Perso,Pass oder weil du persönlich bekannt bist.


 Antworten

 Beitrag melden
30.12.2011 14:18
avatar  hola2
#23 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
super Mitglied

Nochmal eine Frage für ganz Dumme:
Einladungsschreiben = Einladungsformular = Eidesstattliche Erklärung? Richtig? Alles das Gleiche? Muss für eine eidesstattliche Erklärung nicht irgendwo die Formulierung "hiermit erkläre ich an Eides statt..." vorkommen?

Also brauche ich (für die kubanische PVE) nur das zweisprachige Formular, gehe damit zum Notar und lasse es beglaubigen, lasse esdanach überbeglaubigen, schicke es ins Konsulat, bezahle das Ganze y ya?


 Antworten

 Beitrag melden
30.12.2011 15:46 (zuletzt bearbeitet: 30.12.2011 15:47)
#24 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
spitzen Mitglied

Genau so ist es Es gibt hier irgentwo im Forum das zu runterladen. Sonst schick mir ne mail und ich sende dir mein Formular.


 Antworten

 Beitrag melden
31.12.2011 11:36
avatar  hola2
#25 RE: Eidesstattliche Erklärung
avatar
super Mitglied

Meinst du das, das es auf der ersten Seite dieses Themas gibt?


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 2 « Seite 1 2 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!