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multa im Vertrag des Autoverleihers
#2 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Wo ist der Forumsapotheker, der diese chinesichen Schriftzeichen
ins spanische oder deutsch schreiben kann?
falko
se cobran los indicadores laterales
mas multa de transito
Wieviel Jahre Ehemann einer cubana?
#5 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Außer der Zeile mit dem "Policia de Carretera" scheint der Text (Kenntnisnahme der Vertragsklauseln, Verlust des Versicherungsschutzes bei anderen Fahrern, Versicherungsausschluß von CD und Reifen, etc.), aber eher vom Vermieter vorher in den Vertrag geschrieben worden zu sein.
Zitat von el prieto
Außer der Zeile mit dem "Policia de Carretera" scheint der Text (Kenntnisnahme der Vertragsklauseln, Verlust des Versicherungsschutzes bei anderen Fahrern, Versicherungsausschluß von CD und Reifen, etc.), aber eher vom Vermieter vorher in den Vertrag geschrieben worden zu sein.
Ja, das trifft auf den Text über der Zeile der Polizei zu. Der Text darunter ("se cobran..." ist aber wohl bei Fahrzeugrückgabe hinzugefügt worden. Die Handschrift scheint auch eine andere zu sein.
#8 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Komisch wäre dann auch, daß amigo3 die multa erlassen wurde, wie er im anderen thread schrieb! Offensichtlich war das fehlende Original des Passes gar nicht oder zumindest nicht nur Gegenstand der multa.
Zitat
Die hübsche funcionaria mit den zwei Streifen lächelt mich tatsächlich an. Holt ein dickes Gesetzbuch heraus. Versucht mir den Fall aus ihrer Sicht zu erklären. Jetzt verstehe ich nicht mehr viel. Aber ich sage ihr nochmals, dass ich 7 Jahre nur mit der Kopie des Passes unterwegs bin und auch vor einer Woche habe ich dafür keine multa bekommen. Der Fall ist doch klar. Aber klar ist auf Cuba anscheinend nichts. Sie redet sich damit raus, dass ich zu wenige Sprachkenntnisse habe und deswegen die Anwesenheit meiner novia wichtig wäre.
Da scheint dann wohl ein sprachlich bedingtes Missverständnis vorgelegen zu haben. In diesem Fall wäre es allerdings umso peinlicher, einen auf dicke Hose zu machen.
Vielleicht war ja deshalb die novia beim Friseur
Zitat von amigo3
hier eine Kopie der multa
Wer kann da was zu sagen?
saludos
amigo3
-T2 kennt alles, was auf der Vertragt steht.
-sowie auch, was über den nicht autorizierten fahrer
-Cd und reifen werde nicht von der Versicherung übernomen..(ich denke verlust)
-Bußgeld und indicadores laterales werden kasiert...
#10 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Zitat
Wer kann da was zu sagen?
Der Polizist bezieht sich auf Artikel 61 Absatz 2) von Gesetz 109 aus 2010 (veröffentlicht am 17. September 2010, gültig seit 16. März 2011).
Dort steht:
"Los usuarios de la vía están obligados a:
[...]
2) si es conductor de un vehículo de motor, llevar consigo y mostrar, cuando se le solicite por un agente de la autoridad, la licencia o permiso de conducción o el permiso de aprendizaje, la licencia o permiso de circulación del vehículo y cualquier otro documento relacionado con la circulación del vehículo, cuyo porte esté establecido;"
"Die Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet:
[...]
2) wenn es sich um den Fahrer eines Kraftfahrzeuges handelt, den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis oder die Lernerlaubnis [für Fahrschüler], den Fahrzeugschein [frei übersetzt] und jedes andere Dokument, das mit der Verkehrsteilnahme des Fahrzeugs zusammenhängt und dessen Mitführen verordnet ist, mit sich zu führen und vorzuzeigen, wenn es von einem Beamten mit Weisungsrecht verlangt wird."
Dort steht also, dass der Führerschein mitgeführt werden muss. Vom Reisepass steht da allerdings nichts. Die Frage ist also, ob die Geldbuße tatsächlich wegen des fehlenden Original-Reisepasses (das wäre dann durch den genannten Paragraphen nicht gedeckt) oder vielleicht doch wegen des fehlenden Original-Führerscheins erteilt wurde.
Im Gesetz steht übrigens auch ("schwarz auf weiß"), dass sich die Verkehrsteilnehmer den Polizeibeamten gegenüber respektvoll und höflich verhalten müssen. Wäre vielleicht noch eine zweite "Multa" wert gewesen?
Seite 8 oben links:
- Gaceta Oficial No. 040 de 2010.pdf
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#12 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Zitat von San_German
Ausländer in Deutschland müssen auch immer ihren Pass dabei haben. Ist aber auch Auslegungssache des Kontrollierenden.
Das ist nicht ganz richtig-sie müssen sich ausweisen können! Egal mit Reisepass oder Perso.
falko
#14 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
1. Ausweisen ist eine Sache - dafür gibt es entweder den Reisepass oder ein anderes in dem Land gültiger Identifikationsausweis (hierzulande Perso...) Aber: Ausländer haben keinen Perso... sondern einen eigenen Niederlassungsbewilligungsausweis - soviel zu hier und auch da gibt es noch feine Unterschiede. Vor allem aber: Die Exekutive ist ganz sicher nicht verpflichtet eine Kopie anzuerkennen
2. Spezieller Fall eben für Ausländer - teilw. durch Pass zB bei Touris gedeckt: Die Aufenthaltsberechtigung (im Passfall das eingeklebte Visum beim Touri) welche ebenfalls von der Exekutive überprüft werden kann. Auch da gilt ganz sicher: Kein Rechtsanspruch darauf, daß ne simple Kopie anerkannt wird.
#15 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Zitat von Mocoso
Aber: Ausländer haben keinen Perso... sondern einen eigenen Niederlassungsbewilligungsausweis - soviel zu hier und auch da gibt es noch feine Unterschiede. Vor allem aber: Die Exekutive ist ganz sicher nicht verpflichtet eine Kopie anzuerkennen.....
.......
Lieber Bruder Schnürschuh.
wieso haben Ausländer keinen Perso? Ist das vielleicht in Österreich so!?
Hier in D läuft meine Frau nur mit ihrem cubanischen Perso rum, sie ist auch
schon kontrolliert worden! Du hast Recht, die Executive muss keine Kopie oder ausländischen
Perso anerkennen, wenn man aber eine anständige Begründung hat, warum sie nur mit dem Perso rumläuft
und den original Reisepass mit deutschem Visum später vorlegen kann, gibt es keine Probleme.
Selbst in Cuba fahre ich überwiegend mit dem deutschen Perso rum, hat bis jetzt immer gereicht.....
falko
In Cuba genügt es, wenn der Pass in der Casa ist oder im Hotel, man sich jedoch mit einem amtlichen Ausweis ausweisen kann. Ich habe immer meine CH-ID-Card dabei, den Führerschein und das Visum. Hatte noch nie Probleme. Kopie ist jedoch so eine Sache. Sie wird teilweise von den ausländischen Polizei geduldet, jedoch nicht anerkannt.
Somit: Immer amtlichen Ausweis dabei haben. Den Führerschein habt ihr ja auch nicht in Kopie dabei....
#18 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Zitat von suizo
In Cuba genügt es, wenn der Pass in der Casa ist oder im Hotel, man sich jedoch mit einem amtlichen Ausweis ausweisen kann. Ich habe immer meine CH-ID-Card dabei, den Führerschein und das Visum. Hatte noch nie Probleme. Kopie ist jedoch so eine Sache. Sie wird teilweise von den ausländischen Polizei geduldet, jedoch nicht anerkannt.
Somit: Immer amtlichen Ausweis dabei haben. Den Führerschein habt ihr ja auch nicht in Kopie dabei....
Ich hatte immer nur den internationalen Fs dabei, der "richtige" lag dort wo er hingehört: im Tresor mit Pass, Kreditkarten und Flugticket. Dazu vom Pass die Hauptseite als Farbkopie laminiert hat immer gereicht, außer bei Kontrollen im Haus durch die Immigration. Da mußte ich eben zum Tresor.
Selbst das auswärtige Amt schreibt: "Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein, Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel)."
Das bedeutet aber lediglich "in der Regel" und nicht, daß die kubanischen Behörden verpflichtet sind diese anzuerkennen.
#20 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Zitat von Trieli
Selbst das auswärtige Amt schreibt: "Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein, Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel)."
Das bedeutet aber lediglich "in der Regel" und nicht, daß die kubanischen Behörden verpflichtet sind diese anzuerkennen.
Diesen Text hatte ich ja bereits hier hereingestellt. "In der Regel" bedeutet "nur wenns wirklich passrelevant ist" - also bei Ausreise oder zur zweifelsfreien Personenfeststellung bei dringendem Verdacht auf eine strafbare Handlung etc. Aber nicht bei jedem Sandlatscher der Langeweile hat.
#21 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Das interpretierst du jetzt da rein oder wo steht das irgendwo offiziell geschrieben? In der Regel bedeutet für mich nur, daß die Kopie in den meisten Fällen ausreichend ist, es aber auf Kuba keine gesetzlichen Grundlage gibt, die die Gesetzeshüter verpflichtet diese auch zu akzeptieren.
#23 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
Zitat von Trieli
Das interpretierst du jetzt da rein oder wo steht das irgendwo offiziell geschrieben? In der Regel bedeutet für mich nur, daß die Kopie in den meisten Fällen ausreichend ist, es aber auf Kuba keine gesetzlichen Grundlage gibt, die die Gesetzeshüter verpflichtet diese auch zu akzeptieren.
Es gibt aber auch keine, die den Touri verpflichtet, Originale ständig mit sich zu führen. Wer war zuerst da? Das Huhn oder das Ei?
Sollte mal einer aufs Original bestehen, erkläre ich ihm die Odyssee, als mir mal in Kuba der Pass gestohlen wurde. Dann frage ich ihn ob er mir garantieren könne daß dies nicht wieder vorkommt.
Eine Kopie ist nunmal kein Dokument. Da gibt es nicht mal den Ansatz einer Diskussion
Falko hat es gut beschrieben: Wenn sie es aktzeptieren ist es in ihrem Ermessensspielraum. Wenn sie wollen, musst du das Original nachliefern und vorzeigen - basta. Da gibt es maximal noch (bei uns in A) das Prinzip der Verhältnismässigkeit, auf das man sich berufen kann.
Die haben am Kontrollpunkt die Kopie laut Bericht einmal dezitiert akzeptiert, aber darauf hingewiesen, daß sie das nächste mal das Original sehen wollen. Nachdem er das Original wieder nicht dabei hatte, hat er eher Glück gehabt, als daß er sich hier noch groß echauffieren sollte. That's it.
@ela:
' Es gibt aber auch keine, die den Touri verpflichtet, Originale ständig mit sich zu führen. Wer war zuerst da? Das Huhn oder das Ei? '
Es gilt Weltweit immer nur das Original als Dokument. Informier dich hier einfach mal und lass die Hühner aussen vor.
Würd mich wirklich interessieren (und sicher auch amüsieren) dich bei der Einreise mal mit deinem Hühnerdokument an der Grenze stehen zu sehen und mit dem Einreisebeamten über Eier diskutieren zu sehen (aber das Originalei hab ich doch nur sicher zu Hause im Nachtkästchen zurückgelassen )
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