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Anspruchseinbürgerung
Die Frage ist ja, ob eine deutsche Geburtsurkunde existiert. Wenn nicht, dann muß man ja erstmal schauen das man diese erhält. Diese kann aber nur das deutsche Elternteil beantragen. Und das auch nur wenn das Kind vor dem 01.01.2000 geboren wurde. War die Geburt danach, dann wird es kompliziert.
Also noch hast du gar nichts gesagt. Du hast nur gefragt ob man einen Kubaner kennt, der das schon gemacht hat.
Ja. Kenne ich. Der hatte aber eine deutsche Geburtsurkunde aus der damaligen DDR. Der wollte allerdings gar nicht die Einbürgerung sondern nur das dauerhafte Aufenthaltsrecht und das war kein Problem. Er lebt jetzt seit 9 Jahren hier und hatte sofort Aufenthalt- und Arbeitsgenehmigung.
Habe ich doch schon gesagt Trieli:Zitat:Das und noch etliche andere Papiere,hat unser Bekannter ja auch schon alles gemacht.
Mittlerweile wartet er seit 14 Monaten....
"Unser" Cubaner ist in Cuba geboren und aufgewachsen als Sohn eines Deutschen der
sich allerdings nach 3 jahre hat scheiden lassen.(Und dann das weite gesucht hat).
Man merke:Manchmal geht es auch andersherum!
Also hat er keine Deutsche Geburtsurkunde ist aber in Cuba als Sohn eines
Deutschen eingetragen.
Die Deutsche Botschaft war zufrieden mit den eingereichten Papieren und hat
das ganze nach Bonn weitergeleitet,vor 14 Monaten!
Er fragt jetzt zwar immerwieder bei der Botschaft nach (spricht auch leidlich
Deutsch)aber die sagen das liegt an Bonn.
Ich will eigentlich nur wissen wie lange so ein verfahren dauern kann.
#8 RE: Anspruchseinbürgerung
Dann müßte der Vater aber eine Klage zur Vaterschaftsfeststellung einreichen. Und darüber müßte der Sohn wohl informiert werden. Immerhin braucht es dazu seine DNA.
Auf der Botschaft braucht man aber nicht zwingend Deutsch. Die sprechen auch Spanisch da!
Wenn die deutschen Behörden nicht wollen, dann kann so ein Verfahren auch locker x Jahre dauern. Ich würde da mal echt Terror machen. Es ist das gute Recht des Jungen Deutscher zu werden wenn er mag.
Dumme Frage: Wenn in der kubanischen Geburtsurkunde der deutsche Vater eingetragen ist (das entnehme ich aus dem Beitrag von cardenas jedenfalls so), dann müsste das doch ausreichen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen und auch zu bekommen, oder nicht? Das ist doch ein offizielles Dokument, dessen Richtigkeit ja auch bei sonstigen Vorgängen, z.B. Heirat mit einem Deutschen o.ä., nicht angezweifelt wird. Muss der (deutsche) Vater da überhaupt was dazu sagen/sein Einverständnis zu geben?
#13 RE: Anspruchseinbürgerung
Zitat
Die Deutsche Botschaft war zufrieden mit den eingereichten Papieren und hat
das ganze nach Bonn weitergeleitet,
Wieso eigentlich nach Bonn?
Ist die Regierung und das AA wieder umgezogen?
Für Geburten von Deutschen im Ausland ist u.a. das Standesamt I in Berlin Mitte zuständig.
Ich würde mich mal dahin wenden.
Und wenn es nur für sachdienliche Auskünfte ist.
Zitat von Iraida
Dumme Frage: Wenn in der kubanischen Geburtsurkunde der deutsche Vater eingetragen ist (das entnehme ich aus dem Beitrag von cardenas jedenfalls so), dann müsste das doch ausreichen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen und auch zu bekommen, oder nicht? Das ist doch ein offizielles Dokument, dessen Richtigkeit ja auch bei sonstigen Vorgängen, z.B. Heirat mit einem Deutschen o.ä., nicht angezweifelt wird. Muss der (deutsche) Vater da überhaupt was dazu sagen/sein Einverständnis zu geben?
Na klar. Nur mal angenommen, deutscher Vater und kubanische Mutter sind beide europäischer Typ, also haben eine helle Hautfarbe. Ergebnis in der Wiege ist aber ein nicht so hellhäutiges Kind. Von Seiten des Vaters könnte da schon mal die Vaterschaft in Zweifel gezogen werden, wenn er das Kind zum ersten Mal zu Gesicht bekommt, oder? Die Hautfarbe ist nun mal ein sehr offensichtliches Unterscheidungsmerkmal, deshalb eignet sie sich ja auch so vortrefflich für rassistisch motivierte Abgrenzung. Wobei in diesem Fall ich nicht von Rassismus sprechen würde.
Gestern war im Weltspiegel übrigens ein zum Thema passender Beitrag, allerdings mit philippinischen Vorzeichen.
Zitat von cardenas
Habe ich doch schon gesagt Trieli:Zitat:Das und noch etliche andere Papiere,hat unser Bekannter ja auch schon alles gemacht.
Mittlerweile wartet er seit 14 Monaten....
"Unser" Cubaner ist in Cuba geboren und aufgewachsen als Sohn eines Deutschen der
sich allerdings nach 3 jahre hat scheiden lassen.(Und dann das weite gesucht hat).
Man merke:Manchmal geht es auch andersherum!
Also hat er keine Deutsche Geburtsurkunde ist aber in Cuba als Sohn eines
Deutschen eingetragen.
Die Deutsche Botschaft war zufrieden mit den eingereichten Papieren und hat
das ganze nach Bonn weitergeleitet,vor 14 Monaten!
Er fragt jetzt zwar immerwieder bei der Botschaft nach (spricht auch leidlich
Deutsch)aber die sagen das liegt an Bonn.
Ich will eigentlich nur wissen wie lange so ein verfahren dauern kann.
Hallo Cardenas,
wichtig für die Frage, ob Dein Kubaner auch Deutscher ist, ist das Geburtsdatum und das zu diesem Zeitpunkt geltende Staatsangehörigkeitsrecht. Danach bestimmt sich letztlich die Staatsangehörigkeit. Je nachdem wann er geboren ist, kann entscheidend sein, ob er möglicherweise unehelich geboren wurde. Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Staatsangehörigkeitsrecht beantwortet das Bundesverwaltungsamt. Wahrscheinlich hat die Deutsche Botschaft in Havanna dies auch dorthin adressiert. Wenn Du ein wenig herumgoogelst findest Du auch die älteren Versionen des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Saludos
Pilonero
Der Junge Mann ist 25 Jahre alt und wurde ehelich geboren.
Letztes jahr im Februar haben wir ihn kennengelernt,sieht
Deutscher aus als die meisten Deutschenund seinem
Vater wie aus dem Gesicht geschnitten,ich habe Fotos gesehen.
Und typisch Deutsch,zielstrebig und arbeitet selbständig.
Zum Vater besteht kein Kontakt,aufenthalt unbekannt.
Das BVA sitzt übrigens in Köln und nicht in Bonn wie ich dachte.
Er schickt uns regelmäßig emails da wir sein einziger Deutscher Kontakt sind.
Ich habe heute beim BVA angerufen und bekam dort bestätigt das das
Verfahren registriert ist.
Aber keine weiteren Auskünfte ohne eine Vollmacht,die habe ich heruntergeladen,
und werde sie ihm faxen,er unterschreibt und dann bekomme ich Auskunft.
Mal sehen ob sich was machen läßt.
Zitat von LuzZitat von cardenas
Der Junge Mann ist 25 Jahre alt
25?. Warum stellt er den Antrag denn erst jetzt? Spätzünder, oder was?
Und ich dachte wir sprechen hier über ein drei oder fünfjähriges Gör.
---------------------------------------------------------------------------
Na dann zeig mir mal die drei oder fünfjährige Gör die
ein Verfahren betreibt zur Anspruchseinbürgerung.
Und warum nicht erst jetzt?
Ich meine,wie reif warst Du denn mit zb.12?
Zitat von cardenasZitat von LuzZitat von cardenas
Der Junge Mann ist 25 Jahre alt
25?. Warum stellt er den Antrag denn erst jetzt? Spätzünder, oder was?
Und ich dachte wir sprechen hier über ein drei oder fünfjähriges Gör.
---------------------------------------------------------------------------
Na dann zeig mir mal die drei oder fünfjährige Gör die
ein Verfahren betreibt zur Anspruchseinbürgerung.
Und warum nicht erst jetzt?
Ich meine,wie reif warst Du denn mit zb.12?
Na ja. Mit 16 hab ich schon so ähnlich gedacht wie jetzt. Zumindest in den Grundzügen. Und bei drei oder fünfjährigen steht natürlich meistens eine alleingelassene Mutter dahinter, die entweder Unterhalt oder die bestmöglichste Zukunft für ihr Gör möchte.
Wenn dein Freund nun aber schon Erwachsener ist dann könntest du ihn doch einfach einladen und er könnte sich hier in Deutschland selbst um seine Angelegenheiten kümmern. Was steht dem denn im Wege? Oder haben wir es hier mit einem Mitarbeiter des Gesundheitssektors zu tun?
[quote="jan]Für Geburten von Deutschen im Ausland ist u.a. das Standesamt I in Berlin Mitte zuständig.
Ich würde mich mal dahin wenden.
Und wenn es nur für sachdienliche Auskünfte ist.[/quote]
das war einmal, seit 1. Januar 2010 ist das Heimatstandesamt des deutschen Elternteils zuständig.
Um die deutsche Staatsbürgerschaft für das cubanische Kind eines deutschen Elternteils zu erlangen,
wird die cubanische Geburtsurkunde, mit Eintragung des deutschen Elternteils und mit dem Vermerk
"por los padres" benötigt, ansonsten sieht es schlecht aus.
Zitat von Luz
Wenn dein Freund nun aber schon Erwachsener ist dann könntest du ihn doch einfach einladen und er könnte sich hier in Deutschland selbst um seine Angelegenheiten kümmern. Was steht dem denn im Wege? Oder haben wir es hier mit einem Mitarbeiter des Gesundheitssektors zu tun?
------------------------------------------------------------------------------
Dann hätte ich natürlich auch erst mal die Kosten an der
Backe.
Und eine Einladung machen für eine Person die gerade die Einbürgerung
betreibt halte ich für ein wenig riskant.
Ich denke fürs erste reicht es wenn ich die Vollmacht von ihm habe,damit
kann ich seine Interessen ja gleichberechtigt vertreten.
Und in meinem Büro (laut Pauli)hab ich ja alle Zeit der Welt
mir schöne Geschichten fürs BVA und das Forum auszudenken.
Zitat von Sharky
Um die deutsche Staatsbürgerschaft für das cubanische Kind eines deutschen Elternteils zu erlangen,
wird die cubanische Geburtsurkunde, mit Eintragung des deutschen Elternteils und mit dem Vermerk
"por los padres" benötigt, ansonsten sieht es schlecht aus.
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Diese hat er!Wie gesagt,er konnte alle notwendigen Papiere vorlegen,außer
der heutigen Adresse seines Vater.
Eventuell könnte das ein Grund sein wieso das verfahren so lange dauert.
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