Verpflichtungserklärung

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30.01.2012 21:12
avatar  Fini
#1 Verpflichtungserklärung
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Top - Forenliebhaber/in

Hallo und ein gesundes neues Jahr wünsche Ich Euch!

Ich habe eine Frage:

Ein Freund von mir will seine Freundin für 3 Monate nach Deutschland einladen und ich weiß nicht mehr so genau wie das Funktioniert.. Er will nicht heiraten oder so...
Was braucht Man um eine Verpflichtungserklärung zu beantragen?

- 3 Gehaltsnachweise und was noch?



Danke im Voraus


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30.01.2012 21:16
#2 RE: Verpflichtungserklärung
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Forums-Senator/in

Mietvertrag und Stromrechnung und 25 Euro

LG


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30.01.2012 21:18
avatar  Fini
#3 RE: Verpflichtungserklärung
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Top - Forenliebhaber/in

Stromrechung?


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30.01.2012 21:23 (zuletzt bearbeitet: 30.01.2012 21:23)
avatar  Fini
#4 RE: Verpflichtungserklärung
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Top - Forenliebhaber/in

mit wieviel Geld muss man rechnen um die papiere in Kuba zu machen?

Vielen Dank


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30.01.2012 21:23
#5 RE: Verpflichtungserklärung
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Forums-Senator/in

Manchmal wollen die sehen das du Deine Rechnungen bezahlst und zum Abgleich mit den Mietvertrag. Kommt immer auf die Gemeinde an.


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30.01.2012 21:28
#6 RE: Verpflichtungserklärung
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Forums-Senator/in

Mit den ganzen Papieren Uebersetzunge ,Notar, Einladung,Gericht, Paß, Und den Kram in Kuba wirst du bei plus 500 Euro liegen.


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30.01.2012 23:48
avatar  Fini
#7 RE: Verpflichtungserklärung
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Montishe
Mit den ganzen Papieren Uebersetzunge ,Notar, Einladung,Gericht, Paß, Und den Kram in Kuba wirst du bei plus 500 Euro liegen.




DANKE


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31.01.2012 14:31 (zuletzt bearbeitet: 31.01.2012 14:32)
avatar  Félix
#8 RE: Verpflichtungserklärung
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Forenliebhaber/in

Zitat von Fini

Zitat von Monschischi
Mit den ganzen Papieren Uebersetzunge ,Notar, Einladung,Gericht, Paß, Und den Kram in Kuba wirst du bei plus 500 Euro liegen.



DANKE




Hallo Negra, mach Dir da keine Gedanken, das Monschischi ist relativ neu im Foro und wird Dich noch nicht kennen, deshalb wahrscheinlich der Hinweis mit der Stromrechnung, der ist immer so drauf. Hoffe Willy ist Ok.

LG auch nach GTMO
Félix


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31.01.2012 16:16
avatar  Luz
#9 RE: Verpflichtungserklärung
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Fini
mit wieviel Geld muss man rechnen um die papiere in Kuba zu machen?

Vielen Dank




Diese Infos kriegt man aus dem Konsulat in Berlin: Die entsprechen auch meinen persönlichen Erfahrungen

Rechnen sie bitte mit folgenden Kosten für das Einladungsverfahren:
Reisepass: 55 CUC
Beantragung des deutschen Visums: 60 Euro zu zahlen in CUC (dafür benötigt werden Verpflichtungserklärung 25 Euro, KV ca. 100 Euro, DHL 60 Euro)
Einladung: 200 Euro bzw. 225 Euro bei Beantragung per Post (dafür benötigt wird Unterschriftenbeglaubigung – ca. 15 Euro - mit Legalisierung durch das Landgericht ca. 10 Euro)
Beantragung PVE: 150 CUC
Flughafengebühr bei der Ausreise: 25 CUC
Fakultativ: Verlängerung der PVE um zwei Monate (falls von der deutschen Botschaft verlangt): 120 CUC
Beschleunigte Bearbeitung der Einladung in der CJI in Havanna (Aushändigung ca. eine Woche nach einreichen der Einladung im Konsulat): 15 CUC


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27.03.2012 21:10
avatar  Butch
#10 RE: Verpflichtungserklärung
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neues Mitglied

Hallo, eine Frage zur Verpflichtungserklärung und zur Krankenversicherung. Beides will Kuba ja im Original. Bloß ist das auf Deutsch, das muß ich nicht ins spanische übersetzen und beglaubigen lassen oder?
Am Donnerstag habe ich dann alle Papiere, hoffe ich......


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27.03.2012 21:49
avatar  much
#11 RE: Verpflichtungserklärung
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Mitglied

Zitat von Butch
Hallo, eine Frage zur Verpflichtungserklärung und zur Krankenversicherung. Beides will Kuba ja im Original. Bloß ist das auf Deutsch, das muß ich nicht ins spanische übersetzen und beglaubigen lassen oder?
Am Donnerstag habe ich dann alle Papiere, hoffe ich......



Die Verpflichtungserklärung ist für die deutsche Botschaft. Die sprechen deutsch.
Wegen der Reiseversicherung sprichst du am besten mit deiner Versicherung. Die sollen dir, wenn möglich, auch eine spanische Übersetzung oder eine spanischsprachige Bestätigung ausfertigen. Von meiner Versicherung habe ich eine Mail-Bestätigung und das deutsche Original. Wurde immer ohne Probleme akzeptiert.


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27.03.2012 22:23
avatar  Pauli
#12 RE: Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Butch
Hallo, eine Frage zur Verpflichtungserklärung und zur Krankenversicherung.





Die einzuladene Person,benötigt für die Deutsche Botschaft
in Havanna die Verpflichtungserklärung und die Krankenversicherung.
Und die in der Botschaft,können Deutsch lesen.


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28.03.2012 17:47
avatar  Butch
#13 RE: Verpflichtungserklärung
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neues Mitglied

Alles klar, vielen Dank.


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29.03.2012 14:54 (zuletzt bearbeitet: 29.03.2012 14:56)
avatar  el carino ( gelöscht )
#14 RE: Verpflichtungserklärung
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el carino ( gelöscht )

die einladende person muß nach derzeitigem stand, mindestens 1400,- euro netto monatliches einkommen nachweisen. ebenso sind mietvertrag von entscheidender bedeutung da auch die größe der wohnung für das ausländeramt von wichtigkeit ist. für einladende die zum beispiel selbst nur eine 2 zimmer-wohnung dem ehrenwerten gast als obdach zu bieten haben verschlechtert sich die chance auf ausstellung der verpflichtungserklärung, auch eine krankenversicherung für die dauer des aufenthalts in germanien wird bisweilen vorgeschrieben.

das ca. sind die eckpunkte zumindest hier im westlichen rheinland, möglicherweise variieren diese aber von bundesland zu bundesland.
darüber hinaus ist mir schon klar das von den hier anwesenden ladys und gentleman niemand in einer armseeligen zwei zimmer wohnung hausen muß und sich mit einem sklavensalär von bemitleidenswertem einkommen herumschlägt...


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29.03.2012 15:07
avatar  George1
#15 RE: Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el carino
ebenso sind mietvertrag von entscheidender bedeutung da auch die größe der wohnung für das ausländeramt von wichtigkeit ist.



Sorry Hasi - aber das ist Unsinn.
Die Behausungsgröße ist nur bein FzF-Visum von Interesse.
Aber da sind wir wieder bei den Begrifflichkeiten - die einladende Person muß ja nicht die sein, die die Verpflichtungserklärung macht
Was nützte es also der ABH zu wissen, das der die Verpflichtungserklärung machende Opa in ´nem Schloß wohnt, wenn der einladende Enkel nur in einer Hundehütte haust

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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29.03.2012 15:17
#16 RE: Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von George1
Was nützte es also der ABH zu wissen, das der die Verpflichtungserklärung machende Opa in ´nem Schloß wohnt, wenn der einladende Enkel nur in einer Hundehütte haust


Weil im Fall der Fälle ein Schloßbewohner eher zur Rechenschaft gezogen werden kann als ein Hundehüttenbewohner, der dort wahrscheinlich eh schon für lau wohnt.
Und darum gehts ja letztendlich den Behörden und nicht darum, daß der kubanische Gast angenehm und komfortabel wohnt.


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29.03.2012 15:25
#17 RE: Verpflichtungserklärung
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sehr erfahrenes Mitglied

Also von mir wollten die letztes Jahr nur eine Gehaltsmitteilung haben. Den Rest haben sie mir so geglaubt.
Hatte aber leider keine mit, konnte sie aber faxen lassen.

Nach 5 min war alles fertig!

VG Dimi


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29.03.2012 15:33
avatar  George1
#18 RE: Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el prieto
Weil im Fall der Fälle ein Schloßbewohner eher zur Rechenschaft gezogen werden kann als ein Hundehüttenbewohner, der dort wahrscheinlich eh schon für lau wohnt.
Und darum gehts ja letztendlich den Behörden und nicht darum, daß der kubanische Gast angenehm und komfortabel wohnt.



Und genau deswegen will eben niemand was über die Wohnsituation wissen - wissen will man lediglich, ob du dir leisten kannst die Cubine zu füttern und für die Jagt auf Sie - imm Falle der Flucht zu zahlen.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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29.03.2012 16:14
avatar  ( gelöscht )
#19 RE: Verpflichtungserklärung
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( gelöscht )

Zitat von George1

Zitat von el prieto
Weil im Fall der Fälle ein Schloßbewohner eher zur Rechenschaft gezogen werden kann als ein Hundehüttenbewohner, der dort wahrscheinlich eh schon für lau wohnt.
Und darum gehts ja letztendlich den Behörden und nicht darum, daß der kubanische Gast angenehm und komfortabel wohnt.



Und genau deswegen will eben niemand was über die Wohnsituation wissen - wissen will man lediglich, ob du dir leisten kannst die Cubine zu füttern und für die Jagt auf Sie - imm Falle der Flucht zu zahlen.





Die GRoesse der Wohnung interessiert die Botschaft nicht im Geringsten, denen ist es auch ziemlich schnurz zu wem die Cubine hier in Deutschland
unters Federbett huepft. VE und Krankenversicherung muss allerdings vorliegen.


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29.03.2012 16:28
avatar  Luz
#20 RE: Verpflichtungserklärung
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Español

Zitat von George1

Zitat von el prieto
Weil im Fall der Fälle ein Schloßbewohner eher zur Rechenschaft gezogen werden kann als ein Hundehüttenbewohner, der dort wahrscheinlich eh schon für lau wohnt.
Und darum gehts ja letztendlich den Behörden und nicht darum, daß der kubanische Gast angenehm und komfortabel wohnt.



Und genau deswegen will eben niemand was über die Wohnsituation wissen - wissen will man lediglich, ob du dir leisten kannst die Cubine zu füttern und für die Jagt auf Sie - imm Falle der Flucht zu zahlen.





Die GRoesse der Wohnung interessiert die Botschaft nicht im Geringsten, denen ist es auch ziemlich schnurz zu wem die Cubine hier in Deutschland
unters Federbett huepft. VE und Krankenversicherung muss allerdings vorliegen.




allerdings geht es hier auch gerade mal um die Ausländerpolizei und nicht um die Botschaft.
In Berlin geht das dort mit der VE recht geschmeidig - bin aber "blond und fast blauäugig" - schätze mal das hilft gewaltig.


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29.03.2012 16:33
avatar  George1
#21 RE: Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Luz
allerdings geht es hier auch gerade mal um die Ausländerpolizei und nicht um die Botschaft.



Warum sollte sich wohl die Ausländerpolizei für die Größe meines Palastes interessieren

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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29.03.2012 16:43
avatar  ( gelöscht )
#22 RE: Verpflichtungserklärung
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( gelöscht )

Bei einem ganz simplen Schengenbesuchsvisum mischt sich die Auslaenderbehoerde doch erstmal gar nicht ein, die Entscheidung trifft die Botschaft.

Erst bei einem Sprachvisum und einem zur Familienzusammenfuehrung werden die aktiv und da kann es dann schon mal zu einem
Hausbesuch kommen.


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29.03.2012 18:18
avatar  tom2134
#23 RE: Verpflichtungserklärung
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Forums-Senator/in

Das scheint überall anders zu sein, ich brauchte (München) lediglich einen aktuellen Gehaltsnachweis.


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29.03.2012 18:22 (zuletzt bearbeitet: 29.03.2012 18:23)
avatar  Luz
#24 RE: Verpflichtungserklärung
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Español
Bei einem ganz simplen Schengenbesuchsvisum mischt sich die Auslaenderbehoerde doch erstmal gar nicht ein, die Entscheidung trifft die Botschaft.

Erst bei einem Sprachvisum und einem zur Familienzusammenfuehrung werden die aktiv und da kann es dann schon mal zu einem
Hausbesuch kommen.



Natürlich mischt sie sich ein. Indem sie die Verpflichtungserklärung erteilt oder eben nicht. Für jemanden der monatlich einen deutschen Durchschnittsverdienst auf seinem Konto vorfindet und alle zwei Jahre sein linkes Herz damit beruhigt, in dem er zum Warnstreik der Gewerkschaften sein (verlogenes) Verständnis säuselt mag das keine ernsthafte Hürde darstellen. Ganz anders sieht das aber bei einem Geringverdiener, einem Arbeitslosen, oder einem Ausländer, der womöglich noch im Asylbewerberheim lebt, aus. Bei denen entscheidet die Ausländerpolizei sehr wohl bei der Visumvergabe mit. Denn ohne Verpflichtungserklärung kein Visumantrag.


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29.03.2012 18:43
avatar  Trieli ( gelöscht )
#25 RE: Verpflichtungserklärung
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Trieli ( gelöscht )

Bei meiner damaligen Einladung meiner Schwägerin sagte mir die Dame von der Ausländerbehörde, daß sie im Fall eines Touristenvisums lediglich als "Vermittler" auftreten, da die Verpflichtungserklärung ansonsten bei einem Notar gemacht werden müsse der beeidigt, daß man über das notwendige Einkommen verfügt. Ihr Mitspracherecht ob ein Touristenvisum erteilt wird oder nicht ist offiziell bei null und ob eine Befürwortung der AB bei der zuständigen Botschaft berücksichtigt wird oder nicht liegt im Ermessen des Botschaftsmitarbeiter. Meistens hätte es aber doch ein wenig Einfluß. Wenn die Botschaft das Visum aber ablehnt, dann hat die AB keinerlei Möglichkeit das zu ändern.
Anders ist es beim FzF-Visum. Da hat die AB das letzte Wort!

@Luz: Eine Verpflichtungserklärung wird nicht erteilt. Man macht sie. Vorher wird man über die Kriterien informiert wann sie überhaupt Sinn macht. Sollte das Einkommen zu niedrig sein, dann macht die AB lediglich darauf aufmerksam, daß es mit diesem Einkommen keinen Sinn macht. Wenn der Einlader aber darauf beharren sollte, daß diese trotzdem ausgestellt wird, dann macht die AB das auch.


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