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Resolucion Guarda y Cudado de hijo / Familiennachzug
Hallo,
ich hab eindringendes anliegen, bin zur zeit in kuba - trinidad und bereite den FN des Kindes meiner Frau (lebt bereits mit pre bei mir in D) vor und bzgl der Guarda y Cuidado del menor habe ich einige Fragen:
Wir waren beim Gericht in trinidad und sancti spiritus und haben uns ueber die sorgerechtserklaerung informiert. dort sagte man uns, dass nur bei einem delikt (brutalitaet des vater zB) ein solches verfahren angestrengt wird. die eltern sind aber befreundet. der vater auch einverstanden.
bei der botschaft sagte man mir allerdings dass es lediglich eine uebertragung des sorgerechts des in kuba verberbleibendenelternteils ist. das haben die kubaner aber nicht verstanden oder lehnen es ab, ein solches verfahren anzustrengen.ausserdem seien die Deutschen die einzigen die ein solches dokument verlangen. bei anderen Laendern (italien, spanien reicht die Permiso de salida.
+ gibt es jemanden, der hier aktuelle erfahrungen hat?
+ waere es nicht auch moeglich seinen wohnsitz vorruebergehend nach spanien zu verlegen und dann das kind nach D einreisen zu lassen? aehnliches hatte ich schon bei Ehevisum gelesen um den deutschtest zu umgehen?
+ kann der notar bei der ausreisegenehmigung auch das land offen lassen oder auf EU ausstellen? oder kann man verschiedene ausreiselaender eintragen lassen? meine frau hat das Schengenvisum
+ sollte die tochter nach spanien ausreisen koennen und dann nach D reisen, wird dann wiederholt dieses sorgerechtsdokument verlangt? und welche konsequenzen koennte das haben, sollten wir diese dokument nicht aufbringen koennen (ausreise, anklage) kann ich mir nicht vorstellen, schliesslich ist sie legal in die EU eingereist
danke schon mal fuer eure antworten und gruesse (aqui hay una calidad de calor)
carsten
Ich glaube, da habt Ihr was falsch verstanden. Persönlich habe ich in solch einem Fall keine Erfahrung, aber nach allem was ich gehört habe, genügt auch für ein deutsches FZF-Visum für ein Kind die Einverständniserklärung des Vaters.
Das steht so auch auf der Internetseite der Botschaft:
Zitat von http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...ug__Kinder.html
einzureichende Unterlagen
•zwei Visumsanträge mit zwei aktuellen Passfotos von guter Qualität
•Reisepass, der mindestens noch sechs Monate gültig sein muss, mit 1 Kopie
•Original und Kopie der Geburtsurkunde
•Original und Kopie des Scheidungsurteils der Eltern oder Sorgerechtsbeschluss eines kubanischen Gerichtes
•Original und Kopie der notariell beglaubigten Ausreisegenehmigung des in Kuba (bzw. in einem Drittland) verbleibenden Elternteils, die nicht älter als sechs Monate ist (bei gemeinsamer elterlicher Sorge)
•Gebühr für Visumantrag: 60- Euro ( zu entrichten in CUC je nach Wechselkurs)
Ich glaube, der Punkt davor ("Sorgerechtsbeschluss eines kubanischen Gerichtes") greift nur, wenn es bereits einen solchen Beschluss gibt. Wenn nicht, dann nicht.
Ruf doch mal bei der Botschaft an. Ich denke, die werden dir das so bestätigen.
Ich schicke dir gleich noch eine PM.
Ich habe vorhin mit dem Leiter des hiesigen Auslandsamtes gepsrochen und das Amt verlangt einen solchen Beschluss nicht, die Botschaft verlange dies. Für ihn besteht die Sorgerechtsregelung mit der Ausreisegehmigung des Vaters. In der Botschaft hat man uns aber gesagt, sie schicken den Antrag im Grunde nur weiter nach D und dort (also im Ausländeramt) würde über den Antrag entschieden und die wollen den Nachweis über das Sorgerecht sehen in Form dieser GyC.
Also was nun? Das Verfahren ist sehr teuer und hat noch nicht mal 100% Aussicht auf Erfolg!
Also wie sieht das denn genau aus. Wer prüft, verlangt und entscheidet letztendlich was...
Ich kann diesen Widerspruch nur schwer glauben...
Zitat von CarstenW
Ich habe vorhin mit dem Leiter des hiesigen Auslandsamtes gepsrochen und das Amt verlangt einen solchen Beschluss nicht, die Botschaft verlange dies. Für ihn besteht die Sorgerechtsregelung mit der Ausreisegehmigung des Vaters. In der Botschaft hat man uns aber gesagt, sie schicken den Antrag im Grunde nur weiter nach D und dort (also im Ausländeramt) würde über den Antrag entschieden und die wollen den Nachweis über das Sorgerecht sehen in Form dieser GyC.
Also was nun? Das Verfahren ist sehr teuer und hat noch nicht mal 100% Aussicht auf Erfolg!
Also wie sieht das denn genau aus. Wer prüft, verlangt und entscheidet letztendlich was...
Ich kann diesen Widerspruch nur schwer glauben...
Kann über 1.500 CuC kosten. Obwohl die Deutschen das wissen, zwingen sie den Elternteil der auswandert dazu, einen solchen blödsinnigen Nachweis vorzulegen. Der Grund kann nur der sein, dass sie eigentlich nicht wollen, dass das Kind nach Deutschland kommt, nur keine Handhabe dagegen haben, weil ja die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht.
Also die Botschaft interessiert sich eigentlich nicht für die Übertragung des Sorgerechts und fordert diese nur "im Auftrag" der Ausländerbehörde? Und die will die auch nicht sehen? Dann stellt sich die Botschaft ja unnötig quer.
Ich würde den Visumsantrag trotzdem stellen und gucken was passiert. Wenn die Botschaft dann noch mauert, würde ich mich ans berühmte Referat 509 des Auswärtigen Amtes (als vorgesetzte Behörde) wenden:
Zitat
Auswärtiges Amt, Referat 509
– Einzelfälle des Visumrechts –
Werderscher Markt 1
D-11013 Berlin
Tel. +49 30 1817-3713
(Telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do und Fr 09.00-12.00 Uhr)
Fax +49 30 1817-53713
e-mail: 509-50@auswaertiges-amt.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Oder wenn du diesbezüglich schon was schriftliches von der Botschaft in der Hand hast, wende dich gleich ans Ref. 509.
Ich kann mir, ehrlich gesagt, immer noch nicht vorstellen, dass die Botschaft auf diesen Gerichtsbeschluss besteht.
hier zumindest die Mail Antwort der Botschaft von gerade eben:
"Laut §32 AufenthG ist die Voraussetzung für den Kindernachzug, dass das Elterntel in Deutschland über die alleinige Personensorge verfügt. Aus diesem Grund ist unbedingt ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Dabei reicht es auch aus z.B. ein Scheidungsurteil vorzulegen, in dem die elterliche Sorge für das Kind geregelt wurde."
Das Scheidungsurteil gibt es (leider) nicht.
Ich hatte beim Telefonat mit dem Auslandsamt das Gefühl, der hat sowas noch nie gehört.
Die rechte Hand weiss nicht, was die Linke macht... man man
hab jetzt mit dem referat telefoniert und es ist in der tat ein solches urteil vorzulegen. die botschaft entscheidet letztlich über das visum aber nicht ohne zustimmung des auslandamtes. (die aussage des amtes war falsch, siehe oben)
sollte das sorgerechtsurteil nicht vorgelegt werden können, dann kann es dennoch das visum bekommen, wenn "besondere Härte" für das Kind, sollte es in Kuba bleiben müssen, vorliegt.
Hat hiermit jemand schon Erfahrungen gemacht, welche Voraussetzungen für eine solche besondere Härte gegeben sein müssen, bzw. schon mit einem solchen Fall Erfolg gehabt?
Ich hoffe nach wie vor noch, dass das Kubanische dieses Sorgerechtsurteil ausstellt, dies lassen die aber offen
#8 RE: Resolucion Guarda y Cudado de hijo / Familiennachzug
Adoptier doch das Kind, dann kriegt es einen deutschen Pass und darf hier wohnen. Andere machen das doch auch.
http://www.123recht.net/Deutscher-in-Par...t-__a26956.html
Zitat von CarstenW
Ich hoffe nach wie vor noch, dass das Kubanische dieses Sorgerechtsurteil ausstellt, dies lassen die aber offen
zück schon mal deine Brieftasche. Ca. 1000 CUC soll das Papier angeblich kosten. 500 kommen dazu, wenn du in die Berufung gehen musst. Versuch es lieber gleich über die deutsche Härtefallregel.
HOHOHOHO, der kubanische Weihnachtsmann hat uns heute die GyC ausgestellt. Ich bin sehr erleichtert. Die Taktik war, das der Vater nicht zu einer Anhörung erschienen ist, und somit das Gericht davon ausgehen musste, dass dieser die GyC nicht haben wolle. So also "a favor de la madre". Ohne in Berufung gehen zu müssen.
Und nie ein Wort darüber verlieren, dass es für die Botschaft als Visumsantrag gedacht ist, da sich die Gerichte dann erst recht querstellen würden.
Ich hab mich noch mal bei der Botschaft direkt über die Anwendung der Härtefallregelung informiert. Dazu müssten erst alle Rechtswege in Kuba ausgeschöpft worden sein. Also wäre ein solches Verfahren in jedem Fall zu machen inkl. Berufung
Zitat von CarstenW
HOHOHOHO, der kubanische Weihnachtsmann hat uns heute die GyC ausgestellt. Ich bin sehr erleichtert. Die Taktik war, das der Vater nicht zu einer Anhörung erschienen ist, und somit das Gericht davon ausgehen musste, dass dieser die GyC nicht haben wolle. So also "a favor de la madre". Ohne in Berufung gehen zu müssen.
Und nie ein Wort darüber verlieren, dass es für die Botschaft als Visumsantrag gedacht ist, da sich die Gerichte dann erst recht querstellen würden.
Ich hab mich noch mal bei der Botschaft direkt über die Anwendung der Härtefallregelung informiert. Dazu müssten erst alle Rechtswege in Kuba ausgeschöpft worden sein. Also wäre ein solches Verfahren in jedem Fall zu machen inkl. Berufung
Die Kubaner kennen doch immer irgendwelche Mittel und Wege, um zum Erfolg zu kommen.
Felicidades!
Saludos
Pilonero
cubanoaleman
(
gelöscht
)
#13 RE: Resolucion Guarda y Cudado de hijo / Familiennachzug
Hallo CarstenW und Interessierte,
noch ein Nachtrag zu Guardia y Cuidado.
Wir haben selbst Erfahrungen mit diesem Thema gehabt und festgestellt, dass es teils zu sprachlichen Missverständnissen kommt. In Kuba wird guardia y cuidado häufig sowohl für "Aufenthaltsbestimmungsrecht" als auch für "Sorgerecht" verwendet. Für das Visum zum Familiennachzug benötigt man nur Ersteres, allerdings per Gerichtsurteil. Letzteres ist in Kuba die patria potestad, und das ist in der Tat nur bei schweren Vergehen des einen Elternteils auf den anderen übertragbar, weshalb ein langer Prozess nötig wäre. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist leichter übertragbar, insbesondere wenn der andere Elternteil sowieso zustimmt. Dann muss er auch nicht vor Gericht erscheinen, sondern kann beim Anwalt eine entsprechende Erklärung unterschreiben.
Die 1000 oder 1500 CUC werden nicht bei den Behörden fällig, sondern sie werden teils von unverschämten Elternteilen unter der Hand verlangt, damit sie ihr Einverständnis erklären, was zwar illegal, aber häufig die Praxis ist. Verstehen sich die beiden (wie in unserem Fall), kostet das nur die üblichen Gerichtskosten in moneda nacional (wenn z.B. die Mutter, welche das Kind mit PRE mit ins Ausland nehmen will noch in Kuba lebt). Bei uns hat es in Havanna ca. 4 Monate gedauert. Dazu kommt natürlich die entsprechende Einverständniserklärung des Vaters bei Inmigración, dass er der Ausreise zustimmt.
Saludos
Hallo, danke das hat die Botschaft uns mittlerweile auch erklärt und wir haben die GyC mittlerweile erhalten. der Vater war der einzig kooperative bei dem ganzen. Das Gerichtsurteil, bzw. den Prozess mussten wir allerdings in CUC bezahlen (800), da meine Frau schon die PRE hat und es sonst wohl noch länger gedauert hätte, drei Monate (in der Provinz) sind genug.
Mir sagte man auch, dass selbst bei schlimmsten Elternteilen, das Sorgerecht in Kuba nie verloren geht, anders als bei uns in D.
cubanoaleman
(
gelöscht
)
#15 RE: Resolucion Guarda y Cudado de hijo / Familiennachzug
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