FZF

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14.07.2011 11:59
#1 FZF
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Guten Tag zusammen,
aus persönlichen Gründen bin ich im Internet zu dieser Seite gekommen. Auch wenn die Thematik "Ehegattenzusammenführung" vielleicht schon etwas ausgekaut ist, so hat sie doch nicht an Brisanz und Aktualität verloren. Mich betrifft es in soweit, dass ich derzeit versuche, meine Frau (geheiratet nach deutschem Recht in Deutschland) nach Deutschland zu holen. Dabei ist nach wie vor die sehr diskutable A1-Prüfung des Goetheinstitutes der Quell allen Übels. Meine Frau hat ein abgeschlossenes Studuim mit Diplom der Unversität Baku (Aserbaidschan) als Ökonomin, war Gastdozentin dort und hat einen fulltime-job als Managementbuchhalterin daselbst. Sie spricht mehrere Sprachen, leider kaum deutsch. Wir verständigen uns (ich war jahrelang international im sales-business tätig) natürlich in englisch. Darüberhinaus glaube ich, dass meine Deutschkenntnisse (die durchaus auch die Werke des Herrn Goethe abdecken, er war schliesslich ein Kind meiner Vaterstadt) so ausreichend sind, dass ich in Deutschland leben kann. Die Bewältigung der angesprochenen A1-Sprachprüfung hat aber auch mich teilweise stutzen lassen und mich sogar zum Stolpern gebracht. Ich glaube, dass die deutschen Verfahrensweisen zur Zuzugsermächtigung nichts anderes als ein Selektionsverfahren darstellen, mit dem man, entgegen allen Beteuerungen von Frau Böhmer, den Zuzug von "Nichtdeutschen" kastrieren will. Integrationswille und -hilfe seitens der deutschen Behörden, Fehlanzeige. Sogar die Beamten des diplomatischen Korps kennen sich in den eigenen Vorschriften nicht richtig aus. So ist einem Botschaftsmitglied in Baku nicht bekannt, dass Aserbaidschan sehr wohl dem Hager Apostilleabkommen beigetreten war, dieser Beitritt aber von der deutschen Regierung negiert wurde und wird. Gleichwohl wird bei der Zulassung zu einer Eheschliessung mit einer asrbaidschaischen Staatsangehörigen ein zusätzliches "Entgelt" von 250.- € eingefordert, um die ohnehin schon mit Apostillen zweier Ministerien versehenen und notariell beglaubigten Personenstandsdokumente, nochmals im "Rückwärtsgang" von einem aserbaidschanischen Anwalt überprüfen zu lassen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
Selbst die Bestimmungen zur Familienzusammenführung sind Botschaftsmitgliedern nur unzureichend bekannt. So ist beispielsweise die Sprachprüfung bei Vorliegen einer Hochschulausbildung (OHNE dass eine berufsbedingte Anforderung für Fachkräfte vorliegt) eine "Kannbestimmung". Man lese die Dokumente auf den Webseiten der Botschaften bitte sehr genau. Der deutsche Gesetzgeber sagt ausserdem, dass ein Gesetz so abgefasst sein muss, dass es allgemein und von jedem Bürger verstanden werden kann (dies ist eine "MUSSBESTIMMUNG").
Derzeit bin ich also bemüht, meine Frau nach Absolvieren des Vorbereitungskurses (hiefür gibt es auch ein Zertifikat, das die Botschaft aber nicht anerkennt) durch diese A1-Prüfung zu schleusen. Was aber, wenn der "Situationsteufel" ihr ein Schnippchen schlägt?
Dazu meine Frage ans Forum: Gibt es positive Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten? Ich bin für jeden Hinweis dankbar und habe auch schon mit Bundestagsmitgliedern Kontakt aufgenommen. Das will aber letztlich wenig heissen, auch diese Mühlen mahlen langsam.
Mit freundlichen Grüssen in die Runde,
Pit Schiminski


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14.07.2011 12:03
#2 RE: FZF
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Rey/Reina del Foro

das hat zwar nix mit Cuba zu schaffen, aber versuche die Einreise über ein anderes EU Land... oder mal persönlich in der Botschaft in Baku vorsprechen - und ein anderer Weg wäre es den Deutschtest zu bestehen... so schwierig ist er nun auch wieder nicht.

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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14.07.2011 12:30
#3 RE: FZF
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Danke für die Antwort. Na klar versuchen wir den Test erst einmal zu bewältigen. Ich fahre nur gerne redundant. Der Tip mit dem "anderen" EU-Land ist daneben, weil für Schengenstaaten eine Einladung zur Erteilung eines Visums vorliegen muss. Die Botschaftsmitglieder in Baku sind leider etwas "dickstrümpfig". Man hat jetzt ein elektronisches Terminvergabeverfahren installiert, mal sehen, wie das funktioniert. So habe ich aus Kenia erfahren, dass die dortige, deutsche Botschaft Termine im 3-Monatsverfahren vergibt und die elektronische Terminbeantragung nur wenig Erfolg hat. Btw, die aserbaidschanische Botscahft in Deutschland hat seit Neustem auf Vergabe von Visa durch Reiseunternehmen umgestellt. Das verteuert ein Visum von 60.- € auf 180.- €. Fein nicht wahr. Wer da wieviel verdient und wie der Profit geteilt wird stelle ich jedem anheim selbst zu bedenken. Nicht zuletzt waren etliche Botscahften (Deutschlands) wegen Visageschäften in den letzten 2 Jahren sehr ins Gerede gekommen. Das nur zur Information.
Pit Schiminski


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14.07.2011 13:18 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2011 13:21)
avatar  juan72
#4 RE: FZF
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Top - Forenliebhaber/in

Die einzige Möglichkeit, den A1-Test zu umgehen, wäre eine Argumentation zum geringen Integrationsbedarf auf Grund des Hochschuldiploms. Aber diese Kann-Bestimmung zieht nur, wenn deine Frau auch ohne Deutschkenntnisse in Deutschland arbeiten kann. Das müsstet ihr ggf. nachweisen und im Ermessensspielraum des Konsulates und der Ausländerbehörde geht das vielleicht nur mit einem bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrag in Deutschland. Und auch dann besteht m.E. kein Rechtsanspruch.

Die einfachste, schnellste und wahrscheinlich auch billigste Möglichkeit ist es, sich auf den Sprachtest vorzubereiten und diesen zu bestehen. Wenn nicht bestanden, noch ein Anlauf. Falls ihr daran denkt, zu klagen: Vergesst es! Das dauert Jahre und führt wahrscheinlich doch nicht zum Erfolg. Andere sind da auch schon gescheitert.

Wie wird eigentlich in Aserbaidshan die Sprachprüfung abgenommen? Bzw. durch wen? Ein Goethe-Institut gibt es dort offenbar nicht. In Kuba gibt es ebenfalls keins (ist im Aufbau). Dort wird direkt in der Botschaft eine Prüfung abgenommen, die aber nicht viel mit Goethe-A1 zu tun hat.

Zur Urkundenprüfung: Wenn das deutsche Auswärtige Amt der Meinung ist, aserbaidshanischen Urkunden nicht hinreichend trauen zu können, kann es für Aserbaidshan die Urkundenprüfung anordnen und das Apostilleverfahren aussetzen. 250 EUR sind dafür ein Schnäppchen.

Da wir im Kubaforum sind, möchte ich mir das mal auf der Zunge zergehen lassen: Aus offizieller deutscher Sicht hat Aserbaidshan ein sog. "unsicheres Urkundenwesen", Kuba nicht.

Zitat von pitschiminski
Integrationswille und -hilfe seitens der deutschen Behörden, Fehlanzeige.


Na das sehe ich schon ein wenig anders. Immerhin gibt es gesponserte Integrationskurse, für bedürftige sogar kostenlos.


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14.07.2011 13:42
#5 RE: FZF
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Auch wieder danke für die prompte Reaktion. Ich sehe schon, diese vermaledeite A1-Prüfung ist installiert worden um Geld zu drucken. In Aserbaidschan ist sehr wohl ein Ableger des Goetheinstitutes vorhanden. Als weiterer Ableger wird von der deutschen Botschaft ein sogenanntes SLZ (Sprachlernzentrum) betrieben, in dem unter der Ägide des GI Sprachkurse in deutsch (gegen gute Bezahlung) angeboten werden. Man tut ja was man kann, um an Geld zu kommen. Das sage ich jetzt mit besonderer Häme, weil es bei allen diesen Aktivitäten nur um Geld geht.
Der Nachweis, dass meine Frau auch ohne A1 in Deutschland arbeiten kann ist illusorisch, dazu müsste sie eine Stelle vorweisen können. Hierbei mit Tricks zu arbeiten ist nicht anzuraten. Soviel zu "KANNBESTIMMUNGEN". Und da haben wir auch schon wieder mein Lieblingswort: "Ermessensspielraum". Das möchte ich den Bürokraten gerne garniert mit ein paar besonderen "Nettigkeiten" in den Rachen stopfen. Was es damit auf sich hat, kann ich am Beispiel der "Befreiung von einem Ehefähigkeitszeugnis" belegen. Nachdem die Sachbearbeiterin am OLG Wind davon bekommen hatte, dass ich mit einem Artikel in die Zeitung gehe, war dieses Papier innerhalb von 8 Tagen im Standesamt. Aber Artikel kam doch. Jetzt wissen diese Leutchen, dass nicht immer der Amtsschimmel zutreten kann. Als ich nämlich im Vorlauf fragte, warum die Bearbeitung ca. 6 Wochen dauert, bekam ich zur Antwort: "Das geht Sie nichts an!" Das hat bei mir den Boden am Fass hinausgehauen. Seit dem Zeitpunkt ist mit mir nicht mehr Kirschen essen.
Das mit dem "Schnäppchen" für die Urkundenprüfung sehe ich anders. Wenn ich die Hexe beim Teufel verklage, ist es das gleiche Verfahren wie die Urkundenüberprüfung durch einen aserbaidschanischen Anwalt. Hier waschen sich Hände und verteilen den "Schmutz" gleichmässig auf alle. Die Unsicherheit Aserbaidschans ist der Bundesrepublik übrigens erst 2 Jahre nach dem Beitritt Aserbaidschans zum Hager Apüostilleabkommen aufgefallen. Von "gesponserten Integrationskursen habe ich hier in Baku noch nie etwas gehört.
Pit Schiminski


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14.07.2011 14:27
#6 RE: FZF
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Rey/Reina del Foro

Hi Pit! Erstmal willkommen im CUBA-Forum - nach dem Motto: "geteiltes Leid ist halbes Leid"...

Zitat von pitschiminski
Ich sehe schon, diese vermaledeite A1-Prüfung ist installiert worden um Geld zu drucken....

Nein, ist sie nicht! Ich verstehe sehr wohl, dass Diejenigen, die persönlich betroffen sind, einen gewissen "Hals" haben - nicht verstehen kann ich allerdings, was daran schlecht sein soll, wenn der geliebte Partner die Sprache des Landes spricht, in dem er zu leben gedenkt! Es ist irrelevant, wenn ihr euch in englisch unterhalten könnt - damit kommt sie hier im Alltag nicht zurecht... Wenn sie denn eh nicht auf den Kopf gefallen ist, und das scheint mir nach deinen Ausführungen nicht der Fall zu sein, sollte das Bestehen dieses Kurses kein Problem sein und wird ihr das Einleben in Deutschland immens erleichtern Im Übrigen kannst du dich bei all jenen bedanken, die ohne Sprachkurs unter Umgehung aller möglichen Regeln (Besuchsvisum zweckentfremdet...) in Deutschland geblieben sind Gerade hier im Foro kommt sowas immer mal wieder auf, mal davon abgesehen, dass einige LKs vor sich selbst gerettet werden müssen - denn wenn für die heiß Geliebte ein Sprachkurs dieses Niveaus zu schwer ist, sollte man sich fragen, wie sie sonst das zukünftige Leben meistern würde...

Toleranz als gesellschaftliche Tugend wird meist von denen gefährdet, die unter ihren Schutz fallen...

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14.07.2011 14:32
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#7 RE: FZF
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Zitat von pitschiminski
Der Tip mit dem "anderen" EU-Land ist daneben, weil für Schengenstaaten eine Einladung zur Erteilung eines Visums vorliegen muss.



@Pit, und wieso ist deshalb der tipp von san german daneben?

wenn eine einladung vorliegen muss, dann lass doch eine machen, du musst doch deine frau nicht persoenlich einladen, kann auch jeder andere machen. nicht gewusst? oder nimm halt selbst wohnsitz woanders, wo es ohne deutschtest geht, dann kannste wieder selbst ran mit einer einladung.

und @pit: eine ganz grosse bitte, schreib kuenftig pro beitrag nur noch ein Viertel. glaub es mir, es laesst sich alles sooooo viiiiel kuerzer fassen, man muss sich halt nur ein bisschen konzentrieren und zusammenreissen..


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14.07.2011 14:35
#8 RE: FZF
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Rey/Reina del Foro

Siehst du, Pit, als hätte ich es nicht gerade eben geschrieben: schon kommt der "Tipp" zur Umgehung des Tests

Toleranz als gesellschaftliche Tugend wird meist von denen gefährdet, die unter ihren Schutz fallen...

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14.07.2011 14:51 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2011 14:52)
#9 RE: FZF
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Zitat von willibald
und @pit: eine ganz grosse bitte, schreib kuenftig pro beitrag nur noch ein Viertel. glaub es mir, es laesst sich alles sooooo viiiiel kuerzer fassen


Oder pit - wenn du es nicht kürzer hinbekommst - füge doch bitte für die bessere Übersichtlichkeit mal ab und an eine Freizeile ein.


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14.07.2011 15:06
#10 RE: FZF
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Danke für's "Willkommen". Und natürlich kannich kürzer schreiben. Bi es halt gewohnt, sehr präzise zu sein.
Gegen die Integration hab ich ja garnichts, auch weiss ich, dass man im "fremden" Land zurechtkommen muss und uneinsichtig bin ich sicher nicht. Ich störe mich an Prinzipenreiterei
Das mit dem "Drittland" und dem "Umweg" ist nicht so einfach, wie dargestellt. Aber lasst mal, wir ziehen das mit der Prüfung jetzt durch und sehen dann weiter. Wie gesagt, Prinzipienreiterei und unlautere Gesetzgebung, das bringt mich auf die Palme. Fahrt mal bei rot über die Ampel. Aber andere Gesetze sind halt "flexibler". Nein, nein, nicht mit mir.
Pit Schiminski


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14.07.2011 16:26 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2011 16:29)
#11 RE: FZF
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man man man - du ziehst mal kurz nach Austria und lädst sie über die österreichische Botschaft ein... die sind da etwas flexibler, dann ist sie erstmal in EU und kommt auch nach D dann einfach bei der AuslB. vorstellen und aus die Maus...

Aber kostet auch was und wenn sie schon sehr gut englisch kann, dann dürfte nach 8 Wochen Intensivkurs der Deutschtest kein Problem mehr sein.

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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14.07.2011 17:41
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#12 RE: FZF
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Zitat von pitschiminski
...natürlich kannich kürzer schreiben...



dazu ein kleines off topic:

hab gerade die neue kolumne von sascha lobo gelesen; an deren ende steht ein interessanter gedanke:
dass man einen text am schluss zusammenfasst in, wie bei twitter, 140 zeichen. mann, mann, da muesste man sich gedanken machen, was denn wirklich wichtig ist, von dem, was man so schreibt.


zitat: "(In Anerkennung der Ungeduld als Eigenschaft mit positiven Facetten soll fortan unter jeder Mensch-Maschine eine twitterfähige Zusammenfassung des Textes in 140 Zeichen stehen. Sie wird den Namen tl;dr tragen, eine Internet-Abkürzung für "too long; didn't read".)"
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,774110,00.html


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14.07.2011 21:54 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2011 21:57)
avatar  juan72
#13 RE: FZF
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Zitat von pitschiminski
In Aserbaidschan ist sehr wohl ein Ableger des Goetheinstitutes vorhanden. Als weiterer Ableger wird von der deutschen Botschaft ein sogenanntes SLZ (Sprachlernzentrum) betrieben, in dem unter der Ägide des GI Sprachkurse in deutsch (gegen gute Bezahlung) angeboten werden.


Ich hatte nur mal kurz auf goethe.de nachgeschaut und da habe ich Aserbaidschan nicht gesehen. Aber schön, dass das GI dort vertreten ist. Das ist doch eine Unterstützung zur Integration durch die deutschen Behörden. Ich gebe zu, es könnte billiger sein. Aber wenn ich hier in Deutschland meine Fremdsprachenkenntnisse verbessern möchte und ich gehe z.B. zu Berlitz, wird mir bei den Preisen schwindelig.

Zitat von pitschiminski
Der Nachweis, dass meine Frau auch ohne A1 in Deutschland arbeiten kann ist illusorisch, dazu müsste sie eine Stelle vorweisen können. Hierbei mit Tricks zu arbeiten ist nicht anzuraten. Soviel zu "KANNBESTIMMUNGEN". Und da haben wir auch schon wieder mein Lieblingswort: "Ermessensspielraum". Das möchte ich den Bürokraten gerne garniert mit ein paar besonderen "Nettigkeiten" in den Rachen stopfen.


Um es nochmal klar zu sagen: Die Forderung einfacher Sprachkenntnisse ist gesetzlich gefordert. Und das ist auch gut so. Das ist denen zu verdanken, die nach Deutschland gekommen sind, ohne überhaupt deutsch lernen resp. sich integrieren zu wollen. Das Gutmenschen-Denken ist nicht aufgegangen, dass Zuwanderer schon irgendwann deutsch lernen, und wenn nicht ist auch nicht so schlimm.

Die Pflicht zu einfachen Sprachkenntnissen ist die Regel. Es gibt davon auch Ausnahmen. Aber warum die Ausnahmen zur Regel machen?

Mit dem Sprachnachweis sollen die Auslandsvertretungen lediglich die Spreu vom Weizen trennen. Wer nicht mal A1 auf die Reihe bekommt, schafft doch nie eine Integration in Deutschland. Und gerade für eine Akademikerin ist A1 bei entsprechender Vorbereitung zu schaffen! Die vor der FZF geforderten Sprachkenntnisse sind zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Schon für den Alltag in Deutschland sind sie nicht mal ausreichend.

Zitat von pitschiminski
Das mit dem "Schnäppchen" für die Urkundenprüfung sehe ich anders. Wenn ich die Hexe beim Teufel verklage, ist es das gleiche Verfahren wie die Urkundenüberprüfung durch einen aserbaidschanischen Anwalt.


Zugegeben, 250 EUR sind eine Menge Holz. In anderen Ländern (Indien, Dom.Rep., fast alle afrikanischen Staaten ...) kostet die Urkundenprüfung gerne mal zwischen 300 und 600 EUR.

Einen deutschen Anwalt kannst du in Aserbaidschan eben nicht in die Spur schicken. (Dann wären die 250 EUR im Übrigen eher als Stundensatz zu sehen.) Wenn weder Apostillen- noch Legalisationsverfahren durchgeführt werden, gibt es leider keine Alternative zur Urkundenprüfung.

Zitat von pitschiminski
Von "gesponserten Integrationskursen habe ich hier in Baku noch nie etwas gehört.


Ich meinte die Integrationskurse in Deutschland.

Ich verkneife mir jetzt mal die Frage, wie in Baku die Integration von Zuwanderern nach Aserbaidschan gefördert wird.


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15.07.2011 08:22
#14 RE: FZF
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na mich würde noch interessieren wie du nach deutschem Recht getraut wurdest?

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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15.07.2011 09:04
#15 RE: FZF
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Ganz einfach - nicht ganz einfach: zur Heirat nach deutschem Recht habe ich meine Geburtsurkunde und den Nachweis, dass ich nicht verheiratet bin benötigt, das war der einfache Teil. Meine Frau brauchte auch "nur" ihre Geburtsurkunde und den Auszug aus dem Gemeindearchiv, dass sie nicht verheiratet ist und keine Kinder hat (das galt auch für mich). Jetzt aber ging der Tanz los. Die Dokumente meiner Frau mussten übersetzt werden und die Übersetzung von einem Notar beglaubigt. Dann gingen die Dokumente ins Justizministerium (Erteilung einer Apostille), dann ins Aussenministerium (Apostille). Wenn man dabei nicht Druck macht, dauert das Wochen. Danach habe ich die Papiere persönlich (geht normalerweise nicht, weil die Botschaft nur auf dem Dienstweg Dokumente akzeptiert, mein Standesbeamter aber ein vernünftiger Mensch ist und in der Botschaft angerufen hat ging es doch)in die deutsche Botschaft in Baku gebracht und 250._ € bezahlt. Das ist die Summen, die an den aserbaidschanischen Anwalt ging, damit der "unabhängig" überprüft, ob die Dokumente auch in Ordnung sind. Der deutschen Botschaft bin ich dann permanent mit Mails ins die Hütte gefallen um zu erfahren, wie die Dinge stehen. Das hat die oft recht lange Bearbeitungszeit auf 10 Tage gedrückt (einschliesslich der Übermittlung der Dokumente mittels der Kurierpost der Botschaft and auswärtige Amt in Berlin und von dort zu meinem Standesbeamten). Nun mussten die Dokumente noch in unser OLG um dort eine "Befreiung von einem Ehefähigkeitszeugnis" zu erhalten. Normale Dauer 6-8 Wochen. Ich habe es durch Druck und Öffentlichkeitsarbeit geschafft auf 8 Tage zu kommen und somit war unser Hochzeitstermin am 10. Juni gerettet. Meine Frau bekommt nur sporadisch Urlaub und die Visaangelegenheiten dauern "normalerweise" auch ein paar Tage. Dafür hatt ich aber auch im Vorwege die Weichen gestellt.
Es geht halt alles nach dem Motto: ...um Gottes Willen gib ihm, was er möchte, sonst kommt er noch einmal! Das ist auch der Grund, warum ich so sauer auf unseren Amtscschimmel bin und auch die A1-Prüfung geissele. In diesem Blog hatte ich nämlich die Gespräche von 2007 über die Schwierigkeiten von Thailänderinnen gefunden und dabei auch Aussagen von Sprachwissenschaftlern über den Sinn, Unsinn und die Gestaltung dieser "Integrationsprüfung". Ich befürworte alles, was Integration heisst, aber die bisher beschrittenen Wege sind eindeutig NICHT zielführend. Dafür gibt es die bedauerlichen Belege aus dem Bundestag und anderen Organen. In meiner Heimatstadt wurde mit EU-Mitteln ein Projekt "Stadtmütter" installiert und mit viel, Elan und Engagement von ausländischen Frauen aufgebaut. Die Mittel sind aufgebraucht - und das Projekt wird eingestampft. Soviel mal wieder zur gepriesenen Integration. Diese "Integrationswelt" ist keineswegs so heile und locker zu betrachten, wie hier vermittelt wird. Es gibt da hässliche Unterschiede. Und solange da keine glatte Lösung mit der notwendigen Unterstützung gefunden wird, brauchen wir uns über beispielsweise islamistische Umtriebe nicht zu wundern.
So, leider sind es wieder einpaar Worte mehr geworden, aber Telegrammstil ist bei diesem Thema nicht und da ich DEUTSCH kann, wende ich es auch an. Feler mus man schlieslich so machen, das es keinen mergt!
Pit Schiminski


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15.07.2011 10:26
#16 RE: FZF
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.
Habe ich deine Ausführungen nun dahingehend richtig interpretiert, dass "dein" Standesbeamter - ein deutscher Standesbeamter? - euch in Baku getraut hat?


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15.07.2011 10:31
avatar  jan
#17 RE: FZF
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jan
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Vielleicht wars ´ne Kriegstrauung?

Einer hier, der andere in Baku?

Viele Buchstaben, nix genaues
.

15.07.2011 10:42
#18 RE: FZF
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neues Mitglied

Zitat von jan
Vielleicht wars ´ne Kriegstrauung?

Einer hier, der andere in Baku?

Viele Buchstaben, nix genaues
.


Was soll der Quatsch? Wir waren beide in Deutschland auf dem Standesamt und meine Frau hatte ien Heiratsvisum. Schon mal was davon gehört? Auf solche Bemerkungen antworte ich normalerweise nicht. Hier geht es mir aber um Information. Und was soll das, "Viele Worte, nix genaues", auch rolling eyes sind da nicht angebracht. Ich hap schreipen gelärnt, lärn Sioe leßen! Dummes Geschwätz ist auch eine Art der Umweltverschmutzung!


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15.07.2011 10:46 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2011 10:46)
avatar  jan
#19 RE: FZF
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jan
Rey/Reina del Foro

Wir waren beide in Deutschland auf dem Standesamt

Und wo steht das da oben?
.
Auch pirata hats nicht erkannt.

15.07.2011 11:04
#20 RE: FZF
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neues Mitglied

Zitat von jan
Wir waren beide in Deutschland auf dem Standesamt

Und wo steht das da oben?
.
Auch pirata hats nicht erkannt.


n
Ähm, bitte, wo heiratet man den für gewöhnlich? Bei uns in Franken ist es das Standesamt, und soweit ich informiert bin, gilt das auch im übrigen Bundesgebiet.


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15.07.2011 11:07
avatar  jan
#21 RE: FZF
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jan
Rey/Reina del Foro

Selbstverständlich kann man auch im Ausland heiraten.

Nicht gewußt?
.
Nur nicht nach "deutschem Recht"

Das war die Verwirrung, die DU angezettelt hast.

15.07.2011 11:08
#22 RE: FZF
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neues Mitglied

Zusatz: In Baku kann man nur nach dem aserbaidschanischen Recht heiraten, ein deutscher Standesbeamter wird nie ein Paar im Ausland trauen. Sein Amtsbereich beschränkt sich auf Deutschland. Ausnahmen gibt es lediglich für Schiffskapitäne. Die dürfen Ehen auch auf ihrem Schiff trauen. Diese Ehen müssen aber dann später im Nachgang legalisiert werden.


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15.07.2011 11:15 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2011 11:16)
#23 RE: FZF
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Rey/Reina del Foro

Zitat von pitschiminski
ein deutscher Standesbeamter wird nie ein Paar im Ausland trauen


Daher auch meine Zweifel, ob ich deine - verwirrenden - Ausführungen richtig interpretiert hatte - nur wenn du z.B. schreibst:

Zitat von pitschiminski
Nun mussten die Dokumente noch in unser OLG um dort eine "Befreiung von einem Ehefähigkeitszeugnis" zu erhalten.


... interpretiere ich das so, dass es sich um eine Eheschließung im Ausland handelte.
Wozu bitte braucht man denn für eine Heirat in D so eine Befreiung, wo doch hier gar kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird ...


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15.07.2011 11:38
#24 RE: FZF
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Rey/Reina del Foro

wird schon verlangt bei Ausländern... da einige Staaten so etwas gar nicht haben (zB Rußland) gibt es eine Befreiung...

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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15.07.2011 11:48
#25 RE: FZF
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neues Mitglied

Zitat von San_German
wird schon verlangt bei Ausländern... da einige Staaten so etwas gar nicht haben (zB Rußland) gibt es eine Befreiung...



Das frage mal den deutschen Gesetzgeber. Nach der PÜberprüfung der Dokumente in Aserbaidschan durch den dortigen, lokalen Anwalt, ist ein deutscher Standesbeamter gehalten, diese Befreiung von einem Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Es ist zwar eine Kannbestimmung, wird aber auf jedem Standesamt als Pflichtübung vorgenommen. Kostet ja auch nur nochmal 105 €. Gute Einnahmequelle für die Behörden. Der Sinn und Zweck erschliesst sich einem Normalbürger jedoch nicht. Es ist so Vorschrift, also wird es so gemacht. Merkt ihr immer noch nicht, dass ihr in Deutschland seid???


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