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Rückkehrbereitschaft
#1 Rückkehrbereitschaft
Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage um sicher zu gehen... Meine Liebe und meine Tochter(tochter dt./kub. Standsbürgerschaft) wollen mich dieses jahr besuchen. nun wir stellen uns einen monat vor. Problem sie hat nur 10 táge urlaub bei ihrem jetzigen job. auch so sie war schon einmal in deutschland. sie will ihren job aufgeben und sowieso ihren job wechseln auf kuba. diesen hat sie auch schon in aussicht. kann sie kündigen den neuen job schon annehmen und erst später anfangen und in der zwischenzeit zu mir kommen? oder gar zwischenzeitlich keinen job haben? bitte um einen rat hierzu... hat jemand erfahrungen? Danke!
Gracias Pedro
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Hola,
Deine Anfrage ist leider zu wirr, das Dir da jemand einen Rat geben könnte.
Versuche es doch mal mit klaren Angaben
Welche Art von Job
Verheiratet J/N
usw.
Zitat von Petrido Zamora
Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage um sicher zu gehen... Meine Liebe und meine Tochter(tochter dt./kub. Standsbürgerschaft) wollen mich dieses jahr besuchen. nun wir stellen uns einen monat vor. Problem sie hat nur 10 táge urlaub bei ihrem jetzigen job. auch so sie war schon einmal in deutschland. sie will ihren job aufgeben und sowieso ihren job wechseln auf kuba. diesen hat sie auch schon in aussicht. kann sie kündigen den neuen job schon annehmen und erst später anfangen und in der zwischenzeit zu mir kommen? ....
Das sollte sie besser mit ihrem Arbeitgeber klären...
Zitat
....oder gar zwischenzeitlich keinen job haben? bitte um einen rat hierzu... hat jemand erfahrungen? Danke!
Generell ist für das Visum ein Job mit Urlaubsbescheinigung sicher besser, als 'ama de casa' ohne Urlaubsbescheinigung. Aber unmöglich ist nix.
Hallo,
also, wenn deine Frau schon einen neuen Job in Aussicht hat, sollte sie mit dem zukünftigen jefe sprechen, vielleicht macht er es. Sie sollte dann aber ehrlich zu ihm sein und genau sagen, warum sie einen Monat braucht. Sie brauch eine Urlaubsbescheinigung (UB) vom jefe für die gesamte Zeit, die sie hier in Deutschland verbringen will. Wenn sie bei der deutschen Botschaft das Visum (wenn es das Schengenvisum ist) beantragen will, muss sie die UB, vor Ort vorlegen können und abgeben, ich glaub sogar mit einer Kopie(?).
Viel Glück
Kann ich davon ausgehen, dass eure Tochter minderjährig ist?
Also bei dieser Konstellation (Tochter ist Deutsche) hätte deine Liebe überhaupt keinen Grund, bezüglich der Rückkehrbereitschaft irgendwas zu schummeln. Ggf. sollte sie auch so argumentieren. Sie soll sagen, wenn sie in Deutschland bleiben wollte, würde sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Sie erfüllt ja alle Voraussetzungen dafür.
Vielleicht sollte deine Frau auch gleich ein FZF-Visum beantragen. Das hat eigentlich nur Vorteile:
- Sie hat als sorgeberechtigte Mutter einer minderjährigen Deutschen Anspruch auf Familienzusammenführung. Das FZF-Visum kann nicht abgelehnt werden - zumindest nicht ohne wichtigen Grund (frühere Ausweisung und Einreisesperre).
- Sprachtest ist nicht erforderlich (FZF zur minderjährigen Tochter)
- Das Visum wird für 90 Tage ausgestellt.
- Das Visum ist gebührenfrei (FZF zu deutscher Staatsangehörigen)
- Gemäss dem neuen Visakodex von 2010 ist das FZF-Visum sogar ein Schengenvisum.
- Niemand zwingt deine Frau, in Deutschland dann auch tatsächlich einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Sie muss dann nur rechtzeitig vor Ablauf des Visums wieder ausreisen. Das wird bei künftigen Visa nicht negativ gewertet, im Gegenteil.
Zitat von juan72
- Sie hat als sorgeberechtigte Mutter einer minderjährigen Deutschen Anspruch auf Familienzusammenführung. Das FZF-Visum kann nicht abgelehnt werden
das sehe ich aber voellig anders:
das kubanische kind, das laut Petrido ja gerne auch noch zusaetzlich die deutsche staatsangehoerigkeit haben mag, lebt schliesslich in kuba!
wie kann denn dann die ebenfalls in kuba lebende mutter bei der deutschen botschaft eine visum fuer deutschland zur "zusammenfuehrung" mit der tochter beantragen?
mit der tochter ist sie doch bereits zusammen - und zwar in kuba!
Zitat von willibald
wie kann denn dann die ebenfalls in kuba lebende mutter bei der deutschen botschaft eine visum fuer deutschland zur "zusammenfuehrung" mit der tochter beantragen?
mit der tochter ist sie doch bereits zusammen - und zwar in kuba!
Willi, so funktioniert es aber. Das Kind hat als Deutsche natürlich das Recht, nach Deutschland zu reisen und in Deutschland zu leben. Die sorgeberechtigte Mutter darf gleich mitkommen, da das Kind ja im Zweifel nicht allein reisen bzw. nicht allein in D leben kann.
Was glaubst du, wie viele deutsche Väter ihre Kinder mitsamt der Mutter so nach Deutschland holen. Ich kenne eine in Matanzas, die mit ihrem Kind genau so für ein halbes Jahr nach Deutschland kommt. Wobei das "deutsche" Kind genau so dunkelschwarz ist wie die Mutter.
Zitat von juan72Zitat von willibald
wie kann denn dann die ebenfalls in kuba lebende mutter bei der deutschen botschaft eine visum fuer deutschland zur "zusammenfuehrung" mit der tochter beantragen?
mit der tochter ist sie doch bereits zusammen - und zwar in kuba!
Willi, so funktioniert es aber. Das Kind hat als Deutsche natürlich das Recht, nach Deutschland zu reisen und in Deutschland zu leben. Die sorgeberechtigte Mutter darf gleich mitkommen, da das Kind ja im Zweifel nicht allein reisen bzw. nicht allein in D leben kann.
Was glaubst du, wie viele deutsche Väter ihre Kinder mitsamt der Mutter so nach Deutschland holen. Ich kenne eine in Matanzas, die mit ihrem Kind genau so für ein halbes Jahr nach Deutschland kommt. Wobei das "deutsche" Kind genau so dunkelschwarz ist wie die Mutter.
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Wenn dem so ist, könnte dies die Lösung vieler Probleme sein. Ein Freifahrtschein quasi. Das kann ich soooo gar nicht glauben.
Zitat von Panfilo
Wenn dem so ist, könnte dies die Lösung vieler Probleme sein. Ein Freifahrtschein quasi. Das kann ich soooo gar nicht glauben.
@Panfilo, ich will ja nicht sagen, dass die auskunft von Juan falsch ist. aber - wie du - glauben kann ich das ebenfalls nicht.
ein Deutscher kommt nach kuba und heiratet. die frau kann jedoch - zum beispiel wegen fehlenden deutschtests - nicht zu ihm nach D.
nun macht er ihr in kuba ein kind. und dann sollen ploetzlich sowohl die (eventuell ja auch sozialhilfe beduerftige) frau als nun auch sogar noch ein (eventuell ja ebenfalls sozialhilfe beduerftiges) kind voellig problemlos nach D kommen koennen sollen?
nee, nee, waere schoen, wenn ausser Juan da mal noch jemand seine fachkundige meinung sagen koennte.
Zitat von Panfilo
Wenn dem so ist, könnte dies die Lösung vieler Probleme sein. Ein Freifahrtschein quasi. Das kann ich soooo gar nicht glauben.
Zitat von willibald
nee, nee, waere schoen, wenn ausser Juan da mal noch jemand seine fachkundige meinung sagen koennte.
Ihr Ungläubigen!
Ich bin ehrlich gesagt etwas erschüttert, dass ihr Kuba-Experten von dem Thema so überrascht seid.
§28(1) Satz 3 AufenthG:
Zitat
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
[...]
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Die Möglichkeit der gleichzeitigen Einreise von Mutter und Kind, sowie Befreiung vom A1-Test dürfte sich in Anwendungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen verstecken. Die habe ich nicht zur Hand. Aber hier noch eine "zweite Meinung":
http://www.123recht.net/Visum-f%C3%BCr-K...-__f231110.html
Zitat von juan72
Ihr Ungläubigen!
Ich bin ehrlich gesagt etwas erschüttert, dass ihr Kuba-Experten von dem Thema so überrascht seid.
§28(1) Satz 3 AufenthG:
naja, Juan, § 28 AufenthG betrifft ja nun nicht den Nachzug, sondern § 27 AufenthG.
und im 27 stehen schon ein paar sachen drin, die das alles nicht so eindeutig sein lassen, wie bisher dargestellt. vielmehr kann danach die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durchaus auch versagt werden, zum beispiel, wenn der vater "arm" ist oder wenn feststeht, dass er das kind nur gezeugt hat, um der Frau die einreise zu ermoeglichen.
aber ok - im grundsatz scheint das mit dem Zeugen eines Kindes anscheinend doch eine "gute" moeglichkeit zu sein, die mutter herholen zu koennen.
Hat jemand zufällig die entsprechenden Richtlinien bezgl. der gleichzeitiger Einreise von Mutter/Vater und Kind.
Der Paragraph 28 Satz 3 bezieht sich eindeutig auf auf minderjährige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet. Bei genauer Auslegung muss dar minderjährige Deutsche bereits in der BRD leben bevor ein ausländischer Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Ausübung der Personensorge beantragen kann. Ich nehme aber an, dass die Ausländerbehörde von Fall zu Fall individuell entscheiden kann.
Zitat von willibald
aber ok - im grundsatz scheint das mit dem Zeugen eines Kindes anscheinend doch eine "gute" moeglichkeit zu sein, die mutter herholen zu koennen.
Nicht nur gut, auch easy- zunächst mal! Allerdings sollte man in seine Überlegungen miteinbeziehen, dass man anschließend mindestens 20 Jahre Verantwortung trägt. Aber das (und auch die damit verbundenen Kosten) ist ja vermutlich ein Klacks für jeden momentan verliebten Touri!
Zitat von iris
Allerdings sollte man in seine Überlegungen miteinbeziehen, dass man anschließend mindestens 20 Jahre Verantwortung trägt. Aber das (und auch die damit verbundenen Kosten) ist ja vermutlich ein Klacks für jeden momentan verliebten Touri!
vielleicht sollte es sich also threadstarter Petrido/Pedrito doch nochmal ueberlegen.
noch hat er ja mutter und kind in kuba.
und selbst wenn sie ihn von kuba aus verklagen wuerden auf unterhalt, dann ginge das natuerlich nur auf der basis der dortigen (kubanischen) lebensverhaeltnisse, also 20 dollar im monat oder so.
sind sie aber erstmal in europa und klagen - na dann prost mahlzeit, lieber threadstarter
denn zuruecknach kuba muessen sie ja nicht. kind ist ja deeeeeeeeuuuuutsch...
Was habe ich hier nur losgetreten...
Zitat von willibald
naja, Juan, § 28 AufenthG betrifft ja nun nicht den Nachzug, sondern § 27 AufenthG.
Die Aufenthaltstitel werden bei Zuzug zu Deutschen nach §28 vergeben. Steht dann auch so drin.
Zitat von willibald
und im 27 stehen schon ein paar sachen drin, die das alles nicht so eindeutig sein lassen, wie bisher dargestellt. vielmehr kann danach die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durchaus auch versagt werden, zum beispiel, wenn der vater "arm" ist
Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist aber i.d.R. nur beim Zuzug zu Ausländern erforderlich.
Zitat von willibald
oder wenn feststeht, dass er das kind nur gezeugt hat, um der Frau die einreise zu ermoeglichen.
Schwer nachzuweisen...
Zitat von Gibape
Hat jemand zufällig die entsprechenden Richtlinien bezgl. der gleichzeitiger Einreise von Mutter/Vater und Kind.
Zitat von http://www.info4alien.de//gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28
28.1.3 (letzter Absatz)
Unter Berücksichtigung des grundrechtlichen
Schutzgebots des Artikels 6 GG kann dem El-
ternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen
im Einzelfall der Aufenthaltstitel nach § 28
Absatz 1 Nummer 3 auch bei einem beab-
sichtigten gemeinsamen Zuzug erteilt werden,
sofern glaubhaft gemacht wird, dass der bishe-
rige gewöhnliche Aufenthalt des minder-
jährigen Deutschen im Herkunftsstaat aufgege-
ben und im Bundesgebiet unmittelbar nach
Einreise neu begründet wird.
Das ist hier zwar etwas scharf formuliert ("im Einzelfall") in der Praxis geht das aber fast immer, insbesondere bei kleineren Kindern.
Naja, vielleicht entspricht mein Vorschlag an Petrido doch nicht ganz der Intention dieses Gesetzes.
Wer sich etwas eingehender mit dem (wie ich finde) spannenden Thema Ausländerrecht beschäftigen will, hier gibt es eine Menge Lesestoff: http://www.info4alien.de
Insbesondere die Foren sind interessant.
Zitat von iris
Allerdings sollte man in seine Überlegungen miteinbeziehen, dass man anschließend mindestens 20 Jahre Verantwortung trägt.
Natürlich! Wir Männer entscheiden doch immer rational und wohlüberlegt. Niemals würden wir aus einer launischen Verliebtheit heraus überstürzte Fehlentscheidungen treffen, die wir später bereuen würden.
#19 RE: Rückkehrbereitschaft
#22 RE: Rückkehrbereitschaft
Zitat von jan
Also bei dieser Konstellation (Tochter ist Deutsche) hätte deine Liebe überhaupt keinen Grund, bezüglich der Rückkehrbereitschaft irgendwas zu schummeln. Ggf. sollte sie auch so argumentieren. Sie soll sagen, wenn sie in Deutschland bleiben wollte, würde sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Sie erfüllt ja alle Voraussetzungen dafür.
super idee und danke auch für deine anderen erläuterungen! Danke!
Edit Dirk: Bitte richtig zitieren, Danke
Gracias Pedro
Facebookseite: Cuba international Friends - Pinar del Rio https://www.facebook.com/?sk=2361831622#!...127030597367520
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Zitat von Petrido Zamora
Meine Liebe und meine Tochter(tochter dt./kub. Standsbürgerschaft) wollen mich dieses jahr besuchen.
Zitat von Petrido Zamora
Also bei dieser Konstellation (Tochter ist Deutsche) hätte deine Liebe überhaupt keinen Grund, bezüglich der Rückkehrbereitschaft irgendwas zu schummeln.
Gespaltene Persönlichkeit?
#24 RE: Rückkehrbereitschaft
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