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Scheidung
ich möchte mich gern hier in Deutschland nach kubanischem Recht scheiden lassen, meine Ehemann lebt auch noch hier ,ist denn dass überhaupt möglich.Er verweigert bisher die Zustimmung zur Scheidung.Geht das über die Botschaft ?Weil eine Scheidung in Deutschland dauert zu lange.
Zitat von Tilli
ich möchte mich gern hier in Deutschland nach kubanischem Recht scheiden lassen, meine Ehemann lebt auch noch hier ,ist denn dass überhaupt möglich.Er verweigert bisher die Zustimmung zur Scheidung.Geht das über die Botschaft ?Weil eine Scheidung in Deutschland dauert zu lange.
Außerdem brauchen wir mehr Infos um Deine Frage zu beantworten!!!
Bist Du nur nach cub. Recht verheiratet? Oder auch nach deutschem?
Was versprichst Du Dir von einer Scheidung nach cub. Recht etc.?
falko
Zitat von Tilli
ich möchte mich gern hier in Deutschland nach kubanischem Recht scheiden lassen, meine Ehemann lebt auch noch hier ,ist denn dass überhaupt möglich.Er verweigert bisher die Zustimmung zur Scheidung.Geht das über die Botschaft ?Weil eine Scheidung in Deutschland dauert zu lange.
In Deutschland nach cubanischem Recht???
Erklärt sich doch eigentlich von selbst.
Du bist in Deutschland, also welches Recht zählt hier???
Deutsches oder Cubanisches?
Einzige Möglichkeit ist sich in Cuba scheiden lassen (ca. 3 Monate bis du wirklich alle Papiere in der Hand hast, geht auch ohne sein Anwesenheit oder seine Zustimmung, wurde hier schon irgendwo beschrieben), dann hier vom Oberlandesgericht anerkennen lassen.
Das kann aber auch evtl. problematisch werden. So einfach wird das nicht ohne weiteres anerkannt. Da muss dich schlau machen. Da er ja noch hier ist sieht das anders aus als das was ich kenne.
Desweiteren fehlen einige Angaben von dir! Wie lange hier, welchen Status hat er, wie lange verheiratet, und, und, und!
Saludos
seit der Heirat in Cuba sind nun 6 Jahre vergangen- er ist aber erst ein Jahr nach der Heirat in Cuba hier eingereist, ging nur weil ich Geld verdiene also Einkommen gesichert war, nun hat er hier eine andere und will sich trotzdem nicht scheiden lassen - ausserdem würde ja noch ein Trennungsjahr hinzukommen, ich möchte aber schnell geschieden werden, deshalb die Frage ob nach cubanischem Recht.Danke
Zitat von Tilli
verheiratet nach cubanischem Recht- wir haben in Cuba geheiratet.
Zitat von Tilli
ich möchte mich gern hier in Deutschland nach kubanischem Recht scheiden lassen
@Tilli: wenn du dich in D scheiden lassen willst, geht alles nach deutschem recht.
das faengt schon damit an, dass du ein trennungsjahr abzuwarten hast.
laesst du dich in kuba scheiden (was du kannst, da ihr ja in kuba geheiratet habt), dann geht es nach kubanischem recht.
da gibt es zum beispiel schon mal kein trennungsjahr.
mach es in kuba! ich hab meine beiden scheidungen in kuba durchgezogen und war jeweils hochzufrieden.
Zitat von Tilli
seit der Heirat in Cuba sind nun 6 Jahre vergangen- er ist aber erst ein Jahr nach der Heirat in Cuba hier eingereist, ging nur weil ich Geld verdiene also Einkommen gesichert war, nun hat er hier eine andere und will sich trotzdem nicht scheiden lassen - ausserdem würde ja noch ein Trennungsjahr hinzukommen, ich möchte aber schnell geschieden werden, deshalb die Frage ob nach cubanischem Recht.Danke
So ganz versteh ich es immer noch nicht.
Wenn Heiratsurkunde beim Standesamt vorgelegt wurde ist die Heirat auch nach deutschem Recht hier anerkannt.
Ein Familienbuch bekommt man nur wenn man es will. Das sagt nix aus.
Und du bist in Deutschland, also vergiss den Mist mit nach cubanischem Recht.
Lass dich in Cuba scheiden, nach cubanischem Recht, aber nicht hier in Deutschland. Das geht deutlich schneller.
Schreib mal PM, vielleicht kann ich es dir erklären. Aber dann genauere Angaben.
Oder hier scheiden lassen, dann ist es der übliche Rechtsweg. Mit Trennungsjahr und allem drum und dran. Und auch hier wirst geschieden, auch wenn er nicht will. Es dauert nur halt lange.
Hier wirst nicht nach cubanischem Recht geschieden. Ist doch logisch.
Saludos
Scheiden lassen kannst du dich in Kuba, aber die Scheidung muss auch in Deutschland anerkannt werden und da zählt auch so was, wie der Lebensmittelpunkt.
Google mal: Anerkennung Scheidung Lebensmittelpunkt
Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht. Typisch Deutsch halt.
Zitat von Uli
Scheiden lassen kannst du dich in Kuba, aber die Scheidung muss auch in Deutschland anerkannt werden und da zählt auch so was, wie der Lebensmittelpunkt.
hab jetzt nicht gegoogelt, weil ich mir einbilde, es auch so zu wissen - aufgrund zweifacher eigener erfahrung:
ein rechtskraeftiges scheidungsurteil, erlassen von einem kubanischen volksgericht, wird in D IMMER anerkannt.
@Uli, die pruefen doch in D nur die rechtmaessigkeit des urteils. wenn die behoerden in D im einzelfall einmal ein rechtskraeftiges kubanisches scheidungsurteil nicht anerkennen wuerden, hiesse das doch zu sagen, das kubanische gericht habe rechtsbeugung oder sonstwas betrieben. und dem ist eben nicht so. INSOWEIT ist kuba durchaus rechtsstaatlich!
also: mit irgendwelchen lebensmittelpunkten hat die frage, ob ein kubanisches volksgerichtsurteil anzuerkennen ist oder nicht, NICHTS zu tun.
Uli, lasse mich aber gern eines besseren belehren, dann aber bitte keinen verweis auf "google", sondern KONKRETE links
Zitat von willibald
ein rechtskraeftiges scheidungsurteil, erlassen von einem kubanischen volksgericht, wird in D IMMER anerkannt.
Letztlich wird es das wohl, nur muss die Anerkennung beantragt werden.
Dazu benötigt man neben der legalisierten und übersetzten Scheidungsurkunde auch noch mal eine Original-Heiratsurkunde, natürlich auch beglaubigt und amtlich übersetzt (obwohl sie ja bei der Eintragung der Ehe dem deutschen Standesamt schon mal vorgelegt wurde) sowie einen längeren ausgefüllten Fragebogen über Gründe der Scheidung, Aufenthaltsort der -ehemaligen- Ehepartner etc.. und ein bisschen Geduld, bis das Anerkennungsverfahren durch ist.
Aus dem Scheidungsurteil muss hervorgehen, dass der andere Ehepartner die Möglichkeit hatte, sich zur Sache zu äußern, was im Falle Kuba wohl immer der Fall ist.
Ob diese Variante allerdings für die Threaderöffnerin infrage kommt, bezweifel ich. Schließlich lebt der Mann ja wohl hier.
Und ihr vorrangiges Ziel, so schneller geschieden zu werden, wird sowieso nicht erreicht werden. Das Verfahren in Kuba dauert schon mindestens 6 Monate, noch nicht mitgerechnet die 2-3 Monate für die Beglaubigungen in Kuba, dazu dann noch das Verfahren hier ... - schnell ist was anderes.
#14 RE: Scheidung
Sofort Scheidung geht auch - Härtefall - er geht lebt schon in einer neuen Beziehung alles klar.
ABER: Ehegattenunterhaltsreglung - Du verdienst mehr als er? PECH DU DARFST ZAHLEN! Rechne mal alles durch was dich günstiger kommt, Scheidung auf Cuba einreichen, kein Unterhalt oder sofort in D aber Zahlefrau...
Wünsch Dir alles Gute!
Zitat von la pirataZitat von willibald
ein rechtskraeftiges scheidungsurteil, erlassen von einem kubanischen volksgericht, wird in D IMMER anerkannt.
Letztlich wird es das wohl, nur muss die Anerkennung beantragt werden.
Dazu benötigt man neben der legalisierten und übersetzten Scheidungsurkunde auch noch mal eine Original-Heiratsurkunde, natürlich auch beglaubigt und amtlich übersetzt (obwohl sie ja bei der Eintragung der Ehe dem deutschen Standesamt schon mal vorgelegt wurde) sowie einen längeren ausgefüllten Fragebogen über Gründe der Scheidung, Aufenthaltsort der -ehemaligen- Ehepartner etc.. und ein bisschen Geduld, bis das Anerkennungsverfahren durch ist.
Aus dem Scheidungsurteil muss hervorgehen, dass der andere Ehepartner die Möglichkeit hatte, sich zur Sache zu äußern, was im Falle Kuba wohl immer der Fall ist.
Ob diese Variante allerdings für die Threaderöffnerin infrage kommt, bezweifel ich. Schließlich lebt der Mann ja wohl hier.
Und ihr vorrangiges Ziel, so schneller geschieden zu werden, wird sowieso nicht erreicht werden. Das Verfahren in Kuba dauert schon mindestens 6 Monate, noch nicht mitgerechnet die 2-3 Monate für die Beglaubigungen in Kuba, dazu dann noch das Verfahren hier ... - schnell ist was anderes.
Mit fast allem hast du Recht.
Aber bei der Zeit irrst du dich. Sorry.
Ich habe Scheidung in Cuba am 26.08.09 eingereicht, mit allem drum und dran rechtskräftig in Deutschland geschieden, also vom OLG anerkannt, am 11.12.09
In Deutschland hätte das ewig gedauert und wäre um einiges teurer gewesen.
Das sind ganze 3 1/2 Monate.
Es geht schon schneller, als 6 Monate oder länger. Und dieses ist belegbar, beweisbar. Bevor wieder so schlaue aus der Luft gegriffene Sprüche und Weisheiten hier kommen. Meine nicht dich damit la pirata!
Saludos
Zitat von Dieyu
Ich habe Scheidung in Cuba am 26.08.09 eingereicht, mit allem drum und dran rechtskräftig in Deutschland geschieden, also vom OLG anerkannt, am 11.12.09
In Deutschland hätte das ewig gedauert und wäre um einiges teurer gewesen.
Das sind ganze 3 1/2 Monate.
Es geht schon schneller, als 6 Monate oder länger.
Ok, das ging dann allerdings sehr schnell - es kann dann also mal schneller gehen, aber auch länger dauern und leider weiß man es erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens genau.
Vermutlich hat deine Exfrau zu der Zeit aber nicht in Deutschland gelebt? Dann, nehme ich an, geht es auf diese Weise gar nicht, oder?
Zitat
Vermutlich hat deine Exfrau zu der Zeit aber nicht in Deutschland gelebt? Dann, nehme ich an, geht es auf diese Weise gar nicht, oder?
OK, nicht mehr in Deutschland.
In Italien, aber nicht in Cuba. Mit deutschem Pass lebt sie da.
Ob in Deutschland oder Italien. Das war egal. Das interessierte die Richter in Cuba überhaupt nicht, ebenso wenig das OLG.
Ging alles wirklich sehr schnell.
Gott sei Dank. Sauberer Abschluss.
Saludos
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