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Pasaporte
Mal was aktuelles und positives zum Thema
Neuen Pasaporte in Berlin Ende November-2010 per Post/Scheck usw. beantragt.
Ab dem 20 Dez.2010 gültig und heute am 5. Jan. 2011 schon in der Hand.
S U P E R !
Es geht also doch schnell und das alles ohne "Anschieben".
Zitat von Seischu
Habe in Cuba am 04.01.2011 einen Pass beantragt und hatte den selbigen am 14.01.2011 inkl. carta blanca in der Hand.
Hola Seischu
Hätte da eine Anschlussfrage:
Der kubanische Reisepass meiner Frau läuft im Ende April ab. Anfang Januar wollte meine Espoasa einen neuen Pass beantragen.
Die Antwort der Dame, sie könne erst einen neuen Pass nach Ablauf des alten beantragen. Die kubanische Botschaft meinte, dass dies eigentlich nicht stimmen kann, war sich aber auch nicht sicher.
Die Antwort in Havanna ist auch für unlogisch und meine Frau wird sicher nochmals nachhaken.
Weiss jemand etwas genaueres??
PS: In der Schweiz kann ein kubanische Pass mehrere Monate vor Ablauf beantragt werden. Lieferzeit ca. 1 Monat.
Kuba hat den Passlieferanten gewechselt deshalb geht es schneller. Neu werden die Pässe in Spanien und nicht mehr in Frankreich hergestellt.
Saludos
Klar ist das unlogisch, weil der Reisepass üblicherweise bei Reise/Einreise mindestens noch eine Gültigkeit von 6 Monaten haben muss. Das funktioniert ja wohl nicht, wenn ich den RP erst beantragen kann, wenn der alte RP abgelaufen ist.
Außerdem sollen DIE sich nicht so anstellen, der neue RP wird sowieso mit Beginn der Gültigkeit erstellt an dem der alte RP ausläuft oder wie so oft, ausgelaufen ist!
Beispiel: Alter RP läuft am 30.04.2011 aus - ich beantrage bereits am 01.01.2011 oder, ich beantrage erst am 30.06.2011 einen neuen RP - egal - der Beginn der Gültigkeit wird immer der 01.05.2011 sein und die Laufzeit 6 Jahre
So kenn ich das wenigstens - und ich glaube nicht, dass sich da etwas geändert hat!!
Und die Kohle kassieren die doch sowieso, früher oder später! Mann o Mann könnte man in Kuba Geld verdienen mit der Lizenz, Reisepässe auszufertigen!
$$$$$
Aber die Staatsbediensteten werden es wohl nieee lernen, genauso wenig wie ihre Kollegen hier in Deutschland!
Zitat von Jorge2
Klar ist das unlogisch, weil der Reisepass üblicherweise bei Reise/Einreise mindestens noch eine Gültigkeit von 6 Monaten haben muss. Das funktioniert ja wohl nicht, wenn ich den RP erst beantragen kann, wenn der alte RP abgelaufen ist.
Außerdem sollen DIE sich nicht so anstellen, der neue RP wird sowieso mit Beginn der Gültigkeit erstellt an dem der alte RP ausläuft oder wie so oft, ausgelaufen ist!
Beispiel: Alter RP läuft am 30.04.2011 aus - ich beantrage bereits am 01.01.2011 oder, ich beantrage erst am 30.06.2011 einen neuen RP - egal - der Beginn der Gültigkeit wird immer der 01.05.2011 sein und die Laufzeit 6 Jahre
So kenn ich das wenigstens - und ich glaube nicht, dass sich da etwas geändert hat!!
Und die Kohle kassieren die doch sowieso, früher oder später! Mann o Mann könnte man in Kuba Geld verdienen mit der Lizenz, Reisepässe auszufertigen!
$$$$$
Aber die Staatsbediensteten werden es wohl nieee lernen, genauso wenig wie ihre Kollegen hier in Deutschland!
Hola Jorge
Wird der alte Pass bei Auslieferung des neuen Passes nicht für ungültig erklärt, "gelocht" oder eingezogen. Das würde heissen, dass man zwar einen neuen Pass hat (ab Ausstelldatum) diesen aber erst ab dem Gültigkeitsdatum verwenden kann. Ausereise also bis zu diesem Datum nicht möglich - oder verstehe ich da etwas falsch??
Saludos
Ja, zumindest hier in D ist es so, aber da sehr oft der neue RP erst kurz vor Ablauf des alten RP (oder auch erst nach Ablauf) beantragt wird, fällt das hier nicht so ins Gewicht.
In Kuba könnte man das ja wenigstens so gestalten, dass der neue RP schon mal erstellt wird - dauert ja sowieso meistens ein paar Wochen - und dann wird am Übergangstag von alt auf neu einfach nur getauscht.
Zitat von Jorge2
Klar ist das unlogisch, weil der Reisepass üblicherweise bei Reise/Einreise mindestens noch eine Gültigkeit von 6 Monaten haben muss. Das funktioniert ja wohl nicht, wenn ich den RP erst beantragen kann, wenn der alte RP abgelaufen ist.
Stimmt so ja auch nicht. Für Kuba gelten alle Reisepässe bis zum letzten Tag ihrer Gültigkeit. Das sind die Deutschen, die das mit den sechs Monaten ins Spiel bringen.
Danke für den Hinweis, hilft wenigstens im vorliegenden Fall einigermaßen. Hoffe dann wohl auch in Kuba - villeicht kann KDL hier weitere Informationen liefern?
@Dieter
Hoffe es ist nichts Schlimmes und Dir geht es bald wieder besser - Gute Besserung!
Aber was macht cubana in Kuba, wenn eine Reise von Kuba aus nach Deutschland ansteht - das ist ja anscheinend das akute Problem?
Das mit den sechs Monaten gilt im Übrigen nicht nur in D, sondern auch in vielen anderen Ländern dieser Erde - auch für extranjeros zur Einreise in Kuba!!
Zitat von cohiba
Die Antwort der Dame, sie könne erst einen neuen Pass nach
Ablauf des alten beantragen...
Warum macht ihr es euch immer so schwer?
Es gibt einen Satz, der beschleunigt alles:
Der Pass ist wech......und zack kannstesofort einen neuen beantragen
falko
Zitat von cohiba
Die Antwort der Dame, sie könne erst einen neuen Pass nach Ablauf des alten beantragen.
Saludos
Das geht doch ganz einfach:
Sagt den Zaubersatz: Mein Pass ist wech... und dann kannste sofort einen neuen Beantragen
falko
Zitat von falko1602
.
Das geht doch ganz einfach:
Sagt den Zaubersatz: Mein Pass ist wech......
falko
und dann gibt es auch noch die ganz schlauen, die den erweiterten zaubersatz sagen: "mein pass is wech und isch nich weissen wo.." - die koennen dann sogar weit VOR ablauf der verfallsfrist des ersten einen zweiten bekommen und haben dann zwei echte, man weiss ja nie
(aber bevor jetzt geruechte aufkommen: ich hab meinen zweiten echten mit einer anderen begruendung beantragt, es gibt ja genug)
Zitat von Luz
Stimmt so ja auch nicht. Für Kuba gelten alle Reisepässe bis zum letzten Tag ihrer Gültigkeit. Das sind die Deutschen, die das mit den sechs Monaten ins Spiel bringen.
Für die Einreise in Kuba müssen Reisepässe noch mind. 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Hat doch mit D nichts zu tun.
Zitat von willibald
und dann gibt es auch noch die ganz schlauen, die den erweiterten zaubersatz sagen: "mein pass is wech und isch nich weissen wo.." - die koennen dann sogar weit VOR ablauf der verfallsfrist des ersten einen zweiten bekommen und haben dann zwei echte, man weiss ja nie
kommt der neue pass, wird der alte gelöscht. kann dann schon am deutschen airport ins auge gehen.
.
Zitat von b12
kommt der neue pass, wird der alte gelöscht. kann dann schon am deutschen airport ins auge gehen.
@b12: wir reden hier nicht von gefaelschten paessen.
der verloren gegangene ist ein echter pass. der als ersatz ausgefertigte ist auch ein echter pass. wird dann der verloren gegangene wieder gefunden und benutzt - dann wird ein total echter pass benutzt. was soll also da ins auge gehen?
gut, es kann sein, dass ein kleine ordnungswidrigkeit gegeben sein koennte, weil man das wiederfinden vielleicht haette melden muessen. aber was will die behoerde machen, wenn es dann wieder heisst " isch nich weissen das"
Zitat von willibald
der verloren gegangene ist ein echter pass. der als ersatz ausgefertigte ist auch ein echter pass. wird dann der verloren gegangene wieder gefunden und benutzt - dann wird ein total echter pass benutzt. was soll also da ins auge gehen?
solch pässe haben nummern. davon ist nur eine gültig. denn der neue paß wird nach einer amtlichen verlustmeldung des alten ausgestellt, womit auch die nummer gelöscht wird. wenn sie den "verlustigen" im airport in den scanner legen, ist deine reise zu ende.
.
Zitat von b12
solch pässe haben nummern. davon ist nur eine gültig. denn der neue paß wird nach einer amtlichen verlustmeldung des alten ausgestellt, womit auch die nummer gelöscht wird. wenn sie den "verlustigen" im airport in den scanner legen, ist deine reise zu ende.
ich kann es nicht ausdiskutieren, weil ich nicht weiss, was du mit "nummer wird geloescht" sagen willst.
aber dass die reise zuende sein sollte, halte ich fuer ausgeschlossen.
stell dir vor, der alte, vermeintlich verlorene, lag irgendwo rum. er wird von der freundin entdeckt und wieder an seinen platz gelegt. jetzt willst du verreisen, greifst in die schublade und nimmst diesen (echten) pass und gehst damit zum flughafen. DU, der echte inhaber dieses echten passes, legst diesen echten pass dann gutglaeubig vor. und dann sollen die DICH dann nicht durch die sperre lassen?
aber, wie gesagt, ich weiss ja nicht, was du mit "nummer wird geloescht" sagen willst.
vielleicht haben wir ja noch jemand hier im forum, der ein paar zusatzdetails weiss.
eins steht jedenfalls fest: von meinen beiden echten paessen mit unterschiedlichen nummern (nicht im wege einer verlustmeldung erworben) kann ich nach belieben mal den oder mal den vorlegen. beiden sind echt, beide sind gueltig und keine nummer ist geloescht. vielmehr ist es ja gerade der sinn der ausstellung eines zweitpasses, dass der NEBEN dem erstpass oder STATT des erstpasses benutzt werden kann.
Weil es halt ein Unterschied ist mehrere Pässe zu haben... wer dies braucht, oder einen Pass als verloren zu melden und dann mit ebendiesen bei einer Einreise auffällig zu werden.
Du hast halt noch keinen Pass verloren gemeldet, sonst wüsstest Du was da alleine bei der Meldung schon für ein Terz gemacht wird. Hier in Deutschland.
Docs Pass ist in Cuba "verlorengegangen". Den neuen Cubanischen hatten wir binnen 2 Tagen. Danach auf die D Botschaft für ein neues "altes" Visa... Da hat die Luft gebrannt!!!
Seitdem liegt Docs Pass im Safe und wird nur zum Stempelchen machen oder Reisen rausgeholt. Den Terror will ich nicht noch einmal erleben.
Bei Verlust des Passes bekundest Du nämlich "per Eidesstatt" den Verlust. Das finden die nicht lustig wenn das Ding wieder auftaucht.
#19 RE: Pasaporte
Zitat von willibald
aber, wie gesagt, ich weiss ja nicht, was du mit "nummer wird geloescht" sagen willst.
vielleicht haben wir ja noch jemand hier im forum, der ein paar zusatzdetails weiss.
Gelöscht bestimmt weniger. Aber ich kann mir gut vorstellen daß in Schäubles Orwell-Staat die Nummer eines jeden verlustig/gestohlen gemeldeten Passes beim BGS im Computersystem erfasst ist und es dann sofort piepst, wenn den einer dort vorlegt.
Daß allerdings bei Ausstellung eines neuen Passes diese neue Nummer unabhängig von einer Reise des Inhabers automatisch ins System des BGS eingespeist wird und gleichzeitig die bisherige Nummer des (vielleicht noch nicht ganz) abgelaufenen Passes als ungültige Nummer dort erscheint ist zwar auch vorstellbar, klingt aber weniger wahrscheinlich. Dieser wird ja normalerweise ohnehin entwertet, bevor der Neue ausgehändigt wird.
Es käme vielleicht mal auf einen Versuch an.
Zitat von el loco alemán
Dieser wird ja normalerweise ohnehin entwertet, bevor der Neue ausgehändigt wird.
das entwerten kommt, wenn du den alten pass abgibst. oder auch behältst.
bei verlustmeldung wird deine alte passnummer vom einwohnermeldeamt im paßregister eingetragen. bei diebstahl muß sogar eine anzeige gegen unbekannt von der polizei vorgelegt werden.
solltest du den gelöschten pass in deutschland auf einem flughafen vorlegen, ist deine reise zuende. die löschung dient auch gegen mißbrauch dritter, wenn dein paß geklaut wurde.
einen 2.paß kann man beantragen, wenn man öfters z.b. nach israel muß und auch in arabische länder. mit einigen stempeln kommst du nicht in andere länder rein.
.
#21 RE: Pasaporte
Zitat von b12
das entwerten kommt, wenn du den alten pass abgibst. oder auch behältst.
Das würde mich mal genauer interessieren. Du bekommst den neuen und wenn dein bisheriger wird am Schalter gelocht, also entwertet und du bekommst ihn wenn du willst eben so ungültig gemacht zurück. Das ist der Normalfall.
Nun die Frage. Was passiert, wenn du das entwerten irgendwie durch einen Trick verhindern könntest, ohne daß es auffällt. Dann hättest du theoretisch zwei gültige mit unterschiedlichem Ablaufdatum. Wird durch die Ausstellung eines neuen Passes automatisch die bisherige Nummer dem Passregister als ungültig gemeldet oder nicht?
Wozu denn?
Unsere Techniker haben alle ca. 5-8 Reisepässe.
Die Reisen zwischen dem Gaza-Streifen und sonstigen Krisengebieten hin und her.
Du gehst auf deine Gemeinde/Stadt und beantragst mit angabe eines vernünftigen Grundes einen oder mehrere Reisepässe.
Das ist wie Brötchen kaufen.
Wenn du den Pass Verlust meldest, musst Du eine Eidesst.Vers. unterschreiben.
a.) alles abgesucht... verschwunden
b.) falls er ja auftaucht... sofort abgeben
Du bekommst eine neue Nummer hinter der die alte mit Verlust registriert ist.
Außerlandes (nicht in der EU) ist das wohl auch schnuppe. In D wenn Du mit deinem Verlust Pass erwischt wirst... brauchst Du bessere Ausreden als ich habe ins falsche Schubfach gegriffen. Da greifen die dir nämlich ganz woanders hin wo es recht weh tut...
in den Geldbeutel.
In Cuba kommst du jedoch sicher mit einem Verlust Pass durch. Ich bin selbst aus Versehen zwar mit aktuellem aus D ausgereist, jedoch mit meinem abgelaufenen in Cuba eingereist... von da her...
Zitat von el loco alemán
Wird durch die Ausstellung eines neuen Passes automatisch die bisherige Nummer dem Passregister als ungültig gemeldet oder nicht?
egal wie der trick sein sollte. (verlust gemeldet o.ä). wenn du einen neuen hast, bist du verpflichtet, das auffinden des alten zu melden. er ist nicht mehr legal. du hast ihn ja selbst abgemeldet. die erloschenen paßnummern werden u.a. an grenzrelevante polizeidienstellen gemeldet.
davon abgesehen, kannst du aber mehrere gültige pässe bekommen. siehe panfilo.
.
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