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Bertha12466
Ich heiße Bertha und bin aus Havanna,
seit Januar 2009 mit einem Deutschen in Köln verheiratet. Heirat fand in Kuba statt.
Kann mir jemand sagen wie ich die 40 Euro pro Monat an die kubanische Botschaft umgehen kann.
Oder anders gesagt habe ich Probleme wenn ich nach Kuba zurück reise um dort Urlaub zu machen.
Oder kann ich mich als Emigrant in der Botschaft eintragen lassen.
Zitat von manfred3640
Kann mir jemand sagen wie ich die 40 Euro pro Monat an die kubanische Botschaft umgehen kann.
Oder anders gesagt habe ich Probleme wenn ich nach Kuba zurück reise um dort Urlaub zu machen.
Kommt auf Deinen Status an! Hast Du eine PVE, gibts nur eins: Löhnen.
Zhlst Du nicht, kommst Du nicht nach Hause....
Hast Du PRE, zahlst Du nur für die Zeit in Cuba.
falko
#3 RE: Bertha12466
Da werden wieder Geschichten in die Welt gesetzt! Mein lieber Schwan!
Zuallererst wundert mich schon mal die Frage eines .
Wenn man schon die ganzen "trámites" hinter sich hat; und das sind ja nicht Wenige; dann sollte man doch zumindest
über seinen Status bescheid wissen!
Wenn die Dame das PVE hat dann kann sie ja sowieso nur 11 Monate hierbleiben und muss dann automatisch nach Hause.
Dann wär ja auch wichtig ob sie mit 30 od. 90 Tage Genehmigung hier ist.
Die "prórrogas" bis zum 11. Monat muss sie schon bezahlen. Nach Rückkehr müsste sie ja dann fast alles nochmal
machen um wiederholt auszureisen.
Falls sie jedoch das das PRE hat kann sie ohne Weiteres einreisen und bis zu 11. Monate auf der Insel bleiben.
Ich weiß nicht was die Behörden in CdA alles "veranstalten"; aber mit PRE zahlen bei Heimataufenthalt nix.
Nur die A-2 ler müssen löhnen.
Bertha fragt nach!
Ich war in den letzten 2 Jahren 5 mal in Kuba.
Ich mußte jedesmal die PVE beantragen. Die 150 CUC kostete und habe auch die 40 Euro in Bonn gezahlt.
Ich war in der Botschaft in Bonn im März 2009 um die PRE zu beantragen,
dort wurde diese abgelehnt mit der Begründung, ich müßte erst einmal 2 Jahre in Deutschland sein
um diese zu bekomme.
Kann mir jemand einen Tip geben wie ich schneller an die PRE komme.
Denn in Botschaft bekomme ich immer andere Antworten.
Ich glaube denn geht es nur um das sogenannte "Kopfgeld"
#5 RE: Bertha12466
5 Mal in 2 Jahren? Dann immer die ganze Prozedur mit Carta de invitaciòn etc. etc.? Hast Du zum. in Deutschland unbefristet o.Ä.?
Bei Einem bin ich mir ziemlich sicher: Das PRE über die Botschaft hier zu beantragen dauert ewig. Aber wenn Du schon fünf Mal in 2 Jahren
das Ganze durchgezogen hast; warum beantragst Du es dann einfach nicht in ?
Tut mir leid; aber das versteh' ich überhaupt nicht! Macht Null Sinn weil die "trámites" zwischen PRE und PVE doch garnicht so unterschiedlich sind; wenn ich nicht
irre, oder sich in den letzten Jahren grundlegend etwas geändert haben sollte.
Ich habe in Deutschland einen Aufenthaltstatus
zuerst auf 1 Jahr befristet und jetzt wieder um 1 Jahr verlängert,
auch eine Arbeitserlaubnis liegt vor.
Ich besuche zur Zeit einen Deutschkurs der im September endet.
Auch habe ich in Havanna versucht eine PRE zu erlangen.
Auch dort wurde mir nicht geholfen.
Ich mußte jedesmal eine neue Carta Blanca (PVE) beantragen.
Ich glaube es geht hier nur um die Kohle.
Auf der Immigration wurde mir erklärt ein neues Gesetz würde noch dieses Jahr verabschiedet.
Es ist eine Katastrophe mit den Behörden in Havanna.
Eine vernünftige Antwort habe ich noch nie bekommen.
In mir steckt nur noch Verzweiflung.
Zitat von TRABUQUERO
Ich weiß nicht was die Behörden in CdA alles "veranstalten"; aber mit PRE zahlen bei Heimataufenthalt nix.
Seit wann das denn? Bin zwar nicht auf den neuesten Stand mit PRE,
wüsste aber nicht, daß das geändert wurde
Hat auch nix mit CdA zu tun...
falko
#8 RE: Bertha12466
Was sollen die denn Deiner Meinung nach bezahlen? Das verwechselst Du wahrscheinlich mit der A2-lern!
Ein Staatsbürger mit PRE kann ein- und ausreisen ohne Probleme!
Früher musste man sich mal für 5 CUC glaube ich nach Ankunft in der zuständigen Immi registrieren lassen y ya!
Selbst das haben wir seit 10 Jahren nicht mehr gemacht.
Übrigens Bertha: Nachdem Du in astreinem Deutsch schreibst; bist das Du selbst oder jemand anders?
.
@ Bertha12466, solange du keine PRE hast, aus welchen Gründen auch immer, musst du PVE-Gebühren zahlen, es sei denn, du erhältst emigrante-Status.
Wenn dir die PRE hartnäckig verweigert wird, wäre es eine Möglichkeit bei deinem nächsten Kubaaufenthalt einen abogado aufzusuchen, z.B. von einer consultoria juridica internacional. Die haben manchmal ganz gute Beziehungen, kosten tuts auch was, aber vielleicht einen Versuch wert.
Zitat von manfred3640
Ich habe in Deutschland einen Aufenthaltstatus
zuerst auf 1 Jahr befristet und jetzt wieder um 1 Jahr verlängert,
auch eine Arbeitserlaubnis liegt vor.
Ich besuche zur Zeit einen Deutschkurs der im September endet.
Auch habe ich in Havanna versucht eine PRE zu erlangen.
Auch dort wurde mir nicht geholfen.
Ich mußte jedesmal eine neue Carta Blanca (PVE) beantragen.
Ich glaube es geht hier nur um die Kohle.
Auf der Immigration wurde mir erklärt ein neues Gesetz würde noch dieses Jahr verabschiedet.
Es ist eine Katastrophe mit den Behörden in Havanna.
Eine vernünftige Antwort habe ich noch nie bekommen.
In mir steckt nur noch Verzweiflung.
Hallo Berta
-Te dieron un anio primero como prueba.
- un segundo anio tambien,
la visa definitiva te la dan a los tres anios de estar casada , pero ojo, cuando se cumplan los tres anios tu marido debe de ir contigo, y estar de acuerdo, con la visa definitiva...
ojo
-si en ese tiempo de los tres anios no viven mas juntos pierdes el dercho a la visa definitiva,
y te pueden mandar para cuba de vuelta...
Imüportante.
1- a los dos anios de estar casada y viviendo en alemania puedes pedir la nacionalidad......
Mucha suerte
#13 RE: Bertha12466
Zitat von MoskitoZitat
Seit wann das denn? Bin zwar nicht auf den neuesten Stand mit PRE,
wüsste aber nicht, daß das geändert wurde
An wen hast du denn immer 'PRE-Gebühr' bezahlt?
Ich persönlich gar nicht, meine Frau reist mit PVE.
Aber in unserem Bekanntenkreis sind einige mit PRE und die zahlen
meines wissens an den cub. Staat ihren Obulos.
falko
#16 Bertha will PVE-Verlängerungsgebühren umgehen
Zitat von manfred3640
Oder kann ich mich als Emigrant in der Botschaft eintragen lassen.
Wenn du in Deutschland keine regelmäßigen Gebühren und in Kuba nicht jedesmal eine neue Ausreisegenehmigung bezahlen willst, bleibt dir die Möglichkeit, deine PVE in Deutschland ablaufen zu lassen (ohne die Verlängerungsmonate zu zahlen) und nach insgesamt 13 Monaten nach deiner Ausreise aus Kuba in Bonn die "Habilitación del Pasaporte" zu beantragen, die innerhalb von drei Wochen ausgestellt wird (kostenlos). Mit diesem Aufkleber im Pass bist du registrierte "Residente en el Exterior" ("emigrante") und verlierst Niederlassungs-, Erb- und Eigentumsrechte in Kuba. Mit dem pasaporte habilitado kannst du jederzeit maximal zwei Monate am Stück in Kuba Urlaub machen. Die Habilitación ist lebenslang gültig und muss nicht erneuert werden.
Ob auch die (weltweit einmalige?) Praxis der Habilitación von der seit langem angekündigten kubanischen Reiserechtsreform berührt wird, ist völlig unklar. Eine Verschlechterung der Rechte des entsprechenden Personenkreises ist jedenfalls kaum zu erwarten. Erst recht nicht, wenn eines Tages nach dem Ende des jetzigen politischen Systems ein Rechtsstaat eingeführt werden sollte, der allen Kubanern die dauerhafte Rückkehr gestattet. Wie die PRE kann auch die Habilitación nachträglich jederzeit aberkannt werden, was aber nur in wenigen, insbesondere politisch motivierten Einzelfällen erfolgt.
Meine Frau hat die Habilitación im letzten Jahr pünktlich nach Ablauf von 13 Monaten Abwesenheit aus Kuba beantragt und problemlos ausgestellt bekommen und ist wenige Wochen später damit in Kuba ein- und ausgereist. Wegen erforderlicher "Carta de Liberación" des INDER als Sporthochschul-Absolventin hätte sie eine neue PVE niemals innerhalb der wenigen Wochen eines Urlaubs ausgestellt bekommen, eine PRE erst recht nicht. Außer für den Reisepass hat die kubanische Botschaft von uns nie irgendwelche Verlängerungsgebühren eingenommen.
Zitat von HayCojones
"Residente en el Exterior" ("emigrante") und verlierst Niederlassungs-, Erb- und Eigentumsrechte in Kuba. Die Habilitación ist lebenslang gültig und muss nicht erneuert werden.
das, was man da verliert, find ich lächerlich. eigentumsrechte in cuba?
sollte sich irgendetwas interessantes ergeben, kann man immer noch über die familie drehen.
auch das "lebenslang gültig"? das ist bis zum ableben des systems.
also, keine panik vor emigrante. ist besser wie "miete zahlen."
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