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Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
Zitat von cardenas
Dieser jemand muß wenn er nach Deutschland reisen will erst
auf der Deutschen Botschaft provisorische Deutsche Papiere
beantragen um dann einen urlaub in deutschland zu verbringen.
erst wenn er die R.p.wieder abgibt bekommt er seinen Ausweis wieder.
y basta.Cuba erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft.
Möchte wirklich mal wissen, woher Du deine Weisheiten her hast. Auch mit RP bleibst Du weiterhin deutscher Staatsbürger Mal ganz davon abgesehen, das doch wohl niemand so dumm sein kann, seinen deutschen Pass gegen einen cubanischen zu tauschen
Ach ja, hab mit diesem Bekannten sowohl in Cuba als auch hier in Deutschland schon des öfteren zusammen gesessen.
Saludos, Thomas
Zitat von cardenasZitat von jan
...keinen 2. Pass für in KUBA-wohnende!
----------------------------------------------------------------------------
Die Residenten die ich kenne müssen vor dem Deutschland Urlaub
zur Botschaft nach Havana um sich einen temporalen Ausweis (Gegen Gebühr)
abzuholen.
Das müßten sie wohl kaum wenn ihr Pass noch gültig wäre.
Erst bei endgültiger Ausreise erhalten sie ihn zurück.
Quark. Die müssen nicht zur deutschen Botschaft, um sich einen Ausweis zu holen. Die müssen zur Inmigracion um sich ihre PVE zu holen. Da sie einen deutschen Reisepass haben brauchen sie dafür aber keine Einladung. 150 CUC und die 40 Euro pro Monat im Konsulat in Bonn oder Berlin.
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#53 RE: Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
Zitat von Luz
Quark. Die müssen nicht zur deutschen Botschaft, um sich einen Ausweis zu holen. Die müssen zur Inmigracion um sich ihre PVE zu holen. Da sie einen deutschen Reisepass haben brauchen sie dafür aber keine Einladung. 150 CUC und die 40 Euro pro Monat im Konsulat in Bonn oder Berlin.
dafür aber eine Ausreisegebühr von 150 CUC bezahlen
Facundo
(
gelöscht
)
#54 RE: Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
Zitat von falko1602Zitat von jan
Weil die Auslandskubaner in DEUTSCHLAND leben und vom Deutschen Staat einen Pass bekommen.
Und die kubanischen Behörden ihnen den natürlich nicht wegnehmen dürfen.
Und sie dürfen auch nicht mit dem Deutschen Pass einreisen, sondern müssen den cubipass zeigen.
All dies solltest du aber wissen.
Aber manch einer begreifts eben nie
Janchen, ich weiss das!!! Cardenas hat behauptet, daß Cuba keinen 2. Pass duldet.
Als Forums-Duden solltest Du richtig lesen können. Oder hat Dein Vorlese-Zivi Urlaub
falko
falco 4711 wie er lebt und leibt! SIE DÜRFEN MIT DEUTSCHEN PASS EINREISEN! du begreisfst es auch nicht, wenn man etwas nicht weiß ( mit latrinenparolen hausiert ) gibt man vorzugsweise keinen kommentar. peinlich, peinlich.
Zitat
Die Residenten die ich kenne müssen vor dem Deutschland Urlaub
zur Botschaft nach Havana um sich einen temporalen Ausweis (Gegen Gebühr)
abzuholen.
Das müßten sie wohl kaum wenn ihr Pass noch gültig wäre.
Wenn ihr Pass keine Gültigkeit mehr besitzt, dann sollten sie vielleicht mal auf der Botschaft einen neuen beantragen. Dauert zurzeit ca. 4 Wochen.
Zitat
Erst bei endgültiger Ausreise erhalten sie ihn zurück.
So einen Unsinn habe ich ja schon lange nicht mehr in diesem Forum gelesen.
Gruss
kdl
Facundo
(
gelöscht
)
#56 RE: Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
nicht zu
vergessen die Cubanische Ehefrau flattert einem nach ein bis zwei Jahren
der Pasaporte ins Haus.
So erging es zumindest einem Freund von mir.
was du schreibst stimmt, aber geht nur mir einer Cubanische Ehefrau /Mann, sonst nicht.
Das ein und Ausreisen geht auch nur bedingt, ich kenne jemanden der hat sein Mutter mit 80 J. mitgenommen und sitzt jetzt in der Dom.Rep.,weil er 3 Tag über dem Zeitpunkt war. Er wurde sofort für 6 Monate "gesperrt", ist also auch keine Lösung auf Dauer.
Für 3-12 Monate oder 2 Jahre ok ? Für immer hast du zu viel Streß mit den Behörden oder du hast Glück und Vitamin B.
#60 RE: Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
Hallo Forumsfreunde!Auch ich habe vor mich in Cuba zu Verheiraten und dort zu bleiben.
Ich habe im Februar diesen Jahres Folgende Frage an die Botschaft in Bonn gestellt:
Konsularabteilung
Außenstelle Bonn der Botschaft Kuba
Anfrahe: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beabsichtige in diesem Jahr meine Verlobte in Cuba zu Heiraten und einen ständigen Aufenthalt zu beantragen.
Zu meiner Person: Ich bin 58 Jahre alt und Vollrentner. Meine Monatliche Rente beträgt zur Zeit 857,-€.Welche Kriterien sind
erforderlich um einen ständigen Aufenthalt auf Cuba (Isla de la Juventud ) zu erhalten.
Über eine baldige Nachricht wäre ich Ihnen sehr Verbunden.
Hochachtungsvoll
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Wutke
Und habe ein paar Tage später folgende Antwort erhalten:
Botschaft Kuba in der Bundesrepublik Deutschland
Außenstelle Bonn
Kennedyallee 22-24
53175 Bonn
Tel: 0228 3090
Fax: 0228 309244
E-mail: kons-od-bonn@botschaft-kuba.de
http://emba.cubaminrex.cu/bonn
Öffnungszeiten: montags bis freitags, von 9.00 bis 12.00 Uhr
Telefonische Beratung: montags bis freitags, von 14.00 bis 16.30 Uhr
2008
ANTRAG AUF VISUM FÜR STÄNDIGEN AUFENTHALT IN KUBA.
Der Antrag auf Visum für einen ständigen Aufenthalt in Kuba kann bei der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der Botschaft Kuba von jedem deutschen oder ausländischen Staatsbürger mit Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden, der kubanische Familienangehörige ersten Grades, z. B. einen Ehegatten oder Kinder, mit Wohnsitz in Kuba hat.
Dieser Antrag kann weder persönlich in Kuba noch von kubanischen Familienangehörigen mit Wohnsitz in Kuba gestellt werden.
Folgende Unterlage zur Anlage der Akte sind vorzulegen:
1. Antragsformular AP1
2. Geburtsurkunde des Antragsstellers
Bürger mit Geburtsort in einem Drittland müssen ihre Geburtsurkunde von dem kubanischen Konsulat in ihrem Geburtsland legalisieren lassen.
3. Kubanische Heiratsurkunde
Die Originalurkunde darf nicht älter als zwei Jahre ab Ausstellungsdatum sein und muss nur vorgelegt werden in dem Fall, da der Ehegatte seinen Wohnsitz in Kuba hat.
4. Geburtsurkunde von ausländischen Kindern, die die antragstellende Person bei Ihrem ständigen Aufenthalt in Kuba begleiten werden oder von kubanischen Kindern mit Wohnsitz in Kuba.
5. Aufenthaltsbescheinigung
Diese Urkunde bestätigt den Wohnort des Antragsstellers.
6. Ergebnisse der röntgenographischen Untersuchungen des Torax sowie der Serologieuntersuchungen und HIV/AIDS Tests Die Ergebnisse der Untersuchungen dürfen zur Vorlage in der Konsularabteilung nicht älter als 6 Monate sein ab Ausstellungsdatum. Die vorgenannten ärztliche Untersuchungen können auch in kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt werden, die autorisiert sind, ausländische Staatsbürger zu behandeln. Werden die ärztlichen Untersuchungen in nicht kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt, müssen solche Unterlagen bei der zuständigen Institution am Wohnort des Antragsstellers, übersetzt und beglaubigt werden.
7. Nachweise über technische und praktische Fähigkeiten von Personen, die das 16. Lebensjahr überschritten jedoch das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Beispielsweise: Studiumdiplome, Jahre mit Berufserfahrung, Zeugnisse der Facharbeit oder eines Ausbildungsberuf, Bescheinigung sonstigen gelernten Berufes oder Beschäftigung sowie Rentennachweise.
8. Wirtschaftliche Solvenz
Es muss eine Kontoeinlage nachgewiesen werden, wodurch bestätigt wird, dass der Antragssteller ein Bankkonto bei einer kubanischen Bank mit nicht weniger als 5000 kubanischen konvertierbaren Pesos (CUC) verfügt. Das Bankkonto kann vom Ausland aus eröffnet werden, wenn der Belegschein der Kontoeröffnung von der kubanischen Empfängerbank anerkannt und ausgestellt wurde. Der Bankkontoinhaber, der den Antrag auf ständigen Wohnsitz gestellt hat, muss deutscher oder ausländicher Staatsbürger sein. Sollte der Antrag auf ständiges Visum abgelehnt werden, kann der Antragsteller das eingezahlte Geld abheben und sein Bankkonto auflösen, sofern er dies verlangt.
9. Bescheinigung über Vorstrafe im Herkunftsland, ausgestellt durch die Bundesstaatsanwaltschaft, Adenaueralle 99-103, 53113 Bonn. Dieses Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein ab Ausstellungsdatum, wenn man es bei der Konsularabteilung der Außenstelle der Botschaft Kuba in Bonn vorlegt.
10. Persönliches Antragsschreiben
Dieses Schreiben muss Namen und Nachnamen, Privatadresse in Kuba der Referenzperson, deren Wohnsitz in Kuba ist und mit der Sie Familienbande haben, enthalten.
11. Zwei Passfotos
Die Fotos müssen frontal sein und ohne jegliche Gegenständen, die vermeiden, die Gesichtszüge des Antragsstellers zu erkennen.
12. Pass.
Alle oben genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen in spanischer Sprache.
Die Originalurkunden und deren Übersetzungen müssen von der Regierungsvertretung des zuständigen Wohnortes des Antragstellers (Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Landgericht) beglaubigt werden. Außerdem müssen sie von der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft legalisiert und zertifiziert werden. Die Gebühren betragen pro Dokument 100 Euro.
Die Übersetzungen dieser Unterlagen können von einem amtlich vereidigten Übersetzer gemacht oder bei der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft beantragt werden gegen eine Übersetzungsgebühr von 25 Euro pro Seite. Die Unterlagen, die international sind, benötigen keine Übersetzung ins Spanische.
Wenn deutsche oder ausländische Minderjährigen den Antragssteller an seinen Wohnsitz in Kuba begleiten, müssen für sie die originalen Geburtsurkunden und deren Übersetzung, beides beglaubigt, vorgelegt werden.
Die Antragsunterlagen werden von der Konsularabteilung an die kubanischen Migrationsbehörden gesendet, die sie auswerten und die angemessene Antwort dazu geben werden. Sobald die Konsularabteilung eine Antwort bekommt, wird der Antragsteller an die von ihm zur Verfügung gestellten Kontaktangaben benachrichtigt. Im Falle eines Wohnungswechsels, muss der Antragsteller der Konsularabteilung den Wohnungswechsel mitteilen.
Solange der Antragsteller keine Antwort auf seinen Antrag auf Visum für einen ständigen Wohnsitz bekommen hat, kann er nach wie vor nach Kuba mit dem Familienvisum A-2 reisen.
Sobald der Antragsteller die Mitteilung der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft erhält, dass der ständige Wohnsitz in Kuba genehmigt wurde, wird ihm ein Familienvisum zur Einreise nach Kuba erteilt. Danach muss der Antragsteller vor den kubanischen Migrationsbehörden vorsprechen, um seinen ständigen Aufenthalt offiziell zu vollziehen. Die Erteilungsgebühren dieses Familienvisums betragen 55 Euro.
Dieser Antrag für ein Visum mit dem ständigen Wohnsitz in Kuba kann auch auf dem postalischen Weg gestellt werden. In diesem Fall sind zusätzlich 25 Euro an Verwaltungsgebühren zu zahlen und ein frankierter Briefumschlag mit Anschrift des Antragstellers zur Rücksendung der Unterlagen zuzusenden wenn die Unterlagen nicht vollständig oder unrichtig sind, gemäß den o.g. Voraussetzungen.
Zitat von el Presidente
danke für die info. gruß martin
Zitat von manolito
Hallo Forumsfreunde!Auch ich habe vor mich in Cuba zu Verheiraten und dort zu bleiben.
Ich habe im Februar diesen Jahres Folgende Frage an die Botschaft in Bonn gestellt:
Konsularabteilung
Außenstelle Bonn der Botschaft Kuba
Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beabsichtige in diesem Jahr meine Verlobte in Cuba zu Heiraten und einen ständigen Aufenthalt zu beantragen.
Zu meiner Person: Ich bin 58 Jahre alt und Vollrentner. Meine Monatliche Rente beträgt zur Zeit 857,-€.Welche Kriterien sind
erforderlich um einen ständigen Aufenthalt auf Cuba (Isla de la Juventud ) zu erhalten.
Über eine baldige Nachricht wäre ich Ihnen sehr Verbunden.
Hochachtungsvoll
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Wutke
Und habe ein paar Tage später folgende Antwort erhalten:
Botschaft Kuba in der Bundesrepublik Deutschland
Außenstelle Bonn
Kennedyallee 22-24
53175 Bonn
Tel: 0228 3090
Fax: 0228 309244
E-mail: kons-od-bonn@botschaft-kuba.de
http://emba.cubaminrex.cu/bonn
Öffnungszeiten: montags bis freitags, von 9.00 bis 12.00 Uhr
Telefonische Beratung: montags bis freitags, von 14.00 bis 16.30 Uhr
2008
ANTRAG AUF VISUM FÜR STÄNDIGEN AUFENTHALT IN KUBA.
Der Antrag auf Visum für einen ständigen Aufenthalt in Kuba kann bei der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der Botschaft Kuba von jedem deutschen oder ausländischen Staatsbürger mit Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden, der kubanische Familienangehörige ersten Grades, z. B. einen Ehegatten oder Kinder, mit Wohnsitz in Kuba hat.
Dieser Antrag kann weder persönlich in Kuba noch von kubanischen Familienangehörigen mit Wohnsitz in Kuba gestellt werden.
Folgende Unterlage zur Anlage der Akte sind vorzulegen:
1. Antragsformular AP1
2. Geburtsurkunde des Antragsstellers
Bürger mit Geburtsort in einem Drittland müssen ihre Geburtsurkunde von dem kubanischen Konsulat in ihrem Geburtsland legalisieren lassen.
3. Kubanische Heiratsurkunde
Die Originalurkunde darf nicht älter als zwei Jahre ab Ausstellungsdatum sein und muss nur vorgelegt werden in dem Fall, da der Ehegatte seinen Wohnsitz in Kuba hat.
4. Geburtsurkunde von ausländischen Kindern, die die antragstellende Person bei Ihrem ständigen Aufenthalt in Kuba begleiten werden oder von kubanischen Kindern mit Wohnsitz in Kuba.
5. Aufenthaltsbescheinigung
Diese Urkunde bestätigt den Wohnort des Antragsstellers.
6. Ergebnisse der röntgenographischen Untersuchungen des Torax sowie der Serologieuntersuchungen und HIV/AIDS Tests Die Ergebnisse der Untersuchungen dürfen zur Vorlage in der Konsularabteilung nicht älter als 6 Monate sein ab Ausstellungsdatum. Die vorgenannten ärztliche Untersuchungen können auch in kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt werden, die autorisiert sind, ausländische Staatsbürger zu behandeln. Werden die ärztlichen Untersuchungen in nicht kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt, müssen solche Unterlagen bei der zuständigen Institution am Wohnort des Antragsstellers, übersetzt und beglaubigt werden.
7. Nachweise über technische und praktische Fähigkeiten von Personen, die das 16. Lebensjahr überschritten jedoch das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Beispielsweise: Studiumdiplome, Jahre mit Berufserfahrung, Zeugnisse der Facharbeit oder eines Ausbildungsberuf, Bescheinigung sonstigen gelernten Berufes oder Beschäftigung sowie Rentennachweise.
8. Wirtschaftliche Solvenz
Es muss eine Kontoeinlage nachgewiesen werden, wodurch bestätigt wird, dass der Antragssteller ein Bankkonto bei einer kubanischen Bank mit nicht weniger als 5000 kubanischen konvertierbaren Pesos (CUC) verfügt. Das Bankkonto kann vom Ausland aus eröffnet werden, wenn der Belegschein der Kontoeröffnung von der kubanischen Empfängerbank anerkannt und ausgestellt wurde. Der Bankkontoinhaber, der den Antrag auf ständigen Wohnsitz gestellt hat, muss deutscher oder ausländicher Staatsbürger sein. Sollte der Antrag auf ständiges Visum abgelehnt werden, kann der Antragsteller das eingezahlte Geld abheben und sein Bankkonto auflösen, sofern er dies verlangt.
9. Bescheinigung über Vorstrafe im Herkunftsland, ausgestellt durch die Bundesstaatsanwaltschaft, Adenaueralle 99-103, 53113 Bonn. Dieses Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein ab Ausstellungsdatum, wenn man es bei der Konsularabteilung der Außenstelle der Botschaft Kuba in Bonn vorlegt.
10. Persönliches Antragsschreiben
Dieses Schreiben muss Namen und Nachnamen, Privatadresse in Kuba der Referenzperson, deren Wohnsitz in Kuba ist und mit der Sie Familienbande haben, enthalten.
11. Zwei Passfotos
Die Fotos müssen frontal sein und ohne jegliche Gegenständen, die vermeiden, die Gesichtszüge des Antragsstellers zu erkennen.
12. Pass.
Alle oben genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen in spanischer Sprache.
Die Originalurkunden und deren Übersetzungen müssen von der Regierungsvertretung des zuständigen Wohnortes des Antragstellers (Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Landgericht) beglaubigt werden. Außerdem müssen sie von der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft legalisiert und zertifiziert werden. Die Gebühren betragen pro Dokument 100 Euro.
Die Übersetzungen dieser Unterlagen können von einem amtlich vereidigten Übersetzer gemacht oder bei der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft beantragt werden gegen eine Übersetzungsgebühr von 25 Euro pro Seite. Die Unterlagen, die international sind, benötigen keine Übersetzung ins Spanische.
Wenn deutsche oder ausländische Minderjährigen den Antragssteller an seinen Wohnsitz in Kuba begleiten, müssen für sie die originalen Geburtsurkunden und deren Übersetzung, beides beglaubigt, vorgelegt werden.
Die Antragsunterlagen werden von der Konsularabteilung an die kubanischen Migrationsbehörden gesendet, die sie auswerten und die angemessene Antwort dazu geben werden. Sobald die Konsularabteilung eine Antwort bekommt, wird der Antragsteller an die von ihm zur Verfügung gestellten Kontaktangaben benachrichtigt. Im Falle eines Wohnungswechsels, muss der Antragsteller der Konsularabteilung den Wohnungswechsel mitteilen.
Solange der Antragsteller keine Antwort auf seinen Antrag auf Visum für einen ständigen Wohnsitz bekommen hat, kann er nach wie vor nach Kuba mit dem Familienvisum A-2 reisen.
Sobald der Antragsteller die Mitteilung der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft erhält, dass der ständige Wohnsitz in Kuba genehmigt wurde, wird ihm ein Familienvisum zur Einreise nach Kuba erteilt. Danach muss der Antragsteller vor den kubanischen Migrationsbehörden vorsprechen, um seinen ständigen Aufenthalt offiziell zu vollziehen. Die Erteilungsgebühren dieses Familienvisums betragen 55 Euro.
Dieser Antrag für ein Visum mit dem ständigen Wohnsitz in Kuba kann auch auf dem postalischen Weg gestellt werden. In diesem Fall sind zusätzlich 25 Euro an Verwaltungsgebühren zu zahlen und ein frankierter Briefumschlag mit Anschrift des Antragstellers zur Rücksendung der Unterlagen zuzusenden wenn die Unterlagen nicht vollständig oder unrichtig sind, gemäß den o.g. Voraussetzungen.Zitat von el Presidente
danke für die info. gruß martin
#64 RE: Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
Hat da vielleicht jemand zuviel Bier zu sich genommen Sich immer wieder selbst zu zitieren
@admins
Wie schon so oft, meine Bitte: nehmt den unsäglichen "Zitat-Button" wieder 'raus, ging vorher mit dem nur "Antwort-Button" ebenfalls, was zu zitieren, was NOTWENDIG war
#65 RE: Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
Zitat von manolito
Warum brauche ich ein Konto mit 5000€ Einlage,wenn ich als Rentner ca.10.300 € Jährlich in Cuba belasse?
Rein statistisch betrachtet sind Rentner, da sie ja nun mal ein höheres Alter haben, auch anfälliger für diverse Krankheiten, deren Behandlung dann oftmals noch sehr langwierig ist und demzufolge sichert sich der cubanische Staat halt so gut es eben geht ab - die Rente reicht dann nämlich nicht
Zitat von manolito
Warum brauche ich ein Konto mit 5000€ Einlage,wenn ich als Rentner ca.10.300 € Jährlich in Cuba belasse?
ist doch nicht die welt in vielen ländern werden 50.000 einlage zur pflicht, ohne dies kein aufenthalt für immer.
#70 RE: Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
Zitat von manolito
Das hat mit Rentner sein nichts zu tun.
Wie man's nimmt - wer will/kann schon dauerhaft nach Cuba auswandern, ausser eben Rentner Gut, jüngere LK's habe ich noch vergessen, aber die träumen eben auch. Also sind die Gründe wieder nachvollziehbar. Können ja nicht offiziell schreiben, dass es wegen des Alters u./o. der LKasperei ist
@Manolito
Da hat sich bei der Antwort der cub. Botschaft
innerhalb von 12 Jahren ja einiges geändert.
Als ich angefragt habe, stand ganz oben noch folgendes:
Cuba ist grundsätzlich kein Einwanderungsland
falko
#72 RE: Nach Cuba einreisen und dort bleiben - mal umgehkehrt
@ manolito
Damit du deine magere Rente noch etwas aufbessern kannst (für Kuba reicht sie nicht)
++++
Lieber Freund,
Wie sind Sie heute und Ihre Familie? Ich hoffe gut, ich bin Mr.kevin braun. Von Haledon, North West London, hier in England. Ich arbeite für Natwest Bank Corporation London. Ich schreibe Ihnen aus meinem Büro, das wird von einem riesigen Vorteil für uns beide. In meiner Abteilung, die der Assistent der Geschäftsleitung (Greater London Regional Office, entdeckte ich eine verlassene Summe von $ 12,5 Millionen USA-Dollar (zwölf Millionen fünfhunderttausend Us-Dollar) in einem Konto, das gehört zu unseren ausländischen Kunden Late Mr. Thompson Morrison American Bürger, der leider verloren, sein Leben in den Flugzeugabsturz von Alaska Airlines Flug 261, die zum Absturz am 31. Januar 2000, einschließlich seiner Frau und einzige Tochter.
Die Wahl der Kontaktaufnahme mit Ihnen weckt der geographischen Natur, wo Sie leben, vor allem aufgrund der Senilität der Transaktion und die Vertraulichkeit ist. Jetzt hat unsere Bank wartet einer der Verwandten zu kommen, die für die Forderung, aber niemand hat das getan. Ich persönlich wurde nicht erfolgreich bei der Suche die Verwandten für 2 Jahren, ich suche Ihre Zustimmung zu präsentieren, wie die nächsten Angehörigen / Wird Zuschussempfängers mit dem Verstorbenen, so dass die Erlöse aus diesem Konto im Wert von 12,5 Millionen Dollar bezahlt werden können.
Dies wird ausgezahlt oder geteilt in diese Prozentsätze, 60% auf mich und 40% für Sie. Ich habe sich alle notwendigen rechtlichen Dokumente, die verwendet werden können, um diese Behauptung wir machen. Alle bei Bedarf ist es, in Ihrem Namen zu den Dokumenten und legalisieren sie vor dem Gericht zu beweisen, Sie hier als legitime Empfänger. Alles, was ich jetzt verlangen, ist Ihre ehrliche Zusammenarbeit, die Vertraulichkeit und das Vertrauen, um uns sieht diese Transaktion durch. Ich garantiere Ihnen, dass diese ausgeführt wird, im Rahmen einer rechtmäßigen Anordnung, die Schutz vor einer Verletzung der law.Please, mir die folgende: Wie haben wir 7 Tage, um sie durch. Dies ist sehr URGENT PLEASE.
1. Vollständiger Name
2. Ihr: Telefon-Nummer
3. Ihre Kontakt-Adresse.
4. Alter:
5.Core Job / Beruf:
6.sex: Yes please
Nachdem sich durch eine methodische Suche entschied ich mich, um Kontakt mit Ihnen hoffen, dass Sie diesen Vorschlag interessant. Bitte auf Ihrer Bestätigung dieser Nachricht und Ihr Interesse zeigt, werde ich liefern Ihnen weitere Informationen zu erhalten. Bemühen, lassen Sie mich wissen, Ihre Entscheidung, anstatt mich warten.
Grüße,
Mr.kevin braun.
mr.brownkevin@hotmail.co.uk
++++++
Ende mail
Hab schon meine Daten gepostet. Beeil dich!
.
Zitat von jan
mr.brownkevin@hotmail.co.uk
Ende mail
Hab schon meine Daten gepostet. Beeil dich!
Kannst Dir Zeit lassen.Der stirbt noch öfters! Habe letzte Woche die gleiche Mail bekommen,
selben Namen---nur, er ist im Bürgerkrieg in Afrika verstorben.
Die Endung der Mail war nur...nl
falko
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