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kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
frankfurt2575
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#1 kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Wir hatten heute wieder heftig Zoff. Wir planen demnächst nach Kuba zu fliegen. Wir haben einen zweijährigen Sohn. eben kam von ihr die Aussage Deutschland wäre nicht gut für sie.
Deshalb meine Frage - sie ist Emmigrante. Wenn wir nach Kuba fliegen könnte sie eventuell mit den cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben und sich von mir abzusetzen.
Lassen sich die cubanischen Behörden bestechen , damit sie für immer in Kuba bleiben kann oder muss sie eindeutig ohne wenn und aber nach 30 Tagen wieder nach Deutschland?
Überwachen die Behürden dies genau?
Danke!
Saludos Frankfurt
user
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#2 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
#3 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von frankfurt2575
eben kam von ihr die Aussage Deutschland wäre nicht gut für sie.
Na, das ist doch mal eine Feststellung und wie wahr.Leider kommt diese Erkenntnis zu spät, denn als Emigrante kann sie maximal zwei Monate in Kuba bleiben und für das Kind noch nicht einmal einen kubanischen Ausweis beantragen (es sei denn es wurde in Kuba geboren), da es gar kein Kubaner ist.
#4 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Seh ich anders. In Kuba läßt sich doch alles irgendwie drehen. Wenn sie reuhmütig zurückkehrt und einen auf vom real bösen Kapitalismus enttäuschte und angewiderte Sozialistin mimt, wird man ihr wohl wieder ein Carnet und den Eintrag in die Libretta gewähren. Kann allerdings leicht möglich sein, daß man dann ihr Kind "zwangskubanisiert" damit es bleiben darf.
#5 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von el loco alemán
Kann allerdings leicht möglich sein, daß man dann ihr Kind "zwangskubanisiert" damit es bleiben darf.
Die Kubaner sind doch nicht selbstmörderisch. Was meinst du wohl, was das für diplomatische Komplikationen geben würde. Vollkommen ausgeschlossen. Entspringt deiner wilden Anti Kuba Phantasien
Neptuno
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#6 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von LuzZitat von el loco alemán
Kann allerdings leicht möglich sein, daß man dann ihr Kind "zwangskubanisiert" damit es bleiben darf.
Die Kubaner sind doch nicht selbstmörderisch. Was meinst du wohl, was das für diplomatische Komplikationen geben würde. Vollkommen ausgeschlossen. Entspringt deiner wilden Anti Kuba Phantasien
Quatsch mit Soße. ELA hat Recht. Orginalton eines einer hochrangigen Offizierin im MININT in einem ganz ähnlich gelagerten Fall:
"Ein Pferd bleibt ein Pferd, auch wenn es in einem Kuhstall geboren wurde"! Das Kind bekommt einfach einen (zweiten) kubanischen Pass, völlig egal obe es auch noch deutschen Pass bzw. die deutsche Staatsanghörigkeit hat. Und damit hat automatisch auch die Mutter wieder das Recht in Cuba zu leben - (ehemalige) Emigrante hin oder her.
ehemaliges mitglied
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#7 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
#8 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von Panfilo
Hat sie die Kontakte, die Kohle, die Eierstöcke um dies durchzustehen. Ich schätze grob...5-8 Personen die Ihr sicher zusichern sie könnten dies organisieren, ca. 1000 CUC, ca. 6 Wochen übelste rennerei...
Falls ja.... bekommt sie das hin.
Quark. Dazu braucht sie keine CUC`s. Ein einziger guter Kontakt zum CDR, zur Partei oder Immigration reicht, um das Vorhaben zu beschleunigen. Selbst ohne gute Kontakte dürfte sie das alleine hinbekommen, dauert nur etwas länger. Die Ausreise hat sie ja auch hingekriegt.
user_k
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#9 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von Panfilo
Kannst du dir selbst beantworten...
Hat sie die Kontakte, die Kohle, die Eierstöcke um dies durchzustehen. Ich schätze grob...5-8 Personen die Ihr sicher zusichern sie könnten dies organisieren, ca. 1000 CUC, ca. 6 Wochen übelste rennerei...
Falls ja.... bekommt sie das hin.
Frag doch Yoanis Sanchez (Blog Generation Y) sie hat das gemacht.
Wenn das Kind deutsche Pass hat, muss das Kind wieder zurück nach Deutschland, sonst wäre es entführung...
#10 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von kubanon
Wenn das Kind deutsche Pass hat, muss das Kind wieder zurück nach Deutschland, sonst wäre es entführung...
Stimmt! .... ..u die dt./cub. Mamà kann sich - wenn sie dann doch auf cuba bleiben darf - eine Auslandsreise, zumindest für die nächsten Jahre, abschminken!
Neptuno
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#11 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
...stimmt nicht! Ob eine Kindesentziehung vorliegt, hängt ganz davon ab, was die Richter bei der Scheidung sagen - falls die Scheidung in Dland abläuft. Ist das Kind noch recht klein und die Mutter lebt auf Cuba, bekommt sie in aller Regel das alleinige Sorgerecht. Der Vater ein Besuchsrecht. Und bis zur Scheidung ist es keine Entführung, sondern ein längerer "Familienintegrationsurlaub".
Edit:
Mit dem (jeweiligen) Pass hat das alles nichts zu tun. Väter haben in solchen Konstellationen in denen ausländische Mütter ihre Kleinkinder ins Heimtaland zu ihrer Familie bringen meist die schlechteren Karten. Im Zweifel zahlt der Vater noch den deutschen Anwalt der Mutter.
user
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#12 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Die Entziehung Minderjähriger ist in Deutschland eine Straftat oder bei Gefährdung des Opfers ein Verbrechen nach § 235 des Strafgesetzbuches. Sie fällt unter den Oberbegriff Entführung.
Unter diesem Begriff, häufig auch Kindesentziehung genannt, zählt, eine Person unter achtzehn Jahren gewaltsam, unter Drohungen oder mit List und ohne dessen Angehöriger zu sein den Eltern, Vormund oder Pfleger zu entziehen bzw. vorzuenthalten.
Unter Entziehung Minderjähriger kann erfolgen:
* durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List ohne dessen Angehöriger zu sein, um den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger zu entziehen oder vorzuenthalten;
* durch internationale Kindesentführung:
Entziehung eines Kindes in Ausland, um ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger zu entziehen, um es in das Ausland zu verbringen oder im Ausland zurückzuhalten, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat;
Wer den Minderjährigen mit der Tat in Lebensgefahr bringt, mit der Tat körperlichen oder seelischen Schaden zufügt, sie gegen Bezahlung begeht oder um sich oder andere dabei zu bereichern, sieht nach deutschem Recht einer Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren, in weniger schlimmen Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entgegen. Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird verurteilt, wer als Täter den Tod des Opfers verursacht, in weniger schweren Fällen ist die Länge der Freiheitsstrafe auf ein bis zehn Jahre beschränkt.
Folgen der Entziehung weder seelische oder körperliche Schäden noch der Tod des Opfers und hat der Entziehende die Tat nicht in der Aussicht auf materielle Bereicherung oder im Auftrag Dritter begangen, so ist die Entziehung Minderjähriger ein Antragsdelikt. Die Tat wird somit nur auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten verfolgt, außer im Falle besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung.
Quelle: Wikipedia
Neptuno
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#13 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
@Penguin
Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Solche Trennungen laufen in aller Regel nicht konfliktfrei ab und die Mutter wird immer nur zum Kindeswohl handeln - das wird zumindest immer behauptet. Da reichen schon unbewiesene Schutzbehauptungen, dass der Vater entweder sie oder das Kind geschlagen, genötigt oder bedroht hat, um aus einer materiell-rechtlichen Kindesentführung einen langwierigen Rechtsstreit zu machen. Solange lebt aber die Mutter mit dem Kind und "nur" zu dessen Wohl auf Cuba.
user
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#14 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von Penguin
Die Entziehung Minderjähriger ist in Deutschland eine Straftat oder bei Gefährdung des Opfers ein Verbrechen nach § 235 des Strafgesetzbuches. Sie fällt unter den Oberbegriff Entführung.
Unter diesem Begriff, häufig auch Kindesentziehung genannt, zählt, eine Person unter achtzehn Jahren gewaltsam, unter Drohungen oder mit List und ohne dessen Angehöriger zu sein den Eltern, Vormund oder Pfleger zu entziehen bzw. vorzuenthalten.
mensch penguin: im hiesigen fall geht es um die MUTTER !!!!!
#15 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von Neptuno
...stimmt nicht! Ob eine Kindesentziehung vorliegt, hängt ganz davon ab, was die Richter bei der Scheidung sagen - falls die Scheidung in Dland abläuft. Ist das Kind noch recht klein und die Mutter lebt auf Cuba, bekommt sie in aller Regel das alleinige Sorgerecht. Der Vater ein Besuchsrecht. Und bis zur Scheidung ist es keine Entführung, sondern ein längerer "Familienintegrationsurlaub".
Edit:
Mit dem (jeweiligen) Pass hat das alles nichts zu tun. Väter haben in solchen Konstellationen in denen ausländische Mütter ihre Kleinkinder ins Heimtaland zu ihrer Familie bringen meist die schlechteren Karten. Im Zweifel zahlt der Vater noch den deutschen Anwalt der Mutter.
Kann ich mir jetzt nicht richtig vorstellen, wenn das Kind den deutsche Pass hat u Deutscher ist, geht das in Cuba sicher nicht so einfach mit dem Absetzen - also ich würd mir das nicht so ohne Weiters gefallen lassen!
Allerdings bräuchten wir noch einige Details von FRANKFURT2575 um ihm besser helfen zu können!
user
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#16 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von willibaldZitat von Penguin
Die Entziehung Minderjähriger ist in Deutschland eine Straftat oder bei Gefährdung des Opfers ein Verbrechen nach § 235 des Strafgesetzbuches. Sie fällt unter den Oberbegriff Entführung.
Unter diesem Begriff, häufig auch Kindesentziehung genannt, zählt, eine Person unter achtzehn Jahren gewaltsam, unter Drohungen oder mit List und ohne dessen Angehöriger zu sein den Eltern, Vormund oder Pfleger zu entziehen bzw. vorzuenthalten.
mensch penguin: im hiesigen fall geht es um die MUTTER !!!!!
willibald: was meinst du, weshalb ich den satz extra hervorgehoben habe????
durch internationale Kindesentführung:
Entziehung eines Kindes in Ausland, um ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger zu entziehen, um es in das Ausland zu verbringen oder im Ausland zurückzuhalten, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat;
und da ist es egal, ob es sich um Vater oder Mutter handelt, aber anscheinend ist bei dir der Vater nicht ein Elternteil.
Und es gibt schon genug Fälle, in denen auch nach der Mutter gesucht wird und diese strafrechtlich verfolgt wird, weil sie das Kind mit ins Ausland genommen hat und dem Vater es entzogen hat.
#17 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Die Mutter kann zurück nach Cuba und bekommt auch wieder ihren normalen Status, so wie es ELA geschrieben hat. Sie wird jedoch dann mit einer langjährigen Ausreisesperre belegt. Ausserdem wird ihr die Libreta gekürzt.
Mal eine Frage: Was will Frankfurter mit einem Kind in Deutschland? Ist es nicht besser, wenn er weiss, dass das Kind in Cuba bei seiner Mutter ist und dort die nötige Erziehung bekommt? In Deutschland müsste er zahlen, zahlen, zahlen, zahlen etc. Wenn er jedoch jeden Monat 200 Euro Unterhalt schickt, kann er sein Kind sicher immer sehen wann er will. Vielleicht kann das Kind sogar mal nach Deutschland in die Ferien kommen, wenn es älter ist.
Eins ist jedoch klar: EIN KIND GEHÖRT ZUR MUTTER. Frankfurter, es tut mir leid, wenn deine Beziehung den Bach runter ging. Jedoch ist es wichtig, dass man auf das Kind schaut. Es ist immmer noch besser ein Kind zu haben, welches den Vater kennt als ein Kind zu haben, das glaubt, dass sein Papa tot ist weil die Mutter dies so sagt.
user
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#18 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von Penguin
willibald: was meinst du, weshalb ich den satz extra hervorgehoben habe????
.
penguin: "ohne angehoeriger zu sein" hab ICH in fettdruck gesetzt, damit du darauf aufmerksam wirst.
ein angehoeriger kann nicht taeter sein nach dieser vorschrift.
hier geht es um die mutter.
die mutter eines kindes kann niemals den tatbestand einer kindesentziehung erfuellen. denn sie ist - logisch - Angehoerige.
User
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#19 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat
suizo Eins ist jedoch klar: EIN KIND GEHÖRT ZUR MUTTER.
Mensch suizo , jetzt muss ich etwas dazu sagen.
so ein Scheiss, den du hier - ohne Kenntnis dieser Frau hier runterscheibst,
1. meine eigene Mutter war eine furchtbare Mutter und total überforfert und hat mich hundertemale misshandelt
mich belogen, zu Lügen angestiftet usw ,
und ich bin nicht der einzige Sohn (Mann), dem dieses Schicksal widerfuhr
2 viele meine männlichen Freunde haben das Kind zugesprochen bekommen und sind ausgezeichnete alleinerziehende deutsche Männer,
ich weiss nicht, in welchen Fantasien du heute noch lebst.
eine Frau ist nicht aufgrund ihrer Vagina ein guter Mensch.
User
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#20 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
meine Fragen zur Situationsanalyse an frankfurt2575
welches Alter habt ihr beide,
und welche Berufe habt ihr beide,
welches Einkommen habt ihr zur Verfügung ( du schreibst , dass du oft in Südamerika warst,scheinst also kein armer Yuma zu sein)
ergo könntest du hier eine Tagesmutter die nächsten 10- 15 Jahre bezahlen ?
Willst du überhaupt das Kind bei dir haben ,
oder ist er dir recht , wenn es bei ihr bleibt.
Ist es dort -voraussichtlich -in guten Händen.
erzähl bitte erst mal genauer deine Situation, um worum sich "der Stress " überhaupt im Kern dreht.
user
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#21 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Falsch sie kann, schau dir mal die deutsche rechtssprechung an.....
hier der Gesetzestext:
Zitat
§ 235 StGB [Entziehung Minderjähriger] :
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Daraus folgt, dass sie sich nach deutschem Recht strafbar macht und dementsprechend sich auch nie wieder in Deutschland blicken lassen kann, ohne sich der Gefahr einer Verurteilung auszusetzen. Wenn frankfurt2575 eine Strafanzeige stellt.
#22 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von CariBesoZitat
suizo Eins ist jedoch klar: EIN KIND GEHÖRT ZUR MUTTER.
Mensch suizo , jetzt muss ich etwas dazu sagen.
so ein Scheiss, den du hier - ohne Kenntnis dieser Frau hier runterscheibst,
1. meine eigene Mutter war eine furchtbare Mutter und total überforfert und hat mich hundertemale misshandelt
mich belogen, zu Lügen angestiftet usw ,
und ich bin nicht der einzige Sohn (Mann), dem dieses Schicksal widerfuhr
2 viele meine männlichen Freunde haben das Kind zugesprochen bekommen und sind ausgezeichnete alleinerziehende deutsche Männer,
ich weiss nicht, in welchen Fantasien du heute noch lebst.
eine Frau ist nicht aufgrund ihrer Vagina ein guter Mensch.
War deine Mutter Cubana???? Eine Tagesmutter die nächsten 10 -15 Jahren????
Mal ne Frage: Hast du Kinder CariBeso?
ehemaliges mitglied
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#23 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Nun ja...
der Meinung das Väter keine Rechte in der Realität hätten war ich auch mal. Bin in den letzten Jahren eines besseren belehrt worden. So ist es in meinem Bekanntenkreis 4 x vorgekommen das die Väter das alleinige Sorgerecht und das (Aufenthaltsrecht???) für Ihre Bälger erhalten hatten... trotz das kann man auch so sagen die Mütter nun keine "Rabenmütter" waren.
Doch Frankfurt hatte denke ich eine andere Frage... Er wollte wissen ob es Primadona möglich ist sich unwiederruflich abzusetzen... ohne einen Gedanken an D-Gesetzeskniebohrer zu verschwenden. Wir hatten festgestellt... Das hat Sie!!!
#24 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von Panfilo
Er wollte wissen ob es Primadona möglich ist sich unwiederruflich abzusetzen... ohne einen Gedanken an D-Gesetzeskniebohrer zu verschwenden. Wir hatten festgestellt... Das hat Sie!!!
Ich denk mal spätestens wenn ihr tats. bewusst wird, daß sie dann jahrelang nicht mehr ins ausland kann, der dt. Vater Anzeige gegen sie machen kann, ihre Lebensmittel-karte rationiert wird, die täglich leeren Kühlschränke u daß die cub. gesetzeshüter sie dann sicher unter strengerer Beobachtung halten, ......ja spätestens dann wird in ihr ein Umdenken stattfinden!
Cuban@s sind oft sehr spontan in ihren entscheidungen - denken oft nicht genug an die Konsequenzen! Leider!
#25 RE: kann Emmigrante mit cubanischen Behörden vereinbaren für immer in Kuba zu bleiben-sich mit Kind in Kuba absetzen
Zitat von villacuba
Ich denk mal spätestens wenn ihr tats. bewusst wird, daß sie dann jahrelang nicht mehr ins ausland kann, der dt. Vater Anzeige gegen sie machen kann, ihre Lebensmittel-karte rationiert wird, die täglich leeren Kühlschränke u daß die cub. gesetzeshüter sie dann sicher unter strengerer Beobachtung halten, ......ja spätestens dann wird in ihr ein Umdenken stattfinden!
Cuban@s sind oft sehr spontan in ihren entscheidungen - denken oft nicht genug an die Konsequenzen! Leider!
Und genau diese Spontanität wird sie in diesem Falle beflügeln, umzudenken und sich schnell einen oder auch ein paar mehr neue Liebes zu suchen, damit der Kühlschrank immer voll und la vida dulce nicht zu trocken wird.
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