Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck

18.12.2009 04:48
avatar  manfredo19 ( gelöscht )
#1 Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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manfredo19 ( gelöscht )

Wer kennt die genauen gesetzlichen Bestimmungen,oder weiß einen Link dazu? Am 20.11.09 fehlten meine beiden Gepäckstücke auf dem Airport Holguin.Verlustmeldung wurde dort erstellt.ich wurde aufgefordet,trotzdem eine Meldung in Deutschland bei Condor zu machen(teure Telefongebühr!).Am 25.11.09 erfuhr ich,daß mein Gepäck in Holguin sei.Jorge von Neckermann wollte es mit dem Transfer mit ins Hotel Gran Club Santa Lucia bringen.Alle erforderlichen Dokumente wurden ausgehändigt.Der Zoll verweigerte die Aushändigung und ordnete das persönliche Erscheinen an.Ich nahm mir für 2 Tage einen Mietwagen,Preis 200 CUC mit Bezin.Am Airport war kein Veterenario da,da einige Konserven im Gepäck waren.Den mußte ich extra aus Holguin abholen und zurückfahren,oder ich hätte sämtliche Konserven und Kindernahrung auf dem Airport lassen müssen.Der Veterenario hatte keine Beanstandungen.Ich musste für 2 Tage einen Mietwagen nehmen.Donnerstag holte ich mein Gepäck,eine feststehende Mitwagenrundreise traten meine Freunde einstweilen allein an und holten mich Freitagabend am Airport Camaguey ab,wo ich den Mietwagen abgab.Welche Ersatzansprüche kann ich stellen,gibt es einen Pauschalpreis? Ich hatte nur den Flug gebucht im Internet.Ich mußte ja auch noch nach Camaguey fahren,um nötige Sachen einzukaufen,da nicht feststand,ob und wann mein Gepäck ankommt.Neckermann zahlte im Hotel an 2 Gäste,denen ebenfalls das Gepäck fehlte,pro Tag pro Gepäckstück 40 CUC.Wie ist das bei Condor?Ich bin zu jedem gerichtlichen Weg festentschlossen,da ich vorher beim Einchecken in Frankfurt auch noch unverschämt abgezockt wurde.Mein Handgepäck wog 8kg ich mußte 40 Euro fü 2kg Mehrgepäck bezahlen.Jedes Handgepäck wurde gewogen.


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18.12.2009 07:21
#2 RE: Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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Rey/Reina del Foro

uuupppsss, das hört sich nach viel spass für dich an!!!
da bin ich mal gespannt, was raus kommt!
viel glück...
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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18.12.2009 09:41 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2009 09:45)
avatar  jan
#3 RE: Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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jan
Rey/Reina del Foro

Hier werden Sie geholfen

http://www.holidaycheck.de/forum-Reiserecht-id_10.html

Kannst du erstmal nachlesen und dann einen neuen Thread eröffnen falls nichts gefunden.

Die Spezies oder admins werden dich dann weiterleiten.
+++
Wg. Reklamation bei Condor musst du dich aber beeilen.
Man hat nur 4 Wochen Zeit nach Rückkehr.

Falls noch nicht geschehen, schnell einen Brief mit Rückschein hinsenden!

18.12.2009 11:06
avatar  castro
#4 RE: Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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Rey/Reina del Foro

Ich hatte vor ca. 14 Jahren den fast ähnlichen Fall. Gepäck blieb in FFM liegen, wurde dann von Condor nach Paris zu Cubana gesendet, wo es über Habana nach CdA weitergeleitet werden sollte. Jorge stellte mir sein Fax und Telefon zu Verfügung und so konnten wir die Chaosaktion stoppen, das Gepäck wieder nach FFM leiten und mit der nächsten Condormaschine 8 Tage später in CdA empfangen.
Zurück bin ich gleich zum Rechtsanwalt (Freund), er setzte ein Schreiben auf mit sämtlichen gesammelten Belegen, kurz drauf erhielten wir eine Überweisung von 1.200 DM! Ich hatte damals nur Flug über Neckermann gebucht.

castro
patria o muerte


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18.12.2009 12:38
avatar  user ( gelöscht )
#5 RE: Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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user ( gelöscht )

hab ich gestern schon tienda beantwortet. alle belege einreichen und Schadensersatzforderung machen, notfalls lass es über einen Anwalt machen, gibt dazu eindeutige Urteile, da es sich hier um EU-Recht handelt.

Bei einigen Airlines stehen die Konditionen auch beschreiben, bis 1000€ wird meist anstandslos gezahlt. alles was darüber hinaus geht, wirst du wohl über Anwalt rausschlagen können. Hauptsache du hast alle Belege.


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18.12.2009 12:39 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2009 12:41)
#6 RE: Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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Rey/Reina del Foro

Die Frage ist aber, ob das Gepäck wirklich erst in Deutschland liegen blieb und dadurch verspätet in Holguin ankam und dann dort auch noch vom Zoll zurück gehalten wurde - oder ob es planmäßig in Holguin angekommen war und es dann der kubanische Zoll zurückhielt.
Für das Verfahren des kubanischen Zolls wird man von der Condor nichts erwarten können.

Und vom kubanischen Zoll für zunächst zurückgehaltenes Gepäck Geld zu bekommen, auch wenn es im Nachhinein vom Veterinär durchgewunken wurde, stelle ich mir als aussichtslos vor.

Ebenso wird es schwierig sein, die Beförderungsgebühren für Handgepäck, das über die erlaubte Menge hinausgeht, als Argument einzubringen.


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18.12.2009 12:44 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2009 12:46)
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#7 RE: Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Bei meinen suegros flog der Koffer im September nach Canada und nicht nach D, er kam hier erst mit 6 Tagen Verspätung an.

Condor ersetzt großzügig 400 €uronen für Ersatzkleidung


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18.12.2009 12:47
avatar  manfredo19 ( gelöscht )
#8 RE: Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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manfredo19 ( gelöscht )

Wie ich jetzt von der Condor erfuhr zählt der Tag der erstellten Verlustmeldung in Holguin auch als gemeldeter Datum für Schadenersatzansprüche.Der Schadenersatzanspruch soll als E-mail an die Kundenbetreuung geschickt werden.Der Postweg ist nicht nötig.


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21.12.2009 17:18
avatar  hombre
#9 RE: Schadenersatzansprüche bei fehlendem Reisegepäck
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neues Mitglied

Hallo Manfred,

wir sind die zwei anderen Gäste ohne Gepäck, Robert und Anita. Leider hatte Anita auch noch das Pech, sich trotz Thrombosespritze eine Thrombose einzufangen. Sie kommt aber Gott sei Dank morgen wieder aus dem Krankenhaus und das Ärgste ist damit überstanden.

Ich war heute im Reisebüro und hab mal alle Rechnungen und einen detailierten Bericht abgegeben. Laut Reisebüro ist das der übliche Weg. Sollte dabei zuwenig heraus kommen, gebe ich die Sache einem Rechtsanwalt. Laut Reisebüro stehen die Chancen aber nicht schlecht, eine ordentliche Abfindung zu bekommen. Wir sprachen auch darüber die Fluglinie zu klagen, was aber laut Reisebüro nichts bringen würde, da die alles auf die Flughäfen abwälzen. Da wir ja Pauschal gebucht haben, ist sowieso der RV zuständig.
Du scheinst übrigens im Hotel etwas falsch verstanden zu haben. Wir haben nicht 40€/Tag als Entschädung erhalten, es wurde ganz klar im Mängelprotokoll vom Reiseleiter Jorge festgehalten dass das eine kleine Soforthilfe für die ersten drei Tage war, aber kein Schadensersatz.
Im Internet habe ich ergoogelt, dass es Urteile gibt bei denen für drei Tage ohne Koffer, 25% des Reisebetrages erstattet wurden.
Mal schauen was da raus kommt. Wir können aber gerne in Kontakt bleiben, schreib einfach eine PM dann bekommst du meine Mailadresse.

LG und schöne Feiertage
Robert und Anita

übrigens, deine kleine Tochter ist echt süss :-))


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