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Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
manfredo19
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gelöscht
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#1 Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
Bin seit 7 Jahren auf Cuba glücklich verheiratet.wir haben eine gemeinsame Tochter,welche auch meinen Namen trägt.Sie ist 4 Jahre und ich möchte sie sehr gern mal für einen Monat mit zu mir nach Deutschland nehmen.Meine Frau ist einverstanden.Sie kann wegen der Pflege der kranken Eltern nicht mitkommen.Ist das möglich,welche Wege sind erforderlich?
manfredo19
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gelöscht
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#3 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
ist sie Deutsche?
musst schonmal den Mund aufmachen, damit jemand antworten kann.
Zitat von jan
ist sie Deutsche?
Selbst wenn sie den deutschen Paß hat, bleibt Sie Cubana und somit wird wohl ´ne ganz normale Einladung für Familienangehörige ersten Grades fällig plus consentimiento der Mutter.
#6 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
Zitat von George1
Selbst wenn sie den deutschen Paß hat, bleibt Sie Cubana und somit wird wohl ´ne ganz normale Einladung für Familienangehörige ersten Grades fällig plus consentimiento der Mutter.
Ne Einladung braucht es meines Wissens nicht, die Zustimmung der Mutter aber sicherlich schon.
Edit: Kommando zurück! Es ist nur keine Eidesstattliche Versicherung notwendig. Einladung schon:
http://emba.cubaminrex.cu/LinkClick.aspx...n.doc&mid=63200
und kein Visum!
++++++
ich möchte sie sehr gern mal für einen Monat mit zu mir nach Deutschland nehmen
Condor nimmt nur .....
lesen und verstehen
Zitat von jan
ich möchte sie sehr gern mal für einen Monat mit zu mir nach Deutschland nehmenCondor nimmt nur .....
lesen und verstehen
Ach Jan hat man dir den Grammatikteil aus dem Duden gebissen oder was.
Ich hab letztes Jahr meinen Opa zwegs Pflege zu mir genommen - und der kam ohne mein Beisein mit dem Krankenwagen.
Ansonsten ist es schon so, das sie,wenn sie ´nen deutschen Paß hat nur unter Vorlage der notariellen Erklärung der Mutter und der Geburtsurkunde eine PVE beantragen kann.
#9 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
manfredo19
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gelöscht
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#10 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
Zitat von George1Zitat von jan
ich möchte sie sehr gern mal für einen Monat mit zu mir nach Deutschland nehmenCondor nimmt nur .....
lesen und verstehen
Ach Jan hat man dir den Grammatikteil aus dem Duden gebissen oder was.
Ich hab letztes Jahr meinen Opa zwegs Pflege zu mir genommen - und der kam ohne mein Beisein mit dem Krankenwagen.
Ansonsten ist es schon so, das sie,wenn sie ´nen deutschen Paß hat nur unter Vorlage der notariellen Erklärung der Mutter und der Geburtsurkunde eine PVE beantragen kann.
Hallo:
Wenn der oder die Einladende die kuban. Staatsangehörigkeit hat,muss diese Person auch in der kub.Botschaft/Konsulat hier registriert sein.
Die notarielle Einverständniserklärung(macht die CJI) des anderen Elternteils musste ich erst später in der Botschaft in Havanna mit dem Reisepass für meinen Sohn vorlegen.
Falls es ein schulpflichtiges Kind ist ,sollte eine Erlaubnis durch die "Dir. Educación Provinzial" über die Schule eingeholt werden,denn die deutsche Botschaft fragt vorsorglich danach, damit es bei der Immigratión und spätestens bei der Ausreise keine unerwartete Verzögerung gibt.Bei meinem Sohn hat sich niemand dafür interessiert ,aber bei einem anderen Kind (für Spanien) wurde sie von der Immigratión verlangt .
Alles andere ist wie in dem Regelwerk vom Mai 2007 beschrieben.
Mirle
Zitat von manfredo19
Sie ist Cubanerin war noch nie in Deutschland.
Dann solltes du ihr als erstes mal die deutsche Staatsbürgerschaft verschaffen.
#13 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
Zitat von George1Zitat von manfredo19
Sie ist Cubanerin war noch nie in Deutschland.
Dann solltes du ihr als erstes mal die deutsche Staatsbürgerschaft verschaffen.
Wenn die kleine seine Tochter ist und seinen Namen trägt, dann wird er wohl bei der Geburt dabei gewesen sein und hat sich als Vater einschreiben lassen. Sonst hätte sie den Namen nicht. Die D Staatbürgerschaft ist demzufolge nur eine Formsache mit relativ wenig Aufwand auf der dt. Botschaft zu erledigen mit etwas Papierkram vorneweg.
Wie bereits richtig festgestellt ist das den Kubanern egal, es erleichtert aber die Einreise nach D.
Allerdings wird meines Erachtens wahrscheinlich von kub. Seite die Ausreise von Minderjährigen i.d.R. abgelehnt werden, wenn die Einladung von einem Ausländer und nicht von einem kubanischen Elternteil stammt, welches im Ausland lebt.
manfredo19
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gelöscht
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#14 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
@manfredo19
In Antwort auf:
Würde ich sofort beantragen.Wie sind konkret die weitern Wege?
die cubanische Geburtsurkunde übersetzen (bei ESTI) und beim MINREX legalisieren lassen, und dann zusammen mit Kind und Mutter bei der deutschen Botschaft vorlegen. Dann wird das dort registriert und das Kind erhält den deutschen Pass.
Saludos
Chris
#16 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
Zitat von manfredo19
Würde ich sofort beantragen.Wie sind konkret die weitern Wege?
Die Geburtsurkunde übersetzen (Esti) und beglaubigen lassen (Minrex) und damit am besten zusammen mit der Mutter und dem Kind auf die Botschaft. Dort wird dann der Name festgelegt (ihr könnt aussuchen ob nach kubanischem oder deutschem Namensrecht) um später ins Geburtenregister Standesamt 1 Berlin eingetragen zu werden. Bei diesem Besuch kannst du auch gleich den Pass fürs Kind mit beantragen. So war es zumindest 2001.
#17 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
In Antwort auf:
Die Geburtsurkunde übersetzen (Esti) und beglaubigen lassen (Minrex) und damit am besten zusammen mit der Mutter und dem Kind auf die Botschaft. Dort wird dann der Name festgelegt (ihr könnt aussuchen ob nach kubanischem oder deutschem Namensrecht) um später ins Geburtenregister Standesamt 1 Berlin eingetragen zu werden. Bei diesem Besuch kannst du auch gleich den Pass fürs Kind mit beantragen. So war es zumindest 2001.
Das ist noch immer so, nur daß bei Passbeantragung auch biometrische Fotos verlangt werden. Die macht nur ein einziger Fotograf in Havanna (Calle 19, esqu. 42, Miramar). Beide Elternteile müssen zusammen mit dem Kind auf dem Konsulat erscheinen, um die Namenserklärung für die Registrierung zu unterschreiben.
Nach Erhalt des Kinderpasses ist eine Einladung natürlich nicht mehr notwendig, und für die kub. Inmigration hat der Pass den Status eines Visums.
Gruss
kdl
#18 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
Zitat von manfredo19
Würde ich sofort beantragen.Wie sind konkret die weitern Wege?
1. Geburtsurkunde des Kindes beim MINIREX beglaubigen lassen,
geht nur noch in der Heimatprovinz und dauert 2 Monate, (in Havanna wird nur noch
für die Provinz Havanna und Isla de la Juventud legalisiert)
Auf der Geburtsurkunde muss aber "declaracion de los padres" draufstehen, ansonsten
gibt es bei der D- Botschaft Probleme.
2. Geburtsurkunde bei ESTI übersetzen lassen.
3. Mutter und Vater müssen GEMEINSAM auf der D- Botschaft die Namenserklärung für das
Kind abgeben. Deutschen Pass beantragen.
Wenn alle Unterlagen aus D zurück in Cuba sind, wird der D- Kinderreisepass auf der
Botschaft ausgestellt, spätestens zu diesem Zeitpunkt, muss das Kind auf der Botschaft
"vorgeführt" werden.
4. PVE für das Kind auf der Inmi beantragen, eine Einladung ist NICHT notwendig, allerdings
muss zu diesem Termin der cubanische Reisepass vorliegen.
Ich weiss nur nicht genau, ob die Kindesmutter eine Ausreisegenehmigung für das Kind unter-
schreiben muss, aber das lässt sich auf der Inmi ja erfragen.
EDIT: da war KDL wohl etwas schneller
Zitat von manfredo19
Ich würde mein Kind nach meinem Cubaurlaub mit nach Deutschland nehmen und auch nach Cuba zurückbringen
Du brauchst keine Einladung und, wenn du gemeinsam mit dem Kind reist natürlich auch keine Einverständniserklärung. Aus dem folgenden Zitat lässt sich das ableiten, auch wenn es nicht explizit dort steht: "Cuando se solicite viajar al país de nacimiento de padres, cónyuge, hijos y abuelos, se aplicarán las exoneraciones con independencia que éstos hayan fallecido." (Übersetzung: Wenn sie die Ausreise in das Geburtsland des Vaters, Ehegatten, Kindes oder der Grosseltern beantragen brauchen sie auch dann keine Einladung wenn diese bereits verstorben sind)
Wohlgemerkt. Keine Einladung. PVE aber schon.
manfredo19
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gelöscht
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#20 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
Danke für die sehr konkreten Antworten.Meine Frau war noch nie in Deutschland,wird es auch in absehbarer Zeit nicht können.Aber wie ich in den Antworten gelesen habe, ist es Pflicht,daß sie auf der Deutschen Botschaft erscheint.Ist die Deutsche Botschaft in Havana oder Berlin gemeint?
user
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gelöscht
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#21 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
#23 RE: Kann mein in Cuba geborenes Kind in Deutschland Urlaub machen?
Zitat von kdlIn Antwort auf:
...wenn du gemeinsam mit dem Kind reist natürlich auch keine Einverständniserklärung.
Die der Mutter? Die benötigt er immer, wenn diese nicht selbst mitreist.
Gruss
kdl
die gibts ja wohl aber gratis, bzw. mit dem Versprechen eines kleinen Mitbringsels
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