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Dauer der Ausstellung der PVE
Da befragst du besser die Glaskugel
Im Prinzip ja,
wenn,
alle Voraussetzungen erfüllt sind,
evtl schon zum 2. Mal beantragt wird und
keine weiteren Prüfungen der Unterlagen vorgenommen werden müssen oder
andere Hinderungsgründe bestehen.
Dann evtl. sogar schneller.
Auf jeden Fall muß der Cubaner super hinterher sein und ständig nachhaken.
Zitat von pepita67
wer kann mir freundlicherweise sagen, wie lange es normalerweise dauert, bis man die ausreisegenehmigung erteilt bekommt? ist das in 3 wochen zu schaffen?
danke im voraus für eure kundigen antworten
wenn die entsprechenden Vorarbeiten (deutsches Visum, Einladungskarte und Stempel bzw. o.k. vom Arbeitgeber) geleistet wurden ist das eine Sache von weniger als drei Wochen.
#6 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
#7 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Zitat von Luz
wenn die entsprechenden Vorarbeiten (deutsches Visum, Einladungskarte und Stempel bzw. o.k. vom Arbeitgeber) geleistet wurden ist das eine Sache von weniger als drei Wochen.
Tja, dachte ich auch und nun läuft das Visum schon einen Monat (seit 1. August) und mein Gast hat noch immer keine Ausreiseerlaubnis. Ist das normal?
#8 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
#9 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
#11 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Zuerst hatte noch ein Dokument von seinem Militärdienst gefehlt, das auf unerklärliche Weise verschwunden war. Aber jetzt gäbe es nichts mehr das dagegen spricht. Doch die Leute bei der migracion kümmert es einfach nicht, weder dass das Visum schon läuft, noch dass ich schon einen Flug gebucht habe und den nun immer wieder verschieben muss. Er sagt, er kann nicht mehr tun außer immer wieder hingehen und nachfragen. Und ich hab gedacht, bei Erteilung des Visum sei alles schon so weit geregelt, dass die Ausreiseerlaubnis nur noch eine Formsache ist. Falsch gedacht!
Rene
(
gelöscht
)
#12 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Ja, das ist schon sehr ärgerlich und frustrierend nach all den Mühen, Hoffnungen und Investitionen. Von hier aus, ist der Willkür der dortigen Funktionäre nicht beizukommen. Dein Gast muß weiterhin dort dranbleiben, vorausgesetzt ihm liegt etwas daran. Das Einzige was anzuraten wäre, dass er das Visum in der Botschaft anpassen läßt, sollte es doch noch klappen. Eine nachträgliche Änderung/Verlängerung des Besuchsvisums (Kategorie C), um welches es sich vermutlich handelt, ist hier in De nicht möglich. Bei einem nationalen Visum (Kategorie D) zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung, wäre dies dagegen ohne Belang, wenn die Einreise innerhalb des im Visum ausgewiesenen Zeitrahmens von 3 Monaten noch erfolgen könnte.
#13 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Rene
(
gelöscht
)
#14 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Zitat von solymusicaZitat von Luz
wenn die entsprechenden Vorarbeiten (deutsches Visum, Einladungskarte und Stempel bzw. o.k. vom Arbeitgeber) geleistet wurden ist das eine Sache von weniger als drei Wochen.
Tja, dachte ich auch und nun läuft das Visum schon einen Monat (seit 1. August) und mein Gast hat noch immer keine Ausreiseerlaubnis. Ist das normal?
Tja... so ist das halt auf Kuba. Echt.. Aber Dein Fall beweißt mal wieder, dass man auf so generelle
Aussagen wie von Luz nicht viel geben kann. Dort ist sowas eher ein Glücksspiel und hängt von vielen
Faktoren ab.
Ähnlich haben wir es damals auch erlebt.. Reine Willkür
#16 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Zitat von miamorZitat von solymusica
Zuerst hatte noch ein Dokument von seinem Militärdienst gefehltMilitärdienst nachweisen???
Der Militärdienst muss immer für die Beantragung der Ausreisegenehmigung nachgewiesen werden.
... ggf. auch mehrfach, falls wegen wiederholter Reisen mehrfach eine PVE beantragt werden muss.
Dies endet erst, wenn der Antragsteller 28 (?) ist.
#17 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Weiß eigentlich von euch jemand ob man an dem Datum vom Visum noch was machen kann? Inzwischen sind es dann nur noch sechs Wochen, keine 90 Tage mehr (für die ich ja, mal ganz abgesehen von dem restlichen Ärger, auch bezahlt habe), weil es vom 1. August bis 29. Oktober ausgestellt ist.
Selbstverständlich lässt sich das Visum abändern. Dies kann aber nur die Visastelle in Havanna. Einer erneuten Prüfung bedarf es auch nicht, da sich die Voraussetzungen der Erteilung nicht geändert haben. Allerdings ist anzunehmen, dass die Gebühr für die Visumsausstellung noch einmal erhoben wird.
Im Übrigen haben weder du noch dein Gast die Anpassung der Gültigkeitsdauer zu vertreten. Möglicherweise wäre diese auch nicht erforderlich gewesen, wenn die Visastelle den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Antragsstellung eines Visums nicht auf 2 Monate vor der geplanten Reise begrenzen würde.
Ich empfehle eine Mail an die Visastelle, in welcher auf die Erfordernis der Anpassung des Zeitraums der Gültigkeit des Visums angekündigt und um Auskunft über die Verfahrensweise gebeten wird. Allerdings ist noch unklar, ob und wann sich die Inmigracion in Sache Ausreisegenehmigung bewegen wird.
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#19 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
#20 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Zitat von Rene
Selbstverständlich lässt sich das Visum abändern.
...
Ich empfehle eine Mail an die Visastelle, in welcher auf die Erfordernis der Anpassung des Zeitraums der Gültigkeit des Visums angekündigt und um Auskunft über die Verfahrensweise gebeten wird. Allerdings ist noch unklar, ob und wann sich die Inmigracion in Sache Ausreisegenehmigung bewegen wird.
Habe in Havanna angefragt. Eine Änderung bzw. Verlängerung ist nicht möglich, man müsste einen neuen Antrag stellen. Unterlagen bräuchte man keine mehr einzureichen außer einem abgeänderten Nachweis über Krankenversicherung.
Das mit dem nochmaligen Ausfüllen des Antragsformulares, dass ist doch schnell gemacht, wenn man schon einmal da ist. Einen Sinn gibt es dafür aber nicht, nachdem alles was da drin steht, bereits vorliegt. Wahrscheinlich bestehen sie nur darauf, um die erneute Antragsgebühr rechtfertigt zu können. Nur blöd, weil er möglicherweise danach nochmal hin muss, um seinen Pass mit neuem Visum abzuholen.
Eine neue Bescheinigung der Reisekrankenversicherung bräuchten sie eigentlich auch nicht. Der Reisekrankenversicherung genügt ja auch eine rechtzeitige Nachricht über die erfolgte Einreise und dann über die Ausreise, damit sie mit ihren monatlichen Abbuchungen zurechtkommen.
Bring halt schon mal irgendein Papier der Reisekrankenkasse, auf denen etwas von der Anpassung der Versicherungszeit steht, zur Post. Sollte der Ex-Soldat mit seiner Inmigracion in Kürze zurechtkommen, dann sende der Visastelle eine Kopie per Fax oder Mailanhang zu. Ein Original mit entsprechend langen Postweg nach Kuba, brauchen die eh nicht. Wozu auch? Die Originale braucht der Versicherte selbst.
Zitat von locoyumaZitat von dirk_71
dass man auf so generelle
Aussagen wie von Luz nicht viel geben kann. Dort ist sowas eher ein Glücksspiel und hängt von vielen
Faktoren ab.
Absolut garnichts
dieser thread verläuft mal wieder klasse. Mich würde mal interessieren, was derjenige der den Thread eröffnet hat, also pepita 67, über den Zeitraum der Ausstellung der PVE für seinen Eingeladenen nach Antragstellung in der Inmigracion zu berichten weiss.
Er bedankt sich glücklich und zufrieden und hat wahrscheinlich schon lange seinen Gast am Flughafen in irgendeiner deutschen Grossstadt in Empfang genommen.
Dann aber kommt solymusica und erzählt irgend was von der fehlenden Befreiung vom Millitärdienst seines von ihm Eingeladenen. loco und Dirk stürzen sich drauf und wollen dies nun einmal mehr als Beleg dafür hernehmen, dass in Kuba sowieso alles schlecht ist und in der Inmigracion nichts als Willkür walten würde.
Euch Beiden zur Kenntnisnahme sei gesagt. Ich habe als ich pepita 67 geantwortet habe geschrieben, dass, vorausgesetzt er hat die Freistellung von seinem Arbeitgeber und die Einladungskarte in der Hand er innerhalb von drei Wochen locker die PVE in seinem Reisepass drinnen hat. Und genauso ist es.
Als ob sich in der deutschen Botschaft auch nur irgend einer auch nur ansatzweise dafür interessieren würde für wann Antragsteller XY sein Ticket gebucht hat. Soweit ich mich erinnern kann, weisen sowohl deutsches wie auch kubanisches Konsulat immer darauf hin, dass man sein Ticket erst dann kaufen soll, wenn man die jeweilige Erlaubnis in der Hand hält. Wer sich daran nicht hält und sein Ticket schon vorher kauft hat selber schuld wenn er dann umbuchen muss.
Zitat von Luz
Dann aber kommt solymusica und erzählt irgend was von der fehlenden Befreiung vom Millitärdienst seines von ihm Eingeladenen. loco und Dirk stürzen sich drauf und wollen dies nun einmal mehr als Beleg dafür hernehmen, dass in Kuba sowieso alles schlecht ist und in der Inmigracion nichts als Willkür walten würde.
Euch Beiden zur Kenntnisnahme sei gesagt. Ich habe als ich pepita 67 geantwortet habe geschrieben, dass, vorausgesetzt er hat die Freistellung von seinem Arbeitgeber und die Einladungskarte in der Hand er innerhalb von drei Wochen locker die PVE in seinem Reisepass drinnen hat. Und genauso ist es.
Ist es nicht.. Vielleicht solltest Du endlich mal akzeptieren, dass wenig auf Kuba berechenbar ist.
Zudem solltest Du Dich mit Deinen Unterstellungen zurückhalten...
#24 RE: Dauer der Ausstellung der PVE
Zitat von Luz
loco und Dirk stürzen sich drauf und wollen dies nun einmal mehr als Beleg dafür hernehmen, dass in Kuba sowieso alles schlecht ist ...
Pure Unterstellung.
Zitat von Luz
Euch Beiden zur Kenntnisnahme sei gesagt. Ich habe als ich pepita 67 geantwortet habe geschrieben, dass, vorausgesetzt er hat die Freistellung von seinem Arbeitgeber und die Einladungskarte in der Hand er innerhalb von drei Wochen locker die PVE in seinem Reisepass drinnen hat. Und genauso ist es.
Ist es eben nicht. Das zeigt doch mein Beispiel.
Zitat von Luz
Als ob sich in der deutschen Botschaft auch nur irgend einer auch nur ansatzweise dafür interessieren würde für wann Antragsteller XY sein Ticket gebucht hat..
Hat ja auch niemand von ihr verlangt.
Meines Wissens hat sich pepita67 nicht beschwert darüber was aus dem Thread gemacht wurde. Hat wohl einfach aufgehört zu lesen als es für ihn/sie uninteressant wurde. Das empfehle ich Dir für die Zukunft auch! Nix für ungut!
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