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PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Hallo Leute.
leider wird es langsam Zeit, die PVE auf dem Konsulat in Bonn so zu verlängern, dass es mit der Einreise in Kuba paßt. Dazu zwei Fragen auf einmal:
1. Ab welchem Zeitpunkt beginnen die 90 Tage der in Kuba ausgestellten PVE zu laufen? Ab Ausstellungsdatum oder ab Ausreisedatum? Laut PVE ist das Ausstelldatum der 13.11.08, das Ablaufdatum der 11.02.09. Ausreise aus Kuba erfolgte aber erst am 18.11.08. Gegebenenfalls gewinnen/verlieren wir mehr als einen Monat! Sollte das Ausreisedatum zählen, wo finde ich den entsprechenden Hinweis?
2. Können wir beim Konsulat einfach so aufschlagen, oder muss man sich anmelden?
Danke für kompetente Antworten.
User
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gelöscht
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#4 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Es gilt 100%ig das Datum der Ausreise. Dein Gast hat zusätzlich zum Pass einen kleinen weissen Zettel erhalten. In der ersten Hälfte dieses Zettels befindet sich ein Stempel (der Inmigracion am Flughafen bei der Ausreise). Dieser weisse Zettel ist mitzubringen und auch bei der Wiederreinreise extrem wichtig, nicht verlieren.
Die PVE wird von der Botschaft in der Form verlängert, dass ein Aufkleber in den Pass reinkommt, wo handschriftlich das Datum eingetragen wird. In Deinem Fall wird maximal (11 Monate) wie folgt verlängert: 18.11.2008 bis 17.10.2009
Ist er am 18.10.2009 noch hier in D hat er automatisch Status Emigrante und kann ohne habitilacion nicht wieder einreisen.
Voranmeldung ist nicht erforderlich. Das ganze geht auch keine 10 Minuten, Aufkleber rein, Geld an Tisch und tschüss.
polnische wirtschaft a lo cubano
Zitat von guajira
Dann wollen wir heute abend mal nach dem Zettel suchen...
Rene
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#7 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
User
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#8 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Yep - genau der isses.
Vielleicht geht die Verlängerung der PVE auf der Botschaft auch ohne den Zettel, da der blaue PVE-Kleber im Pass den exakt selben Stempel in einer der beiden unteren Ecken tragen müsste. Bei der Wiedereinreise nach Kuba sind die Inmi-Brüder aber ganz heiss drauf, auch das linke Feld "entrade" stempeln und den ganzen Wische einbehalten zu dürfen. Niemals verlieren, das Teil....
@Rene:
Dein Gast wird im Oktober 29 Jahre alt und sass vermutlich mit mir und meiner Frau im selben Condor-Vogel nach Frankfurt
Zitat von Evaniuska
Dein Gast hat zusätzlich zum Pass einen kleinen weissen Zettel erhalten.
falls mal wieder jemand fragen sollte " was ist die carta blanca ? "
User
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#10 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
#11 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Zitat von Evaniuska
Die PVE wird von der Botschaft in der Form verlängert, dass ein Aufkleber in den Pass reinkommt, wo handschriftlich das Datum eingetragen wird. In Deinem Fall wird maximal (11 Monate) wie folgt verlängert: 18.11.2008 bis 17.10.2009
Ist er am 18.10.2009 noch hier in D hat er automatisch Status Emigrante und kann ohne habitilacion nicht wieder einreisen.
das stimmt definitiv nicht.
Mein Gast ist im Oktober letzten Jahres mit PVE nach 11 Monaten und 17 Tagen problemlos in
Cuba eingereist.
Bei der PVE Verlängerung im Konsulat hat auch niemand gezuckt, weil die 11 Monate überschritten
waren, wichtig war nur die Kohle.
User
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#12 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Glück gehabt, Sharky - aber was stimmt deshalb an meiner Aussage "definitiv" nicht? Kann man sich auf Euer Grundsatzurteil, dass das Überschreiten der 11 Monate um mehrere Tage problemlos ist berufen? Ich kenne den Fall, wo eine Cubana nach 1 Monat und 1 Tag nach Kuba zurückkehrte (Ende der Beziehung hier, grob ungastliches Verhalten ihrerseits, vorbeugend: war nicht mein Gast) und sie hat ANGEBLICH laut ihr (obwohl sie es im Prinzip vorher gar nicht gerafft hat, dass sie 1 Tag drüber ist) deswegen massivste Probleme bei der Einreise bekommen.
Ach ja - wär da noch die Airline, die evtl. den Transport verweigert und man wie Karl A.r.s.c.h am Flughafen steht.... Kann man sich dann auch auf Dich berufen?
das ist doch ganz einfach zu klären.
Bei der PVE Verlängerung sagt man auf dem Konsulat/ Botschaft,
" ich hätte gerne die PVE verlängert für 11,5 Monate" und schon weiß man
ob das funzt.(natürlich gibt es keine Verlängerung für halbe Monate)
Die Fluggesellschaft wird den Transport mit Sicherheit nicht verweigern, da ja die PVE
noch gültig ist.
Aber natürlich hast Du recht, was letztes Jahr galt, muss dieses Jahr nicht mehr gelten
und vielleicht war es ja nur Zufall.
Zitat von Sharky
das ist doch ganz einfach zu klären.
Bei der PVE Verlängerung sagt man auf dem Konsulat/ Botschaft,
" ich hätte gerne die PVE verlängert für 11,5 Monate" und schon weiß man
ob das funzt.
das 'funzt' alleine deshalb schon nicht, da sie dir im Konsulat die PVE solange nicht verlängern, solange du keine entprechende Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vorweisen kannst.
User
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#15 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Nun, Ihr scheint es anderst/besser zu wissen wie ich. Mir wurde gesagt, dass eine PVE max. bis 11 Monate verlängert werden kann. Danach ist diese ungültig, nada, nichtig, Status Emigrante. Ich selbst hab die kritischen Blicke der Check-In-Dame auf die PVEs meiner jetzigen Frau mehrfach miterlebt und bleib daher dabei: 11 Monate und 0 Tage ist gut, 11 Monate und 1 Tag ist bereits extremes Risiko, 11 Monate und 17 Tage kann ich mir nicht erklären und hat mit gültigem, kubanischem Recht nix zu tun.
#16 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Zitat von LuzZitat von Sharky
das ist doch ganz einfach zu klären.
Bei der PVE Verlängerung sagt man auf dem Konsulat/ Botschaft,
" ich hätte gerne die PVE verlängert für 11,5 Monate" und schon weiß man
ob das funzt.
das 'funzt' alleine deshalb schon nicht, da sie dir im Konsulat die PVE solange nicht verlängern, solange du keine entprechende Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vorweisen kannst.
Was hat das jetzt damit zu tun.. Das ist hier doch gar nicht das Thema
#17 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Zitat von Evaniuska
Nun, Ihr scheint es anderst/besser zu wissen wie ich. Mir wurde gesagt, dass eine PVE max. bis 11 Monate verlängert werden kann. Danach ist diese ungültig, nada, nichtig, Status Emigrante.
Es gibt wohl auch Ausnahmefälle, bei denen die PVE bis 13 Monate verlängert wurde.
#18 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Zitat von dirk_71
Es gibt wohl auch Ausnahmefälle, bei denen die PVE bis 13 Monate verlängert wurde.
Ausnahmefälle - wie z.B. drohende Entbindung im Flieger oder andere Krankheiten gibt es sicher - aber "einfach nur noch keine Lust auf zuhause" begründet wohl keine Ausnahmeregelung.
User
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#19 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Ja, auch diese Ausnahmefälle gibt es, klar. Aber die müssen sehr gut begründet sein, z. B. PVE läuft ab während der (rechtzeitig über die Botschaft gestellte) PRE-Antrag noch läuft (nach Botschafts-Info im April 2009 geht dafür aber max. 1 Monat). Oder Schwangerschaft / Krankheit ist auch sowas, wenn bestätigterweise Flugunfähigkeit vorliegt. Da guajiras Gast aber weder schwanger ist noch PRE beantragt hat (meines Wissens) ging ich vom Regelfall aus. Sharky hat auch keinen begründeten Ausnahmefall geschildert, sondern generell die 11-Monats-Frist angezweifelt bzw. deren mehr als grosszügige Auslegung in Aussicht gestellt.
#20 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Zur allgemeinen Beruhigung: Wir haben den Zettel gefunden!
Mein novio ist ein ordentlicher Mensch .
Schwanger ist er natürlich auch nicht
Hypothetische Frage: Sollten wir heiraten, könnten wir ja anschliessend die PRE beantragen. Es dauert zwar ewig, bis diese erteilt wird, aber wenn er/wir bis dahin nicht nach Cuba einreisen wollten, ist dann die PVE überhaupt noch nahtlos bis an die PRE erforderlich oder könnte man das Thema einfach aussitzen?
User
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#21 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Dieses Theater: "Was passiert, wenn die PVE abläuft (inkl. Ausnahmefallverlängerung um 1 Monat) bevor die PRE eintrifft" haben wir mit der Botschaft durchdiskutiert. Allerdings ohne Ergebnis. Klar ist, dass man das nicht so einfach aussitzen kann. Die Botschaft vertrat die Meinung, dass nach Ablauf der PVE Status Emigrante gilt und demzufogle kein PRE mehr erteilt weren kann.
Ich Umkehrschluss wurde immer behauptet, dass man während eines laufenden PRE-Antrages nicht nach Kuba reisen kann (mit alter PVE hin und neuer zurück). Das geht offenbar doch, bedarf jedoch eines Schreibens der Botschaft, da man sonst auf der örtlichen Inmi, die ja auch im Prozess "PRE" involviert ist, keine PVE bekommt, um wieder auszureisen.
Solltet Ihr heiraten ist es besser, wenn er nochmal kurz heimfliegt und mit neuer, frischer PVE wieder einreist, dann sofort auf die Botschaft und PRE benatragen (sauteuer). So ca. 6-9 Monate später bekommt amn diese dann.
Ganz wild wars bei uns, eine Sache, die laut cub. Botschaft garnicht funktionieren kann. PRE hier beantragt, Monate später nach Rücksprache mit der Botschaft und besagtem Schreiben mit alter PVE nach Kuba eingereist. Dort sind wir auf die Inmi, wo uns der Beamte gesagt, hat, dass wir eine PVE für die Ausreise benötigen, er jedoch letzte Woche bereits auch in unserer Sache PRE positiv entschieden hat. PRE konnte er uns vofr Ort nicht geben, da das wieder über Havanna zur Botschaft zurücklaufen muss. Wir also die 150-CUC-Scheck besorgt, ihm abgegeben. Eine Woche später, zur PVE-Abholung teilt er uns mit, dass wir in Holguin zur Inmi gehen sollen, wo wir unseren Scheck samt einem Schreiben wieder zurückbekommen, zusammen mit dem PRE im Pass. Scheck und Schreiben wiederrum können wir in HAV gegen unsere 150 CUC eintauschen. Ein Glück, dass wir via Holguin sowieso auf dem Weg nach HAV waren. Tatsächlich, so war es. In Holguin anstandslos PRE erhalten, in HAV anstandslos die 150 CUC zurück. Und die hiesige Botschaft wusste bei unserer Rückkehr immer noch nix über die Entscheidung / den Verlauf der PRE hat dann eine Kopie der PRE von uns angefordert....
#22 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Zitat von Evaniuska
Ich Umkehrschluss wurde immer behauptet, dass man während eines laufenden PRE-Antrages nicht nach Kuba reisen kann (mit alter PVE hin und neuer zurück). Das geht offenbar doch, bedarf jedoch eines Schreibens der Botschaft, da man sonst auf der örtlichen Inmi, die ja auch im Prozess "PRE" involviert ist, keine PVE bekommt, um wieder auszureisen.
Also wir waren wärend der Wartezeit auf die PRE 3 mal auf Cuba und es gab immer problemlos ´ne neue PVE. Da wollte auch keiner irgend ein Schreiben der Botschaft sehen.
Zitat von dirk_71Zitat von LuzZitat von Sharky
das ist doch ganz einfach zu klären.
Bei der PVE Verlängerung sagt man auf dem Konsulat/ Botschaft,
" ich hätte gerne die PVE verlängert für 11,5 Monate" und schon weiß man
ob das funzt.
das \'funzt\' alleine deshalb schon nicht, da sie dir im Konsulat die PVE solange nicht verlängern, solange du keine entprechende Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vorweisen kannst.
Was hat das jetzt damit zu tun.. Das ist hier doch gar nicht das Thema
Zitat von guajira
Hypothetische Frage: Sollten wir heiraten, könnten wir ja anschliessend die PRE beantragen. Es dauert zwar ewig, bis diese erteilt wird, aber wenn er/wir bis dahin nicht nach Cuba einreisen wollten, ist dann die PVE überhaupt noch nahtlos bis an die PRE erforderlich oder könnte man das Thema einfach aussitzen?
vier bis fünf Monate für die PRE. Das Problem ist jedoch, dass es nicht so einfach ist die Dokumente für die Hochzeit so einfach aus Kuba herzubekommen. Die müssen nämlich vom Aussenministerium und der deutschen Botschaft legalisiert worden sein, damit sie dann hier vom Standesamt akzeptiert werden.
#25 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
Zitat von LuzZitat von dirk_71Zitat von LuzZitat von Sharky
das ist doch ganz einfach zu klären.
Bei der PVE Verlängerung sagt man auf dem Konsulat/ Botschaft,
" ich hätte gerne die PVE verlängert für 11,5 Monate" und schon weiß man
ob das funzt.
das \\\'funzt\\\' alleine deshalb schon nicht, da sie dir im Konsulat die PVE solange nicht verlängern, solange du keine entprechende Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vorweisen kannst.
Was hat das jetzt damit zu tun.. Das ist hier doch gar nicht das Thema
Ach so das erklärt natürlich alles..
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